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Wiedereingliederung für verbeamtete Lehrkräfte: Hamburger Modell und Regeln je Land

Nach einer langen Krankheit sofort wieder mit voller Stundenzahl vor der Klasse zu stehen, überfordert viele. Deshalb gibt es die stufenweise Rückkehr: Du startest mit wenigen Unterrichtsstunden und steigerst dich nach einem ärztlichen Plan, bis du dein volles Deputat wieder schaffst. Bei angestellten Lehrkräften heißt das Verfahren Hamburger Modell. Bist du verbeamtet, gelten eigene Regeln – und die unterscheiden sich von Land zu Land deutlich. Hier erfährst du, worauf sie beruhen, wie der Ablauf aussieht und was mit deinen Bezügen passiert.

Hamburger Modell: Warum es für Beamte nicht direkt gilt

Gesetzlich verankert ist die stufenweise Wiedereingliederung in § 74 SGB V, also im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung. Angestellte Lehrkräfte bleiben dabei arbeitsunfähig und erhalten je nach Dauer der Erkrankung Entgeltfortzahlung oder Krankengeld.

Für Beamtinnen und Beamte passt dieses System nicht. Das Bundesinnenministerium hält fest, dass das Beamtenrecht keine vergleichbare gesetzliche Grundlage kennt, und arbeitet mit einem Merkblatt. Die Länder sind eigene Wege gegangen: Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt regeln die gestufte Rückkehr im Landesbeamtengesetz, viele Länder in ihrer Arbeitszeit- oder Pflichtstundenverordnung, andere nur in Rundschreiben oder Merkblättern. Für das Saarland ist keine veröffentlichte Regel auffindbar.

Abgrenzung: BEM, Teilzeit, begrenzte Dienstfähigkeit und Dienstunfähigkeit

BEM: Warst du innerhalb eines Jahres insgesamt länger als sechs Wochen krank, am Stück oder in mehreren Phasen, muss dir dein Dienstherr ein betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX anbieten – das Bundesinnenministerium nennt den Dienstherrn dabei ausdrücklich. Im BEM wird mit deiner Zustimmung geklärt, wie du die Krankheit überwindest und einem Rückfall vorbeugst. Die stufenweise Wiedereingliederung kann ein Ergebnis davon sein; beim Bund ist sie auch ohne förmliches BEM möglich.

Teilzeit: Die Wiedereingliederung ist keine Teilzeit. Baden-Württemberg und Bayern stellen das ausdrücklich klar, Bayern folgert daraus ungekürzte Bezüge. Sachsen-Anhalt schließt die Regel aus, nach der die Besoldung bei Teilzeit im selben Verhältnis wie die Arbeitszeit sinkt.

Begrenzte Dienstfähigkeit: Nach § 27 BeamtStG ist begrenzt dienstfähig, wer sein Amt auf Dauer nur noch mit reduzierter Stundenzahl ausüben kann, aber wenigstens die Hälfte der regulären Arbeitszeit schafft. Die Wiedereingliederung geht dagegen von einer vorübergehenden Einschränkung aus: Am Ende sollst du wieder voll arbeiten.

Dienstunfähigkeit: Nach § 26 BeamtStG ist dienstunfähig, wer seine Pflichten aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Auch wer binnen sechs Monaten über drei Monate krankheitsbedingt ausgefallen ist, kann so eingestuft werden, wenn keine Aussicht besteht, binnen einer vom Land festgelegten Frist wieder ganz dienstfähig zu werden. Eine gelungene Wiedereingliederung ist oft der Weg, genau das abzuwenden. Welche Folgen eine vorzeitige Zurruhesetzung hat, erklärt der Ratgeber Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung.

So läuft die Wiedereingliederung ab

  1. Ärztlicher Plan: Deine behandelnde Ärztin oder dein Arzt erstellt einen Wiedereingliederungsplan mit voraussichtlicher Dauer, Wochenstunden je Stufe und einer Einschätzung, ob du danach wieder voll dienstfähig bist.
  2. Antrag: Den Plan reichst du bei deiner Dienststelle ein. Wer entscheidet, ist verschieden geregelt: in Hamburg die Schulleitung, in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung, in Rheinland-Pfalz die Schulbehörde; in Hessen bewilligt das Staatliche Schulamt die Entlastung.
  3. Ärztliche Prüfung, wo vorgesehen: Beim Bund braucht es keinen Amtsarzt. Rheinland-Pfalz holt vor der Entscheidung ein amtsärztliches Zeugnis ein; in Schleswig-Holstein ist ein amtsärztliches Gutachten nötig, dessen Kosten die Lehrkraft trägt.
  4. Zustimmung vor dem Start: Du fängst erst an, wenn die zuständige Stelle zugestimmt hat – so steht es beim Bund, in Brandenburg und im Merkblatt der Bezirksregierung Köln.
  5. Stufenweise Steigerung: Du erhöhst deine Stunden Schritt für Schritt. Ändert sich deine Belastbarkeit, kann der Plan nach ärztlicher Einschätzung angepasst oder unterbrochen werden.

