Grundschullehrer werden 2026: Studium, Gehalt und Verbeamtung

Grundschullehrer werden 2026: Studium, Gehalt und Verbeamtung
Grundschule · Lehramt · Verbeamtung

Grundschullehrer werden 2026: Der komplette Leitfaden

Vom Studium bis zur Verbeamtung — alles was du wissen musst, um Grundschullehrerin oder -lehrer zu werden.

4–5 JahreRegelstudienzeit
A12/A13Besoldung
Beihilfeals Beamter

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Studium: Bachelor und Master of Education

Um Grundschullehrerin oder -lehrer zu werden, studierst du in den meisten Bundesländern im Lehramt Grundschule — als Bachelor of Education (6 Semester) und Master of Education (4 Semester). Du wählst 2–3 Fächer, darunter meist Deutsch, Mathematik und ein weiteres wie Sachunterricht, Kunst oder Sport.

🎓 Bayern: Hier gibt es das klassische Staatsexamen. Andere Bundesländer setzen auf Bachelor/Master. Inhaltlich sind die Abschlüsse gleichwertig.

NC und Zulassung: Wie hoch sind die Hürden?

Der NC für Lehramt Grundschule ist in den letzten Jahren stark gesunken — der Lehrermangel macht sich bemerkbar. An vielen Hochschulen gibt es keinen oder einen niedrigen NC (2,5–3,5).

Bundesland NC Grundschule Besonderheit
Bayern Staatsexamen, kein NC Zentrales Prüfungsamt
NRW ca. 2,8–3,2 Sehr viele Studienplätze
Baden-Württemberg oft ohne NC Hoher Bedarf
Berlin ~2,5 Starker Lehrermangel
Sachsen meist ohne NC Dringend gesucht

Referendariat: 18 Monate Praxisausbildung

Nach dem Studium folgt das Referendariat (12–24 Monate je nach Bundesland). Du unterrichtest unter Anleitung und besuchst Seminare. Das Referendariatsgehalt liegt bei ca. 1.200–1.500 € netto.

Verbeamtung: A12 oder A13 als Grundschullehrer?

Nach dem zweiten Staatsexamen folgt die Verbeamtung. Grundschullehrkräfte starten in A12 oder A13 — Bayern und NRW zahlen bereits A13 für alle. Das Bruttoeinkommen liegt je nach Stufe bei 3.700–4.800 €.

Bundesland Besoldung GS A13 für alle?
Bayern A13 Ja — seit 2021
NRW A13 Ja — seit 2023
Hessen A12→A13 Im Aufbau
Baden-Württemberg A12/A13 Teilweise
Sachsen A12 Noch nicht

PKV und Beihilfe als Grundschullehrerin

Als Beamtin hast du Anspruch auf staatliche Beihilfe (50–80 % der Krankheitskosten). Die private Krankenversicherung ist für Beamte deutlich günstiger als für Angestellte.

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