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KI im Unterricht: Chancen & Einsatzmöglichkeiten für Lehrkräfte
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KI im Unterricht –
was 2026 gilt und was hilft

Mehr als die Hälfte der Lehrkräfte arbeitet inzwischen regelmäßig mit KI, die Regeln dazu kennen die wenigsten. Hier finden Sie die aktuelle Studienlage, den Rechtsrahmen von der KMK bis zur EU-KI-Verordnung und erprobte Einsatzideen für Ihren Unterricht. Stand: 9. Oktober 2026.

52 %der Lehrkräfte nutzen KI mehrmals im Monat
66 %fühlen sich über die Regeln schlecht informiert
91 %der Jugendlichen nutzen KI-Anwendungen
Das Wichtigste in Kürze

  • 52 % der Lehrkräfte setzen KI mindestens mehrmals im Monat ein, ein Jahr zuvor war es knapp ein Drittel.
  • Laut PISA 2025 holt sich die Hälfte der 15-Jährigen in Deutschland mindestens einmal pro Woche Lernhilfe bei KI-Chatbots. Wer KI häufiger für Schulaufgaben einsetzt, schneidet in Naturwissenschaften im Schnitt schwächer ab.
  • Ein pauschales KI-Verbot für Hausaufgaben halten die Länder für nicht durchsetzbar. Es gelten Absprachen und Kennzeichnung.
  • Personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern gehören nicht in frei verfügbare KI-Dienste.
  • Die Note setzt immer die Lehrkraft, KI darf höchstens zuarbeiten.
  • Die strengen Pflichten der EU-KI-Verordnung für Bewertungs- und Prüfsoftware greifen erst ab dem 2. Dezember 2027.

Wofür Lehrkräfte KI heute einsetzen

1
Aufgaben und Arbeitsblätter: Der häufigste Einsatz. 64 % der Lehrkräfte, die KI nutzen, entwerfen damit Aufgaben, etwa denselben Text in mehreren Schwierigkeitsstufen.
2
Unterrichtsplanung: 58 % lassen sich bei der Planung helfen, vom Stundenverlauf bis zur Methodenidee.
3
Fragen für Leistungskontrollen: Gut ein Drittel (36 %) entwirft so Testfragen. Die fachliche Kontrolle bleibt Ihre Aufgabe.
4
Kommunikation: Elternbriefe, E-Mails und Übersetzungen (33 %), immer ohne Namen und persönliche Angaben.

KI mit der Klasse nutzen

5
KI als Übungspartner: Systeme, die zurückfragen, statt Lösungen zu liefern, regen eigenes Denken an.
6
KI-Antworten prüfen: Wer Fehler und erfundene Quellen aufspürt, trainiert Quellenkritik.
7
Über KI sprechen: Wie arbeiten Sprachmodelle, wer verwertet die Eingaben, was macht KI mit dem eigenen Lernen?

🤖 Kostenlose Schulzugänge

  • AIS.chat: Schul-Chatbot der Länder (früher telli)
  • ByCS-KI: KI-Funktionen der Lernplattform in Bayern
  • fobizz: Landeslizenz in Rheinland-Pfalz
  • Private Konten: nur ohne Schülerdaten

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So verbreitet ist KI an Schulen 2026

Innerhalb eines Jahres hat sich an den Schulen viel verschoben. Für das Deutsche Schulbarometer 2026 der Robert Bosch Stiftung wurden zwischen dem 11. November und dem 2. Dezember 2025 insgesamt 1.547 Lehrkräfte befragt. 52 Prozent von ihnen setzen KI-Werkzeuge mindestens mehrmals im Monat für ihre Arbeit ein, in der Vorjahresbefragung war es knapp ein Drittel. Am stärksten gewachsen ist die intensive Nutzung.

Berufliche KI-Nutzung von Lehrkräften Schulbarometer 2025 Schulbarometer 2026
täglich 2 % 6 %
mehrmals pro Woche 9 % 19 %
mehrmals im Monat 20 % 27 %
zusammen knapp ein Drittel 52 %

Sicher im Umgang mit den Werkzeugen fühlen sich 48 Prozent (Vorjahr: 38 Prozent), gut die Hälfte (52 Prozent) sieht für sich Fortbildungsbedarf. Erstmals wurde auch gefragt, ob Schülerinnen und Schüler im Unterricht selbst mit KI arbeiten. Das berichten 29 Prozent der Lehrkräfte.

Andere Erhebungen bestätigen den Trend. Der Digitalverband Bitkom hat im Frühsommer 2026 insgesamt 501 Lehrkräfte der Sekundarstufen befragt: 58 Prozent nutzen KI für schulische Zwecke, aber nur 46 Prozent bekommen dafür von ihrer Schule eine Lizenz oder einen Zugang. Wer keinen Schulzugang hat, weicht schnell auf ein privates Konto aus, und genau dort beginnen die Datenschutzprobleme (siehe unten).

