
Verbeamtung als Lehrer — Vorteile und Nachteile im Vergleich
Verbeamtung oder Anstellung? Die ehrliche Abwägung aller Vor- und Nachteile für Lehrkräfte — finanziell, rechtlich und persönlich.
Die Verbeamtung ist für die meisten Lehrkräfte der Regelfall – aber keine Pflicht und nicht für jeden gleich günstig. Diese Seite stellt die Vor- und Nachteile nebeneinander, mit den Rechtsgrundlagen dahinter, damit du für deine Situation abwägen kannst.
Vorteile der Verbeamtung als Lehrer
1. Höheres Nettoeinkommen
Als Beamtin oder Beamter zahlst du keine Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bei vergleichbarem Brutto bleibt deshalb mehr netto übrig als im Angestelltenverhältnis. Dafür zahlst du deine Krankenversicherung selbst, meist als private Restkostenversicherung neben der Beihilfe. Wie hoch das Netto in deinem Land ausfällt, zeigt die Seite Netto-Gehalt für Lehrer.
2. Sicherheit nach der Probezeit
Beamte auf Lebenszeit können nicht betriebsbedingt gekündigt werden. Das gibt Jobsicherheit – besonders wertvoll in wirtschaftlich unsicheren Zeiten. Enden kann das Beamtenverhältnis nur aus gesetzlich geregelten Gründen, etwa durch Entlassung auf eigenen Antrag, nach einer Verurteilung zu einer erheblichen Freiheitsstrafe, durch Entfernung im Disziplinarverfahren oder durch Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (§§ 21 bis 26 BeamtStG).
3. Pension statt Rente
Die Pension beträgt je Dienstjahr einen festen Prozentsatz der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, im Bundesrecht 1,79375 Prozent, höchstens 71,75 Prozent (§ 14 Abs. 1 BeamtVG – für Landesbeamte gelten die Versorgungsgesetze der Länder). Eigene Beiträge zahlst du dafür nicht. Besonders für Lehrkräfte, die früh verbeamtet werden, ist das ein erheblicher Vorteil; die Grundlagen erklärt die Seite Pension für Lehrer.
4. Beihilfe zur Krankenversicherung
Als Beamter erhältst du Beihilfe: Der Dienstherr übernimmt einen festen Anteil deiner Krankheitskosten, den Bemessungssatz. Wie hoch er ist, hängt von Land und Familiensituation ab – die Übersicht steht unter Beihilfebemessungssatz für Lehrkräfte. Den Rest sicherst du meist privat ab; was den Beitrag bestimmt, zeigt die Seite Krankenversicherung für Lehrer.
5. Leistungen für die Familie
Beihilfe gibt es auch für berücksichtigungsfähige Angehörige wie Kinder, und die Besoldung enthält je nach Land Familien- oder Kinderbestandteile. Für Familien kann das den Unterschied zum Angestelltenverhältnis vergrößern.
Nachteile der Verbeamtung als Lehrer
1. Kein Streikrecht
Beamte in Deutschland dürfen nicht streiken. Das Bundesverfassungsgericht hat das Streikverbot 2018 als eigenständigen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums bestätigt – ausdrücklich auch für verbeamtete Lehrkräfte (2 BvR 1738/12 u. a.). Deine Besoldung legt der Gesetzgeber fest, nicht ein Tarifvertrag; Einfluss nimmst du nur indirekt über Verbände und Gewerkschaften, deren Mitglied du sein darfst.
2. Bindung an dein Bundesland
Als Landesbeamtin oder Landesbeamter bist du an deinen Dienstherrn gebunden. Ein Wechsel in ein anderes Land ist möglich, setzt aber voraus, dass dein bisheriges Land dich freigibt und das neue dich übernimmt – oft über das Ländertauschverfahren. Besoldung und Erfahrungsstufe richten sich danach nach dem neuen Land. Mehr dazu unter Bundeslandwechsel im Lehramt.
3. Krankenversicherung: faktisch privat
Du kannst als Beamter gesetzlich versichert bleiben, zahlst dann aber in der Regel den vollen Beitrag allein, sofern dein Land keine pauschale Beihilfe vorsieht. In der Praxis führt der Weg deshalb meist in die private Krankenversicherung. Deren Beiträge richten sich nach Eintrittsalter und Gesundheit und können im Alter steigen, während die Pension nicht automatisch im selben Maß mitwächst. Wer spät verbeamtet wird, sollte die langfristigen Kosten sorgfältig kalkulieren.
