
Videoüberwachung an Schulen: Rechtslage 2026
Kameras im Schulgebäude, auf dem Schulhof — was ist erlaubt und was nicht? Was Lehrkräfte über die DSGVO-Rechtslage wissen müssen.
Ist Videoüberwachung an Schulen erlaubt?
Videoüberwachung an Schulen ist grundsätzlich möglich, aber streng geregelt. Rechtsgrundlage ist die DSGVO in Verbindung mit den Landesdatenschutzgesetzen. Entscheidend ist, dass die Videoüberwachung verhältnismäßig ist, einem legitimen Zweck dient und transparent kommuniziert wird.
Wo darf überwacht werden — wo nicht?
| Bereich | Videoüberwachung möglich? | Hinweis |
|---|---|---|
| Schuleingang (Außen) | Ja | Einbruchschutz, Vandalismusabwehr |
| Schulhof (Außen) | Eingeschränkt | Nur wenn konkreter Anlass |
| Flure (Innen) | Selten erlaubt | Erheblicher Eingriff |
| Klassenräume | Nein | Absolut verboten |
| Toiletten | Nein | Absolut verboten |
| Lehrerarbeitsräume | Nein | Unzulässige Überwachung von Arbeitnehmern |
Was müssen Schulen beachten?
- Datenschutzfolgenabschätzung muss durchgeführt werden
- Hinweisschilder auf die Überwachung sind Pflicht
- Speicherdauer ist zu begrenzen (meist 48–72 Stunden)
- Zugriff auf Videomaterial muss dokumentiert sein
- Personalrat/Schulkonferenz muss zugestimmt haben
Was tun bei Verstößen?
Wenn Videoüberwachung offensichtlich DSGVO-widrig betrieben wird: Erst intern (Schulleitung, Datenschutzbeauftragter), dann an die Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes melden. Als Lehrkraft hast du keine Pflicht, rechtswidrige Überwachung zu tolerieren.
