Elternzeit für Lehrer und Beamte — Anspruch, Dauer & Auswirkungen
Elternzeit als verbeamteter Lehrer: Was du beantragen kannst, wie lange, was es kostet und welche Auswirkungen die Elternzeit auf Gehalt, Pension und Verbeamtung hat.
Elternzeit als verbeamteter Lehrer
Verbeamtete Lehrkräfte haben denselben Anspruch auf Elternzeit wie alle anderen Eltern — geregelt im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Verbindung mit den jeweiligen Landesbeamtengesetzen. Du kannst bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind nehmen, aufgeteilt auf beide Elternteile oder allein genutzt.
Wann muss die Elternzeit beantragt werden?
Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich beim Dienstherrn (Schulbehörde) beantragt werden. Der Antrag muss auch den geplanten Zeitraum benennen. Eine spätere Änderung ist nur mit Zustimmung des Dienstherrn möglich.
Elternzeit in Teilen nehmen
Die 3 Jahre Elternzeit müssen nicht am Stück genommen werden. Du kannst sie in bis zu 3 Abschnitte aufteilen. Der dritte Abschnitt kann auch ohne Zustimmung des Dienstherrn zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes genommen werden.
Elterngeld für verbeamtete Lehrkräfte
Auch Beamte erhalten Elterngeld — es wird auf Basis des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet. Das Elterngeld beträgt 65–100 % des Nettolohns, mindestens 300 €, maximal 1.800 € monatlich (Basiselterngeld). Es wird für maximal 14 Monate gewährt (bei Inanspruchnahme beider Elternteile).
| Elterngeld-Variante | Dauer | Höhe |
|---|---|---|
| Basiselterngeld | 12–14 Monate | 65 % des Nettos, max. 1.800 € |
| ElterngeldPlus | Bis 28 Monate | 50 % des Basiselterngeldes |
| Partnerschaftsbonus | +4 Monate pro Elternteil | ElterngeldPlus-Niveau |
Auswirkungen der Elternzeit auf Pension und Gehalt
Teilzeit während der Elternzeit
Während der Elternzeit darf der Beamte bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten (Teilzeit in Elternzeit). Das ist sinnvoll, um den Gehaltsausfall zu reduzieren, den Anschluss zu halten und die Kolleginnen und Kollegen zu entlasten. Beide Elternteile können gleichzeitig in Teilzeit-Elternzeit sein.
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