
Schulformen im Lehramt:
Welche passt zu dir?
Grundschule, Gymnasium, Gesamtschule oder Berufsschule – jede Schulform hat andere Anforderungen, Gehälter und Karrierechancen.
Die wichtigsten Schulformen im Überblick
Grundschule (Klassen 1–4)
Besoldungsgruppe A 13 in elf Ländern; A 12 in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland; in Bayern und Hessen A 12 mit Zulage bis zur Überleitung nach A 13 (Bayern zum 1. September 2028, in Hessen zum 1. August 2028 vorgesehen) – A 13 für alle im Überblick. Intensive Beziehungsarbeit, viele Fächer parallel. Laut KMK-Prognose bis 2027 mehr Bedarf als Absolventinnen und Absolventen; ab etwa 2028 entspannt sich die Lage rechnerisch, bis 2035 teils mit Überangebot.
Gymnasium (Klassen 5–12/13)
Besoldungsgruppe A13. Zwei Hauptfächer, höheres Gehalt. Laut KMK-Prognose insgesamt weniger gute Einstellungschancen, mit deutlichen Unterschieden je Land; größere Bedarfe etwa in Mathematik, Physik, Informatik, Chemie, Musik und Kunst.
Haupt-/Real-/Gesamtschule
Besoldungsgruppe A12/A13. Breite Altersgruppen, inklusive Pädagogik. Für die Lehrämter der Sekundarstufe I sieht die KMK-Prognose bundesweit gute Einstellungschancen bis 2035.
Berufsschule (BBS)
Besoldungsgruppe A 13 (Eingangsamt mit Lehramt an berufsbildenden Schulen, z. B. Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, NRW – Lehramt Berufsschule); Fachlehrkräfte ohne Lehramt niedriger. Kombination aus Fachtheorie und Pädagogik. Laut KMK-Prognose bundesweit gute Einstellungschancen bis 2035.
Förderschule / Sonderpädagogik
Mit dem Lehramt für Sonderpädagogik Eingangsamt A 13 – amtlich belegt zum Beispiel für Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen; für die übrigen Länder gilt die jeweilige Landesbesoldungsordnung. Intensive Arbeit, besondere Kompetenzen. Laut KMK-Prognose bis 2027 akute Unterdeckung, in einer Reihe von Ländern auch danach; die Einstellungsaussichten gelten bundesweit als sehr gut (Prognosen: KMK, Dokumentation Nr. 247, Dezember 2025).
Gehalt nach Schulform berechnen
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Die Unterrichtsverpflichtung unterscheidet sich
Beim Vergleich der Schulformen wird fast immer die Besoldung genannt und fast nie das Deputat – dabei entscheidet es mit über die tatsächliche Belastung. Die Pflichtstundenzahl ist nach Schulform gestaffelt und liegt an Grundschulen deutlich höher als an Gymnasien; je nach Bundesland trennen beide mehrere Wochenstunden.
Das kehrt den Gehaltsvergleich teilweise um: Eine Grundschullehrkraft in A12 unterrichtet mehr Stunden als eine Gymnasiallehrkraft in A13. Umgekehrt fällt am Gymnasium deutlich mehr Korrekturarbeit an, die im Deputat nicht abgebildet ist – Klausuren in der Oberstufe binden Zeit, die eine Grundschullehrkraft in dieser Form nicht aufwendet. Beide Seiten sind belastet, nur an unterschiedlichen Stellen.
Ein dritter Faktor ist die Zahl der Lerngruppen. Wer ein Fach mit wenigen Wochenstunden unterrichtet, kommt schnell auf zehn oder mehr Klassen und damit auf mehrere hundert Namen. Wer als Klassenlehrkraft in der Grundschule fast alle Stunden in einer Gruppe verbringt, hat das gegenteilige Bild. Für die Frage, welche Schulform zu einem passt, ist das oft aussagekräftiger als die Besoldungsgruppe.
Kann ich die Schulform später wechseln?
Innerhalb der Lehrbefähigung ja – ein Gymnasiallehramt erlaubt vielerorts auch den Einsatz an Gesamtschulen. Der Wechsel in eine andere Lehramtsform, etwa vom Gymnasium in die Grundschule, verlangt dagegen meist eine Nachqualifizierung, weil die Ausbildungen sich grundlegend unterscheiden.