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Pflichtbesuch in NS-Gedenkstätten: Wie weit Bayern, das Saarland und Hamburg sind und wie Sie den Besuch vorbereiten

Hamburg will, dass jede Schülerin und jeder Schüler ab Jahrgangsstufe 5 wenigstens einmal eine Gedenkstätte besucht, die an die Verbrechen des Nationalsozialismus erinnert. Schulsenatorin Ksenija Bekeris und Kultursenator Carsten Brosda haben das Vorhaben am 6. Oktober 2026 vorgestellt: Der Besuch soll verbindlich im Curriculum stehen und für die Kinder und Jugendlichen nichts kosten. Laut News4teachers ist Hamburg damit nach Bayern und dem Saarland das dritte Land, das den Gang an einen solchen Ort nicht mehr bloß empfiehlt. Die drei Regelungen unterscheiden sich allerdings deutlich – in der Rechtsform, bei den Jahrgängen und beim Stand der Umsetzung. Hier erfahren Sie, was wo gilt, welche Zuschüsse es für die Fahrt gibt und wie Sie den Besuch mit Ihrer Klasse so vorbereiten, dass mehr daraus wird als ein Pflichttermin. Stand: 9. Oktober 2026.

Drei Länder, drei Wege: die Regelungen im Überblick

Weil Bildung Ländersache ist, gibt es keine bundesweite Vorgabe. Bayern setzt auf den Lehrplan, das Saarland auf einen Landtagsbeschluss und künftig auf den Schulfahrtenerlass, Hamburg auf das Curriculum seiner Bildungspläne.

Land Was vorgesehen ist Jahrgang / Schulart Grundlage Stand
Bayern Besuch einer KZ-Gedenkstätte oder eines Erinnerungsortes für die Opfer des NS-Regimes ist verpflichtend Jahrgangsstufe 9 an Realschule und Gymnasium; seit 2025/26 auch Mittelschule (Kultusministerium, März 2026) Lehrplan bzw. Vorgabe des Kultusministeriums gilt
Saarland mindestens ein Besuch in der Schulzeit; laut Erlassentwurf fester Teil der Schulfahrten, mit zusätzlichem Kalendertag bis zum Ende der Sekundarstufe I Landtagsbeschluss (Dezember 2024); neuer Schulfahrtenerlass erst im Entwurf Erlass im Entwurf, Anhörung bis 10.11.2026, geplant ab 1.2.2027
Hamburg mindestens ein Besuch, für Schülerinnen und Schüler kostenfrei ab Jahrgangsstufe 5 Curriculum (Rahmenpläne Geschichte bzw. Gesellschaftswissenschaften) am 6.10.2026 angekündigt („künftig“); Startschuljahr nicht genannt

Länder, in denen ein Pflichtbesuch gilt oder auf den Weg gebracht ist, Stand 9. Oktober 2026. Belege in den folgenden Abschnitten.

Hamburg: künftig verbindlich ab Jahrgangsstufe 5

Laut der gemeinsamen Pressemitteilung der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung und der Behörde für Kultur und Medien vom 6. Oktober 2026 wird der Besuch einer NS-Gedenkstätte für alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 5 verbindlich im Curriculum verankert. Gemeint ist mindestens ein Besuch im Lauf der Schulzeit, eingebettet in Vor- und Nachbereitung im Unterricht. Eltern zahlen dafür nichts: Eintritt, Führungen sowie Hin- und Rückfahrt können die Schulen über ihr Schulbudget abrechnen. Lehrkräfte bekommen eine Materialsammlung und Qualitätskriterien, mit denen sie einen passenden Ort auswählen können, und das Hamburger Landesinstitut (LI) bietet regelmäßig Fortbildungen an.

Empfohlen werden acht Orte: die KZ-Gedenkstätte Neuengamme, die Gedenkstätte Bullenhuser Damm, der Geschichtsort Stadthaus, das denk.mal Hannoverscher Bahnhof, die Gedenkstätten Fuhlsbüttel und Poppenbüttel, die Gedenk- und Bildungsstätte Israelitische Töchterschule sowie das Mahnmal St. Nikolai. Ganz neu ist das Anliegen nicht: Die Bildungspläne für Geschichte und Gesellschaftswissenschaften sahen Gedenkstättenbesuche schon bisher als Ergänzung des Unterrichts vor, und laut News4teachers steht ein solcher Besuch nach Angaben der Senatorin bei rund 80 Prozent der Hamburger Schulen bereits fest im Lehrplan.

