Karriere – Ratgeber
Nebentätigkeit als Lehrer
Was ist erlaubt, was muss genehmigt werden, und wie viel darfst du dazuverdienen?
Wichtig: Als Beamter unterliegt deine Nebentätigkeit dem Beamtenrecht. Nicht genehmigte Nebentätigkeiten können disziplinarrechtliche Folgen haben. Im Zweifel bei deiner Schulbehörde nachfragen.
Grundsatz: Genehmigungspflicht und Grenzen
Als verbeamtete Lehrkraft hast du eine Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn. Nebentätigkeiten dürfen die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigen. Es gibt zwei Kategorien:
Ohne Genehmigung erlaubt
- Ehrenamtliche Tätigkeiten (unentgeltlich)
- Literarische, wissenschaftliche, künstlerische Tätigkeit
- Verwaltung eigenen Vermögens
- Gelegentliche Gutachten
Genehmigungspflichtig
- Regelmäßige entgeltliche Tätigkeiten
- Nachhilfe gegen Bezahlung
- Tätigkeit als Trainer / Coach
- Freiberufliche Beratung
Wie viel darfst du dazuverdienen?
Die Einkommensgrenze für genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten liegt meist bei 40% des Grundgehalts pro Jahr – in vielen Bundesländern also ca. 20.000-25.000 Euro/Jahr. Darüber hinaus ist eine besondere Genehmigung nötig.
Beliebte Nebentätigkeiten für Lehrer
| Tätigkeit | Genehmigung | Verdienst |
|---|---|---|
| Nachhilfe (privat) | Ja, bei regelmäßig | 20-60 Euro/Stunde |
| Lernstudio / Nachhilfe-Institut | Ja | 15-30 Euro/Stunde |
| Buchautor / Schulbücher | Nein (schöpferisch) | Variabel |
| Online-Kurse / YouTube | Ab Monetarisierung: ja | Passiv, variabel |
| Sporttrainer | Ja | 15-40 Euro/Stunde |
| Gutachter / Prüfer | Oft nicht nötig | 50-120 Euro/Stunde |
Antrag auf Genehmigung: Was gehört rein?
- Art und Umfang der Tätigkeit (Stunden pro Woche)
- Arbeitgeber / Auftraggeber
- Voraussichtliche Vergütung pro Jahr
- Erklärung, dass die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt wird
Der Antrag geht an die Schulleitung, die ihn an das Schulamt weiterleitet. Genehmigungen werden in der Regel für 1-3 Jahre erteilt.
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