Digitale Tools & Recht
Datenschutz & DSGVO
Datenschutz & DSGVO
in der Schule
Datenschutz ist im Schulalltag unvermeidbar. Hier erfährst du, was Lehrkräfte beim Einsatz digitaler Tools und bei der Datenverarbeitung beachten müssen.
DSGVOGilt auch für Schulen
SchülerdatenBesonders schützenswert
StrafenKönnen erheblich sein
Grundprinzipien des Datenschutzes in der Schule
1
Datensparsamkeit: Nur so viele Daten erheben wie nötig – keine unnötigen Schülerinfos sammeln.
2
Zweckbindung: Daten dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben wurden.
3
Einwilligung: Für viele Datenverarbeitungen (Fotos, Videos, Newsletter) braucht man die Einwilligung der Eltern/Schüler.
4
Sicherheit: Daten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
Was ist beim Einsatz digitaler Tools zu beachten?
⚠️ US-amerikanische Cloud-Dienste: Tools wie Google, Microsoft, Zoom speichern Daten auf US-Servern – das ist datenschutzrechtlich problematisch. Vorzuziehen sind EU-konforme oder speziell zertifizierte Schul-Tools.
✅
Erlaubt ohne Bedenken: Moodle (eigener Server), itslearning, Schul-Cloud, zertifizierte Tools der Länder.
⚠️
Mit Einschränkungen: Microsoft 365, Google Workspace for Education – nur nach Schulvertrag und Datenschutzfolgeabschätzung.
❌
Nicht für Schülerdaten: Private KI-Tools (ChatGPT etc.), private Cloud-Dienste ohne Schulvertrag.
Fotos & Videos in der Schule
Fotos von Schülern dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Eltern (bis 16 Jahre) oder der Schüler selbst gemacht und weitergegeben werden. Das gilt auch für Schulhomepages, Social Media und Zeitungsartikel.
✅ Tipp: Nutze zu Schuljahresbeginn einen Einwilligungsbogen, der alle gängigen Datenschutzfragen abdeckt – das spart im Laufe des Jahres viel Aufwand.
