Teilzeit als
verbeamtete Lehrkraft
Welche Teilzeitmodelle gibt es, was verdienen Sie dabei, und welche Auswirkungen hat Teilzeit auf die Pension?
Teilzeitmodelle für Beamte
Als verbeamtete Lehrkraft haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung – sofern keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. Die Genehmigung liegt beim Dienstherren.
Für Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen – mit starkem Rechtsanspruch, schwer ablehnbar.
Ohne besonderen Grund möglich, aber der Dienstherr kann ablehnen, wenn dienstliche Interessen entgegenstehen.
Ab einem bestimmten Alter (meist 60+) können Beamte in Altersteilzeit (Blockmodell oder gleichmäßig verteilt) gehen.
Auszeit ohne Dienstbezüge – für persönliche Projekte, Auslandsaufenthalte etc. Kein Ruhegehalt für diese Zeit.
Gehalt in Teilzeit
Das Teilzeitgehalt errechnet sich proportional zur Arbeitszeit: Bei 75 % Teilzeit erhalten Sie 75 % Ihrer vollen Besoldung. Zulagen (Familienzuschlag, Stellenzulagen) werden in der Regel ebenfalls anteilig gewährt.
Auswirkungen auf die Pension
Teilzeit hat direkte Auswirkungen auf die spätere Pension. Die ruhegehaltfähige Dienstzeit wird proportional zur Arbeitszeit angerechnet:
- 5 Jahre Vollzeit = 5 ruhegehaltfähige Dienstjahre
- 5 Jahre bei 75 % Teilzeit = 3,75 ruhegehaltfähige Dienstjahre
- 5 Jahre bei 50 % Teilzeit = 2,5 ruhegehaltfähige Dienstjahre
Teilzeit optimal planen
Berechnen Sie Ihr Teilzeitgehalt und die Auswirkungen auf Ihre Pension mit unserem Rechner.
