Beamter oder angestellter Lehrer (TV-L)? Der ehrliche Vergleich

Angestellte Lehrer: Gehalt nach TV-L vs. Verbeamtung im Vergleich

Beamter oder angestellter Lehrer nach TV-L – diese Frage entscheidet oft über mehrere Hundert Euro netto im Monat, über die Alterssicherung und über den Schutz bei Krankheit. Rund ein Drittel aller Lehrkräfte in Deutschland ist nicht verbeamtet und wird nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L, in Hessen TV-H) bezahlt. Manche wählen den Angestelltenstatus bewusst, andere haben wegen Alter oder Gesundheit keine Wahl. Dieser Vergleich stellt beide Seiten ehrlich gegenüber – mit aktuellen Zahlen (Stand 2025) und ohne Schönfärberei.

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~33 %aller Lehrkräfte sind angestellt
E13häufigste Entgeltgruppe (Gymnasium)
500–800 €netto weniger als Beamte (ca., je Land)

Wer sind angestellte Lehrer (TV-L)?

Angestellte Lehrerinnen und Lehrer arbeiten im staatlichen Schuldienst, sind aber nicht verbeamtet. Bezahlt werden sie nach dem TV-L beziehungsweise der Entgeltordnung für Lehrkräfte (TV EntgO-L), die sich an der Beamtenbesoldung orientiert. Der Anteil angestellter Lehrkräfte schwankt stark zwischen den Ländern: In Berlin und Sachsen ist er traditionell hoch, in Bayern und Baden-Württemberg niedrig.

Gründe für eine Anstellung statt Verbeamtung sind meist: Überschreiten der Verbeamtungs-Altersgrenze, gesundheitliche Einschränkungen bei der amtsärztlichen Untersuchung, ein fehlendes zweites Staatsexamen (Quer- und Seiteneinstieg) – oder die bewusste Entscheidung gegen das Beamtentum.

Gehalt nach TV-L: Entgeltgruppen und aktuelle Zahlen

Das Gehalt richtet sich nach Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe. Gymnasial- und Berufsschullehrkräfte mit vollständiger Lehrbefähigung werden in der Regel in E13 eingruppiert, Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte häufig in E11 bis E13, Schulleitungen in E14/E15. So sieht die E13-Tabelle im TV-L 2025 aus (monatlich brutto, Vollzeit, gerundet):

Stufe Erfahrung Bruttoentgelt E13 (2025)
Stufe 1 Einstieg ca. 4.630 €
Stufe 2 nach 1 Jahr ca. 4.967 €
Stufe 3 nach 3 Jahren ca. 5.221 €
Stufe 4 nach 6 Jahren ca. 5.714 €
Stufe 5 nach 10 Jahren ca. 6.395 €
Stufe 6 nach 15 Jahren ca. 6.580 €
Wichtig: Die TV-L-Entgelte gelten bundesweit einheitlich (außer Hessen, TV-H) und werden regelmäßig durch Tarifrunden angepasst. Die Beamtenbesoldung hingegen ist Ländersache und unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Alle Netto-Angaben unten sind daher Richtwerte („ca.“) für ledige, kinderlose Lehrkräfte und ersetzen keine individuelle Berechnung.

Beamter oder angestellt? Die 5 entscheidenden Unterschiede

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Kriterien zusammen. Danach erklären wir jeden Punkt im Detail – mit den Vor- und Nachteilen für beide Seiten.

Kriterium Angestellt (TV-L) Verbeamtet
Netto niedriger (volle Sozialabgaben) höher (keine SV-Beiträge)
Alter gesetzliche Rente + VBL Pension (bis 71,75 %)
Krankenversicherung GKV (Familie kostenlos mit) Beihilfe + PKV
Bei Krankheit dauerhaft Erwerbsminderungsrente (gering) Ruhestand wg. Dienstunfähigkeit
Sicherheit Kündigungsschutz + Streikrecht + ALG unkündbar, aber kein Streikrecht

1. Netto-Differenz: Beamte haben mehr in der Tasche

Der größte spürbare Unterschied liegt im Netto. Angestellte Lehrkräfte zahlen die vollen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung – Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, zusammen rund 20 % vom Brutto. Verbeamtete Kolleginnen und Kollegen zahlen davon nichts: keine Renten-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung.

