Besoldungsrechner 2026 für Beamte: Brutto und Netto nach Bundesland
Wähle Dienstherrn, Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe – der Rechner zeigt dir sofort dein Grundgehalt nach der amtlichen Tabelle und was nach Lohnsteuer und Krankenversicherung netto bleibt. Er gilt für Beamtinnen und Beamte von A 7 bis A 16, egal ob Lehrkraft, Polizei, Finanzverwaltung oder Kommune.
📍 Dein Amt
👤 Steuer und Krankenversicherung
📊 Vom Brutto zum Netto
Besoldungstabelle
| Erfahrungsstufe | Grundgehalt im Monat | im Jahr (12 Monate) |
|---|
Alle Dienstherren im Vergleich
| Dienstherr | erste Stufe | letzte Stufe | Netto (erste Stufe, ca.) |
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So rechnet der Besoldungsrechner
Ausgangspunkt ist das Grundgehalt aus der amtlichen Besoldungstabelle des gewählten Dienstherrn – passend zu Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe. Hinterlegt sind die Gruppen A 7 bis A 16 für den Bund und alle 16 Länder, insgesamt über 1.400 Tabellenwerte. Jede Zahl ist gegen zwei voneinander unabhängige Dokumente geprüft, in der Regel das Gesetz- oder Verordnungsblatt bzw. die Tabelle des Landesamts und eine zweite Veröffentlichung. Bei Teilzeit kürzt der Rechner das Grundgehalt im Verhältnis deines Beschäftigungsumfangs.
Vom Brutto zieht er ab, was Beamtinnen und Beamte tatsächlich zahlen: Lohnsteuer nach dem Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG) in der gewählten Steuerklasse, den Solidaritätszuschlag, der erst bei höheren Einkommen anfällt, und auf Wunsch die Kirchensteuer. Renten- und Arbeitslosenversicherung entfallen, weil der Dienstherr die Versorgung im Alter übernimmt. Bei der Krankenversicherung trägst du deinen PKV-Beitrag für den Beihilfetarif ein; den Rest der Krankheitskosten deckt die Beihilfe. Wer gesetzlich versichert bleibt, zahlt den ermäßigten Beitragssatz von 14,0 % plus Zusatzbeitrag allein – einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht.
Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe finden
Beides steht auf deiner Bezügemitteilung. Die Besoldungsgruppe hängt an deinem Amt: Den gehobenen Dienst beginnen die meisten mit A 9, den höheren Dienst mit A 13; Beförderungen führen in die nächsthöhere Gruppe. Die Erfahrungsstufe legt die Bezügestelle bei der Ernennung fest und erhöht sie danach in festen Abständen – beim Bund nach zwei, drei oder vier Jahren (§ 27 BBesG), in den Ländern nach eigenen Regeln. Weil jedes Land sein eigenes Stufenmodell hat, zeigt die Auswahl nur die Stufen, die es in der gewählten Tabelle wirklich gibt: In Bayern beginnen die Tabellen mit Stufe 2, in Hessen ist Stufe 1 seit 2026 entfallen.
Familienzuschlag und Zulagen
Den Familienzuschlag regelt jedes Land selbst – nach Kinderzahl, teils nach Besoldungsgruppe und in einigen Ländern zusätzlich nach dem Wohnort. Ein Pauschalwert wäre für viele Leserinnen und Leser falsch, deshalb trägst du ihn selbst ein. Dasselbe gilt für Zulagen wie die Polizeizulage, eine Amtszulage oder eine Stellenzulage. Beide Felder fließen ins Brutto und damit in die Steuer ein.
Zwei Beispiele
Polizeikommissarin in Nordrhein-Westfalen. A 9 in der ersten Stufe der NRW-Tabelle (Stufe 3): 3.438,22 € Grundgehalt. Dazu kommt die Polizeizulage von 130,56 €, eingetragen im Feld Zulagen. Bei Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und mit 210 € PKV-Beitrag bleiben rund 2.783 € netto; die Lohnsteuer beträgt 575,58 € im Monat.
