Unterrichtsausfall & Vertretungspflicht: Was gilt für Lehrer?

📋 Schulrecht

Unterrichtsausfall & Vertretung: Rechte und Pflichten

Wann muss ein Lehrer vertreten? Wann ist Vertretung Mehrarbeit? Alles zur Vertretungspflicht im Schulalltag.

Unterrichtsausfall: Wann bist du als Lehrer verantwortlich?

Unterrichtsausfall entsteht, wenn eine Lehrkraft ihren Unterricht nicht halten kann – durch Krankheit, Fortbildung oder andere Gründe. Die Vertretungspflicht und der Umgang mit Ausfall sind in den Schulgesetzen der Bundesländer geregelt.

Vertretungsunterricht: Pflicht oder freiwillig?

Lehrkräfte können vom Dienstherrn zur Übernahme von Vertretungsunterricht verpflichtet werden – aber nur in bestimmten Grenzen:

SituationRegelung
Vertretung innerhalb des DeputatsGrundsätzlich Pflicht bei Anordnung
Vertretung über das Deputat hinausMehrarbeit, vergütungspflichtig ab 4 Std./Monat
Kurzfristige Vertretung (selbe Stunde)Zumutbar, aber nicht dauerhaft
Vertretung in FreistundenZulässig, aber keine dauernde Praxis
⚠️ Grenzen der Vertretungspflicht: Dauerhafter Vertretungsunterricht deutlich über dem Deputat hinaus ist rechtswidrig. Wende dich an den Personalrat, wenn du systematisch überlastet wirst.

Aufsichtspflicht bei Unterrichtsausfall

Wenn ein Lehrer ausfällt und kein Vertretungslehrer verfügbar ist, muss die Schule für die Aufsicht der betroffenen Schülerinnen und Schüler sorgen – z.B. durch Beaufsichtigung durch andere Lehrkräfte oder im Lehrerzimmer.

Was darf die Schulleitung verlangen?

  • Kurzfristige Übernahme von Vertretungsstunden ✅
  • Auffangen von Ausfall im Rahmen des Stundenplans ✅
  • Permanente Mehrbelastung ohne Ausgleich ❌
  • Vertretungsunterricht außerhalb der Schulzeiten ❌

Arbeitsrecht für Lehrer

Mehrarbeit, Vertretung, Deputat – kostenlose rechtliche Orientierung.

Kostenlose Beratung →
Nach oben scrollen