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Lehrer krank: Attestpflicht, Krankmeldung und was wirklich droht

Lehrer krank: Attests-Pflicht, Krankmeldung und was wirklich droht

Meldepflicht: Was musst du tun, wenn du krank bist?

Als Lehrkraft – ob verbeamtet oder angestellt – hast du bei einer Erkrankung drei Pflichten:

  1. Unverzügliche Meldung: Informiere die Schulleitung zu Beginn des ersten Fehltags, in der Regel vor Unterrichtsbeginn.
  2. Voraussichtliche Dauer: Sag, wie lange du voraussichtlich fehlst, damit die Vertretung geplant werden kann. Eine Diagnose musst du nicht nennen.
  3. Nachweis: Wann du ein Attest brauchst, hängt von deinem Status, deinem Bundesland und den Vorgaben deiner Schule ab.

Einen ausführlichen Überblick über Attest, Bezüge und lange Erkrankungen gibt unser Ratgeber Krankmeldung für Lehrkräfte. Hier geht es vor allem um die Frage, die viele umtreibt: Was passiert, wenn die Fehlzeiten sich häufen?

Länger krank? Ab wann Dienstunfähigkeit möglich ist

Wer in sechs Monaten mehr als drei Monate krankheitsbedingt fehlt und voraussichtlich nicht innerhalb der vom Land bestimmten Frist wieder voll dienstfähig wird, kann als dienstunfähig gelten. Ein lizenzierter Partner meldet sich mit einem Angebot zur Dienstunfähigkeitsversicherung, passend zu deinem Status.

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Wann ist ein Attest Pflicht?

Situation Was gilt
Verbeamtete Lehrkraft Nachweis der Dienstunfähigkeit „auf Verlangen“ (z. B. Art. 95 BayBG, § 62 LBG NRW); ab welchem Tag, legt das Land bzw. die Schulleitung fest
Schulleitung ordnet es an Vorlage auch schon ab dem ersten Tag möglich, etwa bei häufigen Kurzerkrankungen
Angestellte Lehrkraft (TV-L) bei mehr als drei Kalendertagen spätestens am folgenden Arbeitstag, auf Verlangen früher (§ 5 Abs. 1 EFZG); gesetzlich Versicherte lassen die Arbeitsunfähigkeit nur feststellen, die Meldung läuft elektronisch
Eine bundesweit einheitliche Attestfrist für Beamtinnen und Beamte gibt es nicht. Das Gesetz verlangt nur, dass du eine Dienstunfähigkeit wegen Krankheit auf Verlangen nachweist. Welche Regel an deiner Schule gilt, erfährst du bei der Schulleitung oder in den Verwaltungsvorschriften deines Landes.

Was passiert bei häufigen Fehlzeiten?

Als verbeamtete Lehrkraft musst du bei vielen Krankheitstagen nicht mit einer Kündigung rechnen, wohl aber damit, dass dein Dienstherr genauer hinschaut. Typisch sind diese Schritte:

  • Gespräch mit der Schulleitung oder dem Schulamt: Es dient dazu, Ursachen und Entlastungsmöglichkeiten zu klären.
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement: Kommen in zwölf Monaten mehr als sechs Wochen Krankheit zusammen, ist ein BEM-Angebot Pflicht des Dienstherrn (§ 167 Abs. 2 SGB IX); ob du mitmachst, entscheidest du.
  • Amtsärztliche Untersuchung: Bestehen Zweifel an deiner Dienstfähigkeit, musst du dich auf Weisung untersuchen lassen (z. B. Art. 65 Abs. 2 BayBG, § 33 Abs. 1 LBG NRW). Eine feste Fehlzeitenquote, ab der das geschieht, steht im Gesetz nicht.
  • Prüfung der Dienstunfähigkeit: Als dienstunfähig kann gelten, wer binnen sechs Monaten über drei Monate krankheitsbedingt ausgefallen ist und voraussichtlich nicht innerhalb einer vom Land bestimmten Frist voll dienstfähig wird (§ 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG).

Gehalt im Krankheitsfall

Status Während der Krankheit Danach
Verbeamtete Lehrkraft auf Lebenszeit volle Besoldung ohne feste Höchstdauer; sie entfällt nur bei schuldhaftem Fernbleiben (z. B. Art. 9 BayBesG) bei festgestellter Dienstunfähigkeit Ruhestand mit Ruhegehalt, sofern die Wartezeit erfüllt ist
Angestellte Lehrkraft (TV-L) Entgeltfortzahlung bis zu sechs Wochen (§ 3 Abs. 1 EFZG) Krankengeld: 70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts (§ 47 SGB V), wegen derselben Krankheit längstens 78 Wochen in drei Jahren (§ 48 SGB V); dazu ein tariflicher Zuschuss je nach Beschäftigungszeit
Referendarin oder Referendar (Beamte auf Widerruf) Anwärterbezüge laufen weiter Entlassung ist jederzeit möglich, die Gelegenheit zum Abschluss des Vorbereitungsdienstes soll aber gegeben werden (§ 23 Abs. 4 BeamtStG)

