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TV-L-Entgelttabelle 2026 für Lehrkräfte – und der Vergleich mit der Verbeamtung

Angestellte Lehrer: Gehalt nach TV-L vs. Verbeamtung im Vergleich

Beamter oder angestellter Lehrer nach TV-L – diese Frage entscheidet oft über mehrere Hundert Euro netto im Monat, über die Alterssicherung und über den Schutz bei Krankheit. Rund ein Drittel aller Lehrkräfte in Deutschland ist nicht verbeamtet und wird nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L, in Hessen TV-H) bezahlt. Manche wählen den Angestelltenstatus bewusst, andere haben wegen Alter oder Gesundheit keine Wahl. Dieser Vergleich stellt beide Seiten ehrlich gegenüber – mit aktuellen Zahlen (TV-L-Entgelttabelle gültig ab 1. April 2026; Stand: September 2026) und ohne Schönfärberei.

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~33 %aller Lehrkräfte sind angestellt
E13häufigste Entgeltgruppe (Gymnasium)
500–800 €netto weniger als Beamte (ca., je Land)

Wer sind angestellte Lehrer (TV-L)?

Angestellte Lehrerinnen und Lehrer arbeiten im staatlichen Schuldienst, sind aber nicht verbeamtet. Bezahlt werden sie nach dem TV-L beziehungsweise der Entgeltordnung für Lehrkräfte (TV EntgO-L), die sich an der Beamtenbesoldung orientiert. Der Anteil angestellter Lehrkräfte schwankt stark zwischen den Ländern: In Berlin und Sachsen ist er traditionell hoch, in Bayern und Baden-Württemberg niedrig.

Gründe für eine Anstellung statt Verbeamtung sind meist: Überschreiten der Verbeamtungs-Altersgrenze, gesundheitliche Einschränkungen bei der amtsärztlichen Untersuchung, ein fehlendes zweites Staatsexamen (Quer- und Seiteneinstieg) – oder die bewusste Entscheidung gegen das Beamtentum.

Angestellt oder verbeamtet? Die Absicherung ist verschieden

Krankenversicherung und Schutz bei Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit sind für verbeamtete und angestellte Lehrkräfte unterschiedlich geregelt. Ein lizenzierter Partner meldet sich mit einer kostenlosen Erstinformation, die zu deinem Status passt.

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TV-L-Entgelttabelle 2026 für Lehrkräfte: E 9a bis E 15 nach Stufen

Das Gehalt angestellter Lehrkräfte richtet sich nach Entgeltgruppe und Stufe. Gymnasial- und Berufsschullehrkräfte mit vollständiger Lehrbefähigung werden in der Regel in E 13 eingruppiert, Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte je nach Land in E 11 oder E 13, Schulleitungen in E 14/E 15. Die Tabelle zeigt die amtlichen Monatsbeträge (brutto, Vollzeit) der Entgelttabelle zum TV-L (Anlage B), gültig ab 1. April 2026 – Ergebnis der Tarifeinigung vom 14. Februar 2026: +2,8 % (mindestens 100 €) zum 1. April 2026, weitere +2,0 % zum 1. März 2027 und +1,0 % zum 1. Januar 2028.

Entgeltgruppe Stufe 1
Einstieg
Stufe 2
nach 1 Jahr
Stufe 3
nach 3 Jahren
Stufe 4
nach 6 Jahren
Stufe 5
nach 10 Jahren
Stufe 6
nach 15 Jahren
E 15
Schulleitung (Oberstudiendirektor)
5.658,38 € 6.067,30 € 6.283,38 € 7.050,89 € 7.632,07 € 7.854,52 €
E 14
stellv. Schulleitung, Oberstudienrat-Ebene
5.143,59 € 5.515,90 € 5.821,41 € 6.283,38 € 6.991,23 € 7.194,48 €
E 13
Gymnasium, berufsbildende Schulen, in A-13-Ländern auch Grund-/Sek-I-Lehrkräfte
4.759,37 € 5.106,09 € 5.366,89 € 5.873,56 € 6.573,97 € 6.764,69 €
E 12
Nichterfüller mit Hochschulabschluss (je nach Land)
4.310,90 € 4.599,41 € 5.210,41 € 5.746,90 € 6.439,85 € 6.626,54 €
E 11
Grund-, Haupt-, Realschule in A-12-Ländern (Erfüller)
4.178,35 € 4.444,86 € 4.748,43 € 5.210,41 € 5.881,02 € 6.050,95 €
E 10
Lehrkräfte ohne volle Lehrbefähigung (je nach Land)
4.038,42 € 4.299,95 € 4.599,41 € 4.904,89 € 5.486,13 € 5.644,20 €
E 9b
Fachlehrkräfte, Nichterfüller
3.620,10 € 3.870,81 € 4.035,07 € 4.488,99 € 4.875,10 € 5.014,87 €
E 9a
Fachlehrkräfte, Nichterfüller
3.620,10 € 3.870,81 € 3.925,58 € 4.035,07 € 4.488,99 € 4.615,76 €

