
Das Gehalt von Grundschullehrkräften befindet sich seit Jahren im Wandel. Lange galt die Faustregel „Grundschule gleich A12“, während Lehrkräfte an weiterführenden Schulen nach A13 besoldet wurden. Unter dem Schlagwort A13 für alle haben inzwischen die meisten Bundesländer nachgezogen – doch der Stand ist 2026 weiterhin uneinheitlich. Dieser Ratgeber ordnet ein, was Grundschullehrer je nach Bundesland verdienen, wie sich Brutto und Netto unterscheiden und welche Rolle der Status (verbeamtet oder angestellt) dabei spielt.
Was verdienen Grundschullehrer?
Verbeamtete Grundschullehrkräfte werden – wie alle Beamten – nach Besoldungsgruppen bezahlt. Für die Grundschule sind das je nach Bundesland A12 oder A13. Das monatliche Grundgehalt richtet sich zusätzlich nach der Erfahrungsstufe, die mit den Dienstjahren steigt. Eine Berufsanfängerin startet also am unteren Ende der Tabelle, langgediente Lehrkräfte erreichen die oberen Stufen.
Als Orientierung (Stand: September 2026, je nach Bundesland von der Eingangs- bis zur Endstufe):
- A12: rund 4.190 bis 6.100 Euro brutto im Monat
- A13: rund 4.880 bis 6.770 Euro brutto im Monat
Hinzu kommen häufig ein Familienzuschlag für Verheiratete und Kinder sowie – je nach Land – weitere Sonderzahlungen. Die genauen Beträge legt jedes Bundesland in eigenen Besoldungstabellen fest, die regelmäßig angepasst werden. Für 2026 wurden in mehreren Ländern Erhöhungen zwischen rund 3 und 6 Prozent umgesetzt, teils rückwirkend zum April. Wichtig zu wissen: Der Sprung von A12 auf A13 macht über eine ganze Berufslaufbahn hinweg einen Unterschied von mehreren Zehntausend Euro aus – deshalb ist die Frage der Besoldungsgruppe für Grundschullehrkräfte so bedeutsam.
A12 oder A13? Der Stand nach Bundesland
Der Trend geht klar in Richtung A13 für alle. Die meisten Bundesländer besolden Grundschullehrkräfte inzwischen nach A13 oder befinden sich in der stufenweisen Überleitung. Nur wenige Länder halten (Stand 2026) noch an A12 fest beziehungsweise haben die vollständige Angleichung nicht abgeschlossen. Die folgende Übersicht ist eine grobe Einordnung – der genaue Stand kann sich je nach Bundesland kurzfristig ändern:
| Status (Stand 2026) | Bundesländer (grobe Einordnung) |
|---|---|
| A13 umgesetzt oder beschlossen | Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen |
| In stufenweiser Überleitung | Bayern (schrittweise Anhebung bis 2028) |
| Noch A12 / Angleichung offen | Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland |
In Nordrhein-Westfalen entfällt beispielsweise zum 1. August 2026 die bisherige Zulagenkonstruktion, und die Lehrkräfte werden regulär in A13 überführt. In Bayern steigt eine Zulage in Jahresschritten, bis 2028 die volle A13-Besoldung erreicht ist; die Beträge je Jahr und ein Rechenbeispiel stehen im Abschnitt Grundschullehrer-Gehalt in Bayern. Wer den aktuellen Stand für sein Bundesland sucht, findet weitere Details im Beitrag A13 für alle.
Brutto & Netto: Was bleibt übrig?
Zwischen Brutto und Netto liegt bei Beamten oft ein kleinerer Abstand als bei klassischen Angestellten. Der Grund: Verbeamtete Grundschullehrkräfte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge (keine Renten-, Arbeitslosen- oder gesetzliche Krankenversicherung). Vom Grundgehalt gehen im Wesentlichen Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ab.
Wie viel netto übrig bleibt, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Steuerklasse: Verheiratete profitieren häufig von Steuerklasse III, Ledige haben in der Regel Steuerklasse I.
- Beihilfe und PKV: Der Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten (als aktive Lehrkraft in der Regel 50 Prozent, ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern 70 Prozent; Sätze je Land). Den Rest deckt meist eine private Krankenversicherung ab, deren Beitrag das Netto zusätzlich mindert.
- Familienzuschlag: Für Verheiratete und je Kind erhöht sich das Brutto (grob rund 175 Euro für Verheiratete und rund 265 Euro je Kind, je nach Land).
Als grobe Orientierung erreicht eine verbeamtete Lehrkraft in A13 (mittlere Stufe) je nach Steuerklasse und Familiensituation ein Netto im Bereich von etwa 3.200 bis 3.700 Euro. Die konkreten Werte schwanken jedoch deutlich – ein pauschaler Betrag lässt sich seriös nicht nennen.
Verbeamtet vs. angestellt (TV-L)
Nicht jede Grundschullehrkraft ist verbeamtet. Wer im Angestelltenverhältnis arbeitet, wird nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt – Grundschullehrkräfte häufig in der Entgeltgruppe E13 (je nach Qualifikation und Bundesland auch niedriger). Die TV-L-Vergütung in E13 liegt 2026 grob zwischen rund 4.800 und 6.800 Euro brutto, gestaffelt nach Erfahrungsstufe.
