
A13 gilt seit der schrittweisen Angleichung als die zentrale Besoldungsgruppe für verbeamtete Lehrkräfte. Doch was bleibt vom A13 Gehalt netto am Monatsende tatsächlich übrig? Bei Beamten funktioniert der Weg vom Brutto zum Netto grundlegend anders als bei Angestellten. Dieser Überblick erklärt, welche Abzüge anfallen, warum das Netto vergleichsweise hoch ist und wie sich Familienstand und Bundesland auswirken. Die genannten Beträge sind Anhaltswerte und ersetzen keine individuelle Berechnung.
Warum Beamte ein höheres Netto haben
Der wichtigste Unterschied: Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Diese drei Posten machen bei Angestellten zusammen rund 20 Prozent des Bruttos aus. Dafür sorgt der Dienstherr über die spätere Pension für die Altersversorgung, und die Krankheitskosten werden über die Beihilfe sowie eine ergänzende private Krankenversicherung gedeckt. Vom A13-Brutto gehen daher im Wesentlichen nur die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag (sofern fällig), gegebenenfalls Kirchensteuer und der private Eigenanteil zur Krankenversicherung ab.
Das führt zu einem auf den ersten Blick erstaunlich hohen Netto. Allerdings ist der Vergleich mit Angestellten unfair, solange man den PKV-Beitrag und die fehlende gesetzliche Absicherung ausblendet. Wer die Krankenversicherung im Beihilfesystem genauer verstehen möchte, findet die Details im Beitrag Private Krankenversicherung für Lehrer sowie im Beihilfe-Überblick.
Das A13-Grundgehalt
Die Grundgehaltssätze steigen in mehreren Schritten. Beim Bund liegt das A13-Grundgehalt je nach Erfahrungsstufe grob zwischen etwa 5.340 und 6.810 Euro im Monat; die für 2026 vorgesehenen Anpassungen des Bundes sind allerdings noch nicht abschließend verabschiedet und können sich noch ändern. In den Ländern, die das Lehramt auf A13 angehoben haben, kommen zusätzlich die regelmäßigen linearen Besoldungsanpassungen hinzu, die Bund und Länder aushandeln – zuletzt eine Erhöhung zum 1. Februar 2025. Höhe und Zeitpunkt dieser Anpassungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Hinzu kommen Familienzuschläge für Verheiratete und Kinder, die das Brutto weiter erhöhen. Weil Lehrkräfte Landesbeamte sind, gelten pro Bundesland eigene Tabellen und Anpassungstermine – verbindlich sind immer die Besoldungstabellen des jeweiligen Landes.
Beispielrechnung: ledig versus verheiratet mit Kindern
Die folgende Tabelle stellt zwei typische Konstellationen gegenüber. Sie nutzt gerundete Anhaltswerte für eine A13-Lehrkraft in einer mittleren Erfahrungsstufe und dient nur zur Veranschaulichung der Größenordnung – die tatsächlichen Werte hängen von Bundesland, Stufe, Steuermerkmalen und PKV-Tarif ab.
| Position | Ledig, kinderlos (Steuerklasse I) | Verheiratet, 2 Kinder (Steuerklasse III) |
|---|---|---|
| Grundgehalt A13 (Anhaltswert) | 5.700 € | 5.700 € |
| Familienzuschlag | 0 € | ca. 450 € |
| Brutto gesamt | 5.700 € | 6.150 € |
| Lohnsteuer (ca.) | − 1.350 € | − 750 € |
| Soli / Kirchensteuer (ca.) | − 110 € | − 60 € |
| PKV-Eigenanteil (ca.) | − 350 € | − 500 € |
| Netto (Anhaltswert) | ca. 3.890 € | ca. 4.840 € |
Der Vergleich zeigt zwei Effekte: Die Steuerklasse III senkt bei Verheirateten die Lohnsteuer spürbar, und Familienzuschläge erhöhen das Brutto. Gleichzeitig steigt der PKV-Beitrag mit jedem mitversicherten Familienmitglied, sofern für Kinder oder Partner ein eigener Tarifanteil nötig ist – Kinder sind im Beihilfesystem allerdings häufig zu einem hohen Satz beihilfeberechtigt, was den Eigenanteil dämpft.
