
A13 gilt seit der schrittweisen Angleichung als die zentrale Besoldungsgruppe für verbeamtete Lehrkräfte. Doch was bleibt von der Besoldung am Monatsende tatsächlich übrig? Bei Beamten funktioniert der Weg vom Brutto zum Netto grundlegend anders als bei Angestellten. Dieser Überblick erklärt, welche Abzüge anfallen, warum das Netto vergleichsweise hoch ist und wie sich Familienstand und Bundesland auswirken. Die genannten Beträge sind Anhaltswerte für das Jahr 2026.
Warum Beamte ein höheres Netto haben
Der wichtigste Unterschied: Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Diese drei Posten machen bei Angestellten zusammen rund 20 Prozent des Bruttos aus. Dafür sorgt der Dienstherr über die spätere Pension für die Altersversorgung, und die Krankheitskosten werden über die Beihilfe sowie eine ergänzende private Krankenversicherung gedeckt. Vom A13-Brutto gehen daher im Wesentlichen nur die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag (sofern fällig), gegebenenfalls Kirchensteuer und der private Eigenanteil zur Krankenversicherung ab.
Das führt zu einem auf den ersten Blick erstaunlich hohen Netto. Allerdings ist der Vergleich mit Angestellten unfair, solange man den PKV-Beitrag und die fehlende gesetzliche Absicherung ausblendet. Wer die Krankenversicherung im Beihilfesystem genauer verstehen möchte, findet die Details im Beitrag Private Krankenversicherung für Lehrer.
Das A13-Grundgehalt 2026
Die Grundgehaltssätze steigen 2026 in mehreren Schritten. Beim Bund liegt das A13-Grundgehalt 2026 je nach Erfahrungsstufe etwa zwischen 5.340 und 6.810 Euro im Monat; zum 1. Mai 2026 ist zudem eine Strukturreform der Tabelle mit einem höheren Einstieg vorgesehen. In den Ländern, die das Lehramt auf A13 angehoben haben, kommen 2026 lineare Erhöhungen hinzu – etwa rund 3,5 Prozent in Nordrhein-Westfalen ab April und 2,82 Prozent in Bayern ab Oktober. Hinzu kommen Familienzuschläge für Verheiratete und Kinder, die das Brutto weiter erhöhen.
Beispielrechnung: ledig versus verheiratet mit Kindern
Die folgende Tabelle stellt zwei typische Konstellationen gegenüber. Sie nutzt gerundete Anhaltswerte für eine A13-Lehrkraft in einer mittleren Erfahrungsstufe und dient nur zur Veranschaulichung der Größenordnung – die tatsächlichen Werte hängen von Bundesland, Stufe, Steuermerkmalen und PKV-Tarif ab.
| Position | Ledig, kinderlos (Steuerklasse I) | Verheiratet, 2 Kinder (Steuerklasse III) |
|---|---|---|
| Grundgehalt A13 (Anhaltswert) | 5.700 € | 5.700 € |
| Familienzuschlag | 0 € | ca. 450 € |
| Brutto gesamt | 5.700 € | 6.150 € |
| Lohnsteuer (ca.) | − 1.350 € | − 750 € |
| Soli / Kirchensteuer (ca.) | − 110 € | − 60 € |
| PKV-Eigenanteil (ca.) | − 350 € | − 500 € |
| Netto (Anhaltswert) | ca. 3.890 € | ca. 4.840 € |
Der Vergleich zeigt zwei Effekte: Die Steuerklasse III senkt bei Verheirateten die Lohnsteuer spürbar, und Familienzuschläge erhöhen das Brutto. Gleichzeitig steigt der PKV-Beitrag mit jedem mitversicherten Familienmitglied, sofern für Kinder oder Partner ein eigener Tarifanteil nötig ist – Kinder sind im Beihilfesystem allerdings häufig zu einem hohen Satz beihilfeberechtigt, was den Eigenanteil dämpft.
Praxisbeispiel: Berufseinsteigerin Sarah
Sarah startet mit 28 Jahren als verbeamtete Lehrerin in A13, ledig und ohne Kinder. Ihr Grundgehalt in der Einstiegsstufe liegt bei rund 5.350 Euro. Nach Abzug von Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag sowie ihrem PKV-Beitrag von etwa 320 Euro bleiben ihr rund 3.700 Euro netto. Eine angestellte Kollegin mit vergleichbarem Bruttogehalt (Entgeltgruppe E13) hätte nach Sozialabgaben und gesetzlichem Krankenkassenbeitrag spürbar weniger auf dem Konto – allerdings ohne den zusätzlichen Vorsorgebedarf, den Sarah privat über ihre Pension und Absicherung trägt. Das macht den reinen Netto-Vergleich trügerisch.
Unterschiede zwischen den Bundesländern
Besoldung ist Ländersache. Deshalb verdient eine A13-Lehrkraft in Bayern, Hamburg oder Sachsen-Anhalt bei gleicher Stufe unterschiedlich viel. Die Spannweite beim Grundgehalt kann mehrere Hundert Euro im Monat betragen, weil jedes Land eigene Besoldungstabellen, eigene Anpassungstermine und unterschiedliche Familienzuschläge hat. Auch der Zeitpunkt der A13-Angleichung im Grundschul- und Sekundarstufe-I-Bereich variiert: Während einige Länder die Anhebung bereits umgesetzt haben, ziehen andere im Lauf des Jahres 2026 nach. Aktuelle Werte je Land lassen sich über die Besoldungstabellen der Länder nachschlagen.
