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Frühstartrente: 10 Euro monatlich für Kinder – der Stand des Verfahrens

Ab dem 6. Geburtstag soll der Staat für jedes Kind 10 Euro monatlich in ein privates Altersvorsorgedepot einzahlen – bis zur Volljährigkeit. Das ist der Kern der geplanten Frühstartrente. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Wichtig für die Einordnung: Anders als beim Altersvorsorgedepot, das bereits geltendes Recht ist, ist das Gesetzgebungsverfahren hier noch nicht abgeschlossen – Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen. Dieser Ratgeber fasst den aktuellen Stand zusammen und erklärt, was er für Lehrkräfte als Eltern bedeutet.

Was geplant ist

Die Frühstartrente ist keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern ein eigenständiges Instrument der kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge. Der Staat zahlt den Beitrag, das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt und ist bis zum Rentenalter gebunden.

Merkmal Geplante Regelung
Staatlicher Beitrag 10 Euro monatlich
Förderzeitraum vom 6. bis zum 18. Lebensjahr
Staatliche Summe bis zur Volljährigkeit rund 1.440 Euro
Zusätzliche Einzahlung durch Eltern bis zu 6.840 Euro im Jahr
Kostendeckel 1 Prozent; keine Abschlusskosten bis zur Volljährigkeit
Auszahlung grundsätzlich erst ab 65

Erfasst werden sollen rückwirkend Kinder des Jahrgangs 2020; ab 2027 kommt dann jährlich der jeweils neue Jahrgang der Sechsjährigen hinzu. Für Familien, die kein eigenes Depot eröffnen, ist vorgesehen, dass der Staat Sammelkonten über die Deutsche Bundesbank führt – damit soll kein Kind durch die Untätigkeit der Eltern leer ausgehen.

Wie sich das zum Altersvorsorgedepot verhält

Beide Instrumente gehören zusammen, betreffen aber unterschiedliche Personen. Das Altersvorsorgedepot ist die geförderte Vorsorge für Erwerbstätige und löst zum 1. Januar 2027 die Riester-Rente ab; es ist bereits beschlossen. Die Frühstartrente richtet sich an Kinder und soll ein Startkapital aufbauen, das später in die eigene Altersvorsorge übergeht. Beide teilen die Grundidee: kapitalgedeckt, kostenbegrenzt, langfristig gebunden.

Für Eltern bedeutet das: Die Kinderzulage im eigenen Altersvorsorgedepot – bis zu 300 Euro je Kind bei entsprechendem Eigenbeitrag – und die Frühstartrente für das Kind sind zwei verschiedene Dinge. Die eine Förderung fließt in Ihren Vertrag, die andere in einen Vertrag auf den Namen des Kindes.

Was das für Lehrkräfte als Eltern heißt

Verbeamtete Lehrkräfte sind es aus der Beihilfe gewohnt, dass für Kinder eigene Ansprüche und eigene Anträge gelten. Bei der Frühstartrente dürfte es ähnlich laufen: Der staatliche Beitrag ist einkommensunabhängig, die Wahl des Depots liegt jedoch bei den Eltern – und damit auch die Verantwortung für Anlageform und Kosten.

Die eigentliche Hebelwirkung liegt nicht bei den 10 Euro des Staates, sondern beim langen Anlagehorizont. Ein Betrag, der mit sechs Jahren eingezahlt wird, hat bis zum Rentenbeginn rund sechs Jahrzehnte Zeit. Genau deshalb ist die vorgesehene Kostenbegrenzung so bedeutsam: Bei sehr langen Laufzeiten schlagen laufende Kosten überproportional durch. Ein Prozent Unterschied in den jährlichen Kosten kann über sechzig Jahre einen erheblichen Teil des Endvermögens ausmachen.