Für Jugendliche ist KI längst Alltag. Laut JIM-Studie 2025 des Medienpädagogischen Forschungsverbunds Südwest nutzen 91 Prozent der 12- bis 19-Jährigen mindestens eine KI-Anwendung, 84 Prozent haben ChatGPT schon ausprobiert. Unter den Jugendlichen, die KI verwenden, nennen 74 Prozent Hausaufgaben und Lernen als Anlass, und gut die Hälfte (52 Prozent) setzt sie auch in der Schule oder im Unterricht ein.

Die Lehrkräfte sehen diese Entwicklung mit gemischten Gefühlen. Im Schulbarometer erwarten Mehrheiten negative Folgen für das kritische Denken (67 Prozent), das Problemlösen (62 Prozent) und die Schreibkompetenz (57 Prozent) ihrer Schülerinnen und Schüler. Zugleich rechnen 59 Prozent damit, dass KI Lernende individueller unterstützen kann.

Bayern: Umfrage des Philologenverbands

Wie selbstverständlich KI im Kollegium geworden ist, zeigt auch eine Umfrage, die der Bayerische Philologenverband (bpv) unter Lehrkräften an den Gymnasien des Freistaats durchgeführt hat. Ende September 2026 hat der Verband die Antworten von rund 3.300 Lehrkräften veröffentlicht. 80 Prozent von ihnen arbeiten beruflich mit KI-Werkzeugen. Von diesen Nutzerinnen und Nutzern tun das 15 Prozent täglich, weitere 37 Prozent mehrmals in der Woche. Mit dem Schulbarometer lassen sich diese Werte nicht direkt vergleichen, weil Fragen und Teilnehmerkreis voneinander abweichen.

Den größten Nutzen sehen die Befragten bei der Vorbereitung. An der Spitze steht das Erstellen von Aufgaben (62 Prozent). Je 51 Prozent setzen KI für die Unterrichts- und Stundenplanung sowie für Texte und Übersetzungen ein, 40 Prozent für Bilder und Videos. Gemeinsam mit der Klasse arbeiten knapp 40 Prozent mit KI-Werkzeugen. Von denen, die KI nutzen, empfinden 80 Prozent sie als Entlastung im Berufsalltag.

Aufschlussreich sind die Angaben zu den Landesangeboten. 71 Prozent der Befragten verwenden die KI-Funktionen der BayernCloud Schule (ByCS). Gut 40 Prozent ziehen zusätzlich andere Plattformen mit didaktisch aufbereiteten Werkzeugen heran, wobei fobizz 92 Prozent dieser Nennungen auf sich vereint. Ausreichend findet die zugeteilten Token-Kontingente der ByCS allerdings nicht einmal jede zweite Person, die sie nutzt. Der bpv verlangt deshalb größere Kontingente, verlässliche rechtliche Vorgaben, praxisnahe Fortbildungen mit eigenem Zeitbudget statt allein in der Freizeit und ausdrücklich KI-freie, ‚analoge‘ Lernräume. Wann und nach welchem Verfahren die Befragung lief, geht aus der Veröffentlichung nicht hervor.

PISA 2025: Wie 15-Jährige KI nutzen und wie das mit ihren Leistungen zusammenhängt

Die PISA-Studie 2025, deren Ergebnisse die OECD am 8. September 2026 veröffentlicht hat, fragte die Jugendlichen auch nach ihrem Umgang mit KI-Chatbots. In Deutschland nutzt demnach jede zweite Schülerin und jeder zweite Schüler im Alter von 15 Jahren (50 Prozent) solche Chatbots mindestens einmal pro Woche als Lernhilfe. Im Durchschnitt der OECD-Staaten sind es 46 Prozent. Nur 9 Prozent verzichten bei allen abgefragten Schulaufgaben (fast) vollständig auf Chatbots, im OECD-Mittel sind es 14 Prozent. Der nationale Berichtsband des Zentrums für internationale Bildungsvergleichsstudien (ZIB) bestätigt das Bild: Jugendliche in Deutschland greifen für schulische Aufgaben signifikant häufiger zur KI als ihre Altersgenossen im Mittel der OECD und der EU.

KI-Chatbots bei 15-Jährigen (PISA 2025) Deutschland OECD-Durchschnitt
mindestens einmal pro Woche als Lernhilfe 50 % 46 %
einen Text zum Lesen zusammenfassen lassen 36 % 30 %
einen Text für die Hausaufgaben entwerfen lassen 36 % 29 %
vorab zu einem neuen Thema recherchieren 31 % 31 %
bei keiner der abgefragten Schulaufgaben (nie oder fast nie) 9 % 14 %

Lesehinweis: Anteile der 15-Jährigen; bei den einzelnen Zwecken zählt eine Nutzung mindestens einmal pro Woche. Quellen: OECD-Ländernotiz Deutschland und nationaler ZIB-Berichtsband zu PISA 2025.