Für die Einordnung wichtig: Die Pressemitteilung spricht nur von „künftig“ und nennt weder ein Schuljahr, ab dem die Verbindlichkeit greift, noch eine eigene Verordnung. Das Landesinstitut nennt den Besuch in seinen Hinweisen dagegen bereits eine Pflicht und verweist auf die Rahmenpläne Geschichte (Gymnasium Sekundarstufe I, Stadtteilschule) sowie den Lernbereich Gesellschaftswissenschaften der Stadtteilschule. Anfang 2025 hatte ein Behördensprecher gegenüber der taz noch von einer Soll-Bestimmung gesprochen. Klären Sie deshalb mit Fachkonferenz und Schulleitung, in welchem Jahrgang Ihre Schule den Besuch einplant.

Bayern und das Saarland: Lehrplan und Schulfahrtenerlass

Bayern

In Bayern steht die Pflicht im Lehrplan. Wie das Kultusministerium im Mai 2025 mitteilte, müssen Klassen der Jahrgangsstufe 9 an Realschulen und Gymnasien laut Lehrplan eine KZ-Gedenkstätte oder einen anderen Erinnerungsort an die Verfolgten des NS-Regimes aufsuchen. Auf eine Anfrage im Landtag antwortete das Ministerium im März 2026, diese Pflicht zur historischen Exkursion in der 9. Klasse gelte seit dem Schuljahr 2025/26 auch an Mittelschulen. Im LehrplanPLUS der Mittelschule gehört die Auseinandersetzung mit Gedenkstätten zum Fach Geschichte/Politik/Geographie der Jahrgangsstufe 9; als Beispiele nennt der Lehrplan Dachau und Flossenbürg. Schon im Kabinettsbericht vom 6. Mai 2025 hatte die Staatsregierung ein Konzept angekündigt, wonach alle Jugendlichen an weiterführenden Schulen im Lauf ihrer Schulzeit wenigstens einmal eine KZ-Gedenkstätte oder eine vergleichbare Einrichtung der Erinnerungskultur besuchen sollen.

Laut Kultusministerium sind 35 Lehrkräfte an die Lernorte Dachau und Flossenbürg abgeordnet, und für den Besuch der nächstgelegenen KZ-Gedenkstätte erhalten Schulen einen Fahrtkostenzuschuss. Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit erstattet zudem einen Teil der Fahrtkosten für Klassenfahrten nach Dachau, Flossenbürg und Mödlareuth; Grundlage ist eine Bekanntmachung vom 20. April 2015, geändert am 14. August 2025.

Saarland

Im Saarland kam der Anstoß aus dem Parlament. Wie die Jüdische Allgemeine am 7. Dezember 2024 berichtete, hat der Landtag auf einen Antrag der CDU-Fraktion hin, dem sich die allein regierende SPD anschloss, auf den Weg gebracht, dass alle Schülerinnen und Schüler im Lauf ihrer Schulzeit mindestens einmal eine Gedenkstätte oder ein früheres Konzentrationslager der NS-Zeit besuchen. In einer Umfrage des Evangelischen Pressedienstes vom Mai 2025 nannte das saarländische Bildungsministerium den Besuch einen verpflichtenden Teil der schulischen Bildung.

Ausgestaltet werden soll die Vorgabe über einen neuen Schulfahrtenerlass. Am 1. Oktober 2026 hat das Ministerium für Bildung und Kultur einen Entwurf vorgestellt, dem der Ministerrat zugestimmt hat. Nach diesem Entwurf sollen Gedenkstättenbesuche fest in die Fahrtenplanung jeder Schule eingebunden werden: Spätestens bis zum Abschluss der Sekundarstufe I soll jede Schülerin und jeder Schüler Gelegenheit bekommen, sich an einem außerschulischen Lernort gründlich mit dem Thema zu befassen. Dafür soll ein zusätzlicher Kalendertag bereitstehen, der nicht auf das übliche Zeitkontingent für Schulfahrten angerechnet wird; die Obergrenze für mehrtägige Fahrten soll von 120 auf 155 Euro je Klassenstufe steigen. Die Anhörung läuft bis zum 10. November 2026, in Kraft treten soll der Erlass am 1. Februar 2027. Bis dahin gilt der Erlass von 2016.

