Teilzeit als verbeamteter Lehrer – Möglichkeiten & Folgen

Teilzeit als verbeamteter Lehrer – Möglichkeiten & Folgen
Work-Life-Balance

Teilzeit als
verbeamtete Lehrkraft

Welche Teilzeitmodelle gibt es, was verdienen Sie dabei, und welche Auswirkungen hat Teilzeit auf die Pension?

50–90 %Typische Teilzeitquoten
AntragGenehmigungspflichtig
PensionsminusProportional zur Teilzeitquote

Teilzeitmodelle für Beamte

Als verbeamtete Lehrkraft haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung – sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Die Genehmigung liegt beim Dienstherren.

1
Familienbezogene Teilzeit

Für Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen – mit starkem Rechtsanspruch, schwer ablehnbar.

2
Allgemeine Teilzeit

Ohne besonderen Grund möglich, aber der Dienstherr kann ablehnen, wenn dienstliche Interessen entgegenstehen.

3
Altersteilzeit

Ab einem bestimmten Alter (meist 60+) können Beamte in Altersteilzeit (Blockmodell oder gleichmäßig verteilt) gehen.

4
Beurlaubung ohne Bezüge

Auszeit ohne Dienstbezüge – für persönliche Projekte, Auslandsaufenthalte etc. Kein Ruhegehalt für diese Zeit.

Gehalt in Teilzeit

Das Teilzeitgehalt errechnet sich proportional zur Arbeitszeit: Bei 75 % Teilzeit erhalten Sie 75 % Ihrer vollen Besoldung. Zulagen (Familienzuschlag, Stellenzulagen) werden in der Regel ebenfalls anteilig gewährt.

ℹ️ Beispiel: A13/Stufe 5 = ca. 5.800 € brutto. Bei 75 % Teilzeit = ca. 4.350 € brutto. Netto-Differenz ca. 700–900 € je nach Steuerklasse.

Auswirkungen auf die Pension

Teilzeit hat direkte Auswirkungen auf die spätere Pension. Die ruhegehaltfähige Dienstzeit wird proportional zur Arbeitszeit angerechnet:

  • 5 Jahre Vollzeit = 5 ruhegehaltfähige Dienstjahre
  • 5 Jahre bei 75 % Teilzeit = 3,75 ruhegehaltfähige Dienstjahre
  • 5 Jahre bei 50 % Teilzeit = 2,5 ruhegehaltfähige Dienstjahre
⚠️ Langzeitfolge: Langjährige Teilzeit kann die Pension um 10–20 % reduzieren. Berechnen Sie die Auswirkungen vor dem Antrag mit einem Pensionsrechner.
💡 Tipp: Eine Rückkehr in Vollzeit ist jederzeit möglich – sofern Stellen verfügbar sind. Beantragen Sie die Vollzeitrückkehr frühzeitig (mind. 6 Monate vorher).

Rechtsgrundlage: Was das Beamtengesetz zur Teilzeit sagt

Teilzeit im Beamtenverhältnis ist kein Entgegenkommen der Schule, sondern gesetzlich
geregelt — und zwar im jeweiligen Landesbeamtengesetz. Beamtinnen und Beamte stellen einen
Antrag, in dem der gewünschte Beschäftigungsumfang als Bruchteil der
regelmäßigen Arbeitszeit angegeben wird.

Die Landesbeamtengesetze kennen dabei regelmäßig zwei Wege, die sich in einem
entscheidenden Punkt unterscheiden:

  • Teilzeit aus familiären Gründen — etwa zur Betreuung eines Kindes oder
    zur Pflege einer oder eines Angehörigen. Hier besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen
    in der Regel ein Anspruch.
  • Teilzeit ohne besondere Begründung — hier entscheidet der Dienstherr nach
    Ermessen. Dienstliche Belange können entgegenstehen, etwa wenn eine Schule den Unterricht
    sonst nicht abdecken kann.

Welche Regelung im Einzelnen gilt, welche Mindest- und Höchstumfänge zulässig sind und
welche Fristen einzuhalten sind, unterscheidet sich zwischen den Ländern deutlich. Verbindlich
ist immer die Fassung des eigenen Landesbeamtengesetzes.

Der Punkt, der oft zu spät bedacht wird: Teilzeit wirkt
sich auf die ruhegehaltfähige Dienstzeit aus — die Jahre zählen nur anteilig. Wer über längere
Zeit reduziert, hat im Ruhestand entsprechend weniger. Das ist kein Argument
gegen Teilzeit, aber ein Grund, die Auswirkung vorher zu kennen statt hinterher.

Teilzeit optimal planen

Berechnen Sie Ihr Teilzeitgehalt und die Auswirkungen auf Ihre Pension mit unserem Rechner.

Zum Teilzeitrechner

Teilzeit-Antragsfristen

  • Familiäre Gründe: 6 Wochen
  • Allg. Teilzeit: Mind. 3 Monate
  • Altersteilzeit: Spezifisch je Land
  • Rückkehr zu VZ: Mind. 3 Monate

Pension-Auswirkung Beispiel

  • 10 J. bei 80 %: -2 Dienstjahre
  • 10 J. bei 50 %: -5 Dienstjahre
  • Rentenminderung: ~250–500 €/Monat

→ Weiterführend: Verbeamtung als Lehrer | Lehrergehalt | Altersgrenzen

Antrag auf Teilzeit: So beantragen Lehrkräfte die Reduzierung

Lehrkräfte und Beamte, die als Teilzeitbeschäftigte arbeiten möchten, stellen einen schriftlichen Antrag bei ihrer Schulbehörde. Im Antrag legen sie den gewünschten Umfang der Teilzeit – also den Beschäftigungsgrad in Prozent – und den geplanten Zeitraum fest.

Besteht ein Rechtsanspruch auf Teilzeit?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen haben verbeamtete Lehrkräfte einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit – etwa bei der Betreuung von Kindern unter 18 Jahren oder der Pflege von Angehörigen. Der Anspruch gilt in der Regel für einen Umfang von mindestens der Hälfte der regulären Arbeitszeit. Ausserhalb dieser Anspruchsgründe entscheidet der Dienstherr nach dienstlichen Erfordernissen.

Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte erhalten ein anteilig reduziertes Gehalt, behalten aber sämtliche beamtenrechtlichen Schutzrechte. Auch die Pensionsberechnung erfolgt anteilig nach den abgeleisteten Dienstzeiten.

Weiterführende Themen: Sabbatjahr für Lehrer | Altersteilzeit Lehrer

Weiterführend: Elternzeit für Lehrer und Beamte →

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