Wie hängt das mit den Leistungen zusammen? Der ZIB-Bericht hat dafür die Ergebnisse in den Naturwissenschaften für Deutschland ausgewertet. Wer KI häufiger für Schulaufgaben verwendet, liegt dort im Durchschnitt um rund 13 Punkte zurück. Soziale Herkunft, Zuwanderungshintergrund, Geschlecht und Schulart haben die Forschenden dabei bereits berücksichtigt. Ein schlichter Ländervergleich trägt allerdings nicht weit: Jugendliche in Estland nutzen KI für Schulaufgaben signifikant seltener als in Deutschland, in der Schweiz dagegen noch häufiger, und beide Länder liegen bei PISA 2025 vor Deutschland.

Ursache und Wirkung lassen sich aus diesen Zahlen nicht ablesen. PISA misst Nutzung und Leistung im selben Moment; ob KI das Lernen hemmt oder ob schwächere Jugendliche öfter zu ihr greifen, bleibt offen. Der ZIB-Bericht hält Letzteres für eine mögliche Erklärung, verbunden mit einer ungünstigen Art der Nutzung. Er stützt sich auf das sogenannte ISAR-Modell, das vier Wirkungsweisen von KI beim Lernen unterscheidet: Inversion, Substitution, Augmentation und Redefinition. Problematisch ist vor allem die Inversion: Die Lernenden überlassen das Nachdenken weitgehend der Maschine. Überlegt eingesetzt, kann KI das eigene Denken dagegen vertiefen. Ähnlich ordnet Katharina Scheiter, die an der Universität Potsdam eine Professur für digitale Bildung innehat, die Befunde im Deutschen Schulportal ein. Sie hält es für wahrscheinlicher, dass leistungsschwächere Jugendliche von vornherein häufiger KI nutzen.

Für die Unterrichtspraxis ist ein weiterer Befund wichtig, den das Deutsche Schulportal aus den OECD-Daten herausgearbeitet hat. 41 Prozent der Jugendlichen in Deutschland bewerten im Unterricht nie oder fast nie, wie verlässlich KI-generierte Informationen sind; nur ein Drittel tut dies oft oder sehr oft. Dabei klafft eine soziale Lücke: An Schulen mit privilegierter Schülerschaft prüfen 66 Prozent zumindest gelegentlich die Qualität von KI-Antworten, an Schulen in schwieriger sozialer Lage 52 Prozent. Die OECD sieht darin laut Schulportal die Gefahr einer neuen Form sozialer Ungleichheit.

Genauer messen will PISA das beim nächsten Durchgang: 2029 kommen Medien- und KI-Kompetenzen als eigener Testbereich hinzu. Dann zählt nicht nur, wie oft Jugendliche KI einsetzen, sondern auch, wie kompetent sie damit umgehen. Alle Punktwerte und Hintergründe zur aktuellen Runde finden Sie in unserem Beitrag zu den PISA-Ergebnissen 2025 für Deutschland.

Was die Befunde für den Unterricht bedeuten

Aus den Zahlen lassen sich drei Folgerungen für die Praxis ableiten. Erstens kommt es weniger darauf an, ob Jugendliche KI nutzen, als darauf, wofür. Aufträge, die ein Chatbot vollständig erledigen kann, etwa einen Text zusammenfassen oder einen Aufsatz vorformulieren, begünstigen genau das Auslagern des Denkens, vor dem der ZIB-Bericht warnt. Tragfähiger sind Aufgaben, bei denen zuerst ein eigener Gedanke entsteht und die KI erst danach als Gegenüber zum Prüfen und Weiterdenken dient. Zweitens sollte das kritische Prüfen von KI-Antworten ein fester Bestandteil des Unterrichts werden, gerade an Schulen mit benachteiligter Schülerschaft, wo es bisher seltener vorkommt. Drittens erlaubt häufige KI-Nutzung keinen Rückschluss auf einzelne Schülerinnen und Schüler. Wer auffällig oft zum Chatbot greift, braucht womöglich eher Unterstützung beim Lernen als einen Täuschungsverdacht.

Beispiel Biologie in Klasse 9: Biologielehrer Tobias Kerner stellt seiner Klasse die Frage, warum Antibiotika gegen eine Grippe nichts ausrichten. Zuerst schreibt jede und jeder zehn Minuten lang ohne Hilfsmittel eine eigene Erklärung. Danach stellen die Jugendlichen dieselbe Frage dem Schul-Chatbot und vergleichen: Was ergänzt die KI, was fehlt ihr, wo weicht sie vom Schulbuch ab? Abgegeben wird die eigene Erklärung mit zwei begründeten Verbesserungen. Bewertet werden die Begründungen, nicht die glatteste Formulierung. So bleibt das Denken bei der Klasse, und die KI wird zum Prüfstein statt zum Ersatz.

