Elternzeit für Lehrer
Alles zu Elternzeit, Elterngeld und Rückkehr in den Beruf – für verbeamtete und angestellte Lehrkräfte
Elternzeit ist für alle Arbeitnehmer in Deutschland ein Recht – auch für Lehrkräfte. Doch die genauen Regelungen unterscheiden sich je nachdem, ob du als Beamtin/Beamter oder als Angestellte/r beschäftigt bist. Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen.
Elternzeit: Anspruch und Dauer
Beide Elternteile haben Anspruch auf Elternzeit bis zum 3. Geburtstag des Kindes (insgesamt 3 Jahre). Ein Teil (bis zu 24 Monate) kann auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag verschoben werden. Der Anspruch gilt unabhängig davon, ob du verbeamtet oder angestellt bist.
Unterschied: Beamte vs. Angestellte
| Aspekt | Beamte | Angestellte (TVöD/TV-L) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Elternzeitverordnung der Länder (BEZV o.ä.) | Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) |
| Elterngeld | Ja (wie Angestellte) | Ja |
| Bezüge während EZ | Keine (außer ggf. Beihilfe) | Keine (außer Elterngeld) |
| Beihilfe in der EZ | Bleibt erhalten | Entfällt (GKV läuft weiter) |
| Wiedereinstieg | Garantiert auf gleichwertigem Dienstposten | Garantiert auf gleichwertigem Arbeitsplatz |
| Teilzeit in EZ | Bis 30 Std./Woche möglich | Bis 30 Std./Woche (oder mehr nach Absprache) |
Elterngeld: Wie viel bekommst du?
Das Basiselterngeld beträgt 65 % des Nettolohnersatzes – maximal 1.800 €/Monat, mindestens 300 €/Monat. Mit ElterngeldPlus kannst du den Bezugszeitraum verlängern, erhältst aber den halben Betrag. Das Elterngeld wird auf 24 Monate begrenzt (je Elternteil 12 Monate, 2 Partnermonate). Der Anspruch gilt gleichermaßen für Beamtinnen und angestellte Lehrkräfte.
Elternzeit und Schuljahresbeginn
In der Praxis hat es sich bewährt, die Elternzeit so zu planen, dass sie zu einem natürlichen Schuljahresende endet. Das erleichtert der Schule die Vertretungsplanung und dir den Wiedereinstieg. Wichtig: Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor dem geplanten Beginn beim Dienstherrn/Arbeitgeber beantragt werden.
Wiedereinstieg nach der Elternzeit
Du hast nach der Elternzeit Anspruch auf Rückkehr zu deinen bisherigen oder gleichwertigen Bedingungen. Für verbeamtete Lehrkräfte bedeutet das denselben Schultyp und dieselbe Besoldungsgruppe. Wenn du in Teilzeit zurückkehren möchtest, solltest du dies frühzeitig beantragen – ein Anspruch auf Teilzeit besteht, muss aber mit schulischen Bedürfnissen vereinbar sein.
Gut abgesichert in die Elternzeit
Denke auch an deine Absicherung: Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit schützen dich, wenn du nach der Elternzeit nicht vollständig in den Beruf zurückkehren kannst.
Zur DU-Versicherung