Lehrerin in Hessen, Teilzeit. A 13, Einstieg in Stufe 2 (die Stufe 1 gibt es in Hessen seit 2026 nicht mehr), mit 75 % Beschäftigungsumfang: 4.015,20 € Grundgehalt. Mit Steuerklasse IV, Kirchensteuer und 260 € PKV-Beitrag bleiben rund 2.989 € netto. Beide Beispiele sind eigene Rechnungen mit dem Rechner auf dieser Seite, ohne Familienzuschlag und Sonderzahlungen.
Besoldung nach Bundesland: Stand der Tabellen im Oktober 2026
Die Länder passen ihre Besoldung zu unterschiedlichen Terminen an, und nicht jede Erhöhung ist schon beschlossen, wenn sie gezahlt wird. Der Rechner nutzt je Dienstherr die Tabelle, die derzeit gilt oder ausgezahlt wird. Ein Klick auf das Land öffnet den Rechner mit diesem Dienstherrn.
| Dienstherr | Tabelle gültig ab | Rechtsstand | A 9, erste Stufe | A 13, erste Stufe |
|---|---|---|---|---|
| Bund | 01.05.2026 | Abschlag unter Vorbehalt | 3.551,63 € (St. 1) | 5.343,23 € (St. 1) |
| Baden-Württemberg | 01.04.2026 | vorgriffsweise gezahlt | 3.480,07 € (St. 1) | 5.332,12 € (St. 3) |
| Bayern | 01.10.2026 | Vorgriff, Gesetz im Landtag | 3.387,91 € (St. 2) | 5.395,56 € (St. 5) |
| Berlin | 01.04.2026 | in Kraft | 3.352,48 € (St. 1) | 5.060,75 € (St. 1) |
| Brandenburg | 01.07.2024 | Neufestsetzung im Landtag | 3.241,87 € (St. 3) | 5.072,24 € (St. 5) |
| Bremen | 01.02.2025 | Gesetz in der Bürgerschaft | 3.188,26 € (St. 2) | 4.970,00 € (St. 5) |
| Hamburg | 01.02.2025 | Erhöhung in der Bürgerschaft | 3.322,56 € (St. 1) | 4.939,24 € (St. 1) |
| Hessen | 01.07.2026 | in Kraft | 3.456,11 € (St. 2) | 5.353,60 € (St. 2) |
| Mecklenburg-Vorpommern | 01.04.2026 | in Kraft | 3.315,82 € (St. 2) | 4.956,08 € (St. 4) |
| Niedersachsen | 01.04.2026 | in Kraft | 3.281,97 € (St. 2) | 4.937,05 € (St. 4) |
| Nordrhein-Westfalen | 01.04.2026 | in Kraft | 3.438,22 € (St. 3) | 5.221,48 € (St. 5) |
| Rheinland-Pfalz | 01.04.2026 | in Kraft | 3.401,05 € (St. 2) | 5.120,01 € (St. 4) |
| Saarland | 01.04.2026 | in Kraft | 3.324,03 € (St. 2) | 4.876,99 € (St. 4) |
| Sachsen | 01.04.2026 | in Kraft | 3.403,76 € (St. 2) | 4.975,10 € (St. 3) |
| Sachsen-Anhalt | 01.04.2026 | in Kraft | 3.308,03 € (St. 1) | 4.952,80 € (St. 1) |
| Schleswig-Holstein | 01.11.2024 | Gesetz verkündet, Auszahlung ab November | 3.335,77 € (St. 2) | 4.987,30 € (St. 4) |
| Thüringen | 01.02.2025 | Erhöhung im Landtag | 3.252,47 € (St. 3) | 5.073,12 € (St. 5) |
Die vollständigen Tabellen mit allen Gruppen und Erfahrungsstufen findest du für Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz.
Für Schleswig-Holstein ist das Anpassungsgesetz verkündet, die neuen Beträge kommen mit den November-Bezügen; der Rechner stellt am 1. November 2026 von selbst um. In Bayern und Baden-Württemberg werden die Erhöhungen vorab gezahlt, bevor der Landtag entschieden hat. Alle Tabellen in der Übersicht findest du unter Besoldungstabellen 2026.
