Beihilfe Zahnersatz: Was zahlt der Staat für Lehrer?
Kronen, Brücken, Implantate – was erstattet die Beihilfe beim Zahnarzt? Vollständige Übersicht für verbeamtete Lehrkräfte.
Beihilfe beim Zahnarzt: Was wird erstattet?
Zahnarztkosten sind häufig hoch – besonders bei Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Implantaten. Als Beamter hast du Anspruch auf Beihilfe auch für zahnärztliche Behandlungen, aber mit wichtigen Einschränkungen.
Beihilfefähige Zahnleistungen
| Leistung | Beihilfefähig | Besonderheit |
|---|---|---|
| Füllungen (Amalgam, Kunststoff) | ✅ Ja | Einfacher GOZ-Satz |
| Kronenversorgung | ✅ Ja (begrenzt) | Regelversorgung |
| Brücke | ✅ Ja (begrenzt) | Max. Regelversorgung |
| Implantat | ⚠️ Eingeschränkt | Nur in Ausnahmefällen |
| Zahnspange (Kinder) | ✅ Ja | KIG 3–5 voll, 1–2 anteilig |
| Professionelle Zahnreinigung | ❌ Nein | Nicht beihilfefähig |
| Bleaching / Ästhetik | ❌ Nein | Nicht medizinisch notwendig |
Implantate: Wann zahlt die Beihilfe?
Implantate sind grundsätzlich beihilfefähig, aber nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen (z.B. Kieferatrophie, Unverträglichkeit von Prothesen). Ohne Ausnahmetatbestand übernimmt die Beihilfe die Kosten nicht – die PKV auch meist nicht vollständig.
Zahnersatz-Beispielrechnung
| Behandlung | Kosten | Beihilfe (50%) | PKV (Rest) |
|---|---|---|---|
| Krone (Metall-Keramik) | ca. 900 € | ca. 450 € | ca. 450 € |
| Brücke (3-gliedrig) | ca. 2.400 € | ca. 1.200 € | ca. 1.200 € |
| Implantat (inkl. Krone) | ca. 2.800 € | ggf. 0 € | je nach Tarif |
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