Verbeamtung nach 50: Ist das für Lehrer noch möglich?

Verbeamtung nach 50: Ist das für Lehrer noch möglich?
Verbeamtung · Altersgrenze · Quereinsteiger

Verbeamtung nach 50: Was noch möglich ist

Die meisten Bundesländer haben Altersgrenzen für die Erstverbeamtung. Welche Ausnahmen es gibt und was Quereinsteiger 50+ wissen müssen.

45–52 JahreObergrenze je Land
Ausnahmenmöglich
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Regelaltergrenzen für die Verbeamtung

Bundesland Altersgrenze (Erstverbeamtung) Ausnahmen?
Bayern 45 Jahre Mangelfächer: bis 52
NRW 42 Jahre Mangelfächer: bis 52
Baden-Württemberg 42 Jahre Ausnahmen bis 47
Berlin 52 Jahre Sehr großzügig
Hamburg 45 Jahre Mangelfächer: bis 50
Sachsen 50 Jahre Relativ hoch
Hessen 50 Jahre Selten Ausnahmen
Niedersachsen 50 Jahre Einzelfallprüfung

Ausnahmen für Quereinsteiger und Mangelfächer

Die gute Nachricht: In fast allen Bundesländern gibt es Ausnahmeregelungen für Mangelfächer (Mathematik, Informatik, Physik, Sonderpädagogik) und für Quereinsteiger mit Berufserfahrung. Wer ein dringend benötigtes Fach mitbringt, kann oft auch über der Regelgrenze noch verbeamtet werden.

💡 Berlin ist besonders offen: Mit einer Altersgrenze von 52 Jahren ist Berlin das Bundesland, das die Verbeamtung älterer Quereinsteiger am großzügigsten handhabt. Der hohe Lehrerbedarf macht das möglich.

Was passiert, wenn die Altersgrenze überschritten ist?

Wer die Altersgrenze überschritten hat, kann oft als angestellte Lehrkraft nach TV-L eingestellt werden. Das bedeutet: kein Beamtenstatus, GKV statt PKV+Beihilfe, gesetzliche Rente statt Pension. In Zeiten des Lehrermangels stellen viele Länder aber überhaupt erst ein und verzichten auf die Verbeamtung.

Rentabilität prüfen

Je später die Verbeamtung erfolgt, desto weniger Dienstjahre können angesammelt werden — was die spätere Pension entsprechend reduziert. Ab einem Verbeamtungsalter von über 50 Jahren sollte sorgfältig geprüft werden, ob sich der Wechsel in die PKV noch lohnt oder ob die GKV die bessere Wahl ist.

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