Diensthaftpflicht –
Haftung von Lehrkräften
Als Lehrkraft trägst du täglich Verantwortung. Was passiert, wenn ein Schüler unter deiner Aufsicht zu Schaden kommt? Hier erfährst du alles zur Lehrerhaftung.
Grundprinzip: Staatshaftung für Beamte
Als verbeamtete Lehrkraft haftest du im Regelfall nicht persönlich für Schäden, die du im Dienst verursachst. Der Staat (Dienstherr) haftet gegenüber dem Geschädigten – das nennt sich Amtshaftung (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG).
Wann haftest du persönlich?
Gilt das auch für angestellte Lehrkräfte?
Angestellte Lehrkräfte (keine Beamten) sind durch die Haftungsprivilegierung des Arbeitsrechts geschützt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Arbeitgeber, bei mittlerer Fahrlässigkeit wird geteilt, bei grober Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer voll.
