Beihilfe Zahnersatz: Was zahlt der Staat für Beamte?

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Beihilfe Zahnersatz: Was zahlt der Staat für Lehrer?

Kronen, Brücken, Implantate – was erstattet die Beihilfe beim Zahnarzt? Vollständige Übersicht für verbeamtete Lehrkräfte.

Beihilfe beim Zahnarzt: Was wird erstattet?

Zahnarztkosten sind häufig hoch – besonders bei Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Implantaten. Als Beamter hast du Anspruch auf Beihilfe auch für zahnärztliche Behandlungen, aber mit wichtigen Einschränkungen.

Beihilfefähige Zahnleistungen

LeistungBeihilfefähigBesonderheit
Füllungen (Amalgam, Kunststoff)✅ JaEinfacher GOZ-Satz
Kronenversorgung✅ Ja (begrenzt)Regelversorgung
Brücke✅ Ja (begrenzt)Max. Regelversorgung
Implantat⚠️ EingeschränktNur in Ausnahmefällen
Zahnspange (Kinder)✅ JaKIG 3–5 voll, 1–2 anteilig
Professionelle Zahnreinigung❌ NeinNicht beihilfefähig
Bleaching / Ästhetik❌ NeinNicht medizinisch notwendig

Implantate: Wann zahlt die Beihilfe?

Implantate sind grundsätzlich beihilfefähig, aber nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen (z.B. Kieferatrophie, Unverträglichkeit von Prothesen). Ohne Ausnahmetatbestand übernimmt die Beihilfe die Kosten nicht – die PKV auch meist nicht vollständig.

⚠️ Heil- und Kostenplan vorlegen: Bei größeren Zahnbehandlungen immer zuerst einen Heil- und Kostenplan beim Zahnarzt einholen und vor Behandlungsbeginn bei der Beihilfestelle sowie deiner PKV einreichen. Nachträgliche Genehmigungen sind schwieriger.

Zahnersatz-Beispielrechnung

BehandlungKostenBeihilfe (50%)PKV (Rest)
Krone (Metall-Keramik)ca. 900 €ca. 450 €ca. 450 €
Brücke (3-gliedrig)ca. 2.400 €ca. 1.200 €ca. 1.200 €
Implantat (inkl. Krone)ca. 2.800 €ggf. 0 €je nach Tarif

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