Was der Rechner nicht abbildet
- Sonderzahlungen wie eine jährliche Sonderzahlung, die einige Länder noch gesondert auszahlen.
- Kinderfreibeträge bei Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie persönliche Freibeträge aus der Lohnsteuerkarte.
- Anwärterbezüge im Vorbereitungsdienst – dafür gibt es eigene Beträge, etwa für das Referendariat.
- Versorgung im Ruhestand – die Pension rechnest du mit dem Pensionsrechner.
Weitere Rechner
- Lehrergehalt-Rechner – zugeschnitten auf Lehrkräfte von A 12 bis A 16
- Polizei-Gehaltsrechner – mit Polizeizulage und Heilfürsorge je Land
- Feuerwehr-Gehaltsrechner – mit Feuerwehr- und Schichtzulage
- Beihilferechner – welchen Anteil der Dienstherr an Krankheitskosten trägt
- TV-L-Rechner – für angestellte Lehrkräfte im Tarifvertrag der Länder
Häufige Fragen zum Besoldungsrechner
Wie viel netto bleibt einem Beamten vom Brutto?
Das hängt vor allem von Steuerklasse und Krankenversicherung ab. Weil Beamte keine Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen, bleibt mehr übrig als bei Angestellten mit gleichem Brutto. Ein Beispiel: A 9 in Nordrhein-Westfalen, erste Stufe, Steuerklasse I, PKV-Beitrag 210 € und Polizeizulage ergibt rund 2.783 € netto bei 3.568,78 € brutto.
Welche Besoldungsgruppe und Stufe habe ich?
Beides steht auf deiner Bezügemitteilung. Die Besoldungsgruppe ergibt sich aus deinem Amt: Den gehobenen Dienst beginnen die meisten mit A 9, den höheren Dienst mit A 13. Die Erfahrungsstufe legt deine Bezügestelle bei der Ernennung fest; danach steigst du nach festen Zeiträumen auf.
Warum beginnt die Stufenauswahl nicht überall bei Stufe 1?
Jedes Land hat sein eigenes Stufenmodell. In Bayern beginnen die Tabellen bei Stufe 2, in Hessen ist Stufe 1 seit 2026 entfallen, und in höheren Besoldungsgruppen liegt die erste besetzte Stufe oft höher. Der Rechner zeigt nur die Stufen, die es in der gewählten Tabelle tatsächlich gibt.
Rechnet der Besoldungsrechner auch Teilzeit?
Ja. Gib deinen Beschäftigungsumfang in Prozent ein, dann wird das Grundgehalt anteilig gekürzt. Familienzuschlag und Zulagen trägst du so ein, wie sie auf deiner Bezügemitteilung stehen.
Warum ist der Familienzuschlag nicht automatisch eingerechnet?
Die Länder regeln ihn sehr unterschiedlich: nach Kinderzahl, teils nach Besoldungsgruppe und in einigen Ländern zusätzlich nach dem Wohnort. Ein Pauschalwert wäre für viele falsch. Deshalb trägst du den Betrag aus deiner Bezügemitteilung oder aus der Tabelle deines Landes selbst ein.
Wie aktuell sind die Besoldungstabellen im Rechner?
Hinterlegt ist je Dienstherr die Tabelle, die im Oktober 2026 gilt oder gezahlt wird; das Datum steht bei jedem Ergebnis. Für Schleswig-Holstein stellt der Rechner am 1. November 2026 selbst auf die neue Tabelle um.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- Einkommensteuertarif 2026: § 32a EStG; Solidaritätszuschlag: §§ 3, 4 SolZG
- Krankenversicherung: ermäßigter Beitragssatz § 243 SGB V; Pflegeversicherung für Beihilfeberechtigte § 55 SGB XI
- Bund: Bundesbesoldungsgesetz mit Anlage IV und den seit Mai 2026 gezahlten Abschlägen
- Länder: die Besoldungsgesetze und Tabellen der Landesämter, u. a. Landesamt für Finanzen Bayern, LBV Nordrhein-Westfalen, LfF Rheinland-Pfalz, Hessisches Besoldungsgesetz; zur Gegenprobe die Tabellenübersicht des dbb
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist deine Bezügemitteilung.