Ausländische Lehramtsabschlüsse in Deutschland anerkennen lassen

Anerkennung

Ausländische Lehramtsabschlüsse in Deutschland anerkennen

Im Ausland ausgebildet und jetzt Lehrer in Deutschland werden? So funktioniert die Anerkennung ausländischer Lehramtsabschlüsse — Verfahren, Behörden und Nachqualifizierung.

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Zuständige Kultusministerien (Ländersache)
Anabin
KMK-Datenbank für ausländ. Abschlüsse
1–2 J.
Typische Anpassungszeit bei Defiziten
§ 15 BQFG
Gesetzliche Grundlage

Wer braucht die Anerkennung?

Wer in einem anderen Land als Lehrerin oder Lehrer ausgebildet wurde und in Deutschland an einer staatlichen Schule unterrichten möchte, benötigt die Anerkennung des ausländischen Lehramtsabschlusses. Das gilt sowohl für EU-Bürger als auch für Personen aus Drittstaaten. Ohne Anerkennung ist eine Verbeamtung nicht möglich — ein Einstieg als angestellte Lehrkraft (Quereinsteiger) ist jedoch in vielen Bundesländern auch ohne vollständige Anerkennung denkbar.

Unterschied EU vs. Drittstaaten: EU-Bürger profitieren von der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (2005/36/EG), die ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht. Für Personen aus Nicht-EU-Ländern gelten strengere Prüfungsanforderungen.

Zuständige Behörden und Antragstellung

Bildung ist in Deutschland Ländersache — die Anerkennung muss beim Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden, in dem man unterrichten möchte. Es gibt keine zentrale Bundesbehörde. Die Anerkennungsverfahren sind daher von Land zu Land verschieden.

Schritt 1: Anabin-Datenbank prüfen

Die Anabin-Datenbank der KMK (Kultusministerkonferenz) gibt einen ersten Überblick, wie ausländische Hochschulabschlüsse in Deutschland eingestuft werden. Unter anabin.kmk.org kann man prüfen, ob der eigene Abschluss bereits bewertet wurde.

Schritt 2: Antrag beim Kultusministerium

Der Antrag auf Anerkennung wird beim Kultusministerium (oder der von ihm beauftragten Stelle) des Zielbundeslandes gestellt. Erforderliche Unterlagen sind in der Regel: Hochschulzeugnis (beglaubigt + Übersetzung), Lehramt-Zertifikat, Nachweise über Unterrichtserfahrung.

Schritt 3: Defizitprüfung

Die Behörde prüft, ob der ausländische Abschluss dem deutschen Lehramt gleichwertig ist. Werden wesentliche inhaltliche Defizite festgestellt (z. B. fehlendes Fach, zu kurze Praxiszeit), können Ausgleichsmaßnahmen angeordnet werden.

Ausgleichsmaßnahmen: Eignungstest oder Anpassungslehrgang

Werden Defizite festgestellt, gibt es zwei mögliche Ausgleichsmaßnahmen:

Anpassungslehrgang

Ein Praktikum oder Lehrgang an einer deutschen Schule über einen Zeitraum von 1–2 Jahren, in dem fehlende Kompetenzen nachgewiesen werden. Häufigste Option.

Eignungstest

Eine Prüfung, die die fehlenden Fachkenntnisse abdeckt. Weniger verbreitet, aber zeitlich kürzer als der Anpassungslehrgang. Der Antragsteller hat in der Regel das Wahlrecht.

Wichtig: Ohne Ausgleichsmaßnahme keine volle Anerkennung. Wer als Quereinsteiger schneller in den Schuldienst möchte, kann in vielen Ländern auch ohne vollständige Anerkennung als angestellte Lehrkraft eingesetzt werden — die Anerkennung kann parallel nachgeholt werden.

Besonderheiten für EU-Bürger

EU-Bürger können sich auf die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie berufen. Das Verfahren ist strukturierter und zeitlich gedeckelt. Deutschland muss innerhalb definierter Fristen entscheiden. Zudem gelten Fachgebiete anderer EU-Länder grundsätzlich als vergleichbar, sofern sie an einer anerkannten Hochschule abgeschlossen wurden.

Tipps für eine erfolgreiche Anerkennung

  1. Anabin-Datenbank prüfen und Abschluss einordnen lassen
  2. Kontakt zur zuständigen Anerkennungsstelle im Zielbundesland aufnehmen
  3. Alle Unterlagen professionell übersetzen und beglaubigen lassen
  4. Bei Defiziten: Anpassungslehrgang oder Eignungstest wählen
  5. Parallel als Quereinsteiger oder angestellte Lehrkraft in den Beruf einsteigen
Gut zu wissen: Die Beratungsstelle „RETURN“ (gefördert vom BMBF) bietet kostenlose Beratung für im Ausland ausgebildete Lehrkräfte, die in Deutschland unterrichten möchten.

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