
Der Digitalpakt 2.0 ist unter Dach und Fach: Nachdem alle 16 Länder die Verwaltungsvereinbarung unterschrieben hatten, hat Bundesbildungsministerin Karin Prien am 31. August 2026 als Letzte unterzeichnet. Seit dem 1. September 2026 ist die Vereinbarung in Kraft. Bund und Länder geben jeweils 2,5 Milliarden Euro, zusammen also 5 Milliarden Euro, verteilt auf den Zeitraum 2026 bis 2030. Das Geld soll vor allem in Netze, WLAN, Geräte, Lernplattformen und technischen Support fließen, außerdem in Schul- und Unterrichtsentwicklung und in Forschung zum digitalen Lernen. Den Antrag stellt nicht Ihre Schule, sondern der Schulträger – und das erst, wenn das jeweilige Land eine Förderrichtlinie veröffentlicht hat. Dieser Überblick (Stand: September 2026) ordnet ein, was im neuen Pakt steht, was sich gegenüber dem ersten Digitalpakt ändert, welche Kritik Verbände äußern und was Sie als Lehrkraft im Unterricht davon bemerken werden.
Stand September 2026: unterzeichnet und in Kraft
Der Weg zum Nachfolgeprogramm war lang. Erste Eckpunkte hatten Bund und Kultusministerkonferenz bereits im Dezember 2024 vereinbart. Die endgültige Einigung fiel am 19. Dezember 2025 in der Bildungsministerkonferenz in Berlin. Danach mussten alle Länder die Verwaltungsvereinbarung einzeln unterzeichnen; die Unterschrift der Bundesministerin folgte zum Schluss am 31. August 2026. Seit dem 1. September 2026 gilt die Vereinbarung.
Wichtig für Schulträger ist der sogenannte vorzeitige Maßnahmenbeginn: Auch Vorhaben, mit denen ein Schulträger seit Jahresbeginn 2026 angefangen hat, lassen sich grundsätzlich noch einbeziehen. Der Förderzeitraum endet am 31. Dezember 2030. Was bis dahin bewilligt ist, darf noch bis 2032 zu Ende geführt werden. Den Bundesanteil finanziert der Bund aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“.
Warum sich der Bund überhaupt nur über solche Vereinbarungen an Schulausgaben beteiligen kann, erklärt unser Beitrag zum Kooperationsverbot.
Wie viel Geld fließt – und in welche Bereiche?
Die 5 Milliarden Euro verteilen sich auf drei sogenannte Handlungsstränge. Den größten Teil macht Handlungsstrang I aus, die digitale Bildungsinfrastruktur. Hier gibt der Bund 2,25 Milliarden Euro, die Länder legen mindestens zwei Neuntel dieser Summe obendrauf, also 500 Millionen Euro. Von den Bundesmitteln gehen 2,1375 Milliarden Euro in landesbezogene Maßnahmen und werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. 112,5 Millionen Euro bleiben Projekten vorbehalten, die mindestens zwölf Länder gemeinsam tragen – etwa gemeinsame digitale Lösungen, die nicht jedes Land für sich entwickeln soll.
Handlungsstrang II betrifft die Schul- und Unterrichtsentwicklung. Diesen Teil tragen allein die Länder: Sie setzen dafür im Rahmen eigener Landesprogramme 2 Milliarden Euro ein. Handlungsstrang III schließlich ist Sache des Bundes. Er stellt 250 Millionen Euro für praxisnahe Forschung in der Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ bereit.
Rechnet man das Gesamtvolumen auf die Schülerschaft um, relativiert sich die große Zahl. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) kommt bei rund 11,5 Millionen Schülerinnen und Schülern auf etwa 87 Euro pro Kopf und Jahr.