Was der Trendmonitor „KI in der Bildung 2026“ zeigt

Am 23. September 2026 hat die Deutsche Telekom Stiftung die zweite Ausgabe ihres Trendmonitors veröffentlicht. Erarbeitet haben ihn das mmb Institut und das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI). Anders als das Schulbarometer befragt er keine Lehrkräfte. Er vermisst den Markt der Anwendungen und holt Einschätzungen von Fachleuten ein.

Der Markt: Bis zum Stichtag 7. Mai 2026 hat das Team 258 KI-Anwendungen für Schulen erfasst, darunter 51, die in der ersten Ausgabe noch fehlten. 56 Prozent davon wurden eigens für die Schule entwickelt, die übrigen sind allgemeine Werkzeuge, die sich auch im Unterricht nutzen lassen. Die meisten Anwendungen (104) stammen aus den USA, aus Deutschland kommen inzwischen 77 (Vorjahr: 44). Text- und bildgenerierende Systeme samt Chatbots stellen 62 Prozent des Angebots, intelligente Tutor- und Empfehlungssysteme 41 Prozent. Einzelne Werkzeuge fallen dabei in mehrere Gruppen.

Die Risiken: Für die Expertenbefragung haben im März und April 2026 insgesamt 81 Fachleute geantwortet, gut ein Drittel davon aus der Schulpraxis. Als größte Gefahr sehen sie inzwischen die Abhängigkeit von wenigen großen, meist außereuropäischen Anbietern. Auf Platz zwei folgt die Sorge, dass Schülerinnen und Schüler Grundfertigkeiten wie Schreiben, Recherchieren oder Problemlösen verlieren oder gar nicht erst aufbauen, weil die KI diese Schritte übernimmt. Die Fachleute sprechen von „Deskilling“ und „Skill Skipping“. Außerdem erwarten sie, dass der Abstand zwischen digital starken und schwächeren Lernenden wächst.

Der Handlungsbedarf: Ganz oben auf der Liste stehen drei Punkte. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, über KI nachzudenken und ihre Ergebnisse zu hinterfragen. Lehrkräfte brauchen Fortbildungen zum verantwortungsvollen Einsatz. Und die Prüfungsformen müssen sich ändern.

Die Empfehlungen: Schulische KI-Systeme sollen eher wie ein Tutor arbeiten, der nachfragt, statt fertige Antworten auszugeben. Entscheidung und pädagogische Verantwortung bleiben bei der Lehrkraft. Die gewonnene Zeit soll in Beziehungsarbeit und individuelle Förderung fließen. Schulleitungen und Schulträgern legt der Bericht nahe, Schreib- und Übersetzungsassistenten etwa für Elternbriefe zum Standard zu machen. Für die kommenden fünf Jahre erwarten die Fachleute vor allem mehr KI-Agenten, die ganze Abläufe selbstständig erledigen, und den größten Schub in der Schulverwaltung.

Welche Regeln gelten: KMK, Länder und EU-KI-Verordnung

Ein einheitliches „KI-Gesetz für Schulen“ gibt es nicht. Der Rahmen besteht aus mehreren Ebenen, und viele Lehrkräfte kennen ihn kaum. In einer forsa-Befragung für die Telekom Stiftung (1.054 Lehrkräfte, Dezember 2025 bis Januar 2026) gaben 88 Prozent an, sich bisher kaum oder gar nicht mit den Regeln befasst zu haben. Zwei Drittel (66 Prozent) fühlen sich schlecht darüber informiert, was beim Unterrichten, Prüfen und Organisieren erlaubt ist, und 78 Prozent fehlt dafür neben dem Dienst schlicht die Zeit. Deshalb hier das Wichtigste in kompakter Form.

Die Handlungsempfehlung der KMK

Am 10. Oktober 2024 hat die Bildungsministerkonferenz eine gemeinsame Handlungsempfehlung zum Umgang mit KI in der Schule beschlossen. Sie ist kein Gesetz, gibt aber die Richtung vor, in der die Länder ihre Vorgaben anpassen:

  • Ein generelles Verbot von KI bei Hausaufgaben und anderen häuslichen Arbeiten halten die Länder weder für sinnvoll noch für durchsetzbar. Lehrkräfte sollen stattdessen klar absprechen, wann KI erlaubt ist und wie ihr Einsatz gekennzeichnet wird.
  • Prüfungsformate, bei denen die Eigenleistung nicht gesichert ist, sollen wegfallen oder umgebaut werden. Mehr Gewicht bekommen der Arbeitsprozess, Präsentationen und Verteidigungen.
  • Die Leistungsbewertung bleibt Sache der Lehrkraft. KI darf allenfalls bei einer Vorkorrektur helfen, die Entscheidung trifft ein Mensch (Art. 22 DSGVO).
  • Der Umgang mit KI soll in allen drei Phasen der Lehrkräftebildung vorkommen: im Studium, im Referendariat und in der Fortbildung.
  • Die Länder wollen einen gemeinsamen, datenschutzkonformen und kostenfreien Zugang zu Sprachmodellen schaffen. Daraus ist der Schul-Chatbot AIS.chat entstanden.

