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Fortbildungspflicht für Lehrer: Was ist wirklich verpflichtend?

Fortbildungspflicht für Lehrer: Was ist wirklich verpflichtend?

Lebenslanges Lernen gilt für Schülerinnen und Schüler – aber auch für Lehrerinnen und Lehrer. Dass du dich fortbilden musst, ist keine Empfehlung, sondern eine Dienstpflicht, die das Landesrecht festschreibt. Wie viel Fortbildung verlangt wird, wie sie nachgewiesen wird und wer sie anbietet, regelt allerdings jedes Land selbst. Auf dieser Seite erfährst du am Beispiel von Bayern und Nordrhein-Westfalen, was konkret gilt, wie du Freistellung und Kosten klärst und wie du Fortbildung gezielt für deine Laufbahn nutzt. Doch Pflicht muss nicht Last sein: Gut gewählte Fortbildungen können Karriere und Unterrichtsqualität erheblich voranbringen.

Fortbildungspflicht: Was steckt dahinter?

Die Pflicht steht nicht in einem bundesweiten Gesetz, sondern im Recht der Länder – und zwar an unterschiedlichen Stellen. In Nordrhein-Westfalen ist sie im Schulgesetz verankert: Lehrkräfte müssen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten eigenständig erhalten und weiterentwickeln und an dienstlichen Fortbildungen teilnehmen, ausdrücklich auch in der unterrichtsfreien Zeit (§ 57 Abs. 3 SchulG NRW). In Bayern steht die Pflicht im Lehrerbildungsgesetz: Lehrkräfte müssen sich fortbilden und an den dienstlichen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen; wie viel und welche Inhalte, bestimmt das Kultusministerium (Art. 20 BayLBG).

Beide Vorschriften sprechen allgemein von Lehrkräften und unterscheiden nicht danach, ob du verbeamtet oder angestellt bist. Ob es eine feste Mindestmenge gibt, ist dagegen sehr verschieden: Bayern hat einen genauen Zeitumfang festgelegt, das Schulgesetz in NRW nennt keine Stundenzahl. Für die übrigen Länder lohnt ein Blick in das Schulgesetz, das Lehrerbildungsgesetz und die Vorgaben des Kultusministeriums – eine einheitliche Regel für alle 16 Länder gibt es nicht.

Bayern: zwölf Fortbildungstage in vier Jahren

Den Umfang in Bayern regelt die Bekanntmachung „Lehrerfortbildung in Bayern“ des Kultusministeriums vom 9. August 2002. Danach gilt die Pflicht als erfüllt, wenn du innerhalb von vier Jahren Fortbildung im Umfang von zwölf Fortbildungstagen nachweist. Als Richtwert für einen Fortbildungstag gelten etwa fünf Zeitstunden zu je 60 Minuten. Rechnerisch sind das im Schnitt drei Tage pro Jahr – maßgeblich ist aber die Summe im Vierjahreszeitraum, du kannst die Tage also nach deinem Bedarf verteilen. Mindestens ein Drittel des Gesamtumfangs muss aus schulinterner Lehrerfortbildung (SchiLF) stammen.

Anrechnen lassen kannst du Veranstaltungen auf allen Ebenen der staatlichen oder staatlich anerkannten Fortbildung, etwa auch an Hochschulen. Die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) nennt zusätzlich Angebote von Kommunen und weiteren externen Trägern; ob ein Lehrgang auf deine persönliche Pflicht angerechnet wird, stimmst du mit deinem Dienstvorgesetzten ab, in der Regel der Schulleitung. Welche Schwerpunkte du setzt, besprichst du im Mitarbeitergespräch mit der Schulleitung. Einen Überblick über das Angebot bietet die Fortbildungsdatenbank FIBS.

Nordrhein-Westfalen: Pflicht mit Fortbildungsplanung der Schule

In NRW steht keine feste Stundenzahl im Schulgesetz. Dafür ist die Fortbildung eng mit der Organisation der einzelnen Schule verknüpft: Die Lehrerkonferenz beschließt auf Vorschlag der Schulleitung Grundsätze für die Lehrerfortbildung (§ 68 Abs. 3 Nr. 3 SchulG NRW). Auf dieser Grundlage stellt die Schulleiterin oder der Schulleiter für jedes Schuljahr eine verbindliche Fortbildungsplanung auf, die in der Regel Angebote für das ganze Kollegium oder für Teilgruppen enthält. Wer an einer Veranstaltung teilnimmt, entscheidet die Schulleitung nach Beteiligung des Lehrerrats – und sie kann dich auch ohne eigenen Antrag zur Teilnahme verpflichten (§ 59 Abs. 6 SchulG NRW).

