Krankmeldung als Lehrer: Attest, Bezüge & was bei Burnout gilt
Wie meldest du dich krank als Beamter? Ab wann brauchst du ein Attest? Und was passiert bei langer Erkrankung?
Krankmeldung als Lehrer: Was ist zu beachten?
Als verbeamteter Lehrer gelten für die Krankmeldung andere Regeln als für Angestellte. Das Prozedere ist in den Beamtengesetzen und Dienstordnungen der Bundesländer geregelt.
Wie melde ich mich krank?
- Schulleitung sofort informieren – am besten vor Unterrichtsbeginn telefonisch
- Ärztliches Attest – ab dem ersten oder dritten Tag je nach Bundesland/Schulregelung
- Amtsarzt – bei längerer Erkrankung kann der Dienstherr amtsärztliche Untersuchung anordnen
| Bundesland | Attest ab Tag | Besonderheit |
|---|---|---|
| Bayern | Ab 1. Tag | Bei wiederholten Kurzerkrankungen |
| NRW | Ab 3. Tag (Regelfall) | Schulleitung kann früher verlangen |
| BW | Ab 1. Tag | Allgemeine Regel |
| Berlin | Ab 3. Tag | Schulleitung kann Vorlage ab Tag 1 anordnen |
Langzeiterkrankung: Was passiert?
Bei längerer Erkrankung (mehrere Wochen/Monate) kann der Dienstherr ein amtsärztliches Gutachten anfordern. Bleibt die Dienstfähigkeit dauerhaft eingeschränkt, kann ein Verfahren zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit eingeleitet werden.
Burnout und psychische Erkrankungen
Psychische Erkrankungen – insbesondere Burnout – sind bei Lehrern weit verbreitet. Sie werden wie körperliche Erkrankungen behandelt. Der Arzt entscheidet über die Arbeitsunfähigkeit; du musst keine Details nennen.
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