Hausaufgaben: Rechtliches für Lehrkräfte
Was dürfen Lehrerinnen und Lehrer beim Thema Hausaufgaben – und was nicht? Ein Überblick über Regeln, Empfehlungen und häufige Konflikte
Hausaufgaben sind ein ewiges Streitthema – zwischen Schülern, Eltern und Lehrkräften. Was dabei oft vergessen wird: Es gibt klare schulrechtliche Regelungen, die den Rahmen für Hausaufgaben bestimmen. Als Lehrkraft solltest du diese kennen.
Wie viele Hausaufgaben sind erlaubt?
Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung – Hausaufgaben sind Ländersache, und die Vorgaben variieren. Typische Richtwerte:
| Klassenstufe | Empfohlene Bearbeitungszeit |
|---|---|
| Klasse 1–2 | Maximal 30 Minuten täglich |
| Klasse 3–4 | Maximal 45–60 Minuten täglich |
| Klasse 5–6 | Maximal 60–75 Minuten täglich |
| Ab Klasse 7 | Maximal 90–120 Minuten täglich |
Richtwerte, bundeslandspezifische Erlasse beachten
Dürfen Hausaufgaben benotet werden?
In den meisten Bundesländern dürfen Hausaufgaben nicht direkt benotet werden – sie können aber in die „sonstige Mitarbeit“ einfließen. Das Nichterfüllen von Hausaufgaben kann als Pflichtverletzung festgehalten werden, darf aber nicht allein zur Note führen. Genauere Regelungen findest du in den Schulerlassen deines Bundeslandes.
Hausaufgaben in den Ferien?
Ferien sind schulfreie Zeit – Hausaufgaben über die Ferien hinaus sind in den meisten Bundesländern explizit verboten oder zumindest stark eingeschränkt. Eine kurze Vorbereitung für den ersten Schultag ist oft toleriert, längere Aufgabenpakete sind rechtlich problematisch.
Hausaufgaben bei Ganztagesschule
An Ganztagsschulen werden Hausaufgaben zunehmend in die schulische Förderzeit integriert. Lehrkräfte an Ganztagsschulen haben in vielen Ländern keine oder deutlich reduzierte Hausaufgaben zu geben – stattdessen übernehmen Lernzeiten im Schulbetrieb diese Funktion.
