Altersteilzeit für Lehrer: Blockmodell, Gehalt und Voraussetzungen

Ruhestand & Übergang

Altersteilzeit für Lehrer:
Früher kürzertreten

Die Altersteilzeit ermöglicht verbeamteten Lehrern ab einem bestimmten Alter, schrittweise in den Ruhestand zu gleiten. Wir erklären Modelle, Gehalt und Pensionsauswirkungen.

ab 60Einstiegsalter (je nach Bundesland)
ca. 83 %des Vollzeitgehalts im Blockmodell
Freiwilligkein Rechtsanspruch in allen Ländern

Was ist Altersteilzeit für Lehrer?

Die Altersteilzeit (ATZ) ist ein Modell, das verbeamteten Lehrkräften ab einem bestimmten Alter ermöglicht, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und schrittweise in den Ruhestand zu wechseln. Im Gegensatz zum Sabbatjahr ist die Altersteilzeit explizit auf die Zeit vor dem Renteneintritt ausgerichtet.

Unterschied zum Sabbatjahr: Beim Sabbatjahr kehren Lehrkräfte nach der Freistellung wieder in den regulären Dienst zurück. Bei der Altersteilzeit führt die Freistellungsphase direkt in den Ruhestand.

Die zwei Modelle der Altersteilzeit

Modell 1: Blockmodell (häufigstes Modell)

1
Aktivphase: Zunächst arbeitest du weiterhin Vollzeit, erhältst aber nur ca. 83 % des vollen Gehalts.
2
Freistellungsphase: In der zweiten Hälfte der Altersteilzeit bist du vollständig freigestellt und erhältst weiterhin 83 % des Gehalts – bis du in den Ruhestand versetzt wirst.

Modell 2: Gleichverteilungsmodell

Statt dem Blockmodell können Lehrkräfte auch über die gesamte Altersteilzeit hinweg mit reduzierter Stundenzahl (z.B. 50 %) arbeiten und entsprechend weniger Gehalt beziehen. Dieses Modell ist seltener, bietet aber mehr Flexibilität.

Voraussetzungen für die Altersteilzeit

Kriterium Regelung (Richtwert)
Mindestalter 60 Jahre (je nach Bundesland 58–63 Jahre)
Mindestdienstzeit In der Regel mindestens 15 Jahre im Beamtenstatus
Antragsfrist Oft 6–12 Monate vor geplantem Beginn
Genehmigung Dienstherr muss zustimmen (kein Rechtsanspruch in allen Ländern)

Gehalt in der Altersteilzeit

Im Blockmodell erhältst du in beiden Phasen ca. 83 % deines regulären Gehalts (bei einem 5+5 Modell). Hinzu kommen etwaige Familienzuschläge und Zulagen.

Pension: Die Freistellungsphase der Altersteilzeit reduziert die anrechenbare Dienstzeit und damit die spätere Pension. Die Aktivphase wird voll angerechnet. Je länger die Freistellungsphase, desto spürbarer der Pensionsabzug.

Altersteilzeit in den Bundesländern

Die Regelungen unterscheiden sich erheblich. Einige Bundesländer haben die Altersteilzeit stark eingeschränkt oder bieten sie nur auf Antrag an. Andere haben großzügige Regelungen. Informiere dich unbedingt beim Landesamt für Besoldung oder der Schulbehörde deines Bundeslandes.

Häufige Fragen zur Altersteilzeit

Kann ich die Altersteilzeit mit einem Sabbatjahr kombinieren?
In der Regel nicht direkt. Beide Modelle erfordern separate Anträge und sind als eigenständige Instrumente konzipiert. Eine Kombination ist höchst einzelfallabhängig.
Was gilt für angestellte Lehrer (TV-L)?
Im Tarifrecht gibt es ebenfalls Altersteilzeitregelungen nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG). Diese unterscheiden sich jedoch erheblich vom Beamtenmodell – u.a. hinsichtlich des Aufstockungsbetrags durch den Arbeitgeber.
Tipp: Die Altersteilzeit ist steuerlich und sozialversicherungsrechtlich komplex. Eine individuelle Beratung – z.B. durch die GEW oder einen Steuerberater mit Beamten-Schwerpunkt – ist dringend empfohlen.

Altersteilzeit vs. Sabbatjahr

  • ATZ: führt direkt in Ruhestand
  • Sabbatjahr: Rückkehr danach
  • ATZ: ab ca. 60 Jahre
  • Sabbatjahr: für alle Altersgruppen
  • ATZ: Pension leicht reduziert

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