Fortbildung für Lehrer — Pflicht, Angebote & Kosten 2026
Lehrkräfte sind zur Fortbildung verpflichtet — aber welche Kurse gibt es, wer bezahlt sie und was zählt als anerkannte Weiterbildung? Alle Infos kompakt.
Fortbildungspflicht für Lehrer
Als Beamter bist du gesetzlich verpflichtet, deine beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten laufend weiterzuentwickeln. Dies ist in den Beamtengesetzen der Länder verankert. In der Praxis bedeutet das:
- Teilnahme an vom Kultusministerium angebotenen Fortbildungen
- Nachweis von Fortbildungsstunden (je nach Bundesland unterschiedlich)
- Umsetzung neuer Lehrplan-Inhalte durch gezielte Weiterbildung
Staatliche Fortbildungsangebote
Jedes Bundesland hat eigene Fortbildungsinstitute. Die Angebote sind für Lehrkräfte in der Regel kostenlos:
| Bundesland | Fortbildungsinstitut |
|---|---|
| Bayern | Akademie für Lehrerfortbildung (ALP Dillingen) |
| NRW | Qualitäts- und UnterstützungsAgentur (QUA-LiS) |
| BW | Lehrerfortbildung Baden-Württemberg (LFB) |
| Hessen | Hessisches Kultusministerium (HKM) / Landesschulamt |
| Sachsen | Sächsisches Bildungsinstitut (SBI) |
| Berlin | Senatsverwaltung / LISUM |
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Private Fortbildungen & Kosten
Neben staatlichen Angeboten gibt es zahlreiche private Anbieter. Hier können Kosten entstehen — die aber oft steuerlich absetzbar sind:
| Art der Fortbildung | Kosten | Steuerlich absetzbar? |
|---|---|---|
| Staatliche Fortbildung | Kostenlos | Entfällt |
| Zertifizierter Online-Kurs | 50–500 € | ✅ Als Werbungskosten |
| Hochschulzertifikat / Weiterbildungsstudium | 500–3.000 € | ✅ Als Werbungskosten |
| Fachliteratur | 20–100 € / Jahr | ✅ Als Werbungskosten |
Online-Fortbildungen für Lehrer
Seit der Pandemie hat das Angebot an digitalen Fortbildungen stark zugenommen. Empfehlenswerte Plattformen:
- meinUnterricht.de: Unterrichtsmaterialien und Webinare
- Lehrer-Online.de: Praxisnahe digitale Fortbildungen
- Udemy / Coursera: Themenspezifische Kurse (auch auf Englisch)
- Kultusministerien-Portale: Je Bundesland eigene Online-Angebote
- edu.bay.de (Bayern): Zentrales Portal für bayerische Lehrkräfte
Fortbildung & Freistellung
Für anerkannte Fortbildungen können Lehrkräfte vom Unterricht freigestellt werden — als Dienstbefreiung. Dies muss in der Regel rechtzeitig beim Schulleiter beantragt werden. Der Dienstherr kann die Freistellung in bestimmten Fällen ablehnen (z.B. bei Vertretungsengpässen).
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Fortbildung schützt vor Überlastung — aber auch eine DU-Versicherung gehört zur guten Vorsorge als Lehrkraft.
Weitere Rechte und Pflichten
Lehrkräftefortbildung: Weiterbildung und Veranstaltungen im Überblick
Die Lehrkräftefortbildung ist ein zentraler Bestandteil der beruflichen Entwicklung von Lehrerinnen und Lehrern in Deutschland. Über gezielte Veranstaltungen – von eintägigen Workshops bis zu mehrtägigen Seminaren – erweitern Lehrkräfte ihr Fachwissen und ihre didaktischen Kompetenzen kontinuierlich.
Das zuständige Ministerium jedes Bundeslandes koordiniert das Angebot an Fortbildungsmaßnahmen und stellt sicher, dass die schulische Bildung durch qualifizierte Lehrkräfte weiterentwickelt wird. Viele Bundesländer verpflichten Lehrerinnen und Lehrer zur regelmäßigen Teilnahme an Fortbildungen.