Was Familienzuschläge konkret bedeuten
Der Familienzuschlag ist ein eigener Bestandteil der Besoldung und nicht zu verwechseln mit dem Kindergeld. Verheiratete erhalten eine Grundstufe, für jedes berücksichtigungsfähige Kind kommt ein weiterer Betrag hinzu. Die genaue Höhe variiert je nach Bundesland, weil jedes Land eigene Sätze festlegt; in der Summe können bei mehreren Kindern mehrere Hundert Euro im Monat zusammenkommen. Diese Zuschläge sind in der Beispielrechnung bereits in der Spalte für die verheiratete Lehrkraft enthalten. Wichtig zu wissen: Familienzuschläge sind steuerpflichtig, erhöhen also nicht eins zu eins das Netto, verbessern es aber spürbar. In Kombination mit dem höheren Beihilfesatz ab zwei Kindern entlasten sie Familien gleich doppelt.
A13 für Beamte versus E13 für Tarifbeschäftigte
Nicht jede Lehrkraft ist verbeamtet. Angestellte Lehrkräfte werden meist nach Entgeltgruppe E13 des Tarifvertrags der Länder vergütet. Das Brutto kann ähnlich hoch wirken, doch das Netto fällt geringer aus, weil von E13 die vollen Sozialversicherungsbeiträge abgehen. Dafür baut die angestellte Lehrkraft Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung auf und ist über die gesetzliche oder freiwillige Krankenversicherung abgesichert. Der scheinbare Netto-Vorsprung der Beamten relativiert sich also, wenn man Versorgung und Absicherung vollständig einrechnet.
Wie sich das Netto über die Laufbahn entwickelt
Das A13-Netto ist kein fester Wert, sondern wächst mit der Laufbahn. Innerhalb der Besoldungsgruppe steigt das Grundgehalt mit jeder Erfahrungsstufe, sodass eine Lehrkraft nach einigen Dienstjahren spürbar mehr verdient als beim Einstieg. Hinzu kommen die regelmäßigen Besoldungsanpassungen, die Bund und Länder tariflich nachvollziehen – 2026 etwa die linearen Erhöhungen in mehreren Ländern. Auch der PKV-Beitrag verändert sich über die Zeit: Er steigt tendenziell mit dem Alter, kann aber durch eine höhere Beihilfe im Ruhestand oder durch mitversicherte Kinder beeinflusst werden. Wer langfristig plant, sollte daher nicht nur das Einstiegsnetto betrachten, sondern die Entwicklung über die gesamte Laufbahn.
Ein weiterer Punkt betrifft den Ruhestand. Die Pension einer A13-Lehrkraft bemisst sich nach den ruhegehaltfähigen Dienstbezügen und der Dienstzeit; sie liegt prozentual unter dem letzten aktiven Gehalt, ist aber durch das Beamtenversorgungsrecht abgesichert. Gleichzeitig steigt im Ruhestand häufig der Beihilfesatz, was den privaten Krankenversicherungsanteil senkt. Das Zusammenspiel aus Pension, höherer Beihilfe und entfallenden Sozialabgaben sorgt dafür, dass das Nettoverhältnis im Ruhestand oft günstiger ausfällt, als die reine Bruttoabsenkung vermuten lässt.
Fazit zum A13-Netto
Vom A13-Brutto bleibt netto vergleichsweise viel übrig, weil die klassischen Sozialabgaben entfallen. Entscheidend für den tatsächlichen Betrag sind Steuerklasse, Familienstand, Bundesland und der individuelle PKV-Tarif. Über die Laufbahn wächst das Netto durch Erfahrungsstufen und Besoldungsanpassungen weiter. Die hier gezeigten Zahlen sind Anhaltswerte für 2026 und ersetzen keine genaue Berechnung mit den persönlichen Steuermerkmalen.
Häufige Fragen
Warum haben A13-Beamte ein höheres Netto als Angestellte?
Beamte zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung, die bei Angestellten rund ein Fünftel des Bruttos ausmachen. Vom A13-Brutto gehen im Wesentlichen nur Steuern und der private Krankenversicherungsanteil ab, weshalb netto mehr übrig bleibt.
Wie hoch ist das A13-Grundgehalt 2026?
Beim Bund liegt das A13-Grundgehalt 2026 je nach Erfahrungsstufe etwa zwischen 5.340 und 6.810 Euro. In den Ländern gelten eigene Tabellen mit teils abweichenden Beträgen und unterschiedlichen Anpassungsterminen, etwa rund 3,5 Prozent Erhöhung in NRW und 2,82 Prozent in Bayern im Jahr 2026.
Welche Abzüge gibt es beim A13-Netto?
Abgezogen werden die Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sowie der Eigenanteil zur privaten Krankenversicherung. Renten-, Arbeitslosen- und gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge fallen für Beamte nicht an.
Wie wirkt sich der Familienstand aus?
Verheiratete profitieren in der Regel von einer günstigeren Steuerklasse und erhalten Familienzuschläge, die das Brutto erhöhen. Das Netto liegt dadurch oft mehrere Hundert Euro über dem eines ledigen Kollegen in derselben Stufe.
Verdienen A13-Lehrer in allen Bundesländern gleich viel?
Nein. Besoldung ist Ländersache, deshalb unterscheiden sich Grundgehalt, Zuschläge und Anpassungstermine je nach Bundesland. Die Differenz kann mehrere Hundert Euro im Monat betragen. Aktuelle Werte stehen in den Besoldungstabellen des jeweiligen Landes.
