
Krankenversicherung im Referendariat – Was gilt?
Als Lehramtsreferendar bist du in den meisten Ländern Beamter auf Widerruf mit Beihilfe. Wann sich die PKV lohnt, warum die freiwillige GKV meist teuer ist – und wie du dich mit einer Anwartschaft optimal absicherst.
Krankenversicherung im Referendariat: PKV oder GKV?
Das Referendariat ist eine besondere Phase: Du bist weder regulärer Arbeitnehmer noch Beamter auf Lebenszeit – und trotzdem hast du als Lehramtsreferendar besondere Möglichkeiten bei der Krankenversicherung. Wer die Weichen jetzt richtig stellt, kann dauerhaft viel Geld sparen. Diese Seite erklärt dir alle Optionen verständlich und ohne Fachjargon.
Dein Status im Referendariat
Referendare sind in den meisten Bundesländern Beamte auf Widerruf. Das bedeutet: Du erhältst Beihilfe vom Dienstherrn (dem Land) und musst nur den Rest deiner Krankheitskosten absichern. In einzelnen Fällen – etwa wenn eine Verbeamtung wegen der Altersgrenze oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder du sie in einem Land ausdrücklich abwählst – wirst du dagegen im Angestelltenverhältnis eingestellt; dann bist du in der Regel gesetzlich pflichtversichert und es gelten andere Regeln.
Was ist Beihilfe und wie hoch ist sie?
Beihilfe ist ein staatlicher Zuschuss zu deinen Krankheitskosten. Als Beamter auf Widerruf ohne Kinder beträgt der Beihilfe-Bemessungssatz in der Regel 50 % der beihilfefähigen Krankheitskosten. Den Rest (50 %) musst du über eine private Krankenversicherung (PKV) absichern. Ab mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern steigt der Bemessungssatz in den meisten Ländern auf 70 %.
PKV im Referendariat: Die beste Wahl für Beamte?
Da du Anspruch auf Beihilfe hast, lohnt sich die private Krankenversicherung (PKV) für die meisten Referendare deutlich mehr als die gesetzliche. Die PKV deckt nur den von der Beihilfe nicht übernommenen Anteil ab – du zahlst also deutlich niedrigere Beiträge als in der GKV.
Typische Beiträge im Vergleich
| Versicherungsart | Monatsbeitrag (ca.) | Leistungsumfang |
|---|---|---|
| PKV (Beihilfeergänzung, jung & gesund) | 50–120 € | Hoch (inkl. Einzel-, Chefarzt) |
| GKV (freiwillig versichert) | ab ca. 200 € (voller Beitrag selbst) | Standard |
Wichtig: Als Beamter auf Widerruf mit Anwärterbezügen kannst du in der Regel nicht mehr beitragsfrei über deine Eltern familienversichert bleiben – zum einen liegen die Anwärterbezüge über der Einkommensgrenze der Familienversicherung, zum anderen bist du als Beamter versicherungsfrei. Die beitragsfreie Familienversicherung wird für dich erst wieder relevant, wenn es um deine eigenen Kinder oder einen nicht erwerbstätigen Ehepartner geht.
Anwartschaft: Die clevere Strategie für die GKV-Zeit
Wer vor dem Referendariat in der GKV war und sich nun für die PKV entscheidet, sollte über eine Anwartschaftsversicherung nachdenken. Sie sichert dir das Recht, später (z. B. nach dem Referendariat, falls du nicht verbeamtet wirst) zur GKV zurückzukehren – ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne höhere Beiträge wegen inzwischen aufgetretener Krankheiten.
Wann ist eine Anwartschaft sinnvoll?
- Du bist dir nicht sicher, ob du nach dem Ref verbeamtet wirst
- Du möchtest später in der GKV bleiben (z. B. mit Ehepartner)
- Du hast bereits Vorerkrankungen, die spätere PKV-Aufnahme erschweren könnten
Anwärtertarif: Warum die PKV in der Ausbildungszeit günstiger ist
Ein wichtiger Punkt fehlt vielen beim Vergleich: Entscheidest du dich für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, zahlt der Dienstherr in den meisten Bundesländern keinen Arbeitgeberzuschuss zu deinem Beitrag – du trägst den vollen GKV-Satz allein, obwohl dir eigentlich Beihilfe zustünde. Genau das macht die freiwillige GKV im Referendariat in der Praxis so unattraktiv.
