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Teilzeit als verbeamteter Lehrer – Möglichkeiten & Folgen
Work-Life-Balance

Teilzeit als
verbeamtete Lehrkraft

Welche Teilzeitmodelle gibt es, was verdienen Sie dabei, und welche Auswirkungen hat Teilzeit auf die Pension?

50–90 %Typische Teilzeitquoten
AntragGenehmigungspflichtig
PensionsminusProportional zur Teilzeitquote

Worum es hier geht: Diese Seite behandelt die Teilzeitverbeamtung — Voraussetzungen, Antrag und dienstrechtliche Folgen einer Teilzeitbeschäftigung im Beamtenverhältnis. Wenn Sie wissen möchten, wie sich Teilzeit auf Gehalt und Pension auswirkt, steht das auf der Seite Teilzeit als Lehrkraft: Gehalt und Auswirkungen.

Teilzeitmodelle für Beamte

Als verbeamtete Lehrkraft haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung – sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Die Genehmigung liegt beim Dienstherren.

1
Familienbezogene Teilzeit

Für Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen – hier besteht in der Regel ein Anspruch, wenn keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen (Bund: § 92 BBG; die Länder regeln es in ihren Beamtengesetzen).

2
Allgemeine Teilzeit

Ohne besonderen Grund möglich, aber der Dienstherr kann ablehnen, wenn dienstliche Interessen entgegenstehen.

3
Altersteilzeit

Ab einem vom Land festgelegten Alter – in Bayern ab 60, in Nordrhein-Westfalen ab 55 – können Beamte in Altersteilzeit gehen (Blockmodell oder gleichmäßig verteilt); Details unter Altersteilzeit für Lehrer.

4
Beurlaubung ohne Bezüge

Auszeit ohne Dienstbezüge – für persönliche Projekte, Auslandsaufenthalte etc. Die Zeit zählt grundsätzlich nicht für die Pension; Ausnahmen gibt es nur mit Anerkennung des Dienstherrn und Versorgungszuschlag (Bund: § 6 Abs. 1 BeamtVG).

Gehalt in Teilzeit

Das Teilzeitgehalt errechnet sich proportional zur Arbeitszeit: Bei 75 % Teilzeit erhalten Sie 75 % Ihrer vollen Besoldung. Zulagen (Familienzuschlag, Stellenzulagen) werden in der Regel ebenfalls anteilig gewährt.

ℹ️ Beispiel Nordrhein-Westfalen: A 13, Stufe 5 = 5.221,48 € Grundgehalt (Tabelle ab 1. April 2026). Bei 75 % Teilzeit sind es 3.916,11 €, denn die Besoldung wird im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt (§ 8 Abs. 1 LBesG NRW). Wie viel davon netto fehlt, hängt von Steuerklasse und Krankenversicherung ab – rechnen Sie es im Gehaltsrechner nach.

Auswirkungen auf die Pension

Teilzeit hat direkte Auswirkungen auf die spätere Pension. Die ruhegehaltfähige Dienstzeit wird proportional zur Arbeitszeit angerechnet:

  • 5 Jahre Vollzeit = 5 ruhegehaltfähige Dienstjahre
  • 5 Jahre bei 75 % Teilzeit = 3,75 ruhegehaltfähige Dienstjahre
  • 5 Jahre bei 50 % Teilzeit = 2,5 ruhegehaltfähige Dienstjahre
⚠️ Langzeitfolge: Jedes Jahr, das Ihnen durch Teilzeit an ruhegehaltfähiger Dienstzeit fehlt, kostet 1,79375 Prozentpunkte Ruhegehaltssatz (Bund: § 14 Abs. 1 BeamtVG) – es sei denn, Sie erreichen den Höchstsatz von 71,75 % ohnehin. Berechnen Sie die Auswirkungen vor dem Antrag mit dem Pensionsrechner.
💡 Tipp: Ob und wann Sie vorzeitig in Vollzeit zurückkehren können, regelt Ihr Landesbeamtengesetz. Beim Bund werden Teilzeitkräfte mit Familienpflichten, die wieder Vollzeit arbeiten möchten, bei der Besetzung von Vollzeitstellen vorrangig berücksichtigt (§ 92 Abs. 4 BBG). Klären Sie Fristen und Termine früh mit Ihrer Schulbehörde.