Die EU-KI-Verordnung

Die KI-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1689) betrifft die Schule an zwei Stellen. Seit dem 2. Februar 2025 müssen Anbieter und sogenannte Betreiber von KI für die KI-Kompetenz ihres Personals sorgen (Art. 4). Betreiber sind ausdrücklich auch Behörden und öffentliche Einrichtungen, die KI dienstlich einsetzen. Der KI-Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat diese Pflicht abgeschwächt. Verlangt werden jetzt Maßnahmen, die den Aufbau von KI-Kompetenz unterstützen, etwa Fortbildungen oder Selbstlernangebote. Ein bestimmtes Kompetenzniveau jeder einzelnen Person muss niemand mehr garantieren. Wer im Schulbereich als Betreiber gilt, also das Land, der Schulträger oder die Schule, ist bislang nicht amtlich geklärt.

Streng wird es erst bei KI-Systemen, die über Menschen entscheiden. Im Bildungsbereich stuft Anhang III der Verordnung vier Arten als hochriskant ein. Dazu gehören Systeme, die über Zugang oder Zulassung zu Bildungseinrichtungen entscheiden, Lernergebnisse bewerten oder das angemessene Bildungsniveau einer Person einschätzen. Die vierte Art sind Systeme, die Prüfungen auf unerlaubtes Verhalten überwachen. Für sie gelten umfangreiche Pflichten, seit dem Omnibus allerdings erst ab dem 2. Dezember 2027 und nicht mehr ab August 2026. Für Ihren Alltag heißt das: Mit einem Chatbot für die Unterrichtsvorbereitung betreiben Sie kein Hochrisiko-System. Eine Software, die Klassenarbeiten automatisch benotet oder Online-Prüfungen per KI beaufsichtigt, fällt dagegen unter die strengen Regeln.

Regel Was die Regel für Sie bedeutet Gilt seit
KMK-Handlungsempfehlung Absprachen und Kennzeichnung statt Pauschalverbot, die Note bleibt bei der Lehrkraft 10.10.2024
KI-Verordnung, Art. 4 Wer KI dienstlich einsetzt, muss die KI-Kompetenz des Personals fördern, etwa durch Fortbildung 02.02.2025 (abgeschwächt seit 27.07.2026)
KI-Verordnung, Anhang III Strenge Pflichten für KI, die bewertet, über Zulassungen entscheidet oder Prüfungen überwacht ab 02.12.2027
Art. 22 DSGVO Keine Note, die allein eine Maschine festlegt 25.05.2018
Regeln der Länder Datenschutz, Täuschung, zugelassene Werkzeuge (Schulgesetze, Prüfungsordnungen, Handreichungen) je nach Land

Datenschutz: Was Sie in KI-Werkzeuge eingeben dürfen

Die wichtigste Regel ist zugleich die, gegen die am häufigsten verstoßen wird: Personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern gehören nicht in frei verfügbare KI-Dienste. Das Schulministerium NRW und das Hessische Kultusministerium schreiben das in ihren Handreichungen von 2023 ausdrücklich, in NRW trägt die Schulleitung die Verantwortung für den Datenschutz. Gemeint sind nicht nur Namen. Auch Noten, Gutachtentexte, Förderpläne und Aufsätze mit persönlichem Inhalt fallen darunter. Selbst eine scheinbar harmlose Bitte wie „formuliere aus diesen Stichworten eine Beurteilung für Max M.“ ist deshalb heikel. Anonymisieren hilft nur, wenn wirklich kein Rückschluss auf eine Person möglich bleibt. In einer Klasse mit 24 Kindern genügen dafür oft schon zwei oder drei Details.

Zum Schuljahresbeginn hat die Landesbeauftragte für Datenschutz NRW am 28. August 2026 nachgelegt. Sie rät den Schulen, verlässliche Anbieter zu wählen und möglichst wenige personenbezogene Daten einzugeben. Der Anbieter soll die Eingaben nicht für eigene Zwecke verwenden dürfen, die Verarbeitung soll in der EU stattfinden. AIS.chat hebt sie ausdrücklich hervor: Der Chatbot arbeitet mit pseudonymen Konten, verarbeitet in der EU und löscht Verläufe regelmäßig.