Für die Ausbildungszeit bieten private Versicherer daher spezielle Anwärter- oder Ausbildungstarife an. Diese sind von den Gesellschaften subventioniert, und es werden – anders als im späteren Volltarif – noch keine Altersrückstellungen gebildet. Das hält die monatlichen Beiträge während des Referendariats besonders niedrig.
Praxisbeispiel: Tobias, 26, Referendariat am Gymnasium
Tobias ist gesund und beginnt sein Referendariat als Beamter auf Widerruf. Er erhält 50 % Beihilfe. Bliebe er freiwillig in der GKV, müsste er den vollen Beitrag allein tragen – ohne Zuschuss vom Dienstherrn. Stattdessen schließt er einen privaten Anwärtertarif ab, der die restlichen 50 % abdeckt und ihn deutlich weniger kostet als die GKV-Variante. Über die rund 18 Monate seines Vorbereitungsdienstes spart er auf diese Weise rund hundert Euro im Monat und damit insgesamt einen vierstelligen Betrag.
Wechsel vom Anwärtertarif in den Volltarif nach der Verbeamtung
Der eigentliche Vorteil des Anwärtertarifs zeigt sich oft erst am Ende der Ausbildung: Wechselst du nach der Verbeamtung auf Probe beim gleichen Versicherer in den Beamten-Volltarif, werden Erkrankungen, die während des Referendariats neu aufgetreten sind, bei der Umstellung in der Regel nicht neu bewertet – du bekommst den Volltarif also ohne Risikozuschläge für diese neuen Diagnosen.
Wichtig: Frist und Anbieterwechsel beachten
Der Wechsel ohne neue Gesundheitsprüfung gilt in der Regel nur, wenn du beim selben Versicherer bleibst und die Umstellung innerhalb der im Tarif vereinbarten Frist (häufig einige Monate nach der Verbeamtung auf Probe) erfolgt. Die genauen Bedingungen legt der jeweilige Versicherer im Anwärtertarif fest. Möchtest du dagegen zu einem anderen Anbieter wechseln, musst du eine vollständige neue Gesundheitsprüfung durchlaufen – mit dem Risiko von Risikozuschlägen oder einer Ablehnung bei zwischenzeitlich aufgetretenen Erkrankungen.
Checkliste: Worauf du beim Anwärtertarif achten solltest
- Übergang in den Volltarif: Ist ein nahtloser Wechsel beim selben Versicherer ohne erneute Gesundheitsprüfung vertraglich zugesichert?
- Leistungsumfang: Passt der Resttarif exakt zu deinem Beihilfesatz, sodass keine Versorgungslücke entsteht?
- Geltungsdauer: Wie lange läuft der Anwärtertarif, und was passiert bei einer Verlängerung des Referendariats?
- Familienangehörige: Hast du Kinder oder einen nicht erwerbstätigen Ehepartner, steigt dein Beihilfe-Bemessungssatz häufig – ab mindestens zwei Kindern in der Regel auf 70 %. Das solltest du bei der Tarifwahl für die ganze Familie mitdenken.
Besonderheiten je nach Bundesland
Die Beihilferegelungen unterscheiden sich je nach Bundesland leicht. In Bayern gilt z. B. ein Beihilfe-Bemessungssatz von 50 % für Referendare ohne Kinder, in NRW ebenfalls. Informiere dich daher immer beim zuständigen Landesamt für Besoldung und Versorgung oder beim Personalreferat deines Seminars.
Weitere Informationen zur Verbeamtung und den Vorteilen als Beamter findest du auf unserer Seite Krankenversicherung für Lehrer sowie unter Verbeamtung als Lehrer.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich mich im Referendariat neu krankenversichern?