Was gefördert wird und wie Schulträger an das Geld kommen
Nach Angaben des Bundesbildungsministeriums sind unter anderem leistungsfähige Schulnetzwerke, WLAN und Schulserver förderfähig, ebenso die digitale Ausstattung von Klassenräumen, mobile Endgeräte sowie digitale Lehr- und Lernplattformen. Über die reine Infrastruktur hinaus gehören ausdrücklich auch Bildungssoftware und Strukturen für einen professionellen technischen Support dazu. Als weiteres Ziel nennt das Ministerium die Fortbildung von Lehrkräften; Prien hob dabei den Umgang mit künstlicher Intelligenz hervor. Die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz betonte, digitale Technik müsse im Unterricht einen pädagogischen Mehrwert bringen.
Beim Verfahren setzt der neue Pakt auf Vereinfachung. Kommunale Schulträger können pauschale Zuweisungen erhalten, statt jede Anschaffung einzeln beantragen und abrechnen zu müssen. Auch die Berichtspflichten sollen schlanker ausfallen. Wie das konkret aussieht, entscheidet jedes Land selbst: Die Länder regeln Antragswege, Bewilligung und Fristen in eigenen Förderrichtlinien. Erst wenn eine solche Richtlinie erlassen ist, können Städte, Gemeinden und Landkreise als Schulträger Fördermittel beantragen. Ob und wann das in Ihrem Land schon möglich ist, erfahren Sie beim Kultusministerium Ihres Landes oder über Ihren Schulträger.
Für Sie als Lehrkraft heißt das: Ihre Schule bekommt das Geld nicht direkt. Sie kann aber ihren Bedarf beim Schulträger anmelden – und je genauer dieser beschrieben ist, desto eher findet er Eingang in dessen Planung.
Digitalpakt 1.0 und 2.0 im Vergleich
Der erste Digitalpakt wurde im Mai 2019 beschlossen und lief bis Mai 2024. Zu den 5 Milliarden Euro Bundesgeld kamen in der Corona-Zeit drei Zusatzvereinbarungen über jeweils 500 Millionen Euro: ein Sofortausstattungsprogramm, Geld für IT-Administration und Leihgeräte für Lehrkräfte. Insgesamt stellte der Bund damit 6,5 Milliarden Euro bereit. Länder und Schulträger mussten mindestens 10 Prozent selbst tragen. Laut Bundesbildungsministerium wurden 95 Prozent der Bundesmittel eingesetzt, rund 6,2 Milliarden Euro, in mehr als 69.000 Projekten an rund 29.400 Schulen. Das Geld floss unter anderem in Laptops, Tablets, interaktive Tafeln und den Ausbau von WLAN.
Der Nachfolger ist beim Bundesgeld deutlich kleiner, verlangt aber von den Ländern einen viel höheren Beitrag. Neu sind außerdem die pauschalen Zuweisungen und der eigene Forschungsstrang. Technischer Support ist nun Teil des regulären Förderkatalogs und nicht mehr Gegenstand eines Zusatzpakets.
| Merkmal | Digitalpakt 1.0 | Digitalpakt 2.0 |
|---|---|---|
| Laufzeit | Mai 2019 bis Mai 2024 | 2026 bis Ende 2030, Abschluss bewilligter Maßnahmen bis 2032 |
| Bundesmittel | 6,5 Mrd. Euro (5 Mrd. Basis plus 3 × 500 Mio. Euro) | 2,5 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ |
| Länderanteil | mindestens 10 Prozent Eigenanteil (Länder und Schulträger) | 2,5 Mrd. Euro (500 Mio. Euro Infrastruktur, 2 Mrd. Euro Landesprogramme) |
| Gesamtvolumen | laut Bund rund 7,9 Mrd. Euro umgesetzt (inkl. 1,7 Mrd. Euro Landesmittel) | 5 Mrd. Euro |
| Verfahren | ohne pauschale Zuweisungen | pauschale Zuweisungen möglich, weniger Berichtspflichten |
| Schwerpunkte | Netze, WLAN, Endgeräte, Zusatzpakete für Sofortausstattung, IT-Administration und Leihgeräte für Lehrkräfte | Infrastruktur, Endgeräte, Bildungssoftware, Support-Strukturen, Unterrichtsentwicklung, Forschung |
Praxisbeispiel: Wie eine Realschule den neuen Pakt vorbereitet
Die Realschule am Mühlbach – eine fiktive Schule in einer Kreisstadt – hat vor einigen Jahren über das Sofortausstattungsprogramm Tablets bekommen. Inzwischen halten viele Akkus keinen Vormittag mehr durch, und im Altbau bricht das WLAN zusammen, sobald zwei Klassen gleichzeitig online arbeiten. Im Frühjahr 2026 beginnt die Stadt als Schulträger damit, den Altbau neu zu verkabeln.
