Krankenversicherung im Referendariat: PKV oder GKV?
Das Referendariat ist eine besondere Phase: Du bist weder regulärer Arbeitnehmer noch Beamter – und trotzdem hast du als Lehramtsreferendar besondere Möglichkeiten bei der Krankenversicherung. Wer die Weichen jetzt richtig stellt, kann dauerhaft viel Geld sparen. Diese Seite erklärt dir alle Optionen verständlich und ohne Fachjargon.
Dein Status im Referendariat
Referendare sind in den meisten Bundesländern Beamte auf Widerruf. Das bedeutet: Du erhältst Beihilfe vom Dienstherrn (dem Land) und musst nur den Rest deiner Krankheitskosten absichern. In einzelnen Bundesländern (z. B. Hamburg) bist du jedoch als Angestellter im Referendariat tätig – dann gelten andere Regeln.
Was ist Beihilfe und wie hoch ist sie?
Beihilfe ist ein staatlicher Zuschuss zu deinen Krankheitskosten. Als Beamter auf Widerruf ohne Kinder beträgt die Beihilfe in der Regel 50 % der anerkannten Krankheitskosten. Den Rest (50 %) musst du über eine private Krankenversicherung (PKV) absichern. Bei Kindern kann der Beihilfesatz steigen.
PKV im Referendariat: Die beste Wahl für Beamte?
Da du Anspruch auf Beihilfe hast, lohnt sich die private Krankenversicherung (PKV) für die meisten Referendare deutlich mehr als die gesetzliche. Die PKV deckt nur den von der Beihilfe nicht übernommenen Anteil ab – du zahlst also deutlich niedrigere Beiträge als in der GKV.
Typische Beiträge im Vergleich
| Versicherungsart | Monatsbeitrag (ca.) | Leistungsumfang |
|---|---|---|
| PKV (Beihilfeergänzung, jung & gesund) | 50–120 € | Hoch (inkl. Einzel-, Chefarzt) |
| GKV (freiwillig versichert) | 180–220 € (mind.) | Standard |
| GKV (familienversichert) | 0 € (wenn Eltern GKV haben) | Standard |
Wichtig: Wenn du noch unter 25 Jahre alt bist und deine Eltern gesetzlich versichert sind, kannst du ggf. noch kostenlos familienversichert bleiben. Das ist in manchen Fällen die günstigste Option.
Anwartschaft: Die clevere Strategie für die GKV-Zeit
Wer vor dem Referendariat in der GKV war und sich nun für die PKV entscheidet, sollte über eine Anwartschaftsversicherung nachdenken. Sie sichert dir das Recht, später (z. B. nach dem Referendariat, falls du nicht verbeamtet wirst) zur GKV zurückzukehren – ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne höhere Beiträge wegen inzwischen aufgetretener Krankheiten.
Wann ist eine Anwartschaft sinnvoll?
- Du bist dir nicht sicher, ob du nach dem Ref verbeamtet wirst
- Du möchtest später in der GKV bleiben (z. B. mit Ehepartner)
- Du hast bereits Vorerkrankungen, die spätere PKV-Aufnahme erschweren könnten
Besonderheiten je nach Bundesland
Die Beihilferegelungen unterscheiden sich je nach Bundesland leicht. In Bayern z. B. gilt ein Beihilfesatz von 50 % für Referendare ohne Kinder, in NRW ebenfalls. Informiere dich daher immer beim zuständigen Landesamt für Besoldung und Versorgung oder beim Personalreferat deines Seminars.
Weitere Informationen zur Verbeamtung und den Vorteilen als Beamter findest du auf unserer Seite Krankenversicherung für Lehrer sowie unter Verbeamtung als Lehrer.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich mich im Referendariat neu krankenversichern?
Wenn du Beamter auf Widerruf bist, endet in der Regel die beitragsfreie Familienversicherung und du musst dich aktiv für eine Versicherung entscheiden. Die Frist beträgt meist 2–3 Monate nach Beginn des Referendariats.
Kann ich im Referendariat in der GKV bleiben?
Ja, als freiwillig Versicherter. Allerdings ist das in den meisten Fällen deutlich teurer als die PKV mit Beihilfe, weil du die vollen GKV-Beiträge selbst trägst.
Was passiert nach dem Referendariat?
Wirst du verbeamtet, bleibt die PKV mit Beihilfe die Standardoption. Wirst du angestellt, musst du in die GKV – daher lohnt sich eine Anwartschaft als Absicherung.
Mehr zu allem rund um den Einstieg in den Lehrberuf findest du auf unserer Seite zum Referendariat sowie zum Thema Gehalt im Referendariat.