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Elternzeit für Lehrer und Beamte — Anspruch, Dauer & Pension
Familie & Beruf

Elternzeit für Lehrer und Beamte — Anspruch, Dauer & Auswirkungen

Elternzeit als verbeamteter Lehrer: Was du beantragen kannst, wie lange, was es kostet und welche Auswirkungen die Elternzeit auf Gehalt, Pension und Verbeamtung hat.

3 Jahre
Max. Elternzeit pro Kind
Elterngeld
Auch für Beamte möglich
Kein Dienstzeitanteil
Elternzeit zählt nicht für Pension
Unkündbar
Beamtenstatus bleibt erhalten

Elternzeit als verbeamteter Lehrer

Verbeamtete Lehrkräfte haben einen Anspruch auf Elternzeit wie alle anderen Eltern. Rechtsgrundlage ist allerdings nicht das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) direkt, sondern die Elternzeitverordnung deines Dienstherrn, die auf § 15 BEEG verweist – beim Bund § 6 MuSchEltZV, in Bayern § 23 UrlMV, in Nordrhein-Westfalen § 9 FrUrlV NRW. Du kannst Elternzeit bis zum dritten Geburtstag deines Kindes nehmen; einen Anteil von höchstens 24 Monaten darfst du auf später übertragen, bis das Kind acht Jahre alt ist (§ 15 Abs. 2 BEEG). Beide Elternteile können sie allein oder gleichzeitig nutzen. Was davor im Mutterschutz gilt, erklärt der Ratgeber Mutterschutz und Elternzeit für Lehrerinnen.

Wann muss die Elternzeit beantragt werden?

Für Bundes- und NRW-Beamte gelten die Fristen aus § 16 BEEG: Die Elternzeit meldest du mindestens sieben Wochen vorher in Textform an, liegt der Abschnitt nach dem dritten Geburtstag, mindestens 13 Wochen vorher. Für die ersten zwei Jahre musst du dich dabei festlegen. In Bayern sind es ebenfalls sieben Wochen; zwingende dienstliche Gründe erlauben dem Dienstherrn dort, bis zu acht Wochen mehr Vorlauf zu verlangen (§ 24 Abs. 1 UrlMV). Schließt die Elternzeit direkt an die Schutzfrist an, stell den Antrag am besten schon in der Schwangerschaft.

Elternzeit in Teilen nehmen

Die Elternzeit muss nicht am Stück genommen werden. Jeder Elternteil kann sie auf bis zu drei Abschnitte verteilen, weitere nur mit Zustimmung. Soll der dritte Abschnitt zwischen dem dritten Geburtstag und dem achten Lebensjahr liegen, darf er aus dringenden Gründen abgelehnt werden (§ 16 Abs. 1 BEEG). Für Lehrkräfte kommt hinzu: In Bayern und NRW sind Unterbrechungen unzulässig, die überwiegend in die Schulferien fallen (§ 24 Abs. 2 UrlMV, § 11 FrUrlV NRW).

Elterngeld für verbeamtete Lehrkräfte

Auch Beamtinnen und Beamte erhalten Elterngeld nach dem BEEG. Grundlage ist das Einkommen der zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Das Elterngeld beträgt grundsätzlich 67 Prozent, abhängig vom Einkommen 65 bis 100 Prozent; der Monatsbetrag liegt zwischen 300 € und 1.800 € (§ 2 BEEG). Zusammen gibt es bis zu zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld, mit zwei Partnermonaten bis zu 14. Wichtig für Beamtinnen: Die Dienstbezüge während der Schutzfrist nach der Geburt werden auf das Elterngeld angerechnet, und diese Monate zählen als Basiselterngeld-Monate der Mutter (§ 3 Abs. 1 Nr. 2, § 4 Abs. 4 BEEG).