Quelle: Tarifgemeinschaft deutscher Länder, Anlage B zum TV-L – Entgelttabelle gültig vom 1. April 2026 bis 31. Dezember 2026 (amtliche Tabelle der TdL), gegengeprüft am Änderungstarifvertrag Nr. 14 zum TV-L vom 14. Februar 2026. Rechtsstand: in Kraft. Stufenlaufzeiten nach § 16 TV-L (Stufe 2 nach 1 Jahr, Stufe 3 nach 2, Stufe 4 nach 3, Stufe 5 nach 4, Stufe 6 nach 5 weiteren Jahren). Hessen (TV-H) weicht ab. Stand: September 2026.

Eingruppierung nach der Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EntgO-L)

Angestellte Lehrkräfte werden nicht nach Lebensalter, sondern nach § 12 TV-L in Verbindung mit der Entgeltordnung Lehrkräfte (TV EntgO-L) eingruppiert. Maßstab ist die Besoldungsgruppe, in die dieselbe Lehrkraft als Beamtin käme: Wer die vollständige Lehrerausbildung einschließlich Vorbereitungsdienst hat („Erfüller“), landet bei A 13 in E 13, bei A 12 in E 11 – nicht in E 12 – und bei A 11 in E 10. Lehrkräfte ohne abgeschlossene Lehrerausbildung („Nichterfüller“) werden eine oder mehrere Gruppen tiefer eingruppiert. Hebt ein Land die Besoldung der Grundschullehrkräfte auf A 13 an, ziehen die Tarifbeschäftigten nach: Die Entgeltordnung sieht dann die Höhergruppierung von E 11 nach E 13 vor. Für bestimmte Lehrkräfte in E 9 bis E 11 zahlt der TV EntgO-L zusätzlich eine Angleichungszulage; ihre Höhe steht im Tarifvertrag. Innerhalb der Entgeltgruppe zählt die einschlägige Berufserfahrung für die Stufe – die Zuordnung wird bei der Einstellung festgelegt.

Wichtig: Die TV-L-Entgelte gelten bundesweit einheitlich (außer Hessen, TV-H) und werden regelmäßig durch Tarifrunden angepasst. Die Beamtenbesoldung hingegen ist Ländersache und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Alle Netto-Angaben unten sind daher Richtwerte („ca.“) für ledige, kinderlose Lehrkräfte und ersetzen keine individuelle Berechnung.

Beamter oder angestellt? Die 5 entscheidenden Unterschiede

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Kriterien zusammen. Danach erklären wir jeden Punkt im Detail – mit den Vor- und Nachteilen für beide Seiten.

Kriterium Angestellt (TV-L) Verbeamtet
Netto niedriger (volle Sozialabgaben) höher (keine SV-Beiträge)
Alter gesetzliche Rente + VBL Pension (bis 71,75 %)
Krankenversicherung GKV (Familie kostenlos mit) Beihilfe + PKV
Bei Krankheit dauerhaft Erwerbsminderungsrente (gering) Ruhestand wg. Dienstunfähigkeit
Sicherheit Kündigungsschutz + Streikrecht + ALG unkündbar, aber kein Streikrecht

1. Netto-Differenz: Beamte haben mehr in der Tasche

Der größte spürbare Unterschied liegt im Netto. Angestellte Lehrkräfte zahlen die vollen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung – Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, zusammen rund 20 % vom Brutto. Verbeamtete Kolleginnen und Kollegen zahlen davon nichts: keine Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung.

Beispiel (ledig, kinderlos) Angestellt E13, Stufe 3 (ab 1. April 2026) Beamter A13 (zweite Stufe der Landestabelle, je Land)
Brutto/Monat ca. 5.367 € ca. 5.050–5.650 €
Netto (vor Krankenversicherung) ca. 3.200 € ca. 4.000–4.350 €
abzgl. PKV-Eigenanteil im Netto enthalten ca. −250 bis −350 €
Effektiv verfügbar ca. 3.200 € ca. 3.650–4.100 €

Unterm Strich bleiben Beamtinnen und Beamten bei vergleichbarer Erfahrungsstufe je nach Bundesland rund 400 bis 900 € netto mehr im Monat. Ehrlich bleibt aber: Die Angestellten „kaufen“ sich mit ihren Beiträgen eigene Renten- und Arbeitslosenansprüche, die Beamte nicht aufbauen. Rechnen Sie beide Varianten mit dem Gehaltsrechner und dem TV-L-Rechner für Ihre Stufe durch.