Im Kollegium sammelt der Medienbeauftragte zusammen mit den Fachkonferenzen, was fehlt: Zugangspunkte in allen Räumen, Ersatz für die ältesten Geräte, eine Lernplattform für alle Klassen und eine feste Ansprechperson für technische Störungen, damit nicht länger eine Informatiklehrkraft in ihren Freistunden Geräte repariert. Die Schulleiterin schickt diese Liste im September an das Schulamt der Stadt.
Die Stadt kann noch keinen Antrag stellen, weil die Förderrichtlinie des Landes fehlt. Sie hält aber fest, wann die Verkabelung begonnen hat: Da der Pakt Maßnahmen ab dem 1. Januar 2026 zulässt, kann dieser Abschnitt später einbezogen werden, sofern die Landesrichtlinie das vorsieht. Entscheidet sich das Land für pauschale Zuweisungen, erhält die Stadt ein Budget und verteilt es nach ihrer eigenen Planung auf ihre Schulen. Gut vorbereitete Schulen mit belegtem Bedarf haben dann bessere Chancen, zeitnah berücksichtigt zu werden. Parallel meldet sich das Kollegium für die Fortbildungen zur Lernplattform an, die das Land anbietet.
Kritik: Förderlücke, knappes Volumen, kein Dauerbetrieb
Die Lehrerverbände begrüßen, dass es weitergeht, sparen aber nicht mit Kritik. Der VBE-Bundesvorsitzende Tomi Neckov bemängelt vor allem die Lücke zwischen den Programmen: Der erste Pakt endete Mitte Mai 2024, der zweite greift erst ab 2026. Diesen Zustand nennt er „unhaltbar“. Zudem sei die Förderung erneut befristet. Netze, Geräte, Wartung und Fortbildung bräuchten eine dauerhafte, verlässliche Finanzierung statt immer neuer Programme mit Enddatum. Auch das Nebeneinander verschiedener Töpfe – Digitalpakt, Startchancen-Programm und Infrastruktur-Sondervermögen – mit jeweils eigenen Fristen und Nachweisen binde Kräfte an den Schulen.
Von kommunaler Seite kommt ähnliche Kritik. In der Einigung vom Dezember 2025 war als frühester Maßnahmenbeginn noch der 1. Januar 2025 genannt; nach den aktuellen Angaben des Bundes gilt nun der 1. Januar 2026. Der Deutsche Städtetag warnt, dass viele Kommunen deshalb auf Ausgaben für Geräte und IT-Infrastruktur sitzen bleiben könnten.
Die Bildungsgewerkschaft GEW hatte schon bei den Eckpunkten im Dezember 2024 das Volumen als deutlich zu gering bezeichnet. Nach eigenen Berechnungen braucht es für fünf Jahre mindestens 20 Milliarden Euro. Die GEW lehnt außerdem die Verteilung nach dem Königsteiner Schlüssel ab und verlangt, dass das Geld nach sozialen Kriterien vergeben wird, damit benachteiligte Schulen gezielt profitieren. Ihr zentrales Argument zur Technik: Lehrkräfte gehören in den Unterricht und nicht in die IT-Administration.