Vorzeitig dienstunfähig: Pension mit Abschlag

Wirst du wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt und liegt kein Dienstunfall zugrunde, wird dein erdientes Ruhegehalt in der Regel dauerhaft um einen Versorgungsabschlag gekürzt; nach unten sichert nur die Mindestversorgung ab. Ein lizenzierter Partner meldet sich mit einem Angebot zur Dienstunfähigkeitsversicherung, passend zu deinem Status.

Angebot anfordern

Rechtsgrundlage: Was das Beamtengesetz zur Teilzeit sagt

Teilzeit im Beamtenverhältnis ist kein Entgegenkommen der Schule, sondern gesetzlich
geregelt — und zwar im jeweiligen Landesbeamtengesetz. Beamtinnen und Beamte stellen einen
Antrag, in dem der gewünschte Beschäftigungsumfang als Bruchteil der
regelmäßigen Arbeitszeit angegeben wird.

Die Landesbeamtengesetze kennen dabei regelmäßig zwei Wege, die sich in einem
entscheidenden Punkt unterscheiden:

  • Teilzeit aus familiären Gründen — etwa zur Betreuung eines Kindes oder
    zur Pflege einer oder eines Angehörigen. Hier besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen
    in der Regel ein Anspruch.
  • Teilzeit ohne besondere Begründung — hier entscheidet der Dienstherr nach
    Ermessen. Dienstliche Belange können entgegenstehen, etwa wenn eine Schule den Unterricht
    sonst nicht abdecken kann.

Welche Regelung im Einzelnen gilt, welche Mindest- und Höchstumfänge zulässig sind und
welche Fristen einzuhalten sind, unterscheidet sich zwischen den Ländern deutlich. Verbindlich
ist immer die Fassung des eigenen Landesbeamtengesetzes.

Der Punkt, der oft zu spät bedacht wird: Teilzeit wirkt
sich auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit aus — die Jahre zählen nur anteilig. Wer über längere
Zeit reduziert, hat im Ruhestand entsprechend weniger. Das ist kein Argument
gegen Teilzeit, aber ein Grund, die Auswirkung vorher zu kennen statt hinterher.

Teilzeit optimal planen

Berechnen Sie Ihr Teilzeitgehalt und die Auswirkungen auf Ihre Pension mit unserem Rechner.

Zum Teilzeitrechner

Teilzeit beantragen

  • Fristen und Termine: legt Ihr Land fest
  • Mindest- und Höchstumfang: im Landesbeamtengesetz
  • Altersteilzeit: je nach Land, z. B. Bayern ab 60, NRW ab 55
  • Rückkehr zur Vollzeit: nach Landesrecht

Pension-Auswirkung Beispiel

  • 10 J. bei 80 %: -2 Dienstjahre
  • 10 J. bei 50 %: -5 Dienstjahre
  • Je fehlendem Dienstjahr 1,79375 Prozentpunkte weniger Ruhegehaltssatz – bei 5.400 € ruhegehaltfähigen Bezügen rund 97 € im Monat

→ Weiterführend: Verbeamtung als Lehrer | Lehrergehalt | Altersgrenzen

Antrag auf Teilzeit: So beantragen Lehrkräfte die Reduzierung

Lehrkräfte und Beamte, die als Teilzeitbeschäftigte arbeiten möchten, stellen einen schriftlichen Antrag bei ihrer Schulbehörde. Im Antrag legen sie den gewünschten Umfang der Teilzeit – also den Beschäftigungsgrad in Prozent – und den geplanten Zeitraum fest.

Besteht ein Rechtsanspruch auf Teilzeit?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen haben verbeamtete Lehrkräfte einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit – etwa bei der Betreuung von Kindern unter 18 Jahren oder der Pflege von Angehörigen. Wie weit Sie reduzieren dürfen, legt das Landesbeamtengesetz fest; beim Bund ist familienbedingte Teilzeit auch unter der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit möglich (§ 92 Abs. 1 BBG). Ausserhalb dieser Anspruchsgründe entscheidet der Dienstherr nach dienstlichen Erfordernissen.

Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte erhalten ein anteilig reduziertes Gehalt, behalten aber sämtliche beamtenrechtlichen Schutzrechte. Auch die Pensionsberechnung erfolgt anteilig nach den abgeleisteten Dienstzeiten.

Weiterführende Themen: Sabbatjahr für Lehrer | Altersteilzeit Lehrer

Weiterführend: Elternzeit für Lehrer und Beamte →

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