4. Gesundheitsprüfung als Hürde
Vor der Verbeamtung steht eine amtsärztliche Gesundheitsprüfung. Bestimmte Vorerkrankungen können zur Ablehnung führen, wenn eine vorzeitige Dienstunfähigkeit überwiegend wahrscheinlich erscheint. Wer die Prüfung nicht besteht, bleibt als Angestellter tätig. Einzelheiten unter Gesundheitsprüfung für die Verbeamtung.
5. Altersgrenze für Verbeamtung
Alle Bundesländer setzen eine Altersgrenze für die Verbeamtung – je nach Land zwischen 40 und 50 Jahren (Übersicht der Altersgrenzen je Bundesland). Quereinsteiger und Seiteneinsteiger, die erst spät in den Schuldienst kommen, werden deshalb oft nur als Angestellte eingestellt.
6. Disziplinarrecht
Verletzt du schuldhaft deine Dienstpflichten, begehst du ein Dienstvergehen. Privates Verhalten wird nur dann zum Dienstvergehen, wenn es das Vertrauen in dein Amt im konkreten Fall besonders stark beschädigen kann (§ 47 Abs. 1 BeamtStG) – dazu können auch Beiträge in sozialen Netzwerken gehören. Die Folgen reichen je nach Landesdisziplinargesetz von einem Verweis bis zur Entfernung aus dem Dienst. Wie ein Verfahren abläuft, erklärt die Seite Disziplinarverfahren gegen Lehrkräfte.
7. Lücke bei früher Dienstunfähigkeit
Die Pension baut sich über die Dienstjahre auf. Wer früh dienstunfähig wird, bekommt ein entsprechend niedriges Ruhegehalt; vor Ablauf der Wartezeit von fünf Jahren droht statt des Ruhestands sogar die Entlassung (§ 4 Abs. 1 BeamtVG, § 23 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG). Diese Lücke lässt sich absichern – mehr unter Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer.
Vor der Verbeamtung: Krankenversicherung klären
Wer erstmals verbeamtet wird – auch als Beamtin oder Beamter auf Widerruf im Referendariat –, kann innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses die Öffnungsaktion der teilnehmenden privaten Krankenversicherer nutzen: keine Ablehnung wegen Vorerkrankungen, keine Leistungsausschlüsse, Risikozuschlag höchstens 30 %. Entscheidend ist, dass dein Antrag rechtzeitig beim Versicherer eingeht. Ein lizenzierter Partner meldet sich mit einem Angebot, das zu deinem Beihilfesatz passt.
Praxisbeispiel: Zwei Wege nach dem Referendariat
Jana und Tim beenden gemeinsam ihr Referendariat an einem Gymnasium. Jana ist 28 und gesund; sie nimmt die Verbeamtung auf Probe an, schließt früh eine private Restkostenversicherung ab und rechnet mit gut 38 Dienstjahren bis zur Regelaltersgrenze. Tim ist 44, kommt als Seiteneinsteiger aus der Industrie und hat eine chronische Erkrankung. Die Altersgrenze seines Landes hat er überschritten, eine Ausnahme ist nicht absehbar. Er bleibt als Tarifbeschäftigter im Schuldienst, behält die gesetzliche Krankenversicherung und baut seine Altersversorgung über gesetzliche Rente und Zusatzversorgung weiter aus. Beide Entscheidungen sind für ihre Lage vernünftig – genau deshalb lohnt sich die Abwägung im Einzelfall.
Häufige Fragen
Was sind die Vorteile der Verbeamtung für Lehrer?
Mehr Netto, weil keine Renten- und Arbeitslosenbeiträge anfallen, Sicherheit nach der Probezeit, Pension statt Rente und Beihilfe zu den Krankheitskosten.
Was sind die Nachteile der Verbeamtung?
Kein Streikrecht, Bindung an das Bundesland, faktisch private Krankenversicherung mit Gesundheitsfragen, Disziplinarrecht und eine Versorgungslücke bei früher Dienstunfähigkeit.
Lohnt sich die Verbeamtung als Lehrer finanziell?
In den meisten Fällen ja, vor allem bei frühem Beginn und guter Gesundheit. Bei später Verbeamtung oder Vorerkrankungen solltest du Netto, Krankenversicherung und Altersversorgung beider Wege durchrechnen.
Kann man die Verbeamtung ablehnen?
Ja. Die Ernennung setzt deine Mitwirkung voraus; du kannst auch im Angestelltenverhältnis nach dem TV-L unterrichten. Was dabei zu beachten ist, steht unter Verbeamtung ablehnen.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Beamtenstatusgesetz, §§ 21–26 (Beendigung), § 47 (Dienstvergehen)
- § 14 und § 4 Beamtenversorgungsgesetz
- Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 12. Juni 2018, 2 BvR 1738/12 u. a. (Streikverbot)
Stand der Angaben: September 2026.