
Handy in der Schule: Was Lehrer dürfen — und was nicht
Einziehen, ausschalten, verbieten? Die rechtliche Lage zum Thema Smartphone im Unterricht 2026.
Darf ein Lehrer das Handy einziehen?
Diese Frage beschäftigt täglich tausende Lehrkräfte — und die Antwort ist: Ja, unter bestimmten Bedingungen. Lehrkräfte dürfen Handys als Unterrichtsstörer vorübergehend einziehen (sicherstellen), wenn die Schulordnung das vorsieht. Das Handy muss am Ende des Schultages zurückgegeben werden — nicht erst, wenn die Eltern es abholen.
Regelungen nach Bundesland 2026
| Bundesland | Regelung | Sanktionen möglich? |
|---|---|---|
| Bayern | Handyverbot gesetzlich verankert | Ja — Einzug erlaubt |
| NRW | Schulkonferenz entscheidet | Schulabhängig |
| Baden-Württemberg | Nutzungsverbot im Unterricht | Ja — bei Verstoß Sicherstellung |
| Berlin | Schule regelt per Hausordnung | Schulabhängig |
| Sachsen | Handyverbot im Unterricht | Einzug bis Schulende erlaubt |
| Hamburg | Nutzungsverbot empfohlen | Schulkonferenz entscheidet |
Was ist mit dem Datenschutz? Fotos und Videos
Schülerinnen und Schüler dürfen keine Fotos oder Videos von Lehrkräften ohne deren Einwilligung aufnehmen — das verstößt gegen das Recht am eigenen Bild (§ 22 KUG) und die DSGVO. Bei heimlichen Aufnahmen haben Lehrkräfte das Recht, die Löschung zu verlangen und eine Anzeige zu erstatten. Eltern sollten über solche Vorfälle informiert werden.
Handy als Unterrichtsmittel: Der schmale Grat
Immer mehr Lehrkräfte setzen Smartphones gezielt im Unterricht ein (Recherche, Lern-Apps, QR-Codes). Das ist legitim und pädagogisch sinnvoll — setzt aber voraus, dass die Schulordnung das erlaubt und der Unterricht klar strukturiert ist. Empfehlung: Klare Regel einführen — Handy bei konkreten Aufgaben erlaubt, sonst in der Tasche.
Haftung: Was passiert, wenn das eingezogene Handy beschädigt wird?
Das ist das eigentliche Risiko für Lehrkräfte. Wenn ein sichergestelltes Handy beschädigt wird (im Lehrerpult, beim Transport), können Eltern Schadenersatz fordern. Tipp: Handys immer in einem sicheren Fach verwahren und den Vorgang dokumentieren. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt in solchen Fällen.
Diensthaftpflicht anfragen
Kostenlos und unverbindlich – einfach Formular ausfüllen.
