Werbungskosten für Lehrer – Was kann ich absetzen?

Steuertipp 2026

Werbungskosten für
Lehrer richtig absetzen

Arbeitsmittel, Fortbildungen, Fahrten – viele Kosten sind steuerlich absetzbar. Wir zeigen Ihnen, was zählt.

1.230 €Arbeitnehmer-Pauschbetrag
bis 5.000 €Typische Lehrerabsetzungen/Jahr
30 %Mögliche Steuerersparnis

Welche Werbungskosten können Lehrer absetzen?

Lehrkräfte haben zahlreiche berufsbedingte Ausgaben, die das Finanzamt anerkennt – sofern sie korrekt nachgewiesen werden. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € wird automatisch berücksichtigt; wer mehr ausgibt, sollte unbedingt alle Belege sammeln.

1
Arbeitsmittel

Bücher, Fachliteratur, Lehrmaterialien, Drucker, Laptop (anteilig), USB-Sticks – all das kann abgesetzt werden.

2
Arbeitszimmer

Steht Ihnen in der Schule kein eigener Arbeitsraum zur Verfügung, kann das häusliche Arbeitszimmer (anteilig) abgesetzt werden – seit 2023 alternativ die Tagespauschale von 6 € pro Tag.

3
Fortbildungen & Tagungen

Kursgebühren, Reisekosten und Übernachtungen für berufliche Weiterbildungen sind vollständig abzugsfähig.

4
Fahrtkosten zur Schule

Entfernungspauschale: 0,30 € je km (ab dem 21. km: 0,38 €) für jeden Arbeitstag.

5
Gewerkschaftsbeiträge

Mitgliedsbeiträge bei GEW, VBE oder Philologenverband sind als Werbungskosten vollständig absetzbar.

6
Berufskleidung

Typische Berufskleidung (z. B. Sportlehrer-Outfit, Schutzbekleidung im Werkunterricht) kann anteilig geltend gemacht werden.

💡 Tipp: Führen Sie das ganze Jahr über eine einfache Excel-Liste mit allen Ausgaben und Belegen. Das spart Zeit beim Steuermachen enorm.

Häusliches Arbeitszimmer vs. Homeoffice-Pauschale

Ab 2023 gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Arbeitszimmer-Abzug: Anteilige Raumkosten (Miete, Nebenkosten, Abschreibung) – nur wenn Zimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird
  • Tagespauschale: 6 € je Homeoffice-Tag, maximal 1.260 € im Jahr – ohne Nachweis eines eigenen Zimmers
⚠️ Achtung: Laptop, Tablet und Smartphone müssen mindestens zu 90 % beruflich genutzt werden, um vollständig abgesetzt werden zu können.

Steuererklärung einfach gemacht

Nutzen Sie unsere Checkliste für Lehrer und verpassen Sie keinen Abzug mehr.

Zur Lehrer-Steuerliste

Typische Absetzungen

  • 📚 Fachliteratur
  • 💻 Laptop/Tablet (anteilig)
  • 🖨️ Drucker & Toner
  • ✏️ Schreibwaren
  • 🚗 Fahrtkosten
  • 🎓 Fortbildungen
  • 🏠 Arbeitszimmer/Homeoffice

Wichtige Fristen

  • 31. Juli: Abgabe ohne Steuerberater
  • 28. Feb: Verlängerung durch Steuerberater
  • 4 Jahre: Rückwirkend einreichbar

Beitraege und weitere Kosten in der Steuererklärung

Neben klassischen Werbungskosten wie Arbeitsmittel und Fortbildung koennen Lehrkraefte weitere berufliche Ausgaben steuerlich geltend machen. In der Steuererklärung beim Finanzamt anzugeben sind unter anderem:

  • Gewerkschaftsbeitraege: Mitgliedsbeitraege in der GEW oder im VBE sind in voller Hoehe steuerlich absetzbar
  • Berufsverbandsbeitraege: Beitraege zu Lehrerverbanden und Standesorganisationen gehoeren ebenfalls zu den beruflichen Kosten
  • Fachliteratur: Kosten fuer beruflich relevante Buecher und Fachzeitschriften sind abzugsfaehig
  • Berufshaftpflicht: Eine ausschliesslich beruflich genutzte Rechtsschutzversicherung kann steuerlich angesetzt werden

Tipp: Alle Belege aufbewahren – das Finanzamt kann Nachweise verlangen. Wer die Ausgaben nicht einzeln belegt, kann pauschal 1.230 Euro Werbungskosten pro Jahr ohne Nachweis geltend machen. Bei Lehrern uebersteigen die tatsaechlichen beruflichen Kosten diese Pauschale haeufig deutlich.

Weiterführend: GEW-Beitrag als Werbungskosten: Gewerkschaft für Lehrer →

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