Arbeiten Schülerinnen und Schüler selbst mit KI, kommen Altersgrenzen hinzu. Stützt ein Dienst die Datenverarbeitung auf eine Einwilligung, können Jugendliche in Deutschland erst ab 16 Jahren selbst zustimmen, bei Jüngeren müssen die Eltern mitentscheiden (Art. 8 DSGVO). OpenAI verlangt in seinen Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren und bei Minderjährigen die Erlaubnis der Eltern. Das NRW-Ministerium rät deshalb davon ab, ChatGPT im Unterricht über private Geräte oder eigene Konten der Schülerinnen und Schüler zu nutzen. Gibt es keinen Schulzugang, können Sie KI auch am Beamer vorführen, ohne dass Daten aus der Klasse eingegeben werden. Die allgemeinen Grundregeln erklärt unser Beitrag zu Datenschutz und DSGVO in der Schule.

Debatte auf EU-Ebene: Schuldaten als Trainingsmaterial für KI?

Während an Schulen der Grundsatz gilt, keine Schülerdaten in frei verfügbare KI-Dienste einzugeben, wird in Brüssel über Änderungen an der Datenschutz-Grundverordnung verhandelt. Anlass ist der sogenannte Digital-Omnibus, ein Paket zur Vereinfachung des EU-Digitalrechts, das die EU-Kommission am 19. November 2025 vorgelegt hat. Er ist nicht zu verwechseln mit dem oben beschriebenen KI-Omnibus, der die KI-Verordnung geändert hat und bereits in Kraft ist. Umstritten ist vor allem eine Klausel, nach der sich die Verarbeitung personenbezogener Daten für das Entwickeln und Betreiben von KI-Systemen grundsätzlich auf ein „berechtigtes Interesse“ stützen ließe. Anfang September 2026 hat die irische Ratspräsidentschaft dazu einen überarbeiteten Vorschlag ausgearbeitet, der durch ein Leck öffentlich wurde.

Gegen diesen Vorschlag wenden sich die Bildungsgewerkschaft GEW und der Europäische Gewerkschaftsausschuss für Bildung (ETUCE). Nach Einschätzung der GEW könnten dann auch Daten aus Schulen, Kitas und Hochschulen ohne Einwilligung in KI-Systeme fließen, etwa Angaben zu Lernständen, Leistungen, Förderbedarf, sozialer Lage oder persönlicher Entwicklung. Betroffen wären ebenso Daten von Lehrkräften aus digitalen Verwaltungs- und Lernsystemen. Zugleich würden Schutzregeln wie die besondere Rücksicht auf Kinder, das Gebot der Datenminimierung, Transparenzpflichten und ein umfassendes Widerspruchsrecht geschwächt oder entfielen ganz. Die Gewerkschaften fordern die Bundesregierung und die anderen EU-Regierungen auf, den Vorschlag in der vorliegenden Form abzulehnen. Daten von Minderjährigen und aus Bildungseinrichtungen sollen aus ihrer Sicht grundsätzlich nicht zum Training kommerzieller KI dienen.

Für die Einordnung entscheidend: Beschlossen ist nichts. Eine Änderung der DSGVO setzt voraus, dass sich die Mitgliedstaaten im Rat und das Europäische Parlament einigen, und das ist bislang nicht geschehen. Bis dahin gilt die Verordnung unverändert. Für Ihren Schulalltag bleibt es bei den oben genannten Regeln: keine personenbezogenen Daten in frei verfügbare KI-Dienste, wo möglich Landeszugänge nutzen.

Kostenlose Schulzugänge: AIS.chat, ByCS und Landeslizenzen

Damit KI im Unterricht datenschutzkonform möglich ist, haben die Länder eigene Angebote aufgebaut. Das bekannteste ist AIS.chat, ein Chatbot, den das FWU, das Medieninstitut der Länder, im Rahmen des Digitalpakts entwickelt hat. Bis Mai 2026 hieß er „telli“. Weil die Rechte an diesem Namen ausliefen, haben alle 16 Länder gemeinsam einen neuen gewählt. Freigeschaltet wird der Chatbot jeweils über das Portal des eigenen Landes.

Land Angebot Verfügbar seit
Baden-Württemberg AIS.chat (zuvor telli) über SCHULE@BW 13.10.2025
Bayern AIS.chat und KI-Funktionen der ByCS-Lernplattform Dezember 2025
Niedersachsen AIS.chat (zuvor telli) für alle öffentlichen Schulen 16.02.2026
Nordrhein-Westfalen AIS.chat für öffentliche Schulen und Ersatzschulen über lernen-digital.nrw verfügbar
Rheinland-Pfalz Landeslizenz für die Plattform fobizz Februar 2024, 2026 verlängert

Weitere Länder haben AIS.chat ebenfalls eingeführt oder angekündigt. Welche Zugänge an Ihrer Schule freigeschaltet sind, erfahren Sie über das Bildungsportal Ihres Landes oder bei der Schulleitung. Mit einem Landeszugang sind Sie beim Datenschutz auf der sichereren Seite als mit einem privaten Konto. Klarnamen und sensible Angaben bleiben trotzdem draußen. Welche weiteren Werkzeuge sich im Alltag bewähren, vergleicht unser Beitrag KI-Tools für Lehrer 2026.

