Verbeamtung als Lehrer — Vorteile und Nachteile im Vergleich
Verbeamtung oder Anstellung? Die ehrliche Abwägung aller Vor- und Nachteile für Lehrkräfte — finanziell, rechtlich und persönlich.
Vorteile der Verbeamtung als Lehrer
1. Deutlich höheres Nettoeinkommen
Als Beamter zahlst du keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (ca. 9,3 % des Bruttolohns) und keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (1,3 %). Das erhöht dein Nettogehalt spürbar. Hinzu kommt die günstigere PKV durch Beihilfe. Effektiv verdienst du als Beamter bei gleichem Bruttogehalt ca. 15–25 % mehr netto als ein sozialversicherungspflichtiger Angestellter.
2. Unkündbarkeit nach Probezeit
Beamte auf Lebenszeit können nicht betriebsbedingt entlassen werden. Das gibt enorme Jobsicherheit — besonders wertvoll in wirtschaftlich unsicheren Zeiten. Nur bei schwerwiegenden Dienstvergehen oder Dienstunfähigkeit endet das Beamtenverhältnis vorzeitig.
3. Attraktive Pension statt unsicherer Rente
Die Beamtenpension beträgt nach langer Dienstzeit bis zu 71,75 % des letzten Aktivgehalts — ohne eigene Beitragszahlung. Die gesetzliche Rente fällt für viele dagegen deutlich niedriger aus. Besonders für Lehrer, die früh verbeamtet werden, ist die Pension ein erheblicher Vorteil.
4. Beihilfe zur Krankenversicherung
Als Beamter erhältst du Beihilfe (staatliche Kostenbeteiligung von 50–80 %) für Arzt- und Krankenhauskosten. Damit kannst du dich günstiger privat krankenversichern als Nicht-Beamte. Die monatliche PKV-Prämie liegt für junge, gesunde Beamte oft bei nur 150–300 €.
5. Steuerliche Vorteile
Beamte zahlen keine Gewerkschaftsbeiträge zum DGB-Sozialversicherungsanteil. Zusätzlich profitieren Beamte von steuerlichen Freibeträgen (z. B. Beamtenpauschbetrag) und können viele Werbungskosten absetzen.
Nachteile der Verbeamtung als Lehrer
1. Kein Streikrecht
Beamte in Deutschland haben kein Streikrecht. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies mehrfach bestätigt. Als verbeamteter Lehrer kannst du dich nicht an Arbeitsniederlegungen beteiligen, die Gewerkschaft GEW kann für dich nicht tarifverhandeln.
2. Eingeschränkte Mobilität
Als Beamter bist du an ein Bundesland gebunden. Ein Wechsel in ein anderes Bundesland ist möglich, aber aufwendig — die Versorgungsansprüche werden nicht vollständig übertragen. Wer ins Ausland möchte, muss beurlaubt werden.
3. Hohes PKV-Risiko im Alter
Private Krankenversicherungsbeiträge steigen mit dem Alter stark an. Im Rentenalter können sie sehr hoch werden, während die Pension fest ist. Wer jung eintritt, profitiert — wer erst spät verbeamtet wird, sollte die langfristige PKV-Kostenentwicklung sorgfältig kalkulieren.
4. Gesundheitsprüfung als Hürde
Vor der Verbeamtung steht eine amtsärztliche Gesundheitsprüfung. Chronische Erkrankungen, psychische Vorerkrankungen oder Übergewicht können zur Ablehnung führen. Wer die Prüfung nicht besteht, bleibt als Angestellter tätig.
5. Altersgrenze für Verbeamtung
Die meisten Bundesländer setzen eine Altersgrenze von 45–52 Jahren für die Verbeamtung. Quereinsteiger und Seiteneinsteiger, die erst spät in den Schuldienst kommen, werden deshalb oft nur als Angestellte eingestellt.