Dienstliche Fortbildungen können in Präsenz oder digital stattfinden. Soll eine Fortbildung in die Unterrichtszeit fallen, wird sie in der Regel nur genehmigt, wenn eine Vertretung gesichert ist, der Unterricht vor- oder nachgeholt wird oder sich ein Ausfall auf anderem Weg vermeiden lässt (§ 57 Abs. 3 SchulG NRW). Mehr zu Arbeitsbedingungen und Dienstrecht im Land findest du auf der Seite Lehrer in NRW, das bayerische Pendant unter Lehrer in Bayern.

Wer bietet Fortbildungen an?

Die staatliche Lehrerfortbildung ist in mehreren Ebenen organisiert. In Bayern unterscheidet die Bekanntmachung zentrale, regionale, lokale und schulinterne Fortbildung: Zentral bietet vor allem die ALP Dillingen Lehrgänge an, regional je nach Schulart die Regierungen oder die Ministerialbeauftragten, lokal die Staatlichen Schulämter für Grund- und Mittelschulen. In NRW führen die Schulaufsichtsbehörden Maßnahmen der Lehrerfortbildung durch (§ 86 Abs. 3 SchulG NRW). Daneben gibt es viele nichtstaatliche Angebote.

AnbieterBeispieleWorauf du achten solltest
Staatliche LehrerfortbildungALP Dillingen, regionale und lokale Fortbildung (Bayern); Angebote der Schulaufsicht (NRW)In Bayern anrechenbar und in FIBS veröffentlicht
Schulinterne Fortbildungen (SchiLF)Teamtage, Pädagogische TageIn Bayern mindestens ein Drittel der Pflicht; in NRW Teil der Fortbildungsplanung
Gewerkschaften (GEW, VBE)Seminare, WebinareAnrechnung vorher mit der Schulleitung klären
UniversitätenZertifikatskurse, MasterstudiengängeIn Bayern ausdrücklich anrechenbar
Private AnbieterCoaching, Spezialkurse, Online-PlattformenKostenpflichtig; in Bayern keine staatlichen Zuschüsse zu Gebühren und Fahrtkosten

Welche Fortbildungsthemen gerade im Fokus stehen

Welche Themen Vorrang haben, legen die Länder teils ausdrücklich fest. In Bayern bestimmt das Kultusministerium ein zweijähriges Schwerpunktprogramm, das für alle Ebenen der Lehrerfortbildung verbindlich ist. Für die Jahre 2027 und 2028 nennt es unter anderem diese Handlungsfelder:

  • Künstliche Intelligenz und digitale Werkzeuge im Unterricht – vom Arbeiten mit KI bis zum Leben in einer Welt mit KI (mehr dazu unter KI im Unterricht)
  • Basiskompetenzen in Deutsch und Mathematik sowie Leseförderung
  • Inklusion und Umgang mit Heterogenität, auch bei psychischen Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten
  • Klassenführung und Tiefenmerkmale guter Unterrichtsqualität
  • Deutsch als Zweitsprache, Sprachbildung und sprachsensibler Unterricht
  • Lehrergesundheit, Resilienz sowie Selbst- und Zeitmanagement

Auch wenn du nicht in Bayern unterrichtest, zeigt die Liste, in welche Richtung sich Fortbildungsangebote derzeit bewegen. Für die Planung an deiner Schule zählt aber vor allem, was dein Kollegium und deine Klassen brauchen.