Elterngeld-Variante Dauer Höhe
Basiselterngeld zusammen 12 Monatsbeträge, mit Partnermonaten 14 67 % (65–100 %), 300 bis 1.800 €
ElterngeldPlus statt eines Basismonats zwei Monate höchstens die Hälfte des Basiselterngelds ohne Einkommen
Partnerschaftsbonus 2 bis 4 Monate je Elternteil ElterngeldPlus-Niveau, wenn beide 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten (§ 4b BEEG)

Auswirkungen der Elternzeit auf Pension und Gehalt

Pensionsrelevante Auswirkung: Die Elternzeit ist eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge und zählt deshalb nicht als ruhegehaltfähige Dienstzeit (für den Bund § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BeamtVG; die Länder regeln das entsprechend). Wie stark sich das auswirkt, hängt davon ab, ob du den Höchstruhegehaltssatz trotzdem erreichst.
Gut zu wissen — Kindererziehungszeiten: Für die Erziehung eines ab 1992 geborenen Kindes erhöht ein Kindererziehungszuschlag das spätere Ruhegehalt, und zwar für bis zu 36 Monate je Kind (Bund: § 50a BeamtVG, Bayern: Art. 71 BayBeamtVG). Er gleicht die fehlende Dienstzeit teilweise aus; die Einzelheiten stehen im Versorgungsgesetz deines Landes.

Teilzeit während der Elternzeit

Während der Elternzeit kannst du auf Antrag bis zu 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, wenn keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen (Bund § 7 MuSchEltZV, Bayern § 23 Abs. 2 UrlMV, NRW § 10 FrUrlV). Einen Rechtsanspruch nach § 15 Abs. 7 BEEG gibt es dagegen nur im Arbeitsverhältnis. Das ist sinnvoll, um den Gehaltsausfall zu reduzieren, den Anschluss zu halten und die Kolleginnen und Kollegen zu entlasten. Beide Elternteile können gleichzeitig in Teilzeit-Elternzeit sein.

Dein Netto hängt auch an der Krankenversicherung

Als verbeamtete Lehrkraft trägt die Beihilfe nur einen Teil deiner Krankheitskosten, den Rest sicherst du selbst ab – und dieser Beitrag geht von deinem Netto ab. Ein lizenzierter Partner meldet sich mit einem PKV-Angebot, das zu deinem Beihilfesatz passt.

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Krankenversicherung und Beihilfe während der Elternzeit

Bei der Elternzeit denken die meisten an Elterngeld und Rückkehrrecht. Der Posten, der regelmäßig übersehen wird, ist die Krankenversicherung – und zwar deshalb, weil sich hier Beamtinnen und Beamte grundlegend von Angestellten unterscheiden.

Angestellte sind während der Elternzeit unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für privat versicherte Beamte gilt das nicht. Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung läuft in voller Höhe weiter – auch dann, wenn die Bezüge auf null sinken.

📌 Was weiterläuft und was nicht:

  • Beihilfeanspruch: bleibt während der Elternzeit bestehen, obwohl keine Bezüge fließen (Bund: § 2 Abs. 2 BBhV; Bayern: Art. 96 Abs. 1 BayBG, dort mit 70 % Bemessungssatz während der Elternzeit).
  • PKV-Beitrag: läuft in voller Höhe weiter, ohne Bezüge im Rücken.
  • Beihilfe für das Kind: das neugeborene Kind ist bei dir berücksichtigungsfähig und braucht für den Rest einen eigenen PKV-Tarif.
  • Kindergeldbezug: beeinflusst bei Beamten den Beihilfebemessungssatz mit.

Der Punkt, an dem es teuer wird: das zweite Kind

Ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Beihilfebemessungssatz für die Beamtin oder den Beamten im Bund und zum Beispiel in Bayern von 50 auf 70 Prozent (§ 46 Abs. 3 BBhV, Art. 96 Abs. 3 BayBG); welche Regel in deinem Land gilt, zeigt die Übersicht zum Beihilfebemessungssatz. Das senkt den eigenen Restkostenbedarf – allerdings nur, wenn der PKV-Tarif entsprechend angepasst wird. Wer die Anpassung versäumt, zahlt weiter für eine Absicherungsquote, die er gar nicht mehr braucht. Die Umstellung erfolgt nicht automatisch: Beantragst du sie innerhalb von sechs Monaten nach der Änderung des Bemessungssatzes, muss der Versicherer den Schutz ohne neue Risikoprüfung anpassen (§ 199 Abs. 2 VVG).

Umgekehrt gilt: Ist ein Elternteil am Tag der Geburt privat versichert, muss der Versicherer das Neugeborene rückwirkend ab Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten aufnehmen, wenn du es spätestens zwei Monate nach der Geburt anmeldest – höchstens im Umfang deines eigenen Schutzes (§ 198 Abs. 1 VVG). Versäumst du die Frist, entfällt diese Garantie.

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