KI bei Hausaufgaben, Fach- und Prüfungsarbeiten

Ist eine Arbeit ganz oder teilweise mit KI entstanden, obwohl das nicht erlaubt war oder nicht angegeben wurde, greifen die bestehenden Regeln zu Täuschung und unerlaubten Hilfsmitteln. Eigene „KI-Paragrafen“ haben die Länder dafür meist nicht geschaffen. Drei Beispiele zeigen, wie das aussieht:

  • Bayern: Unterschleif mit KI wird behandelt wie jeder andere Unterschleif. Die Leistung wird mit der Note 6 bzw. 0 Punkten bewertet, zusätzlich ist eine Ordnungsmaßnahme möglich. Als Täuschungsversuch gilt schon, ein unerlaubtes Hilfsmittel bei sich zu haben. Digitale Geräte dürfen in Leistungserhebungen nur verwendet werden, wenn die Aufsicht es gestattet (Art. 56 Abs. 5 BayEUG). Ein Schreiben des Kultusministeriums vom 3. März 2026 hat die Schulen darauf noch einmal hingewiesen.
  • Nordrhein-Westfalen: Alle Hilfen, auch KI, müssen vollständig angegeben werden. Wer verschweigt, dass ein Text mit KI entstanden ist, täuscht über die Urheberschaft. War KI ausdrücklich ausgeschlossen, kommt ein unerlaubtes Hilfsmittel hinzu. Das Verfahren richtet sich nach § 48 Schulgesetz NRW und den jeweiligen Prüfungsordnungen.
  • Hessen: Laut Handreichung des Kultusministeriums ist der Einsatz von KI samt der verwendeten Prompts zu kennzeichnen, dafür gibt es eine Musterformulierung. Bei Täuschung gilt § 31 VOGSV, im Abitur § 30 OAVO.

Auf Erkennungssoftware sollten Sie sich dabei nicht verlassen. Solche Programme gelten als unzuverlässig und erzeugen auch falsche Verdachtsfälle. Ein Täuschungsvorwurf, der sich nur auf ein solches Ergebnis stützt, ist rechtlich angreifbar. Belastbarer ist es, Aufgaben so zu stellen, dass der Arbeitsweg sichtbar wird. Das empfehlen auch die KMK und das NRW-Ministerium: individuelle Fragestellungen, begleitete Zwischenschritte und zum Abschluss ein Gespräch oder eine Präsentation.

Beispiel Facharbeit in der Oberstufe: Eine Geschichtslehrerin lässt die Facharbeit in drei Etappen entstehen. Nach zwei Wochen gibt es eine Gliederung mit Leitfrage, nach fünf Wochen ein kurzes Arbeitsprotokoll mit Quellenliste und, falls genutzt, den verwendeten Prompts. Am Ende steht ein zehnminütiges Gespräch über die Arbeit. Damit rückt die Frage in den Hintergrund, ob KI beim Formulieren geholfen hat. Bewertet wird, ob die Schülerin ihre Arbeit erklären und verteidigen kann.

Wie Noten überprüft und angefochten werden können, erklärt unser Beitrag Notengebung und Recht.

KI im Unterricht einsetzen: vier Beispiele aus der Praxis

Aus den Studien ergibt sich ein klares Muster. Bei der Vorbereitung entlastet KI vor allem, im Unterricht selbst ist sie am wertvollsten, wenn sie Denken anstößt, statt es abzunehmen. Die folgenden vier Einsatzformen lassen sich mit einem Schulzugang ohne großen Aufwand umsetzen.

1. Ein Text in drei Niveaus

Für eine siebte Klasse mit großer Leistungsspanne lassen Sie einen Sachtext zum Wasserkreislauf in drei Fassungen erstellen: in einfacher Sprache mit Worterklärungen, als Standardfassung und als erweiterte Version mit einer Zusatzfrage. Den Entwurf liefert die KI in wenigen Minuten, Ihre Arbeit ist die fachliche Kontrolle. Sprachmodelle formulieren flüssig, erfinden aber gelegentlich Fakten oder Quellen. Jeder Text geht deshalb erst nach dem Gegenlesen an die Klasse.

2. Feedback-Partner statt Lösungsautomat

In einem Englischkurs der Oberstufe schreiben die Schülerinnen und Schüler einen Kommentar und holen sich danach eine Rückmeldung von einem Schul-Chatbot. Die Vorgabe dafür ist eindeutig: Der Chatbot soll anhand des Bewertungsrasters Fragen stellen und auf Schwächen hinweisen, aber keinen verbesserten Text schreiben. Genau diese Arbeitsweise empfiehlt der Trendmonitor. Abgegeben werden die überarbeitete Fassung und eine kurze Notiz, welche Hinweise übernommen wurden und warum.