Fortbildung für die Karriere nutzen

Fortbildungen sind mehr als ein Pflichtpunkt auf der Liste. Wer eine Fachkonferenz leiten, eine Koordinationsaufgabe übernehmen oder später in die Schulleitung wechseln möchte, kann mit gezielten Lehrgängen zeigen, dass er sich auf solche Aufgaben vorbereitet. In Bayern gibt es für Führungsaufgaben eigene Qualifizierungsangebote der ALP. Sinnvoll ist es, deine Fortbildungen nicht zufällig zu sammeln, sondern entlang eines Ziels – und dieses Ziel im Mitarbeitergespräch offen anzusprechen. Welche Ämter über dem Eingangsamt liegen, erklärt die Seite Funktionsstellen für Lehrkräfte.

Fortbildungen steuerlich absetzen

Berufsbedingte Fortbildungen sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar – Kursgebühren, Fahrtkosten, Übernachtung, Fachliteratur. Grundlage ist § 9 des Einkommensteuergesetzes: Werbungskosten sind Ausgaben, die dazu dienen, deine Einnahmen zu erzielen oder zu sichern; beruflich veranlasste Fahrten, Übernachtungen und Arbeitsmittel nennt das Gesetz ausdrücklich. Absetzen kannst du nur, was du selbst getragen hast – erstattet dein Dienstherr zum Beispiel Fahrtkosten, zählt nur der verbleibende Teil.

Wichtig für die Rechnung: Das Finanzamt zieht ohnehin einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab, derzeit 1.230 Euro im Jahr (§ 9a EStG). Deine Fortbildungskosten wirken sich deshalb erst aus, wenn sie zusammen mit deinen übrigen beruflichen Ausgaben diesen Betrag übersteigen. Sammle alle Belege und trage sie in der Steuererklärung unter „Werbungskosten“ ein. Welche weiteren Posten dazugehören, erklärt die Seite Werbungskosten für Lehrer.

Praxisbeispiel: Wie Katrin ihre Fortbildungstage plant

Katrin unterrichtet Englisch und Geschichte an einer Realschule in Bayern. Zu Beginn ihres Vierjahreszeitraums legt sie sich eine einfache Liste an, in der sie jede Veranstaltung mit Datum und Stundenumfang festhält. Pädagogische Tage und Fortbildungen mit dem Kollegium trägt sie gesondert als schulinterne Fortbildung ein, damit sie das geforderte Drittel im Blick behält. Im Mitarbeitergespräch erzählt sie ihrer Schulleiterin, dass sie mittelfristig die Fachschaft Englisch koordinieren möchte. Gemeinsam wählen sie einen regionalen Lehrgang zur Leseförderung und einen Online-Kurs der ALP aus. Für einen Wochenendkurs bei einem privaten Anbieter klärt Katrin vorab, ob er angerechnet wird, und hebt die Rechnung für die Steuererklärung auf. Nach vier Jahren hat sie nicht nur ihre zwölf Tage beisammen, sondern auch ein Profil, das zu ihrem Karriereziel passt.

Häufige Fragen

Gilt die Fortbildungspflicht auch für angestellte Lehrkräfte?

In NRW und Bayern ja: Die Vorschriften richten sich an Lehrkräfte allgemein und unterscheiden nicht zwischen Beamtenverhältnis und Arbeitsvertrag. Für andere Länder prüfst du die dortigen Regeln.

Muss ich Fortbildungen in den Ferien besuchen?

Das kann passieren. In NRW verpflichtet das Schulgesetz ausdrücklich dazu, an dienstlichen Fortbildungen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen.

Wie viele Fortbildungsstunden brauche ich in Bayern?

Zwölf Fortbildungstage innerhalb von vier Jahren, ein Tag mit einem Richtwert von etwa fünf Zeitstunden. Mindestens ein Drittel davon entfällt auf schulinterne Fortbildung.

Gilt der Umfang in Bayern auch in Teilzeit?

Die Bekanntmachung von 2002 unterscheidet beim Umfang nicht nach Voll- und Teilzeit: Dort stehen die zwölf Fortbildungstage in vier Jahren ohne Abstufung nach dem Beschäftigungsumfang. Ob für dich bei Teilzeit ein anderer Maßstab gilt, klärst du mit deiner Schulleitung, am besten im Mitarbeitergespräch.

Wer entscheidet, ob ein externer Kurs angerechnet wird?

In Bayern stimmst du das mit deinem Dienstvorgesetzten ab, in der Regel der Schulleitung. Kläre die Anrechnung am besten, bevor du dich anmeldest und Gebühren zahlst.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026.

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