
Beamter oder angestellter Lehrer nach TV-L – diese Frage entscheidet oft über mehrere Hundert Euro netto im Monat, über die Alterssicherung und über den Schutz bei Krankheit. Rund ein Drittel aller Lehrkräfte in Deutschland ist nicht verbeamtet und wird nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L, in Hessen TV-H) bezahlt. Manche wählen den Angestelltenstatus bewusst, andere haben wegen Alter oder Gesundheit keine Wahl. Dieser Vergleich stellt beide Seiten ehrlich gegenüber – mit aktuellen Zahlen (Stand 2025) und ohne Schönfärberei.
Wer sind angestellte Lehrer (TV-L)?
Angestellte Lehrerinnen und Lehrer arbeiten im staatlichen Schuldienst, sind aber nicht verbeamtet. Bezahlt werden sie nach dem TV-L beziehungsweise der Entgeltordnung für Lehrkräfte (TV EntgO-L), die sich an der Beamtenbesoldung orientiert. Der Anteil angestellter Lehrkräfte schwankt stark zwischen den Ländern: In Berlin und Sachsen ist er traditionell hoch, in Bayern und Baden-Württemberg niedrig.
Gründe für eine Anstellung statt Verbeamtung sind meist: Überschreiten der Verbeamtungs-Altersgrenze, gesundheitliche Einschränkungen bei der amtsärztlichen Untersuchung, ein fehlendes zweites Staatsexamen (Quer- und Seiteneinstieg) – oder die bewusste Entscheidung gegen das Beamtentum.
Gehalt nach TV-L: Entgeltgruppen und aktuelle Zahlen
Das Gehalt richtet sich nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe. Gymnasial- und Berufsschullehrkräfte mit vollständiger Lehrbefähigung werden in der Regel in E13 eingruppiert, Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte häufig in E11 bis E13, Schulleitungen in E14/E15. So sieht die E13-Tabelle im TV-L 2025 aus (monatlich brutto, Vollzeit, gerundet):
| Stufe | Erfahrung | Bruttoentgelt E13 (2025) |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Einstieg | ca. 4.630 € |
| Stufe 2 | nach 1 Jahr | ca. 4.967 € |
| Stufe 3 | nach 3 Jahren | ca. 5.221 € |
| Stufe 4 | nach 6 Jahren | ca. 5.714 € |
| Stufe 5 | nach 10 Jahren | ca. 6.395 € |
| Stufe 6 | nach 15 Jahren | ca. 6.580 € |
Beamter oder angestellt? Die 5 entscheidenden Unterschiede
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Kriterien zusammen. Danach erklären wir jeden Punkt im Detail – mit den Vor- und Nachteilen für beide Seiten.
| Kriterium | Angestellt (TV-L) | Verbeamtet |
|---|---|---|
| Netto | niedriger (volle Sozialabgaben) | höher (keine SV-Beiträge) |
| Alter | gesetzliche Rente + VBL | Pension (bis 71,75 %) |
| Krankenversicherung | GKV (Familie kostenlos mit) | Beihilfe + PKV |
| Bei Krankheit dauerhaft | Erwerbsminderungsrente (gering) | Ruhestand wg. Dienstunfähigkeit |
| Sicherheit | Kündigungsschutz + Streikrecht + ALG | unkündbar, aber kein Streikrecht |
1. Netto-Differenz: Beamte haben mehr in der Tasche
Der größte spürbare Unterschied liegt im Netto. Angestellte Lehrkräfte zahlen die vollen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung – Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, zusammen rund 20 % vom Brutto. Verbeamtete Kolleginnen und Kollegen zahlen davon nichts: keine Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung.
| Beispiel (ledig, kinderlos) | Angestellt E13, Stufe 3 | Beamter A13 (vergleichbar) |
|---|---|---|
| Brutto/Monat | ca. 5.221 € | ca. 5.100–5.400 € |
| Netto (vor Krankenversicherung) | ca. 3.100 € | ca. 4.000–4.150 € |
| abzgl. PKV-Eigenanteil | im Netto enthalten | ca. −250 bis −350 € |
| Effektiv verfügbar | ca. 3.100 € | ca. 3.700–3.850 € |
Unterm Strich bleiben Beamtinnen und Beamten bei vergleichbarer Erfahrungsstufe je nach Bundesland rund 500 bis 800 € netto mehr im Monat. Ehrlich bleibt aber: Die Angestellten „kaufen“ sich mit ihren Beiträgen eigene Renten- und Arbeitslosenansprüche, die Beamte nicht aufbauen. Rechnen Sie beide Varianten mit dem Gehaltsrechner und dem TV-L-Rechner für Ihre Stufe durch.
2. Pension vs. gesetzliche Rente
Im Ruhestand kehrt sich das Bild noch stärker zugunsten der Beamten. Der Ruhegehaltssatz beträgt 1,79375 % pro Dienstjahr und erreicht nach etwa 40 Dienstjahren das Maximum von 71,75 % der letzten Bezüge. Bei vorzeitigem Ruhestand greift ein Versorgungsabschlag von 0,3 % pro Monat, maximal 10,8 %. Details dazu im Ratgeber Pension für Lehrer.
