
Schulrecht für Lehrkräfte
Aufsichtspflicht, Notengebung, Datenschutz, Dienstrecht: Die wichtigsten schulrechtlichen Grundlagen für Lehrerinnen und Lehrer
Als Lehrkraft bewegst du dich täglich in einem komplexen rechtlichen Rahmen. Schulrecht ist Ländersache – jedes Bundesland hat eigene Schulgesetze, Ausführungsbestimmungen und Erlasse. Dennoch gibt es gemeinsame Grundprinzipien, die überall gelten. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Bereiche.
Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht ist eine der wichtigsten Rechtspflichten von Lehrkräften. Du bist verpflichtet, Schülerinnen und Schüler vor Schäden zu schützen, die bei vernünftiger Voraussicht zu erwarten sind. Das bedeutet:
- Pünktlicher Unterrichtsbeginn und keine unkontrollierten Pausen
- Aufsicht auf Schulhof und bei Ausflügen
- Klare Regeln für den Umgang mit gefährlichen Gegenständen (Messer, Chemikalien)
- Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung handeln – nach § 4 KKG und dem Schulgesetz deines Landes (mehr unter Kindeswohlgefährdung: Was Lehrkräfte tun müssen)
Entsteht durch eine Verletzung der Aufsichtspflicht ein Schaden, haftet gegenüber den Geschädigten grundsätzlich das Land (Amtshaftung nach Art. 34 GG); auf dich zurückgreifen darf der Dienstherr nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unfälle von Schülerinnen und Schülern während des Schulbesuchs sind zudem gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b SGB VII). Dennoch: Dokumentation ist wichtig – und für den Fall grober Fahrlässigkeit lohnt ein Blick auf die Diensthaftpflicht für Lehrer.
Notengebung und Beurteilung
Noten sind Verwaltungsakte und müssen nachvollziehbar und widerspruchsfrei sein. Wichtige Grundsätze:
- Noten müssen transparent und vorab angekündigt sein
- Kriterien für Beurteilungen müssen offengelegt werden
- Schülerinnen und Schüler haben Recht auf Akteneinsicht in Klassenarbeiten
- Eltern minderjähriger Schüler haben umfassende Informationsrechte
Datenschutz in der Schule (DSGVO)
Mit der DSGVO gelten strenge Regeln für den Umgang mit Schülerdaten. Als Lehrkraft musst du darauf achten:
- Schülerdaten dürfen nur für schulische Zwecke verwendet werden
- Fotos und Videos von Schülerinnen und Schülern nur mit Einwilligung der Eltern
- Keine Speicherung von Schülerdaten auf privaten, unverschlüsselten Geräten
- Klassenlisten und Notenlisten nicht per unsicherer E-Mail versenden
- WhatsApp-Klassen-Gruppen sind datenschutzrechtlich problematisch
Beamtenrechtliche Pflichten
Verbeamtete Lehrkräfte unterliegen dem Beamtenrecht. Das bedeutet unter anderem:
- Treuepflicht: Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
- Verschwiegenheitspflicht: Keine Weitergabe dienstlicher Informationen ohne Erlaubnis
- Gehorsamspflicht: Weisungen des Dienstherrn folgen (mit Ausnahmen)
- Mäßigungsgebot: Politische Äußerungen müssen zurückhaltend und sachlich bleiben
Welche Gewerkschaft/Verband ist zuständig?
Bei schulrechtlichen Fragen helfen die Lehrergewerkschaften GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) und der Philologenverband sowie der VBE (Verband Bildung und Erziehung). Mitglieder erhalten kostenlose Rechtsberatung und Rechtsschutz bei dienstlichen Auseinandersetzungen. Für Streitigkeiten außerhalb des Dienstes gilt dieser Schutz in der Regel nicht – wann sich zusätzlich eine private Rechtsschutzversicherung lohnt, liest du in unserem Ratgeber.
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