2. Pension vs. gesetzliche Rente

Im Ruhestand kehrt sich das Bild noch stärker zugunsten der Beamten. Der Ruhegehaltssatz beträgt 1,79375 % pro Dienstjahr und erreicht nach etwa 40 Dienstjahren das Maximum von 71,75 % der letzten Bezüge. Bei vorzeitigem Ruhestand greift ein Versorgungsabschlag von 0,3 % pro Monat, maximal 10,8 %. Details dazu im Ratgeber Pension für Lehrer.

Angestellte erhalten die gesetzliche Rente, deren Ersatzrate deutlich niedriger liegt (grob 45–48 % des Durchschnittsentgelts nach 45 Beitragsjahren). Fair ist der Hinweis: Sie bekommen zusätzlich die betriebliche Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL), die die Lücke ein Stück weit schließt. Trotzdem bleibt die Beamtenpension in der Regel die spürbar höhere Altersversorgung.

3. PKV + Beihilfe vs. gesetzliche Krankenversicherung

Beamtinnen und Beamte erhalten Beihilfe: Der Dienstherr übernimmt in den meisten Ländern 50 % der Krankheitskosten (ohne Kinder), 70 % ab zwei Kindern, für Pensionäre oder den berücksichtigungsfähigen Ehegatten, 80 % für Kinder. Den Rest deckt eine private Krankenversicherung im günstigen Beihilfetarif. Ausnahmen: Bremen, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein haben eigene Sätze. Mehr dazu im Beihilfe-Ratgeber.

Angestellte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert (bei höherem Einkommen freiwillig oder wechselweise PKV). Der große Vorteil: Kinder und ein nicht erwerbstätiger Partner sind über die Familienversicherung kostenlos mitversichert. Für Familien mit einem Verdiener kann die GKV daher unterm Strich günstiger sein als PKV-Beiträge für jedes Familienmitglied. Eine Beihilfe gibt es für Angestellte nicht – das ist ein klarer Nachteil.

4. Dienstunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit

Was passiert, wenn eine Lehrkraft dauerhaft nicht mehr arbeiten kann? Hier lauern für beide Gruppen Lücken:

  • Beamte werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Wer aber früh im Berufsleben ausfällt, erhält oft nur die vergleichsweise niedrige Mindestversorgung, die deutlich unter dem gewohnten Nettoeinkommen liegen kann. Ein privater Schutz mit echter Dienstunfähigkeitsklausel (DU) ist deshalb wichtig.
  • Angestellte sind auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angewiesen. Die volle Rente gibt es nur, wenn man weniger als drei Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten kann – ein sehr strenger Maßstab. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist hier praktisch unverzichtbar.
Fazit zur Absicherung: Egal ob verbeamtet oder angestellt – die staatliche Absicherung bei früher Erwerbs-/Dienstunfähigkeit reicht selten aus. Worauf es bei der Klausel ankommt, lesen Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer.

5. Kündigungsschutz und Sicherheit

Verbeamtete Lehrkräfte sind nach der Ernennung auf Lebenszeit praktisch unkündbar – dafür dürfen sie nicht streiken und unterliegen Versetzungs- und Treuepflichten. Angestellte genießen den normalen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, der im Schuldienst nach einigen Jahren faktisch ebenfalls sehr hohe Sicherheit bietet. Ihre Vorteile: Streikrecht, Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Jobverlust und mehr Flexibilität beim Wechsel zwischen Ländern oder Berufen. Der Nachteil: gerade zu Berufsbeginn sind befristete Verträge häufiger.

Für wen lohnt sich was?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht – es kommt auf die Lebenssituation an:

  • Verbeamtung lohnt sich meist bei jungem Einstiegsalter, guter Gesundheit und langfristiger Bindung an ein Bundesland: höheres Netto, hohe Pension, planbare Beihilfe.
  • Der Angestelltenstatus punktet bei Familien mit einem Verdiener (kostenlose Familienversicherung), bei geplanten Berufs- oder Länderwechseln, bei bereits höherem Alter oder wenn die Verbeamtung gesundheitlich nicht möglich ist.

Unabhängig von der Statusfrage gilt: Die entscheidenden Risiken – Berufs-/Dienstunfähigkeit und die richtige Krankenversicherung – sollten Sie früh und passend zu Ihrem Status absichern.

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Eingruppierung nach Lehramt und Schulform

Im Angestelltenverhältnis gibt es keine Besoldungsgruppe, sondern eine Eingruppierung in eine Entgeltgruppe. Sie richtet sich nach dem Lehramt und der Schulform: Lehrkräfte mit der Befähigung für Gymnasium oder berufsbildende Schulen liegen typischerweise höher als Kolleginnen an Realschulen, Gesamtschulen oder in der Primarstufe — analog zur Besoldungssystematik, aber eben nicht deckungsgleich mit ihr. Konkret: Angestellte Gymnasiallehrer und Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen liegen im Regelfall über angestellten Grundschullehrerinnen, die Sekundarstufe I liegt dazwischen und wird derzeit in mehreren Ländern angeglichen. Das Lehrergehalt im Angestelltenverhältnis hängt damit an derselben Frage wie bei Beamten: welches Lehramt die Ausbildung abschließt.