Angestellte erhalten die gesetzliche Rente, deren Ersatzrate deutlich niedriger liegt (grob 45–48 % des Durchschnittsentgelts nach 45 Beitragsjahren). Fair ist der Hinweis: Sie bekommen zusätzlich die betriebliche Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL), die die Lücke ein Stück weit schließt. Trotzdem bleibt die Beamtenpension in der Regel die spürbar höhere Altersversorgung.
3. PKV + Beihilfe vs. gesetzliche Krankenversicherung
Beamtinnen und Beamte erhalten Beihilfe: Der Dienstherr übernimmt 50 % der Krankheitskosten (ledig), 70 % ab zwei Kindern, für Pensionäre oder den berücksichtigungsfähigen Ehegatten, 80 % für Kinder. Den Rest deckt eine private Krankenversicherung im günstigen Beihilfetarif. Achtung Baden-Württemberg: Dort gibt es keinen erhöhten Familiensatz. Mehr dazu im Beihilfe-Ratgeber.
Angestellte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert (bei höherem Einkommen freiwillig oder wechselweise PKV). Der große Vorteil: Kinder und ein nicht erwerbstätiger Partner sind über die Familienversicherung kostenlos mitversichert. Für Familien mit einem Verdiener kann die GKV daher unterm Strich günstiger sein als PKV-Beiträge für jedes Familienmitglied. Eine Beihilfe gibt es für Angestellte nicht – das ist ein klarer Nachteil.
4. Dienstunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit
Was passiert, wenn eine Lehrkraft dauerhaft nicht mehr arbeiten kann? Hier lauern für beide Gruppen Lücken:
- Beamte werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Wer aber früh im Berufsleben ausfällt, erhält oft nur die vergleichsweise niedrige Mindestversorgung, die deutlich unter dem gewohnten Nettoeinkommen liegen kann. Ein privater Schutz mit echter Dienstunfähigkeitsklausel (DU) ist deshalb wichtig.
- Angestellte sind auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angewiesen. Die volle Rente gibt es nur, wenn man weniger als drei Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten kann – ein sehr strenger Maßstab. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist hier praktisch unverzichtbar.
5. Kündigungsschutz und Sicherheit
Verbeamtete Lehrkräfte sind nach der Ernennung auf Lebenszeit praktisch unkündbar – dafür dürfen sie nicht streiken und unterliegen Versetzungs- und Treuepflichten. Angestellte genießen den normalen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, der im Schuldienst nach einigen Jahren faktisch ebenfalls sehr hohe Sicherheit bietet. Ihre Vorteile: Streikrecht, Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Jobverlust und mehr Flexibilität beim Wechsel zwischen Ländern oder Berufen. Der Nachteil: gerade zu Berufsbeginn sind befristete Verträge häufiger.
Für wen lohnt sich was?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht – es kommt auf die Lebenssituation an:
- Verbeamtung lohnt sich meist bei jungem Einstiegsalter, guter Gesundheit und langfristiger Bindung an ein Bundesland: höheres Netto, hohe Pension, planbare Beihilfe.
- Der Angestelltenstatus punktet bei Familien mit einem Verdiener (kostenlose Familienversicherung), bei geplanten Berufs- oder Länderwechseln, bei bereits höherem Alter oder wenn die Verbeamtung gesundheitlich nicht möglich ist.
Unabhängig von der Statusfrage gilt: Die entscheidenden Risiken – Berufs-/Dienstunfähigkeit und die richtige Krankenversicherung – sollten Sie früh und passend zu Ihrem Status absichern.
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Häufige Fragen zu angestellten und verbeamteten Lehrern
Bei vergleichbarer Erfahrungsstufe hat ein verbeamteter Lehrer in der Regel mehr netto – je nach Bundesland rund 500 bis 800 € pro Monat, weil keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Angestellte bauen dafür eigene Renten- und Arbeitslosenansprüche auf.
Nein. Angestellte erhalten die gesetzliche Rente plus die betriebliche Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL). Eine Beamtenpension (bis zu 71,75 % der letzten Bezüge) gibt es nur für Verbeamtete.
Nein, Beihilfe erhalten ausschließlich Beamtinnen und Beamte (und in einigen Ländern deren Ehegatten/Kinder). Angestellte sind gesetzlich krankenversichert; Kinder und ein nicht erwerbstätiger Partner sind dort kostenlos mitversichert.
Ja. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist sehr niedrig und wird nur unter strengen Voraussetzungen gezahlt. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke. Beamte benötigen entsprechend eine BU mit echter Dienstunfähigkeitsklausel.
Ja, sofern die Verbeamtungs-Altersgrenze des jeweiligen Landes noch nicht überschritten ist und die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Einige Länder haben die Altersgrenzen zuletzt angehoben oder Sonderprogramme aufgelegt.
Alle Angaben Stand 2025, ohne Gewähr. Die Beamtenbesoldung ist Ländersache und variiert je Bundesland; die genannten Netto- und Besoldungswerte sind Richtwerte. Die Beamtenbesoldung 2026 befindet sich in mehreren Ländern noch im Anpassungsverfahren. Verbindliche Werte liefern die Landesämter für Besoldung sowie eine individuelle Berechnung.
