Werbungskosten für
Lehrer richtig absetzen
Arbeitsmittel, Fortbildungen, Fahrten – viele Kosten sind steuerlich absetzbar. Wir zeigen Ihnen, was zählt.
Welche Werbungskosten können Lehrer absetzen?
Lehrkräfte haben zahlreiche berufsbedingte Ausgaben, die das Finanzamt anerkennt – sofern sie korrekt nachgewiesen werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird automatisch berücksichtigt; wer mehr ausgibt, sollte unbedingt alle Belege sammeln.
Bücher, Fachliteratur, Lehrmaterialien, Drucker, Laptop (anteilig), USB-Sticks – all das kann abgesetzt werden.
Steht Ihnen in der Schule kein eigener Arbeitsraum zur Verfügung, kann das häusliche Arbeitszimmer (anteilig) abgesetzt werden – seit 2023 alternativ die Tagespauschale von 6 € pro Tag.
Kursgebühren, Reisekosten und Übernachtungen für berufliche Weiterbildungen sind vollständig abzugsfähig.
Entfernungspauschale: 0,30 € je km (ab dem 21. km: 0,38 €) für jeden Arbeitstag.
Mitgliedsbeiträge bei GEW, VBE oder Philologenverband sind als Werbungskosten vollständig absetzbar.
Typische Berufskleidung (z. B. Sportlehrer-Outfit, Schutzbekleidung im Werkunterricht) kann anteilig geltend gemacht werden.
Häusliches Arbeitszimmer vs. Homeoffice-Pauschale
Ab 2023 gibt es zwei Möglichkeiten:
- Arbeitszimmer-Abzug: Anteilige Raumkosten (Miete, Nebenkosten, Abschreibung) – nur wenn Zimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird
- Tagespauschale: 6 € je Homeoffice-Tag, maximal 1.260 € im Jahr – ohne Nachweis eines eigenen Zimmers
Steuererklärung einfach gemacht
Nutzen Sie unsere Checkliste für Lehrer und verpassen Sie keinen Abzug mehr.
Beitraege und weitere Kosten in der Steuererklärung
Neben klassischen Werbungskosten wie Arbeitsmittel und Fortbildung koennen Lehrkraefte weitere berufliche Ausgaben steuerlich geltend machen. In der Steuererklärung beim Finanzamt anzugeben sind unter anderem:
- Gewerkschaftsbeitraege: Mitgliedsbeitraege in der GEW oder im VBE sind in voller Hoehe steuerlich absetzbar
- Berufsverbandsbeitraege: Beitraege zu Lehrerverbanden und Standesorganisationen gehoeren ebenfalls zu den beruflichen Kosten
- Fachliteratur: Kosten fuer beruflich relevante Buecher und Fachzeitschriften sind abzugsfaehig
- Berufshaftpflicht: Eine ausschliesslich beruflich genutzte Rechtsschutzversicherung kann steuerlich angesetzt werden
Tipp: Alle Belege aufbewahren – das Finanzamt kann Nachweise verlangen. Wer die Ausgaben nicht einzeln belegt, kann pauschal 1.230 Euro Werbungskosten pro Jahr ohne Nachweis geltend machen. Bei Lehrern uebersteigen die tatsaechlichen beruflichen Kosten diese Pauschale haeufig deutlich.
Weiterführend: GEW-Beitrag als Werbungskosten: Gewerkschaft für Lehrer →