3. Faktencheck einer KI-Antwort

Eine neunte Klasse bekommt eine von KI erstellte Kurzdarstellung zur Weimarer Republik. Die Kurzdarstellung haben Sie vorher selbst geprüft und, falls sie fehlerfrei war, zwei Ungenauigkeiten eingebaut. Die Klasse gleicht die Aussagen mit dem Schulbuch und zwei geprüften Quellen ab, markiert Fehler und begründet die Korrekturen. Das trainiert Quellenkritik und zeigt, warum KI-Antworten eine Kontrolle brauchen. Nötig ist diese Übung allemal: Laut JIM-Studie hält eine Mehrheit der Jugendlichen (57 Prozent) KI-Informationen für vertrauenswürdig.

4. Elternbrief in mehreren Sprachen

Für den Elternabend lassen Sie die Einladung in die Familiensprachen Ihrer Klasse übersetzen, ohne Namen, nur mit Datum, Ort und Anliegen. Solche Schreib- und Übersetzungshilfen gehören laut Trendmonitor zu den Anwendungen, die an Schulen Standard werden sollten. Lassen Sie die Übersetzung nach Möglichkeit von jemandem gegenlesen, der die jeweilige Sprache spricht, bevor sie verschickt wird.

Für alle Beispiele gilt: Grundfertigkeiten brauchen weiterhin Übungsphasen ohne KI. Wer nie selbst eine Gliederung gebaut oder einen Absatz überarbeitet hat, kann auch das Ergebnis einer KI nicht beurteilen. Konkrete Prompts für die Vorbereitung finden Sie in unserem Beitrag KI in der Unterrichtsplanung.

Häufige Fragen zu KI im Unterricht

Darf ich ChatGPT für meine Unterrichtsvorbereitung nutzen?

Ja. Für Material, Ideen und Formulierungen spricht rechtlich nichts dagegen, solange Sie keine personenbezogenen Daten eingeben und die Ergebnisse fachlich prüfen. Stellt Ihre Schule einen Landeszugang wie AIS.chat bereit, ist das die sicherere Wahl.

Dürfen Schulen KI verbieten?

Die Länder setzen auf Handreichungen statt Verbote, und die KMK hält ein Pauschalverbot bei Hausaufgaben für nicht durchsetzbar. Für einzelne Aufgaben oder Prüfungen können Sie KI aber ausschließen, wenn Sie das vorher klar ansagen. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihres Landes und die Beschlüsse Ihrer Schule.

Darf KI Noten vergeben?

Nein. Die Leistungsbewertung ist eine pädagogische und hoheitliche Aufgabe der Lehrkraft, und eine Entscheidung allein durch eine Maschine schließt Art. 22 DSGVO aus. KI darf Vorschläge machen, die Note verantworten und begründen Sie.

Muss ich mich zu KI fortbilden?

Die KI-Verordnung verpflichtet diejenigen, die KI dienstlich einsetzen, die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern, zum Beispiel mit Fortbildungsangeboten. Eine Pflicht für einzelne Lehrkräfte, bestimmte Kurse zu belegen, ergibt sich daraus nicht. Die allgemeine Fortbildungspflicht Ihres Landes gilt aber auch für dieses Thema, und gut die Hälfte der Lehrkräfte wünscht sich laut Schulbarometer selbst mehr Fortbildung.

Ab wann gelten die strengen KI-Regeln für Bewertungssoftware?

Ab dem 2. Dezember 2027. So legt es der KI-Omnibus fest, der seit dem 27. Juli 2026 gilt. Betroffen sind Systeme, die Lernergebnisse bewerten, über Zulassungen entscheiden oder Prüfungen überwachen.

Schadet KI-Nutzung dem Lernen? Was zeigt PISA 2025?

Einen Beleg dafür liefert PISA nicht. Zwar erreichen Jugendliche, die KI häufiger für Schulaufgaben verwenden, in den Naturwissenschaften im Schnitt rund 13 Punkte weniger, auch wenn Herkunft und Schulart herausgerechnet sind. Ob die KI das Lernen bremst oder ob schwächere Jugendliche öfter zu ihr greifen, lässt sich aus den Daten aber nicht bestimmen. Entscheidend ist die Art der Nutzung: Ersetzt die KI das eigene Denken, ist das problematisch, regt sie es an, kann sie das Lernen fördern.

Dürfen Schülerdaten zum Training von KI verwendet werden?

Auf EU-Ebene wird über eine DSGVO-Änderung verhandelt, die das Training von KI auf ein „berechtigtes Interesse“ stützen würde; beschlossen ist sie nicht. GEW und ETUCE fordern, Daten aus Bildungseinrichtungen davon grundsätzlich auszunehmen. Für Ihren Alltag ändert sich nichts: Namen, Noten und andere persönliche Angaben aus der Klasse bleiben außerhalb frei verfügbarer KI-Dienste.

Quellen

Stand: 9. Oktober 2026.

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