⚠️ Die häufigste Fehlannahme: Besoldungs- und Entgeltgruppen sind keine Paralleltabelle. A 12 entspricht der Entgeltgruppe E 11, nicht E 12; erst ab A 13 stimmen die Ziffern überein. Wer sein Angestelltengehalt aus einer Besoldungstabelle ableitet, rechnet sich deshalb zu reich. Verbindlich sind die Entgelttabellen zum TV-L in Verbindung mit der Entgeltordnung.

Stufenzuordnung: Wo man in der Entgeltgruppe startet

Innerhalb der Entgeltgruppe entscheidet die Stufenzuordnung über den Betrag. Einschlägige Berufserfahrung kann zu einer höheren Stufe führen — die Zuordnung erfolgt beim Einstellungsgespräch und ist später nur schwer zu korrigieren. Wer aus einem anderen Bundesland oder aus der freien Wirtschaft kommt, sollte die Anrechnung deshalb vor der Unterschrift klären, nicht danach.

Was Beamtinnen bekommen und Angestellte nicht — und umgekehrt

Der Vergleich scheitert oft daran, dass beide Systeme verschiedene Bausteine kennen:

  • Familienzuschlag: ein reines Besoldungsinstrument. Angestellte Lehrkräfte erhalten ihn nicht; ihr Entgelt ist unabhängig vom Familienstand.
  • Jahressonderzahlung: im TV-L tariflich geregelt und nach Entgeltgruppe gestaffelt. Bei Beamtinnen ist eine entsprechende Sonderzahlung in vielen Ländern gekürzt oder ganz in die Monatsbezüge integriert worden.
  • Zulagen gibt es in beiden Systemen, aber nach unterschiedlichen Regeln.

Entscheidend bleibt der Abstand zwischen Bruttogehalt und Nettogehalt: Tarifbeschäftigte zahlen volle Sozialversicherungsbeiträge, im Beamtenverhältnis entfallen sie. Deshalb liegt das Einstiegsgehalt netto deutlich auseinander, auch wenn das Grundgehalt brutto ähnlich aussieht.

Häufige Fragen zu angestellten und verbeamteten Lehrern

Verdient ein Beamter oder ein angestellter Lehrer mehr netto?
Bei vergleichbarer Erfahrungsstufe hat ein verbeamteter Lehrer in der Regel mehr netto – je nach Bundesland rund 500 bis 800 € pro Monat, weil keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Angestellte bauen dafür eigene Renten- und Arbeitslosenansprüche auf.
Bekommen angestellte Lehrer eine Pension?
Nein. Angestellte erhalten die gesetzliche Rente plus die betriebliche Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL). Eine Beamtenpension (bis zu 71,75 % der letzten Bezüge) gibt es nur für Verbeamtete.
Haben angestellte Lehrer Anspruch auf Beihilfe?
Nein, Beihilfe erhalten ausschließlich Beamtinnen und Beamte (und in einigen Ländern deren Ehegatten/Kinder). Angestellte sind gesetzlich krankenversichert; Kinder und ein nicht erwerbstätiger Partner sind dort kostenlos mitversichert.
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für angestellte Lehrer sinnvoll?
Ja. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist sehr niedrig und wird nur unter strengen Voraussetzungen gezahlt. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke. Beamte benötigen entsprechend eine BU mit echter Dienstunfähigkeitsklausel.
Können angestellte Lehrer noch verbeamtet werden?
Ja, sofern die Verbeamtungs-Altersgrenze des jeweiligen Landes noch nicht überschritten ist und die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Einige Länder haben die Altersgrenzen zuletzt angehoben oder Sonderprogramme aufgelegt.

Alle Angaben Stand: September 2026 (TV-L-Entgelttabelle gültig ab 1. April 2026; Besoldung nach den amtlichen Landestabellen, Stand je Land), ohne Gewähr. Die Beamtenbesoldung ist Ländersache und variiert je Bundesland; die genannten Netto-Werte sind Richtwerte (Steuertarif 2026, Sozialversicherungssätze 2026). In einigen Ländern (u. a. Bayern, Bremen, Hamburg, Thüringen, Brandenburg, Schleswig-Holstein) stehen Anpassungen 2026 noch aus – siehe Besoldungstabellen 2026. Verbindliche Werte liefern die Landesämter für Besoldung sowie eine individuelle Berechnung.

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