
Das Problem: Beiträge steigen, Pension sinkt
Die private Krankenversicherung ist für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer meist die bessere Wahl — günstiger, leistungsstärker, mit Beihilfe kombinierbar. Doch im Ruhestand verändert sich die Situation: Die Pension ist niedriger als das frühere Gehalt, während PKV-Beiträge mit dem Alter tendenziell steigen. Wer frühzeitig plant, kann böse Überraschungen vermeiden.
Beihilfe im Ruhestand: Was ändert sich?
Im aktiven Dienst liegt der Beihilfesatz für Beamte je nach Bundesland bei 50–80 %. Im Ruhestand erhöht sich der Beihilfesatz auf 70 % für Pensionäre in den meisten Bundesländern. Das bedeutet: Der PKV-Eigenanteil, den Sie versichern müssen, sinkt — und damit auch Ihr PKV-Beitrag.
Der Standardtarif: Die Notbremse
Sollten PKV-Beiträge trotzdem zu hoch werden, haben privat Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf den Standardtarif. Dieser entspricht den GKV-Leistungen, ist aber beitragsbegrenzt. Für Pensionäre mit Beihilfeanspruch ist er allerdings selten relevant, da die Beihilfe bereits einen Großteil der Kosten übernimmt.
Wie wähle ich den richtigen PKV-Tarif?
Beim Einstieg in die PKV sollten Sie nicht nur auf den aktuellen Beitrag schauen, sondern auch auf die Beitragsstabilität im Alter. Kriterien: Wie hoch sind die Altersrückstellungen? Wie war die Beitragshistorie der letzten 10 Jahre? Ein unabhängiger Berater kann hier helfen.
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Warum PKV-Beiträge im Alter steigen — und wie man gegensteuert
| Maßnahme | Wirkung | Wann sinnvoll? |
|---|---|---|
| Altersrückstellungen (Standard in PKV) | Dämpfen Beitragsanstieg | Immer — Standard in PKV |
| Selbstbehalt wählen (höher im Erwerb) | Spart Beiträge jetzt | Solange man gesund und solvent ist |
| Optionstarif abschließen | Garantierter Wechsel ohne Gesundheitsprüfung | Beim PKV-Einstieg vereinbaren |
| Anwartschaft bei Arbeitgeberwechsel | Erhält PKV-Tarif ohne Beitrag | Bei Beurlaubung oder Auszeit |
| Tarifwechsel intern (§ 204 VVG) | Günstigerer Tarif gleicher Leistung | Jederzeit prüfen |
Gibt es einen Basisttarif als Sicherheitsnetz?
Ja — der Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Pflichtangebot jeder PKV. Er entspricht GKV-Leistungsniveau und darf einen bestimmten GKV-Höchstbeitrag nicht übersteigen. Er ist das letzte Sicherheitsnetz, sollte ein Beihilfeberechtigter in finanzielle Notlage geraten. Qualitativ ist er keine attraktive Option — aber er sichert eine Grundversorgung.
Was ist der Unterschied zwischen Anbieter und Tarif bei PKV-Beitragsanstiegen?
Nicht der Anbieter bestimmt allein die Beitragsstabilität — sondern der Tarif. Große Anbieter mit alten, geschlossenen Tarifen (keine Neuzugänge) haben oft stark steigende Beiträge, weil der Risikoausgleich fehlt. Offene Tarife mit Neuzugängen sind stabiler. Beim PKV-Abschluss lohnt sich ein Blick auf die Beitragshistorie des gewählten Tarifs der letzten 10 Jahre.