Wenn du Beamter auf Widerruf bist, endet in der Regel die beitragsfreie Familienversicherung und du musst dich aktiv für eine Versicherung entscheiden. Die Frist beträgt meist einige Monate nach Beginn des Referendariats – frag im Zweifel bei deinem Landesamt oder Seminar nach.
Kann ich im Referendariat in der GKV bleiben?
Ja, als freiwillig Versicherter. Allerdings ist das in den meisten Fällen deutlich teurer als die PKV mit Beihilfe, weil du die vollen GKV-Beiträge selbst trägst und in den meisten Ländern keinen Arbeitgeberzuschuss erhältst.
Was passiert nach dem Referendariat?
Wirst du verbeamtet, bleibt die PKV mit Beihilfe die Standardoption. Wirst du angestellt, bist du in der Regel gesetzlich pflichtversichert – daher lohnt sich eine Anwartschaft als Absicherung.
Kann ich nach der Verbeamtung ohne neue Gesundheitsprüfung in den Volltarif wechseln?
Ja, wenn du beim gleichen Versicherer bleibst und die Umstellung innerhalb der im Tarif vereinbarten Frist nach der Verbeamtung auf Probe erfolgt. Neu aufgetretene Erkrankungen werden dann bei der Umstellung meist nicht neu bewertet. Bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter ist dagegen eine vollständige neue Gesundheitsprüfung nötig.
Mehr zu allem rund um den Einstieg in den Lehrberuf findest du auf unserer Seite zum Referendariat sowie zum Thema Gehalt im Referendariat.
PKV vs. GKV im Referendariat: Leistungen im Vergleich
Die Wahl der Krankenversicherung im Referendariat ist eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen. Der entscheidende Unterschied liegt in den Leistungen: Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet oft umfangreicheren Versicherungsschutz – z. B. Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus und kürzere Wartezeiten beim Facharzt.
Tarife im Vergleich: Was kostet die PKV für Referendare?
Die Tarife der PKV variieren je nach Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Leistungsumfang erheblich. Junge, gesunde Referendare profitieren besonders: Die monatlichen Kosten für den Anwärtertarif liegen oft im niedrigen dreistelligen Bereich (häufig rund 50–150 €), während die freiwillige GKV ohne Arbeitgeberzuschuss deutlich teurer ausfällt.
| Kriterium | PKV (Referendar) | GKV (gesetzliche KV) |
|---|---|---|
| Monatliche Kosten (ca.) | ca. 50–150 € (Anwärtertarif) | ab ca. 200 € (voller Beitrag) |
| Arztleistungen | Chefarztbehandlung möglich | Kassenarzt |
| Krankenhaus | Einzelzimmer wählbar | Mehrbettzimmer |
| Beihilfe durch Dienstherr | 50 % (ohne Kinder) | Kein Zuschuss |
| Mitversicherung eigener Familie | Kostenpflichtig | ggf. beitragsfrei (über GKV-Partner) |
Die Rolle des Dienstherrn bei der Krankenversicherungswahl
Als Referendar bist du Beamter auf Widerruf. Der Dienstherr – also das Bundesland – gewährt dir Beihilfe zu deinen Krankheitskosten. Als Beamter auf Widerruf ohne Kinder liegt der Bemessungssatz in der Regel bei 50 %; er bleibt auch nach einer späteren Verbeamtung auf Lebenszeit bei 50 % (ohne Kinder). Die restlichen privaten Krankheitskosten musst du selbst absichern – idealerweise durch eine passende PKV.
Das Einkommen im Referendariat und seine Auswirkung auf die KV-Wahl
Als Beamter auf Widerruf bist du unabhängig von der Höhe deiner Anwärterbezüge nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert – du bist wegen deines Beamtenstatus und deines Beihilfeanspruchs versicherungsfrei und kannst frei zwischen PKV und freiwilliger GKV wählen. Diese Freiheit solltest du nutzen – idealerweise mit einer unverbindlichen Erstinformation durch einen unabhängigen Experten.
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