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Krankentagegeld für Lehrer: Brauchen Beamte das überhaupt?
Versicherung · Krankentagegeld · Beamte

Krankentagegeld für Lehrer: Meist unnötig — aber es gibt Ausnahmen

Verbeamtete Lehrer bekommen im Krankheitsfall weiterhin ihr Gehalt. Wann Krankentagegeld trotzdem relevant sein kann.

Beamtemeist nicht nötig
Angestelltewichtiger
Ausnahmengibt es

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Warum brauchen Beamte kein Krankentagegeld?

Verbeamtete Lehrkräfte erhalten im Krankheitsfall ihre volle Besoldung weiter – ohne Karenztag, ohne Staffelung und ohne feste Höchstdauer. Wegfallen kann die Besoldung nur bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst ohne Genehmigung (so etwa Art. 9 BayBesG); eine Krankheit ist kein solches Fernbleiben. Ein Krankengeld wie in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es für Beamtinnen und Beamte nicht. So sieht der Ablauf aus:

Situation Bezüge
Kurze oder lange Erkrankung Volle Besoldung, keine feste Höchstdauer
Zweifel an der Dienstfähigkeit Amtsärztliche Untersuchung, die Besoldung läuft weiter
Dauernde Dienstunfähigkeit festgestellt Ruhestand mit Ruhegehalt (je nach Dienstjahren, Wartezeit beachten); in der Probezeit ggf. Entlassung

Für wen kann Krankentagegeld trotzdem sinnvoll sein?

  • Angestellte Lehrkräfte (TV-L): Haben nur 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, danach GKV-Krankengeld (70 % des Regelentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts nach § 47 SGB V)
  • Beamte auf Widerruf (Referendare): Hier gelten oft besondere Regelungen
  • Privatärztliche Behandlungen: Wer häufig Privatarzt nutzt und Wartezeiten durch Zusatzkrankengeld überbrücken will
✅ Fazit für verbeamtete Lehrer: Ein separates Krankentagegeld ist in der Regel nicht notwendig. Wichtiger ist eine gute DU-Versicherung für den Fall dauerhafter Dienstunfähigkeit.

Was wirklich wichtig ist: DU-Absicherung

Statt Krankentagegeld sollte der Fokus auf einer Dienstunfähigkeitsversicherung liegen — denn das ist das eigentliche finanzielle Risiko für Beamte.

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Die Sonderfälle im Detail

Referendarinnen und Referendare sind Beamte auf Widerruf. Auch sie erhalten im Krankheitsfall ihre Anwärterbezüge weiter – die Fortzahlung ist aber an das Dienstverhältnis gebunden, und das endet mit dem Vorbereitungsdienst. Wer am Ende des Referendariats längere Zeit ausfällt, steht ohne Anschluss da. Das ist der Grund, warum die Absicherung gerade in dieser Phase besprochen werden sollte, obwohl sie sich zunächst überflüssig anfühlt.

Angestellte Lehrkräfte nach TV-L haben die deutlich engere Lage: sechs Wochen Entgeltfortzahlung, danach Krankengeld der gesetzlichen Kasse, das erheblich unter dem gewohnten Netto liegt und zeitlich begrenzt ist. Hier ist ein Krankentagegeld nicht die Ausnahme, sondern der Normalfall – und je nach Tarifgebiet kommt ein Krankengeldzuschuss des Arbeitgebers hinzu, der die Lücke teilweise schließt.

Teilzeit und Beurlaubung verändern das Bild ebenfalls: Wer ohne Bezüge beurlaubt ist, hat keine Fortzahlung, und die Beihilfe kann in dieser Zeit entfallen. Vor einer längeren Beurlaubung gehört deshalb geklärt, wie Kranken- und Pflegeversicherung in dieser Phase weiterlaufen.

Was passiert bei dauerhafter Dienstunfähigkeit?

Wird dauerhafte Dienstunfähigkeit festgestellt, folgt die Versetzung in den Ruhestand mit Ruhegehalt – dessen Höhe hängt entscheidend von den erreichten Dienstjahren ab. Genau deshalb ist die Dienstunfähigkeitsabsicherung für junge Lehrkräfte das wichtigere Thema als das Krankentagegeld.

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