Was Eltern jetzt tun sollten – und was nicht

Nicht sinnvoll ist: jetzt ein Produkt abzuschließen, das mit der Frühstartrente beworben wird. Das Gesetz ist nicht verabschiedet, die Zertifizierungsanforderungen stehen nicht endgültig fest, und es gibt keine zugelassenen Produkte, die sich vergleichen ließen. Wer heute unterschreibt, kauft eine Erwartung, keine geregelte Leistung.

Sinnvoll ist: den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten und in der Zwischenzeit zu klären, wie die vorhandene Vorsorge für die Kinder aufgestellt ist. Wer bereits ein Kinderdepot oder einen Sparplan bespart, sollte prüfen, ob und wie sich das mit der künftigen Förderung kombinieren lässt, sobald die Regeln feststehen. Und wer selbst noch keine geförderte Zusatzvorsorge hat, findet im Ratgeber Altersvorsorge für Beamte die Einordnung, ob und wann sich das lohnt.

Offene Punkte

Bis zum Abschluss des Verfahrens können sich Einzelheiten ändern. Offen sind insbesondere die genauen Zertifizierungsanforderungen an die Produkte, das Verfahren für die Depotwahl durch die Eltern sowie die praktische Ausgestaltung der Sammelkonten bei der Bundesbank. Auch die rückwirkende Erfassung des Jahrgangs 2020 ist Teil des Entwurfs und noch nicht endgültig beschlossen. Angaben in diesem Beitrag geben den Stand des Regierungsentwurfs vom 12. August 2026 wieder.

Stand: August 2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Erstinformation zum Stand eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens und ersetzt keine individuelle Prüfung. Er enthält keine Empfehlung für ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Anbieter. Den amtlichen Verfahrensstand veröffentlicht das Bundesfinanzministerium.

Häufige Fragen zur Frühstartrente

Ist die Frühstartrente schon beschlossen?

Nein. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen, damit ist das Gesetzgebungsverfahren aber noch nicht abgeschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Entwurf noch zustimmen. Geplant ist ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Anders verhält es sich beim Altersvorsorgedepot: Das zugrunde liegende Altersvorsorgereformgesetz ist bereits in Kraft.

Wie viel Geld kommt bei der Frühstartrente zusammen?

Vorgesehen sind 10 Euro monatlich vom sechsten bis zum achtzehnten Lebensjahr, also rund 1.440 Euro an staatlichen Beiträgen. Entscheidend für das Endergebnis ist jedoch weniger dieser Betrag als der sehr lange Anlagehorizont bis zum Rentenbeginn und die Höhe der laufenden Kosten.

Welche Kinder sollen die Frühstartrente erhalten?

Nach dem Regierungsentwurf sollen rückwirkend Kinder des Jahrgangs 2020 erfasst werden. Ab 2027 soll jährlich der jeweils neue Jahrgang der Sechsjährigen hinzukommen. Die Leistung ist einkommensunabhängig ausgestaltet.

Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen?

Für diesen Fall sieht der Entwurf Sammelkonten vor, die der Staat über die Deutsche Bundesbank führt. Damit soll sichergestellt werden, dass jedes anspruchsberechtigte Kind die Förderung erhält, auch wenn die Eltern nicht selbst tätig werden.

Sollte ich jetzt schon einen Vertrag abschließen?

Das Gesetzgebungsverfahren ist nicht abgeschlossen, die Zertifizierungsanforderungen stehen nicht endgültig fest, und zugelassene Produkte gibt es noch nicht. Ein Abschluss vor Abschluss des Verfahrens erfolgt daher ohne belastbare Vergleichsgrundlage. Sinnvoller ist es, den weiteren Verlauf abzuwarten.

Kann das Geld vor dem Rentenalter genutzt werden?

Nach dem Entwurf ist die Auszahlung grundsätzlich erst ab 65 vorgesehen; eine vorzeitige Entnahme ist nicht geplant. Die Frühstartrente ist damit ausdrücklich als Altersvorsorge konzipiert und nicht als allgemeines Sparvermögen für das Kind.

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