Beispiel (ledig, kinderlos) Angestellt E13, Stufe 3 Beamter A13 (vergleichbar)
Brutto/Monat ca. 5.221 € ca. 5.100–5.400 €
Netto (vor Krankenversicherung) ca. 3.100 € ca. 4.000–4.150 €
abzgl. PKV-Eigenanteil im Netto enthalten ca. −250 bis −350 €
Effektiv verfügbar ca. 3.100 € ca. 3.700–3.850 €

Unterm Strich bleiben Beamtinnen und Beamten bei vergleichbarer Erfahrungsstufe je nach Bundesland rund 500 bis 800 € netto mehr im Monat. Ehrlich bleibt aber: Die Angestellten „kaufen“ sich mit ihren Beiträgen eigene Renten- und Arbeitslosenansprüche, die Beamte nicht aufbauen. Rechnen Sie beide Varianten mit dem Gehaltsrechner und dem TV-L-Rechner für Ihre Stufe durch.

2. Pension vs. gesetzliche Rente

Im Ruhestand kehrt sich das Bild noch stärker zugunsten der Beamten. Der Ruhegehaltssatz beträgt 1,79375 % pro Dienstjahr und erreicht nach etwa 40 Dienstjahren das Maximum von 71,75 % der letzten Bezüge. Bei vorzeitigem Ruhestand greift ein Versorgungsabschlag von 0,3 % pro Monat, maximal 10,8 %. Details dazu im Ratgeber Pension für Lehrer.

Angestellte erhalten die gesetzliche Rente, deren Ersatzrate deutlich niedriger liegt (grob 45–48 % des Durchschnittsentgelts nach 45 Beitragsjahren). Fair ist der Hinweis: Sie bekommen zusätzlich die betriebliche Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL), die die Lücke ein Stück weit schließt. Trotzdem bleibt die Beamtenpension in der Regel die spürbar höhere Altersversorgung.

3. PKV + Beihilfe vs. gesetzliche Krankenversicherung

Beamtinnen und Beamte erhalten Beihilfe: Der Dienstherr übernimmt 50 % der Krankheitskosten (ledig), 70 % ab zwei Kindern, für Pensionäre oder den berücksichtigungsfähigen Ehegatten, 80 % für Kinder. Den Rest deckt eine private Krankenversicherung im günstigen Beihilfetarif. Achtung Baden-Württemberg: Dort gibt es keinen erhöhten Familiensatz. Mehr dazu im Beihilfe-Ratgeber.

Angestellte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert (bei höherem Einkommen freiwillig oder wechselweise PKV). Der große Vorteil: Kinder und ein nicht erwerbstätiger Partner sind über die Familienversicherung kostenlos mitversichert. Für Familien mit einem Verdiener kann die GKV daher unterm Strich günstiger sein als PKV-Beiträge für jedes Familienmitglied. Eine Beihilfe gibt es für Angestellte nicht – das ist ein klarer Nachteil.

4. Dienstunfähigkeit vs. Berufsunfähigkeit

Was passiert, wenn eine Lehrkraft dauerhaft nicht mehr arbeiten kann? Hier lauern für beide Gruppen Lücken:

  • Beamte werden bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Wer aber früh im Berufsleben ausfällt, erhält oft nur die vergleichsweise niedrige Mindestversorgung, die deutlich unter dem gewohnten Nettoeinkommen liegen kann. Ein privater Schutz mit echter Dienstunfähigkeitsklausel (DU) ist deshalb wichtig.
  • Angestellte sind auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente angewiesen. Die volle Rente gibt es nur, wenn man weniger als drei Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten kann – ein sehr strenger Maßstab. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist hier praktisch unverzichtbar.
Fazit zur Absicherung: Egal ob verbeamtet oder angestellt – die staatliche Absicherung bei früher Erwerbs-/Dienstunfähigkeit reicht selten aus. Worauf es bei der Klausel ankommt, lesen Sie unter Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer.