Wie die übrigen Länder vorgehen – und wer die Fahrt bezahlt

Eine Pflicht bleibt die Ausnahme. Nach der epd-Umfrage vom Mai 2025 plant die Mehrheit der Länder keine Verpflichtung; in vielen Lehrplänen steht der Besuch als Sollvorgabe. In Rheinland-Pfalz können einzelne Schulen einen verpflichtenden Besuch beschließen. Gemeinsamer Bezugspunkt ist die Empfehlung „Erinnern für die Zukunft“, die die Kultusministerkonferenz 2014 beschlossen und die Bildungsministerkonferenz am 11. Juni 2026 in überarbeiteter Fassung verabschiedet hat. Auch die neue Fassung zählt den Besuch einer Gedenkstätte, auch im Ausland, samt Vor- und Nachbereitung zu den Bausteinen historisch-politischer Bildung und sieht vor, dass solche Bildungsfahrten unterstützt werden.

Aus den Gedenkstätten kam Anfang 2025 Skepsis gegenüber Zwang: Oliver von Wrochem, der die KZ-Gedenkstätte Neuengamme leitet, sagte damals der taz, Zwang sei nach seiner Erfahrung nicht der beste Weg; ähnlich äußerte sich laut ZDFheute die Dachauer Leiterin Gabriele Hammermann. In der Hamburger Pressemitteilung vom Oktober 2026 kommt von Wrochem nun für die Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zu Wort, die Schulklassen ausdrücklich einlädt. Ob vorgeschrieben oder freiwillig – über den Ertrag entscheidet die Vorbereitung.

Zur Finanzierung führt die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) eine Übersicht; ihre Länderangaben beruhen allerdings auf einer Recherche vom September 2020 und sind damit nicht mehr sicher aktuell. Genannt werden in vielen Ländern Zuschüsse über Landeszentralen, Bezirksregierungen, Schulämter oder Gedenkstättenstiftungen. Schulfahrten fördert die bpb laut dieser Übersicht nicht selbst. Prüfen Sie vor jedem Antrag die aktuelle Richtlinie Ihres Landes.

Vor- und Nachbereitung: Was die Gedenkstätten empfehlen

Die folgenden Hinweise sind Empfehlungen der jeweiligen Gedenkstätten, keine Vorgaben der Schulbehörden.

Nach Angaben der KZ-Gedenkstätte Neuengamme kommen viele Schulgruppen in der 9. oder 10. Jahrgangsstufe, meist während oder zum Abschluss einer Unterrichtseinheit über den Nationalsozialismus. Vorher sollte die Klasse über ihre Erwartungen und Befürchtungen gesprochen haben und wissen, worin sich ein Konzentrationslager von einer heutigen Gedenkstätte unterscheidet. Ab Klasse 8 können Jugendliche online Lebensläufe abrufen, die einen Überblick über die Gründe der Verfolgung geben und eigene Fragen für den Rundgang anstoßen sollen. Für die Nachbereitung im Unterricht stellt die Gedenkstätte Material bereit, etwa „Was bleibt mir vom Besuch in Erinnerung?“ und „Wie wollen wir erinnern?“.

Die Gedenkstätte Buchenwald betont, dass Schülerinnen und Schüler Grundwissen über die NS-Zeit mitbringen sollten; reine Wissensabfragen als Arbeitsauftrag hält sie für ungeeignet. Lohnend sei es, die eigene Erwartungshaltung zu besprechen, etwa mit der Frage „Wozu gibt es eigentlich Gedenkstätten?“, denn bekannte Bilder im Kopf können zu unrealistischen Vorstellungen oder Ängsten führen. Ihr Material „Jugend im KZ“ ist für alle Schulformen ab Klassenstufe 9 gedacht, auf ein bis zwei Einzelstunden oder eine Doppelstunde angelegt und taugt laut Gedenkstätte auch zur Vertiefung danach.

Auch das bayerische Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) empfiehlt in seinem Servicematerial für die Mittelschule, den Besuch mit einer intensiven Vor- und Nachbereitung im Unterricht zu verbinden. Planen Sie ihn also als Teil einer Unterrichtsreihe und buchen Sie früh: Für Vormittage unter der Woche in Neuengamme rechnet das Hamburger Landesinstitut mit mindestens sechs Monaten Vorlauf und rät von Januar und Juni ab. Hintergrund zum Fach finden Sie auf unserer Seite Lehramt Geschichte.

Organisation und Recht: ein Praxisbeispiel

Jana Petersen unterrichtet Geschichte an einer Hamburger Stadtteilschule. Ihre 9. Klasse behandelt im zweiten Halbjahr den Nationalsozialismus, die Fachkonferenz hat für diesen Jahrgang die KZ-Gedenkstätte Neuengamme festgelegt. Weil Vormittagstermine dort lange im Voraus vergeben werden, fragt sie schon im Oktober einen Termin für Ende April an. Führung und Busfahrt rechnet die Schule über das Schulbudget ab, die Eltern bekommen einen Informationsbrief.

