
Genehmigungspflichtige vs. genehmigungsfreie Nebentätigkeiten
Verbeamtete Lehrkräfte dürfen Nebentätigkeiten ausüben — aber nicht alle ohne Weiteres. Das Beamtenrecht unterscheidet zwischen genehmigungspflichtigen und genehmigungsfreien Nebentätigkeiten.
| Genehmigungsfrei | Genehmigungspflichtig |
|---|---|
| Ehrenamtliche Tätigkeiten | Gewerbliche Tätigkeiten |
| Verwaltung eigenen Vermögens | Nachhilfe gegen Entgelt |
| Gelegentliche Vorträge | Online-Kurse / YouTube (monetarisiert) |
| Schriftstellerische Tätigkeit (nicht gewerblich) | Selbstständige Beratungstätigkeit |
Die Fünftel-Grenze: Wie viel darf man verdienen?
Auch genehmigte Nebentätigkeiten sind begrenzt. Als Faustformel gilt: Der Nebenverdienst darf ein Fünftel (20 %) der monatlichen Dienstbezüge nicht regelmäßig übersteigen. Bei einem A13-Lehrer mit ca. 5.000 € brutto wären das rund 1.000 € pro Monat. Bei Überschreitung kann die Genehmigung widerrufen werden.
Wie beantrage ich eine Genehmigung?
Der Antrag wird beim zuständigen Schulleiter bzw. Schulamt eingereicht. Angeben müssen Sie: Art der Tätigkeit, voraussichtlichen Zeitaufwand und erwartetes Entgelt. Die Behörde prüft, ob die Haupttätigkeit darunter leidet oder ein Interessenkonflikt besteht.
Übersicht: Was ist genehmigungspflichtig?
| Tätigkeit | Genehmigung nötig? | Typische Entscheidung |
|---|---|---|
| Bücher/Artikel schreiben | Nein (unentgeltlich) / Ja (entgeltlich) | Wird meist genehmigt |
| Nachhilfe geben (eigene Schüler) | Ja | Wird i.d.R. abgelehnt (Interessenkonflikt) |
| Nachhilfe geben (fremde Schüler) | Ja | Wird meist genehmigt |
| Ehrenamt (Verein, Kirche) | Nein | Anzeigepflichtig, nicht genehmigungspflichtig |
| Selbstständigkeit nebenberuflich | Ja | Abhängig von Zeitumfang und Branche |
| Online-Kurs verkaufen | Ja (entgeltlich) | Oft genehmigt wenn zeitlich begrenzt |
Die Grenze: Wann schadet die Nebentätigkeit dem Hauptamt?
Das Beamtenrecht hat eine klare Linie: Nebentätigkeiten sind erlaubt, solange sie die dienstliche Leistung nicht beeinträchtigen und kein Interessenkonflikt besteht. Die Behörde prüft dafür zwei Faktoren: Zeitumfang (mehr als 8 Stunden/Woche gilt als kritisch) und Inhaltliche Überschneidung (Unterrichtsvorbereitung verkaufen, Eltern als Kunden etc.).
Muss ich Nebeneinkünfte dem Finanzamt melden?
Ja — unabhängig von der Genehmigungspflicht beim Dienstherrn müssen alle Einkünfte steuerlich angegeben werden. Nebenberufliche Einnahmen bis 256 €/Jahr bleiben steuerfrei; darüber greift die reguläre Einkommensteuer. Bei selbstständiger Tätigkeit über 17.500 €/Jahr Umsatz kommt noch Umsatzsteuer hinzu (Kleinunternehmergrenze).
Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren?
In den meisten Bundesländern 4–8 Wochen. Während dieser Zeit darf die Tätigkeit noch nicht ausgeübt werden. Wer dringend starten möchte, kann eine formlose Voranfrage stellen und parallel den offiziellen Antrag einreichen. Keine Reaktion innerhalb von 3 Monaten gilt in einigen Bundesländern als Genehmigung — aber nicht überall, prüfen Sie die jeweilige Landesregelung.
Was passiert, wenn der Dienstherr die Genehmigung grundlos verweigert?
Die Ablehnung muss begründet sein. Ein willkürliches Nein ist rechtswidrig und kann mit einem Widerspruch angefochten werden. Die Gewerkschaft (GEW, VBE) unterstützt bei solchen Verfahren. In der Praxis sind unbegründete Ablehnungen selten — aber als Beamter hast du das Recht auf rechtsfehlerfreie Entscheidung.