5. Kündigungsschutz und Sicherheit

Verbeamtete Lehrkräfte sind nach der Ernennung auf Lebenszeit praktisch unkündbar – dafür dürfen sie nicht streiken und unterliegen Versetzungs- und Treuepflichten. Angestellte genießen den normalen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, der im Schuldienst nach einigen Jahren faktisch ebenfalls sehr hohe Sicherheit bietet. Ihre Vorteile: Streikrecht, Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Jobverlust und mehr Flexibilität beim Wechsel zwischen Ländern oder Berufen. Der Nachteil: gerade zu Berufsbeginn sind befristete Verträge häufiger.

Für wen lohnt sich was?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht – es kommt auf die Lebenssituation an:

  • Verbeamtung lohnt sich meist bei jungem Einstiegsalter, guter Gesundheit und langfristiger Bindung an ein Bundesland: höheres Netto, hohe Pension, planbare Beihilfe.
  • Der Angestelltenstatus punktet bei Familien mit einem Verdiener (kostenlose Familienversicherung), bei geplanten Berufs- oder Länderwechseln, bei bereits höherem Alter oder wenn die Verbeamtung gesundheitlich nicht möglich ist.

Unabhängig von der Statusfrage gilt: Die entscheidenden Risiken – Berufs-/Dienstunfähigkeit und die richtige Krankenversicherung – sollten Sie früh und passend zu Ihrem Status absichern.

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Häufige Fragen zu angestellten und verbeamteten Lehrern

Verdient ein Beamter oder ein angestellter Lehrer mehr netto?
Bei vergleichbarer Erfahrungsstufe hat ein verbeamteter Lehrer in der Regel mehr netto – je nach Bundesland rund 500 bis 800 € pro Monat, weil keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Angestellte bauen dafür eigene Renten- und Arbeitslosenansprüche auf.
Bekommen angestellte Lehrer eine Pension?
Nein. Angestellte erhalten die gesetzliche Rente plus die betriebliche Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL). Eine Beamtenpension (bis zu 71,75 % der letzten Bezüge) gibt es nur für Verbeamtete.
Haben angestellte Lehrer Anspruch auf Beihilfe?
Nein, Beihilfe erhalten ausschließlich Beamtinnen und Beamte (und in einigen Ländern deren Ehegatten/Kinder). Angestellte sind gesetzlich krankenversichert; Kinder und ein nicht erwerbstätiger Partner sind dort kostenlos mitversichert.
Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für angestellte Lehrer sinnvoll?
Ja. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist sehr niedrig und wird nur unter strengen Voraussetzungen gezahlt. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücke. Beamte benötigen entsprechend eine BU mit echter Dienstunfähigkeitsklausel.
Können angestellte Lehrer noch verbeamtet werden?
Ja, sofern die Verbeamtungs-Altersgrenze des jeweiligen Landes noch nicht überschritten ist und die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Einige Länder haben die Altersgrenzen zuletzt angehoben oder Sonderprogramme aufgelegt.

Alle Angaben Stand 2025, ohne Gewähr. Die Beamtenbesoldung ist Ländersache und variiert je Bundesland; die genannten Netto- und Besoldungswerte sind Richtwerte. Die Beamtenbesoldung 2026 befindet sich in mehreren Ländern noch im Anpassungsverfahren. Verbindliche Werte liefern die Landesämter für Besoldung sowie eine individuelle Berechnung.

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