Was Lehrkräfte im Schulalltag davon merken
Kurzfristig wenig. Bis das Geld fließt, müssen die Länder ihre Richtlinien erlassen, die Schulträger planen und ausschreiben. Mittelfristig kann der Pakt aber genau dort ansetzen, wo es viele Kollegien am meisten stört: an instabilem WLAN, veralteten Geräten und fehlender technischer Betreuung. Dass Support-Strukturen jetzt ausdrücklich förderfähig sind, kann Lehrkräfte entlasten, die bisher nebenbei die Technik am Laufen halten.
Der Bedarf ist groß. Nach einer Befragung, über die das Deutsche Schulportal berichtet, sieht die Hälfte der Lehrkräfte großen Verbesserungsbedarf bei der technischen Ausstattung, an Schulen in schwieriger Lage sind es 61 Prozent. Zugleich halten sich 69 Prozent für digital kompetent, aber nur 51 Prozent fühlen sich gut auf den Unterricht mit digitalen Medien vorbereitet. Hier setzen die Landesprogramme zur Unterrichtsentwicklung und die Fortbildungsangebote an.
Ein eigenes Leihgeräteprogramm für Lehrkräfte wie im ersten Pakt ist in den Angaben des Bundes zum Digitalpakt 2.0 nicht genannt. Wie Sie an Ihrer Schule an Dienstgeräte kommen, hängt daher weiter vom Land und vom Schulträger ab. Weitere Hintergründe zu Werkzeugen und Stolpersteinen finden Sie in unserem Beitrag Digitalisierung in der Schule; was sich bei Lehrwerken tut, lesen Sie im Überblick zu digitalen Schulbüchern.
Häufige Fragen zum Digitalpakt 2.0
Ist der Digitalpakt 2.0 schon in Kraft?
Ja. Die Verwaltungsvereinbarung ist von allen Ländern und am 31. August 2026 von der Bundesministerin unterzeichnet worden und gilt seit dem 1. September 2026. Gefördert werden kann, was frühestens am 1. Januar 2026 gestartet ist.
Wie viel Geld steht insgesamt zur Verfügung?
5 Milliarden Euro für 2026 bis 2030: 2,5 Milliarden Euro vom Bund und 2,5 Milliarden Euro von den Ländern.
Kann meine Schule selbst einen Antrag stellen?
Nein. Antragsberechtigt sind die Schulträger, also in der Regel Kommunen oder Landkreise, und zwar erst nach Erlass der Förderrichtlinie des Landes. Ihre Schule kann ihren Bedarf beim Schulträger anmelden.
Werden auch Tablets und Laptops gefördert?
Mobile Endgeräte gehören laut Bundesbildungsministerium zu den förderfähigen Bereichen. Wie viel davon in Geräte fließen darf und wer sie bekommt, regeln die Länder in ihren Richtlinien.
Gibt es Geld für IT-Administration?
Strukturen für einen professionellen technischen Support sind ausdrücklich förderfähig. Ein gesondertes Zusatzpaket für Administratoren wie im ersten Digitalpakt ist in den Angaben des Bundes nicht vorgesehen.
Was passiert nach 2030?
Der Förderzeitraum endet 2030, bewilligte Maßnahmen können bis 2032 abgeschlossen werden. Eine Anschlussfinanzierung ist in den Angaben des Bundes nicht genannt; Verbände wie der VBE fordern deshalb eine dauerhafte Lösung.
Stand: September 2026. Grundlage sind die Meldung des Bundesbildungsministeriums zur Unterzeichnung, dessen Pressemitteilung zum Start und Themenseite zum Digitalpakt, die Mitteilung der Kultusministerkonferenz vom 1. September 2026 und die zur Einigung vom Dezember 2025, die Informationen auf digitalpaktschule.de einschließlich der Finanzbilanz des ersten Pakts sowie Berichte von News4teachers und dem Deutschen Schulportal und die GEW-Stellungnahme. Die Angaben dienen der allgemeinen Information; maßgeblich sind die Verwaltungsvereinbarung und die Förderrichtlinie Ihres Landes.