Vor dem Termin plant Frau Petersen drei Unterrichtsstunden ein. Zuerst notieren die Jugendlichen anonym auf Karten, was sie erwarten und wovor sie sich sorgen; daraus entsteht ein Gespräch darüber, was eine Gedenkstätte heute ist. Danach sucht sich jede und jeder einen der online abrufbaren Lebensläufe aus und formuliert eine Frage für den Besuch. Zwei Jugendliche, deren Familien selbst Krieg und Verfolgung erlebt haben, spricht sie vorher einzeln an. Nach dem Besuch folgt eine Doppelstunde: Erst hält jede und jeder fest, was vom Tag geblieben ist, dann entwickelt die Klasse eine eigene Form des Erinnerns – hier eine kleine Ausstellung im Schulflur.

Rechtlich bleibt der Gedenkstättenbesuch eine Schulveranstaltung wie jede Exkursion: Es gelten die Regeln Ihres Landes für Schulfahrten, von der Genehmigung über die Aufsicht bis zur Haftung; das Hamburger Landesinstitut betont, dass die Aufsichtspflicht bei den Lehrkräften liegt. Details fasst unsere Seite Klassenfahrten rechtlich zusammen, eine Checkliste bietet der Beitrag Klassenfahrt organisieren. Grundlagen finden Sie unter Schulrecht für Lehrkräfte, zur Absicherung den Beitrag zur Diensthaftpflichtversicherung.

Häufige Fragen

In welchen Bundesländern ist der Besuch einer NS-Gedenkstätte Pflicht?

Bayern, das Saarland und Hamburg – allerdings mit unterschiedlichem Stand. Bayern schreibt ihn per Lehrplan für die 9. Klasse an Realschulen und Gymnasien vor, seit 2025/26 auch an Mittelschulen. Im Saarland hat der Landtag die Pflicht im Dezember 2024 auf den Weg gebracht, der zugehörige Erlass ist noch ein Entwurf. Hamburg hat die Verankerung ab Jahrgangsstufe 5 am 6. Oktober 2026 angekündigt, ein Starttermin fehlt noch. Die übrigen Länder empfehlen den Besuch, schreiben ihn landesweit aber nicht vor.

Gilt die Hamburger Regel schon in diesem Schuljahr?

Das ist offen: Die Pressemitteilung spricht von „künftig“ und nennt keinen Starttermin; das Landesinstitut bezeichnet den Besuch in seinen Hinweisen allerdings schon jetzt als Pflicht nach den Rahmenplänen. Vorgesehen ist mindestens ein Besuch im Lauf der Schulzeit ab Jahrgangsstufe 5, nicht zwingend in Klasse 5 selbst. Den Jahrgang legen Sie am besten mit Fachkonferenz und Schulleitung fest.

Wer bezahlt den Gedenkstättenbesuch?

In Hamburg ist er kostenfrei, die Schule zahlt aus dem Schulbudget. In Bayern gibt es einen Fahrtkostenzuschuss des Kultusministeriums und eine teilweise Erstattung durch die Landeszentrale. Ob es anderswo Landesprogramme gibt und zu welchen Bedingungen, erfahren Sie bei Ihrer Landeszentrale für politische Bildung oder Schulbehörde.

Wie viel Unterrichtszeit sollte ich für Vor- und Nachbereitung einplanen?

Eine feste Vorgabe gibt es nicht. Gedenkstätten und ISB raten, den Besuch in eine Unterrichtsreihe einzubetten und danach aufzugreifen; das Buchenwalder Material „Jugend im KZ“ etwa ist auf ein bis zwei Einzelstunden oder eine Doppelstunde angelegt. Planen Sie zum Beispiel zwei bis drei Stunden davor und eine Doppelstunde danach ein.

Ab welcher Klasse ist ein Besuch in einer KZ-Gedenkstätte sinnvoll?

In Neuengamme kommen viele Schulgruppen in der 9. oder 10. Jahrgangsstufe, die Online-Lebensläufe richten sich an Jugendliche ab Klasse 8; Buchenwald bietet Material ab Klassenstufe 9. Hamburg setzt schon ab Jahrgangsstufe 5 an und empfiehlt dafür acht sehr unterschiedliche Orte – die Qualitätskriterien der Schulbehörde helfen bei der Wahl eines passenden Ortes.

Quellen

Stand: 9. Oktober 2026. Maßgeblich sind die Originaltexte der Behörden; zum saarländischen Landtagsbeschluss lagen nur Presseberichte vor. Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihre Schulleitung, Ihren Personalrat oder Ihre Gewerkschaft.

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