Bundeslandwechsel als Lehrer: Was passiert mit Gehalt & Erfahrungsstufe?

Bundeslandwechsel als Lehrer: Was passiert mit Gehalt & Erfahrungsstufe?
Gehalt & Karriere

Bundeslandwechsel als Lehrer: Gehalt, Stufe & Ablauf

Was passiert mit deinem Gehalt und deiner Erfahrungsstufe, wenn du als verbeamteter Lehrer das Bundesland wechselst? Alle Optionen erklärt.

Was passiert mit meinem Gehalt bei einem Bundeslandwechsel?

Als verbeamteter Lehrer ist ein Bundeslandwechsel keine einfache Sache. Du kannst nicht einfach „kündigen“ und woanders neu anfangen – du bist Beamter deines Dienstherren (des Bundeslandes). Ein Wechsel erfolgt entweder durch Versetzung auf Antrag oder durch Entlassung und Neueinstellung.

Versetzung (§ 15 BeamtStG)Entlassung & Neueinstellung
ErfahrungsstufeWird anerkannt (Stufenerhalt)Muss neu verhandelt werden
Dienstjahre für PensionVollständig anerkanntVollständig anerkannt (Nachversicherung)
GehaltRichtet sich nach neuem BLRichtet sich nach neuem BL + Verhandlung
BeihilfeanspruchBleibt erhaltenBleibt erhalten
WartezeitAbhängig von Zustimmung beider LänderSofort möglich nach Entlassung

Was passiert mit der Erfahrungsstufe?

Bei einer Versetzung in ein anderes Bundesland wird deine bisherige Erfahrungsstufe in der Regel anerkannt – allerdings nach den Regeln des aufnehmenden Bundeslandes umgerechnet. Da Stufenbezeichnungen und Zeiträume variieren, kann das zu einer Stufenzuordnung führen, die nicht exakt deiner bisherigen entspricht.

⚠️ Achtung: In einigen Fällen kann eine Stufenzuordnung im neuen Bundesland zu einem niedrigeren Grundgehalt führen, auch wenn du schon viele Dienstjahre hast. Lass das vor dem Wechsel schriftlich bestätigen.

Lohnt sich ein Wechsel finanziell?

Ein Wechsel von einem niedrig besoldenden Bundesland (z. B. Sachsen-Anhalt) in ein hohes (z. B. Bayern) kann ein monatliches Gehaltsplus von 500–900 € bringen. Umgekehrt kann ein Wechsel von Bayern nach Berlin einen erheblichen Rückschritt bedeuten. Die Differenz über die gesamte Karriere kann schnell 100.000–200.000 € betragen.

💡 Tipp: Vergleiche die Besoldung in beiden Bundesländern mit unserem Gehaltsrechner – er zeigt dir dein Netto für alle 16 Bundesländer in Sekunden.

Wie beantrage ich eine Versetzung?

  • Antrag beim abgebenden Bundesland (Kultus-/Schulministerium)
  • Gleichzeitig Anfrage beim aufnehmenden Bundesland, ob Bedarf besteht
  • Beide Länder müssen zustimmen – das kann Monate dauern
  • In Mangelbundesländern (Brandenburg, Sachsen) deutlich leichter als in Bayern/BW

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