Was Lehrer dürfen – 8 Rechte, die viele nicht kennen

Was Lehrer dürfen – 8 Rechte, die viele nicht kennen

Als Lehrer und Beamter hast du nicht nur Pflichten – du hast auch Rechte, auf die du bestehen kannst. Viele davon sind im Schulalltag wenig bekannt.

1. Du darfst Mitglied einer Partei oder Gewerkschaft sein

Lehrer haben volles politisches Mitspracherecht. Du darfst einer Partei, einer Gewerkschaft wie der GEW oder einem politischen Verein beitreten. Im Unterricht gilt die Neutralitätspflicht – außerhalb bist du als Staatsbürger weitgehend frei.

2. Du darfst Nachhilfe geben – mit Einschränkungen

Eine Nebentätigkeit als Nachhilfelehrer ist erlaubt und oft nur anzeigepflichtig. Achtung: Eigene Schüler gegen Bezahlung zu unterrichten ist in vielen Bundesländern untersagt – hier die jeweilige Landesregelung prüfen.

3. Du darfst rechtswidrige Weisungen der Schulleitung ablehnen

Als Beamter bist du an Recht und Gesetz gebunden. Offensichtlich rechtswidrige Anweisungen darfst du ablehnen – und hast dabei gesetzlichen Schutz, wenn du dies schriftlich anzeigst.

4. Du darfst Widerspruch gegen Beurteilungen und Bescheide einlegen

Ob dienstliche Beurteilung, Beförderungsentscheidung oder Beihilfebescheid – als Beamter steht dir das Widerspruchsrecht zu. Frist: 1 Monat ab Zustellung. Gerade bei Beihilfeablehnungen lohnt ein Widerspruch oft, da viele Ablehnungen auf formalen Mängeln beruhen.

5. Du darfst bei Dienstunfall umfassende Leistungen beanspruchen

Wer als Lehrer im Dienst verunfallt, hat Anspruch auf Dienstunfallleistungen: Heilbehandlungskosten, Unfallausgleich, Unfallruhegehalt. Diese werden nicht automatisch gewährt – sie müssen aktiv beantragt werden. Prüfe außerdem, ob eine Dienstunfähigkeitsversicherung die Lücken schließt, die der Dienstherr offen lässt.

6. Du darfst privat investieren

Aktien, ETFs, Immobilien – als Lehrer hast du kein generelles Verbot privater Geldanlagen. Einschränkungen gelten nur, wo ein direkter Interessenkonflikt entsteht. Größere Immobilienverwaltung kann genehmigungspflichtig sein.

7. Du darfst Bücher schreiben, Kurse geben und Inhalte veröffentlichen

Lehrwerke verfassen, Online-Kurse erstellen, als Referent auftreten – das alles ist als Nebentätigkeit möglich. Je nach Bundesland gibt es Anzeige- oder Genehmigungspflichten, aber das Grundrecht auf Berufsfreiheit steht auf deiner Seite.

8. Du darfst im Ruhestand von höherem Beihilfesatz profitieren

Mit der Pensionierung steigt dein Beihilfebemessungssatz in vielen Bundesländern auf 70 %. Wer bereits privat krankenversichert ist, zahlt dann nur noch für 30 % der Kosten – die PKV-Prämie sinkt oft erheblich. Die aufgebauten Alterungsrückstellungen halten den Beitrag im Alter zusätzlich niedrig.

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