Praxisbeispiel: Berufseinsteigerin Sarah
Sarah startet mit 28 Jahren als verbeamtete Lehrerin in A13, ledig und ohne Kinder. Ihr Grundgehalt in der Einstiegsstufe liegt bei rund 5.350 Euro. Nach Abzug von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag sowie ihrem PKV-Beitrag von etwa 320 Euro bleiben ihr rund 3.700 Euro netto. Eine angestellte Kollegin mit vergleichbarem Bruttogehalt (Entgeltgruppe E13) hätte nach Sozialabgaben und gesetzlichem Krankenkassenbeitrag spürbar weniger auf dem Konto – allerdings ohne den zusätzlichen Vorsorgebedarf, den Sarah privat über ihre Pension und Absicherung trägt. Das macht den reinen Netto-Vergleich trügerisch.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Besoldung ist Ländersache. Deshalb verdient eine A13-Lehrkraft in Bayern, Hamburg oder Sachsen-Anhalt bei gleicher Stufe unterschiedlich viel. Die Spannweite beim Grundgehalt kann mehrere Hundert Euro im Monat betragen, weil jedes Land eigene Besoldungstabellen, eigene Anpassungstermine und unterschiedliche Familienzuschläge hat. Auch der Zeitpunkt der A13-Angleichung im Grundschul- und Sekundarstufe-I-Bereich variiert: Während einige Länder die Anhebung bereits umgesetzt haben, ziehen andere schrittweise nach. Aktuelle Werte je Land lassen sich über die Besoldungstabellen der Länder nachschlagen.
Was Familienzuschläge konkret bedeuten
Der Familienzuschlag ist ein eigener Bestandteil der Besoldung und nicht zu verwechseln mit dem Kindergeld. Verheiratete erhalten eine Grundstufe, für jedes berücksichtigungsfähige Kind kommt ein weiterer Betrag hinzu. Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland, weil jedes Land eigene Sätze festlegt; in der Summe können bei mehreren Kindern mehrere Hundert Euro im Monat zusammenkommen. Diese Zuschläge sind in der Beispielrechnung bereits in der Spalte für die verheiratete Lehrkraft enthalten. Wichtig zu wissen: Familienzuschläge sind steuerpflichtig, erhöhen also nicht eins zu eins das Netto, verbessern es aber spürbar. In Kombination mit dem höheren Beihilfesatz ab zwei Kindern entlasten sie Familien gleich doppelt.
A13 netto nach Bundesland
Weil schon das A13-Brutto von Land zu Land abweicht, unterscheidet sich auch das Netto. Die folgende Tabelle stellt drei Länder gegenüber, in denen A13 für Lehrkräfte gilt – etwa an Gymnasien und weiterführenden Schulen, in einigen Ländern inzwischen auch an Grundschulen. Angegeben sind das Grundgehalt in der Einstiegsstufe (Stufe 1) und in der Endstufe sowie ein grobes Netto-Beispiel für die Einstiegsstufe. Die Netto-Werte sind bewusst als Beispiel gerechnet und keine verbindliche Zusage.
| Bundesland | A13 Einstieg (Stufe 1) | A13 Endstufe | Grobes Netto-Beispiel (Einstieg) |
|---|---|---|---|
| Bayern | ca. 5.248 € | ca. 6.168 € | ca. 3.950 € |
| Nordrhein-Westfalen | ca. 5.052 € | ca. 6.174 € | ca. 3.850 € |
| Baden-Württemberg | ca. 5.186 € | ca. 6.355 € | ca. 3.900 € |
So sind die Zahlen zu lesen – bitte unbedingt beachten:
- Brutto: Grundgehaltssätze A13 nach den Landesbesoldungstabellen mit Stand 01.02.2025 (ohne Familienzuschläge, Zulagen oder Sonderzahlungen). Bund und Länder passen die Besoldung laufend an – maßgeblich ist immer die aktuelle Tabelle Ihres Landes.
- Netto-Beispiel: nur eine grobe Beispielrechnung für die Einstiegsstufe, ledig, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und vor dem privaten Krankenversicherungs-Eigenanteil. Für die PKV im Beihilfetarif gehen üblicherweise noch etwa 300 bis 400 Euro im Monat ab, den Rest der Krankheitskosten übernimmt die Beihilfe des Dienstherrn.
- Angestellte (TV-L, E13) erhalten keine Beihilfe und zahlen volle Sozialabgaben – für sie gelten diese Werte nicht.
- Baden-Württemberg: Grundschullehrkräfte werden dort weiterhin nach A12 besoldet; A13 gilt vor allem an Gymnasien und weiterführenden Schulen. In Bayern läuft die Anhebung auf A13 an Grund- und Mittelschulen bis 2028 schrittweise.
Das tatsächliche Netto hängt immer von Stufe, Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Familienstand und individuellem PKV-Tarif ab. Für eine genauere eigene Schätzung nutzen Sie den Gehaltsrechner.
Tipp: Angestellte Lehrkräfte vergleichen ihr Netto am besten mit dem TV-L-Rechner. Wer den späteren Ruhestand einplanen möchte, findet im Pensionsrechner eine erste Orientierung.