Trotz ähnlicher Bruttozahlen bleibt angestellten Lehrkräften am Ende meist weniger netto: Auf das Tarifgehalt fallen die vollen Sozialversicherungsbeiträge an (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung). Dafür bauen Angestellte Ansprüche in der gesetzlichen Rente auf, während Beamte später eine Pension erhalten. Ob eine Verbeamtung möglich ist, hängt unter anderem von Bundesland, Lehramtsbefähigung und Altersgrenzen ab. Neben dem Netto spielen für die Entscheidung also auch Absicherung im Alter, Krankenversicherung und Arbeitsplatzsicherheit eine Rolle – die reine Gehaltsbetrachtung greift hier zu kurz.
Praxisbeispiel
Zur Veranschaulichung ein vereinfachtes Beispiel (die Zahlen sind grobe Näherungen, Stand 2026): Eine verbeamtete Grundschullehrkraft in A13, mittlere Stufe, Steuerklasse I, kommt auf ein Brutto von rund 5.000 Euro und – ohne Sozialabgaben, aber mit PKV-Beitrag – auf grob 3.400 bis 3.600 Euro netto. Eine angestellte Kollegin mit vergleichbarem Bruttogehalt in E13 landet nach Abzug der vollen Sozialabgaben eher im Bereich von rund 3.000 Euro netto. Der genaue Unterschied hängt stark von Bundesland, Steuerklasse, Kindern und Versicherungsbeiträgen ab.
Was das Gehalt im Einzelfall bestimmt
Zwei Grundschullehrkräfte mit derselben Besoldungsgruppe können sehr unterschiedlich verdienen. Diese Einflussfaktoren entscheiden:
- Berufserfahrung: Das Grundgehalt steigt mit der Erfahrungsstufe. Der Abstand zwischen Eingangs- und Endstufe ist in jedem Land größer als der Abstand zwischen den Ländern — Berufserfahrung wiegt also schwerer als der Wohnort.
- Schulform und Lehramt: Maßgeblich ist das Lehramt, für das jemand ausgebildet wurde. Wer die Befähigung für Realschule oder Gymnasium hat und an einer Grundschule unterrichtet, wird nach seinem Lehramt besoldet, nicht nach dem Schulgebäude.
- Funktionsstellen: Konrektorin, Schulleiterin oder Fachleitung bringen eine höhere Besoldungsgruppe oder eine Amtszulage.
- Teilzeit: Bei reduzierter Stundenzahl sinken die Bezüge anteilig — die Erfahrungsstufe läuft aber in der Regel weiter, sodass die Stufensteigerungen erhalten bleiben.
Das Einstiegsgehalt ist deshalb nur der Startwert. Die Gehaltsaussichten über eine Laufbahn hinweg ergeben sich aus dem Stufenanstieg plus möglichen Beförderungen.
Der Weg in den Grundschuldienst
Der reguläre Weg führt über ein Lehramtsstudium für die Primarstufe mit zwei bis drei Fächern (meist Deutsch und Mathematik plus ein weiteres), gefolgt vom Referendariat. Als Referendarin gibt es Anwärterbezüge, die deutlich unter dem späteren Gehalt liegen. Erst nach dem zweiten Staatsexamen sind die Voraussetzungen für die Verbeamtung erfüllt — dazu gehören außerdem die gesundheitliche Eignung und die Altersgrenze des jeweiligen Landes.
Für Quereinsteiger gibt es in mehreren Ländern berufsbegleitende Programme; sie starten in der Regel im Angestelltenverhältnis. In Bayern tragen die Lehrkräfte der Sekundarstufe I übrigens die Bezeichnung Mittelschullehrkräfte — deren Besoldung folgt derselben Systematik wie die der Grundschule, während Gymnasiallehrer im Eingangsamt A 13 stehen.
Häufige Fragen
Verdienen Grundschullehrer A12 oder A13?
Das hängt vom Bundesland ab. Stand 2026 besolden die meisten Länder Grundschullehrkräfte nach A13 oder befinden sich in der Überleitung. Einzelne Länder – etwa Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland – halten noch an A12 fest beziehungsweise haben die Angleichung noch nicht abgeschlossen.
Wie viel netto bleibt einem verbeamteten Grundschullehrer?
Als grobe Orientierung liegt das Netto in A13 (mittlere Stufe) je nach Steuerklasse und Familiensituation etwa zwischen 3.200 und 3.700 Euro. Beamte zahlen keine Sozialabgaben, dafür geht aber der Beitrag zur privaten Krankenversicherung ab. Die konkreten Werte schwanken deutlich.
Verdienen angestellte Grundschullehrer weniger als verbeamtete?
Beim Brutto liegen TV-L E13 und die Beamtenbesoldung nah beieinander. Netto bleibt Angestellten meist weniger, weil auf das Tarifgehalt die vollen Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Dafür erwerben sie Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung, während Beamte später eine Pension erhalten.
In welchen Bundesländern gibt es schon A13 für Grundschullehrer?
Stand 2026 haben unter anderem Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen A13 umgesetzt oder beschlossen. Bayern hebt die Besoldung schrittweise bis 2028 an.
Was vom A12- oder A13-Gehalt übrig bleibt
Vom Brutto geht bei verbeamteten Lehrkräften der Beitrag zur privaten Krankenversicherung ab. Wie hoch er ausfällt, hängt vom Beihilfesatz des Bundeslandes und vom Eintrittsalter ab.