Sprich früh mit deiner Schulleitung, damit der Stundenplan zu deinen Stufen passt. In Sachsen-Anhalt sollen Lehrkräfte in dieser Phase grundsätzlich keine Mehrarbeit leisten.

Regeln in Bund und Ländern im Überblick

Die Tabelle zeigt, was in den amtlichen Texten steht. Der Hinweis auf die Dienststelle heißt nicht, dass es keine Praxis gibt – nur, dass keine veröffentlichte Regel vorliegt.

Bund/LandRechtsgrundlageFormDauerBezüge
BundBMI-Merkblatt Hamburger Modell (Anlage zum Rundschreiben 2021)Verwaltungsvorschriftin der Regel höchstens 6 Wochen, im Einzelfall längerlaufen unverändert weiter
Baden-Württemberg§ 68 Abs. 3 LBG, BeamtVwV Nr. 41Gesetz, Verwaltungsvorschriftzunächst bis 6 Monate, höchstens 12keine Regel veröffentlicht – Dienststelle fragen
BayernInklusionsrichtlinien Nr. 11.2.2 (nur schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte)Verwaltungsvorschriftkeine Angabeungekürzt
BerlinRundschreiben I Nr. 11/2008Verwaltungsvorschriftin der Regel bis 6 Monate, ausnahmsweise bis 1 Jahrunverändert
BrandenburgRundschreiben Innenministerium 2010Verwaltungsvorschriftkeine feste Höchstdauerkeine Regel veröffentlicht – Schulamt fragen
Bremen§ 5 Abs. 3 BremAZVO, Verfahrenshinweise 2024Verordnung, Verwaltungshinweisesoll 6 Monate nicht überschreitenunverändert
HamburgVerwaltungsvorschrift zu § 61 HmbBG, Merkblatt der Schulbehörde (2016)Verwaltungsvorschriftin der Regel bis 6 Monate, ausnahmsweise bis 12keine Kürzung
Hessen§ 11 Pflichtstundenverordnung, § 6 HAZVOVerordnungbefristet, ohne Höchstdauerkeine Regel veröffentlicht – Schulamt fragen
Mecklenburg-Vorpommern§ 3 Abs. 5 AZVO M-VVerordnungin der Regel bis 6 Monatelaufen weiter
Niedersachsen§ 11 Nds. ArbZVO-SchuleVerordnungbefristet, ohne Höchstdauerkeine Regel veröffentlicht – Schulbehörde fragen
Nordrhein-Westfalen§ 2 Abs. 6 AZVO, BASS 21-01 Nr. 28Verordnung, Erlassbis 6 Monate, mit Amtsarzt bis 12laufen weiter
Rheinland-Pfalz§ 11 LehrArbZVOVerordnungin der Regel ein halbes Jahr, höchstens 1 Jahrkeine Regel veröffentlicht – Schulbehörde fragen
Saarlandkeine eigene Regel veröffentlicht – Dienststelle/Schulamt fragen
Sachsen§ 9 SächsAZVOVerordnungbis 6 Monate, ausnahmsweise längerBesoldung bleibt
Sachsen-Anhalt§ 70 Abs. 3 LBG LSAGesetzbefristet, ohne Höchstdauerkeine Kürzung wie bei Teilzeit
Schleswig-Holstein§ 4 Abs. 3 PflichtstundenverordnungVerordnunglaut amtsärztlichem Gutachtenkeine Regel veröffentlicht – Schulamt fragen
Thüringen§ 13 ThürAzVOVerordnungin der Regel bis 6 Monate, im Einzelfall bis 12laufen weiter

Giltst du während der Wiedereingliederung als krank?

Hier gehen die Regeln weit auseinander. Ausdrücklich weiterhin dienstunfähig bist du beim Bund (das Merkblatt spricht von „krankgeschrieben“), in Baden-Württemberg und nach dem Rundschreiben aus Brandenburg. Erholungsurlaub gibt es dort in dieser Phase nicht.

Andere Stellen sehen es umgekehrt. Berlin behandelt Beamtinnen und Beamte im Hamburger Modell grundsätzlich als dienstfähig und stellt sie für die übrigen Stunden frei; Urlaub ist möglich. Nach den Bremer Verfahrenshinweisen gelten Beamte in dieser Phase nicht länger als dienstunfähig, und die Bezirksregierung Köln schreibt dasselbe für verbeamtete Lehrkräfte – eine Krankmeldung brauchst du dort für die Maßnahme nicht.

Die übrigen Länder äußern sich in ihren veröffentlichten Texten nicht zum Status, höchstens zu den Bezügen (siehe Tabelle). Kläre deinen Status deshalb vor dem Start schriftlich mit der Dienststelle – davon hängt zum Beispiel ab, ob du in dieser Zeit Urlaub nehmen kannst.

