
Nebentätigkeit als Lehrer
Was ist erlaubt, was muss genehmigt werden, und wie viel darfst du dazuverdienen?
Grundsatz: Genehmigungspflicht und Grenzen
Als verbeamtete Lehrkraft hast du eine Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn. Nebentätigkeiten dürfen die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigen. Es gibt zwei Kategorien:
- Ehrenamtliche Tätigkeiten (unentgeltlich)
- Literarische, wissenschaftliche, künstlerische Tätigkeit
- Verwaltung eigenen Vermögens
- Gelegentliche Gutachten
- Regelmäßige entgeltliche Tätigkeiten
- Nachhilfe gegen Bezahlung
- Tätigkeit als Trainer / Coach
- Freiberufliche Beratung
Welche Absicherung brauchst du als Lehrkraft wirklich?
Ob Referendariat, Probezeit oder Lebenszeit: Welche Versicherungen für dich zählen, hängt von deinem Status und deinem Bundesland ab. Ein lizenzierter Partner meldet sich mit einer kostenlosen Erstinformation.
Wie viel darfst du dazuverdienen?
Die Einkommensgrenze für genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten liegt meist bei 40% des Grundgehalts pro Jahr – in vielen Bundesländern also ca. 20.000-25.000 Euro/Jahr. Darüber hinaus ist eine besondere Genehmigung nötig.
Beliebte Nebentätigkeiten für Lehrer
| Tätigkeit | Genehmigung | Verdienst |
|---|---|---|
| Nachhilfe (privat) | Ja, bei regelmäßig | 20-60 Euro/Stunde |
| Lernstudio / Nachhilfe-Institut | Ja | 15-30 Euro/Stunde |
| Buchautor / Schulbücher | Nein (schöpferisch) | Variabel |
| Online-Kurse / YouTube | Ab Monetarisierung: ja | Passiv, variabel |
| Sporttrainer | Ja | 15-40 Euro/Stunde |
| Gutachter / Prüfer | Oft nicht nötig | 50-120 Euro/Stunde |
Antrag auf Genehmigung: Was gehört rein?
- Art und Umfang der Tätigkeit (Stunden pro Woche)
- Arbeitgeber / Auftraggeber
- Voraussichtliche Vergütung pro Jahr
- Erklärung, dass die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigt wird
Der Antrag geht an die Schulleitung, die ihn an das Schulamt weiterleitet. Genehmigungen werden in der Regel für 1-3 Jahre erteilt.
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Karriere-ÜberblickAnzeige- vs. Genehmigungspflicht: Der Unterschied
Es gibt zwei verschiedene Pflichten, die oft verwechselt werden:
- Anzeigepflicht: Du musst die Tätigkeit melden — aber erhältst keine Ablehnung. Der Dienstherr nimmt zur Kenntnis (z.B. Ehrenamt im Verein)
- Genehmigungspflicht: Du brauchst aktive Zustimmung, bevor du beginnst (z.B. entgeltliche Nachhilfe, Selbstständigkeit)
| Tätigkeitstyp | Pflicht | Frist |
|---|---|---|
| Ehrenamtliches Engagement | Anzeige | Vor Aufnahme |
| Entgeltliche Nebentätigkeit | Genehmigung | Vor Aufnahme |
| Wissenschaftl. Publikation (unentgeltlich) | Keine | Keine |
| Nebenberufliche Selbstständigkeit | Genehmigung | Vor Aufnahme |
| Pflege naher Angehöriger | Keine | Keine |
Typische Genehmigungsfälle mit Tendenz
Die Genehmigungsbehörde (meist Schulleiter oder Schulamt) prüft: Zeitumfang, Interessenkonflikt, Image des Lehrerberufs. Tendenzen:
- Nachhilfe für eigene Schüler: Abgelehnt (Interessenkonflikt)
- Nachhilfe für fremde Schüler: Genehmigt (in der Regel)
- Online-Kurse mit eigenem Inhalt verkaufen: Genehmigt (wenn zeitlich begrenzt)
- Buchautor, Blogger, Journalist: Genehmigt (in der Regel)
Was passiert, wenn eine Nebentätigkeit heimlich ausgeübt wurde?
Das ist ein Dienstvergehen und kann disziplinarisch geahndet werden — im milden Fall eine Rüge, im schweren Fall Gehaltskürzung oder sogar Entlassung. Das Finanzamt kann zudem Steuernachzahlungen fordern. Wer bisher nicht gemeldet hat, sollte die Tätigkeit sofort anzeigen bzw. genehmigen lassen. Nachträgliche Offenbarung wird in der Regel milder behandelt als Entdeckung durch Dritte.
Gilt die Genehmigungspflicht auch für Beamtinnen in Elternzeit?
Ja — auch während der Elternzeit bleibt das Beamtenverhältnis bestehen, und damit die Nebentätigkeitspflichten. Eine Nebentätigkeit während der Elternzeit ist grundsätzlich auf 30 Stunden pro Woche begrenzt und genehmigungspflichtig.
Verbotene Nebentätigkeiten
Diese Tätigkeiten sind für Beamte grundsätzlich untersagt:
- Tätigkeiten, die dem Ansehen des Beamtentums schaden
- Tätigkeiten im Widerspruch zu Dienstpflichten (z.B. bei direktem Konkurrenten des Dienstherrn)
- Tätigkeiten, die die volle Hingabe an das Amt gefährden
- Nachhilfe an eigenen Schülern (in den meisten Bundesländern verboten!)
Die Fünftel-Grenze: Wie viel darf man verdienen?
Auch genehmigte Nebentätigkeiten sind begrenzt. Als Faustformel gilt: Der Nebenverdienst darf ein Fünftel (20 %) der monatlichen Dienstbezüge nicht regelmäßig übersteigen. Bei einem A13-Lehrer mit ca. 5.000 € brutto wären das rund 1.000 € pro Monat. Bei Überschreitung kann die Genehmigung widerrufen werden.
Steuerliche Freibeträge nutzen
Wie versteuere ich Einnahmen aus Nebentätigkeit?
Einnahmen über die Freibeträge hinaus müssen in der Steuererklärung angegeben werden – je nach Tätigkeit in Anlage N (nichtselbstständig) oder Anlage S/G (selbstständig/gewerblich).