A13 für Beamte versus E13 für Tarifbeschäftigte
Nicht jede Lehrkraft ist verbeamtet. Angestellte Lehrkräfte werden meist nach Entgeltgruppe E13 des Tarifvertrags der Länder vergütet. Das Brutto kann ähnlich hoch wirken, doch das Netto fällt geringer aus, weil von E13 die vollen Sozialversicherungsbeiträge abgehen. Dafür baut die angestellte Lehrkraft Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung auf und ist über die gesetzliche oder freiwillige Krankenversicherung abgesichert. Der scheinbare Netto-Vorsprung der Beamten relativiert sich also, wenn man Versorgung und Absicherung vollständig einrechnet.
Wie sich das Netto über die Laufbahn entwickelt
Das A13-Netto ist kein fester Wert, sondern wächst mit der Laufbahn. Innerhalb der Besoldungsgruppe steigt das Grundgehalt mit jeder Erfahrungsstufe, sodass eine Lehrkraft nach einigen Dienstjahren spürbar mehr verdient als beim Einstieg. Hinzu kommen die regelmäßigen Besoldungsanpassungen, die Bund und Länder tariflich nachvollziehen. Auch der PKV-Beitrag verändert sich über die Zeit: Er steigt tendenziell mit dem Alter, kann aber durch eine höhere Beihilfe im Ruhestand oder durch mitversicherte Kinder beeinflusst werden. Wer langfristig plant, sollte daher nicht nur das Einstiegsnetto betrachten, sondern die Entwicklung über die gesamte Laufbahn.
Ein weiterer Punkt betrifft den Ruhestand. Die Pension einer A13-Lehrkraft bemisst sich nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der Dienstzeit; der Ruhegehaltssatz beträgt 1,79375 Prozent je Dienstjahr und erreicht nach etwa 40 Jahren höchstens 71,75 Prozent. Sie liegt damit prozentual unter dem letzten aktiven Gehalt, ist aber durch das Beamtenversorgungsrecht abgesichert. Gleichzeitig steigt im Ruhestand häufig der Beihilfesatz, was den privaten Krankenversicherungsanteil senkt. Das Zusammenspiel aus Pension, höherer Beihilfe und entfallenden Sozialabgaben sorgt dafür, dass das Nettoverhältnis im Ruhestand oft günstiger ausfällt, als die reine Bruttoabsenkung vermuten lässt.
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Fazit zum A13-Netto
Vom A13-Brutto bleibt netto vergleichsweise viel übrig, weil die klassischen Sozialabgaben entfallen. Entscheidend für den tatsächlichen Betrag sind Steuerklasse, Familienstand, Bundesland und der individuelle PKV-Tarif. Über die Laufbahn wächst das Netto durch Erfahrungsstufen und Besoldungsanpassungen weiter. Die hier gezeigten Zahlen sind Anhaltswerte und ersetzen keine genaue Berechnung mit den persönlichen Steuermerkmalen.
Häufige Fragen
Warum haben A13-Beamte ein höheres Netto als Angestellte?
Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung, die bei Angestellten rund ein Fünftel des Bruttos ausmachen. Vom A13-Brutto gehen im Wesentlichen nur Steuern und der private Krankenversicherungsanteil ab, weshalb netto mehr übrig bleibt.
Wie viel A13 Gehalt netto bleibt je nach Bundesland?
Das hängt vom Landesbrutto ab. In der Einstiegsstufe liegt das A13-Grundgehalt je nach Land grob zwischen etwa 5.050 und 5.250 Euro (Stand 2025). Als grobes Beispiel für eine ledige Lehrkraft in Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer und vor dem PKV-Eigenanteil, bleiben davon rund 3.850 bis 3.950 Euro. Nach Abzug des privaten Krankenversicherungsbeitrags von etwa 300 bis 400 Euro sind es entsprechend weniger. Verbindlich ist immer die Besoldungstabelle des jeweiligen Landes.
Welche Abzüge gibt es beim A13-Netto?
Abgezogen werden die Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie der Eigenanteil zur privaten Krankenversicherung. Renten-, Arbeitslosen- und gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge fallen für Beamte nicht an.
Wie wirkt sich der Familienstand aus?
Verheiratete profitieren in der Regel von einer günstigeren Steuerklasse und erhalten Familienzuschläge, die das Brutto erhöhen. Das Netto liegt dadurch oft mehrere Hundert Euro über dem eines ledigen Kollegen in derselben Stufe.
Verdienen A13-Lehrer in allen Bundesländern gleich viel?
Nein. Besoldung ist Ländersache, deshalb unterscheiden sich Grundgehalt, Zuschläge und Anpassungstermine je nach Bundesland. Die Differenz kann mehrere Hundert Euro im Monat betragen. Aktuelle Werte stehen in den Besoldungstabellen des jeweiligen Landes.
