
Arbeitszeit Lehrer: Was stimmt wirklich?
24 Stunden Unterricht pro Woche – und der Rest ist Freizeit? Was Lehrer tatsächlich arbeiten, was Studien sagen und wie sich die Arbeitszeit zusammensetzt.
Das Deputat: Was auf dem Papier steht
Offiziell wird die Arbeitszeit von Lehrern in Pflichtstunden (Deputat) gemessen – also die Unterrichtsstunden, die eine Lehrkraft pro Woche halten muss. An Grundschulen und Gymnasien liegt es je nach Land und Schulart meist zwischen 23 und 28,5 Unterrichtsstunden pro Woche (KMK-Übersicht 2025/2026); Hamburg rechnet mit einem eigenen Arbeitszeitmodell. Vier Beispiele:
| Schulart | Bayern | Nordrhein-Westfalen | Berlin | Sachsen |
|---|---|---|---|---|
| Grundschule | 28 Std. | 28 Std. | 28 Std. | 27 Std. |
| Gymnasium | 23 Std. (wissenschaftliche Fächer) | 25,5 Std. | 26 Std. | 26 Std. |
Pflichtstunden pro Woche laut KMK-Übersicht 2025/2026, je Land gegengeprüft an der Rechtsgrundlage: Bayern Anlage zur BayUPZV, NRW § 2 der Verordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG, Berlin Anlage zu § 1 Abs. 3 AZVO, Sachsen § 2 Abs. 2 SächsLKAZVO.
Die Realität: Was zum Unterricht dazukommt
Wie viele Stunden Lehrkräfte insgesamt arbeiten, erfasst keine amtliche Statistik; Arbeitszeitstudien kommen je nach Land, Schulform und Methode zu unterschiedlichen Ergebnissen. Klar ist: Zu den Pflichtstunden kommt viel Arbeit außerhalb des Unterrichts, zum Beispiel:
- Vor- und Nachbereitung von Unterricht
- Korrekturen und Noteneingabe
- Elterngespräche, Konferenzen, Verwaltung
- Fortbildungen und Klassenfahrten (saisonal)
Ferien: Wirklich frei?
Auch verbeamtete Lehrkräfte haben Anspruch auf Erholungsurlaub – in Bayern zum Beispiel 30 Arbeitstage im Jahr. Bei Lehrkräften gilt dieser Urlaub aber durch die unterrichtsfreie Zeit als abgegolten (§ 3 Abs. 1 und 5 UrlMV Bayern). Die Ferien sind also länger als der Urlaubsanspruch – in der übrigen unterrichtsfreien Zeit fallen etwa Korrekturen, Unterrichtsplanung, Fortbildungen und Verwaltungsaufgaben an.
Pflichtstunden nach Bundesland (A13, Gymnasium)
| Bundesland | Deputat Gymnasium | Anmerkung |
|---|---|---|
| Bayern | 23 Std. | wissenschaftliche Fächer; Musik, Kunst, Sport 27 (BayUPZV) |
| NRW | 25,5 Std. | Ermäßigung ab 55/60 Jahren |
| Baden-Württemberg | 25 Std. | wissenschaftliche Fächer |
| Berlin | 26 Std. | Anlage zu § 1 Abs. 3 AZVO Berlin |
| Hamburg | Ø 26 Std. (Sek I), Sek II Ø 22,2 | Arbeitszeitmodell ohne festes Deputat |
| Sachsen | 26 Std. | § 2 Abs. 2 Nr. 3 SächsLKAZVO (Fassung ab 1. August 2025) |
Quellen (Stand: September 2026): KMK-Übersicht Pflichtstunden der Lehrkräfte 2025/2026 (Stand Januar 2026); Berlin: Arbeitszeitverordnung (AZVO), Anlage zu § 1 Abs. 3; Sachsen: Sächsische Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung. Alle Länder und Schularten: Pflichtstunden nach Bundesland.
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