
BU oder DU? Was Lehrerinnen und Lehrer wirklich brauchen
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) — für verbeamtete Lehrkräfte ist der Unterschied entscheidend.
Der Grundunterschied: BU vs. DU
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt, wenn jemand seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann — und zwar unabhängig vom Arbeitsverhältnis. Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) ist speziell auf Beamte zugeschnitten und zahlt bereits dann, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt.
| Merkmal | BU | DU (für Beamte) |
|---|---|---|
| Auslöser | 50 % Berufsunfähigkeit | Dienstunfähigkeitsbescheid |
| Geltungsbereich | Alle Berufe | Nur Beamte |
| Verweisung möglich? | Ja (abstrakt) | Nein (kein Verweisungsrecht) |
| Für Lehrer | Suboptimal | Optimal |
| Preis (ca.) | Mittel | Ähnlich wie BU |
Wann macht eine BU noch Sinn für Lehrer?
Für angestellte Lehrkräfte (TV-L) ohne Beamtenstatus ist eine klassische BU die richtige Wahl. Für Beamtenanwärter im Referendariat empfiehlt sich eine Kombination oder ein Tarif mit eingeschlossener DU-Klausel.
Fazit: Was sollte ich abschließen?
- Verbeamtete Lehrkraft: DU-Versicherung mit echter DU-Klausel — keine abstrakte Verweisung
- Angestellte Lehrkraft (TV-L): Klassische BU-Versicherung
- Referendar: BU mit DU-Klausel, die nach Verbeamtung automatisch umstellt
