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Dyskalkulie im Unterricht: erkennen, screenen und richtig weiterleiten

In fast jeder Klasse sitzt mindestens ein Kind, das im Rechnen nicht vorankommt, obwohl es
im Lesen und Schreiben unauffällig ist. Je nach Studie haben drei bis acht Prozent der
Schülerinnen und Schüler eine Rechenstörung. Für den Unterricht ist die
entscheidende Frage nicht die Diagnose – die stellen Sie nicht –, sondern: Woran erkennen Sie
den Verdacht früh genug, und was machen Sie damit?

Rechenschwierigkeit oder Rechenstörung?

Die Unterscheidung ist im Alltag wichtiger als jedes Etikett. Eine vorübergehende
Rechenschwierigkeit lässt sich mit gezielter Förderung im Unterricht auffangen. Eine
Rechenstörung im Sinne der S3-Leitlinie ist hartnäckiger: Sie überdauert Übung, bleibt trotz
angemessenen Unterrichts bestehen und betrifft das Verständnis von Mengen und Zahlen selbst –
nicht nur das Tempo.

Das auffälligste Signal ist das verfestigte zählende Rechnen. Ein Kind, das
in Klasse 2 oder 3 noch jede Aufgabe an den Fingern abzählt und Aufgaben nicht ableitet,
sondern jede einzeln behandelt, hat den Zahlenraum nicht aufgebaut. Dazu kommen typischerweise:
Mengen werden nicht simultan erfasst, Größenverhältnisse bleiben unklar, Geübtes ist nach
wenigen Tagen wieder verschwunden.

Was Sie selbst tun können: Screening

Die S3-Leitlinie hält ausdrücklich fest, dass Lehrkräfte Screenings durchführen
können
. Dafür stehen standardisierte Rechentests bereits ab Klasse 1 zur Verfügung. Ein
Screening ist keine Diagnose, aber es macht aus einem Bauchgefühl einen belegten Verdacht – und
genau den brauchen Sie für das Elterngespräch.

Verlässlich beurteilen lässt sich eine Rechenstörung frühestens zum Ende des ersten
Schuljahrs
. Vorher sind die Entwicklungsunterschiede zu groß.

Im Unterricht: Rechenwege nicht festschreiben

Eine konkrete Empfehlung der Leitlinie richtet sich direkt an den Unterricht: keine
starre Vorgabe von Rechenwegen
. Betroffene Kinder kommen häufig auf Umwegen ans Ziel.
Wer diese Umwege verbietet, weil im Heft ein bestimmtes Verfahren stehen soll, nimmt dem Kind
die einzige Strategie, die bei ihm trägt – und produziert Misserfolge, wo Verständnis entsteht.

Ebenso wenig hilft eine reine Erhöhung der Übungsmenge. Zusätzliche Arbeitsblätter
automatisieren das Abzählen, statt die fehlende Mengenvorstellung aufzubauen.

Das Elterngespräch

Die vollständige Abklärung liegt außerhalb Ihrer Zuständigkeit – sie gehört in
kinder- und jugendpsychiatrische oder schulpsychologische Hände und umfasst neben dem
Rechentest auch motorische und psychosoziale Anteile. Ihre Rolle ist, den Anstoß zu geben und
ihn zu belegen.

Was das Gespräch trägt: konkrete Beobachtungen statt Bewertungen („zählt in Klasse 3 noch
jede Additionsaufgabe an den Fingern ab“ statt „hat Schwierigkeiten in Mathe“), das
Screening-Ergebnis, und die Einordnung, dass eine Rechenstörung nichts über die Intelligenz des
Kindes aussagt. Diese Entlastung ist oft der Punkt, an dem Eltern überhaupt zuhören können.

Hilfreich ist außerdem der Hinweis, dass sich früh etwas ausrichten lässt: Mit gezielter
Förderung können Kinder innerhalb von gut zwei Jahren wieder an den Klassenschnitt heranrücken.
Die Leitlinie empfiehlt dafür Einzelsitzungen von mindestens 45 Minuten bei qualifizierten
Fachkräften.

Nachteilsausgleich: uneinheitlich geregelt

Liegt eine Diagnose vor, stellt sich die Frage nach einem Nachteilsausgleich – etwa
Zeitzuschlag bei Leistungserhebungen, in einzelnen Ländern auch Notenschutz im Fach Mathematik.
Anders als bei der Legasthenie bestehen für rechenschwache Kinder allerdings nur in
wenigen Bundesländern verbindliche Regelungen
, und die Umsetzung unterscheidet sich
teils nach Klassenstufe. Die Rechtsgrundlagen, die Abgrenzung zum Notenschutz und den Ablauf
haben wir gesondert zusammengestellt: Nachteilsausgleich in der Schule: Rechtlicher Überblick.

Quellen: S3-Leitlinie „Diagnostik und Behandlung der Rechenstörung“
(AWMF-Register-Nr. 028-046, vorgestellt im März 2018); Deutsches Schulportal, „Dyskalkulie: Was
Lehrkräfte und Eltern tun können“
(deutsches-schulportal.de);
Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie, Handreichung „Dyskalkulie in der Schule“.
Stand: 7. September 2026.

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