Krank während der Wiedereingliederung

  • Bund: Die ärztliche Bescheinigung über die Unterbrechung legst du spätestens am vierten Tag vor. Fehlst du sieben Tage hintereinander, gilt die Maßnahme grundsätzlich als gescheitert; Ausnahmen sind möglich.
  • Baden-Württemberg: Bei einer unerwarteten gesundheitlichen Verschlechterung wird die gestufte Rückkehr sofort gestoppt und erst nach Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt fortgesetzt.
  • Brandenburg: Bei einer anderen Erkrankung gilt das übliche Verfahren für Krankmeldungen nach dem Landesbeamtengesetz.
  • Berlin: Bist du ganz dienstunfähig, zeigst du das wie sonst an und weist es bei Bedarf nach.
  • Bremen und Schleswig-Holstein: Nach den allgemeinen Hinweisen für Landesbeamte wird unterbrochen, wenn eine Ärztin oder ein Arzt eine Ruhepause bescheinigt.

Für die anderen Länder ist keine eigene Regel veröffentlicht. Melde dich dann so krank, wie es für Lehrkräfte in deinem Land vorgesehen ist – siehe Krankmeldung für verbeamtete Lehrkräfte – und kläre mit der Dienststelle, wie es danach weitergeht.

Praxisbeispiel: Rückkehr in Stufen in Nordrhein-Westfalen

Miriam unterrichtet Deutsch und Geschichte an einer Realschule im Regierungsbezirk Köln und ist verbeamtet. Nach einer Operation und der anschließenden Reha war sie mehrere Monate krankgeschrieben. Ihre Hausärztin schreibt einen Plan: am Anfang wenige Stunden pro Woche, danach schrittweise mehr, bis Miriam wieder ihr volles Deputat unterrichtet. Für jede Stufe stehen Anfang und Ende darin, dazu die Prognose, dass sie danach wieder voll dienstfähig ist.

Miriam bespricht den Plan mit ihrer Schulleiterin und reicht ihn rechtzeitig auf dem Dienstweg bei der Bezirksregierung ein. Erst nach deren Zustimmung fängt sie an. Grundlage ist der Arbeitsversuch nach der Arbeitszeitverordnung NRW: Ihre Arbeitszeit wird vorübergehend ermäßigt, die Dienstbezüge laufen voll weiter, eine Krankmeldung braucht sie nicht. Gegen Ende merkt sie, dass die letzte Stufe zu früh kommt. Weil eine Verlängerung über sechs Monate hinaus eine amtsärztliche Feststellung voraussetzt und das Gesundheitsamt dafür Zeit braucht, beantragt sie diese frühzeitig.

Wenn die volle Rückkehr nicht gelingt

Nicht jede Wiedereingliederung endet mit dem vollen Deputat. Dauert sie beim Bund länger als sechs Monate, ohne dass es dir besser geht, veranlasst die Dienststelle eine ärztliche Untersuchung; Bremen sieht das ebenso vor. In Baden-Württemberg wird die Zurruhesetzung oder die begrenzte Dienstfähigkeit geprüft, sobald eine volle Rückkehr nicht absehbar ist. Wie groß die finanzielle Lücke dann werden kann, zeigt die Seite Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer. War die Erkrankung psychisch bedingt, helfen dir die Tipps zur Burnout-Prävention für Lehrkräfte, damit die Rückkehr stabil bleibt.

Häufige Fragen

Gilt das Hamburger Modell auch für verbeamtete Lehrkräfte?

Nicht unmittelbar, denn § 74 SGB V betrifft gesetzlich Krankenversicherte. Für Beamtinnen und Beamte haben Bund und Länder eigene Regeln. Im Alltag heißt die gestufte Rückkehr trotzdem oft Hamburger Modell, auch beim Bundesinnenministerium.

Bekomme ich während der Wiedereingliederung meine vollen Bezüge?

Wo es geregelt ist, ja: beim Bund, in Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen, in Bayern für schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte; Sachsen-Anhalt schließt die Teilzeitkürzung aus. Anderswo frag vor dem Start bei der Dienststelle nach.

Wie lange darf die Wiedereingliederung dauern?

Die meisten Länder nennen sechs Monate als Richtwert. Baden-Württemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen erlauben ausnahmsweise bis zu zwölf Monate, Berlin und Rheinland-Pfalz bis zu einem Jahr. Der Bund setzt mit in der Regel sechs Wochen kürzer an, lässt längere Pläne im Einzelfall aber zu.

Muss ich eine angebotene Wiedereingliederung annehmen?

Beim Bund, in Baden-Württemberg und in Bremen ist sie ausdrücklich freiwillig; der Bund betont, dass eine Ablehnung für dich keine negativen Folgen hat. Für die anderen Länder klärst du das am besten direkt mit deiner Dienststelle.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026.

Abgesichert, falls die Rückkehr nicht klappt

Gelingt die Wiedereingliederung nicht, drohen begrenzte Dienstfähigkeit oder der vorzeitige Ruhestand – beides bedeutet in der Regel weniger Geld als bisher. Ein lizenzierter Partner meldet sich bei dir mit einer kostenlosen Erstinformation und einem Angebot zur Dienstunfähigkeitsversicherung, das zu deinem Status passt.

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