Vorzeitig dienstunfähig: Pension mit Abschlag

Wirst du wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt und liegt kein Dienstunfall zugrunde, wird dein erdientes Ruhegehalt in der Regel dauerhaft um einen Versorgungsabschlag gekürzt; nach unten sichert nur die Mindestversorgung ab. Ein lizenzierter Partner meldet sich mit einem Angebot zur Dienstunfähigkeitsversicherung, passend zu deinem Status.

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Kann ich als Beamter entlassen werden, wenn ich krank bin?

Eine Kündigung wie im Arbeitsrecht gibt es im Beamtenverhältnis nicht. Auf Lebenszeit verbeamtete Lehrkräfte werden bei dauernder Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt – mit einem Ruhegehalt, das in jungen Jahren deutlich niedriger ausfällt als die Besoldung. Anders ist es in der Probezeit: Einen Anspruch auf den Ruhestand haben Beamtinnen und Beamte auf Probe nur, wenn die Dienstunfähigkeit auf den Dienst zurückgeht, etwa auf einen Dienstunfall (§ 28 Abs. 1 BeamtStG). In allen anderen Fällen kann der Dienstherr sie in den Ruhestand versetzen; tut er das nicht, folgt die Entlassung (§ 28 Abs. 2, § 23 Abs. 1 Nr. 3 BeamtStG). Auch Lebenszeitbeamte werden entlassen statt pensioniert, wenn sie die Wartezeit für ein Ruhegehalt noch nicht erfüllt haben (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG). Welche Lücke dann entsteht, erklärt der Ratgeber Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung; für den Vorbereitungsdienst die Seite Dienstunfähigkeitsversicherung im Referendariat.

Tipp: Wenn du merkst, dass deine Fehlzeiten zunehmen – etwa durch eine chronische Erkrankung oder psychische Belastung –, such früh das Gespräch und nutze Entlastungen wie das betriebliche Eingliederungsmanagement oder eine vorübergehende Reduzierung deiner Stunden.

Praxisbeispiel: Häufige Infekte im ersten Dienstjahr

Lara ist seit einem Jahr Beamtin auf Probe an einer Grundschule. Im Winter fehlt sie immer wieder für zwei, drei Tage, insgesamt kommen mehr als sechs Wochen zusammen. Die Schulleiterin bittet sie daraufhin, künftig ab dem ersten Tag ein Attest vorzulegen, und bietet ein Gespräch zum Eingliederungsmanagement an. Lara nimmt an; gemeinsam wird vereinbart, dass sie im nächsten Halbjahr keine zusätzliche Pausenaufsicht übernimmt. Ihre Hausärztin klärt parallel die Ursache der Infekte ab. Weil Lara noch in der Probezeit ist, schaut sie sich außerdem an, wie sie sich gegen das Risiko einer Dienstunfähigkeit absichern kann, solange sie gesund ist.

Fazit: Was du dir merken solltest

  • Krankmeldung am ersten Tag – vor Unterrichtsbeginn – ist Pflicht
  • Beamte: Attest auf Verlangen, die Frist legen Land oder Schulleitung fest; Angestellte: bei mehr als drei Kalendertagen
  • Häufige Fehlzeiten können ein BEM-Angebot und eine amtsärztliche Untersuchung auslösen
  • Als Beamtin oder Beamter läuft die Besoldung bei Krankheit weiter, eine feste Höchstdauer gibt es nicht
  • In der Probezeit droht bei einer Dienstunfähigkeit, die nicht auf den Dienst zurückgeht, die Entlassung – das macht eine frühe Absicherung wichtig

Wie oft darf ein Lehrer im Jahr krank sein?

Eine gesetzliche Obergrenze für Krankheitstage gibt es nicht. Häufen sich die Ausfälle, kann der Dienstherr aber ein BEM anbieten und bei Zweifeln an der Dienstfähigkeit eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Eine feste Zahl von Krankheitsphasen, ab der das passiert, nennt das Gesetz nicht. Ziel ist zunächst, Unterstützung zu finden; am Ende kann aber auch eine Versetzung in den Ruhestand stehen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Art. 95 BayBG, Art. 65 BayBG, Art. 9 BayBesG, §§ 33, 62 LBG NRW, §§ 23, 26, 28 BeamtStG, §§ 3, 5 EFZG, §§ 47 und 48 SGB V, § 167 SGB IX. Stand der Angaben: September 2026.

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