Nebentätigkeit als Lehrer & Beamter — Was ist erlaubt? 2026
Als verbeamteter Lehrer darfst du Nebentätigkeiten ausüben — aber nicht ohne Einschränkungen. Was genehmigungspflichtig ist, was verboten ist und wie viel du hinzuverdienen darfst.
Grundsatz: Nebentätigkeiten für Beamte
Als Beamter bist du dem Dienstherrn gegenüber zur vollen Hingabe verpflichtet. Nebentätigkeiten sind erlaubt, aber unterliegen dem Beamtenrecht des jeweiligen Bundeslandes. Grundsätzlich gilt:
- Nebentätigkeiten dürfen die dienstliche Leistung nicht beeinträchtigen
- Es darf kein Interessenkonflikt mit dem Dienstherrn entstehen
- Der Verdienst ist einkommensteuerpflichtig
- Je nach Art ist eine Genehmigung oder Anzeige beim Dienstherrn erforderlich
Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten
Diese Tätigkeiten musst du vor Aufnahme genehmigen lassen:
| Tätigkeit | Beispiele |
|---|---|
| Entgeltliche Beschäftigung | Nachhilfe gewerblich, Zweijob, freiberuflich |
| Gewerbebetrieb | Onlineshop, Coaching-Business |
| Vorstandstätigkeit in Vereinen | Mit Vergütung |
| Gutachtertätigkeit | Fachliche Gutachten gegen Honorar |
| Lehraufträge | VHS, Fachhochschule (vergütet) |
Anzeigepflichtige Nebentätigkeiten
Diese Tätigkeiten musst du lediglich anzeigen (keine Genehmigung nötig):
- Unentgeltliche Vereinstätigkeit (Vorstand ohne Vergütung)
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
- Schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeit (unter Einkommensgrenzen)
- Verwaltung eigenen Vermögens (Vermietung, Aktien)
Wie viel darf man dazuverdienen?
Es gibt keine bundeseinheitliche Grenze, aber die gängige Praxis:
| Bundesland | Richtwert Höchstgrenze |
|---|---|
| Bayern | 40 % des Grundgehalts / Jahr |
| NRW | 40 % des Grundgehalts / Jahr |
| BW | 40 % des Grundgehalts / Jahr |
| Berlin | 40 % des Grundgehalts / Jahr |
Verbotene Nebentätigkeiten
Diese Tätigkeiten sind für Beamte grundsätzlich untersagt:
- Tätigkeiten, die dem Ansehen des Beamtentums schaden
- Tätigkeiten im Widerspruch zu Dienstpflichten (z.B. bei direktem Konkurrenten des Dienstherrn)
- Tätigkeiten, die die volle Hingabe an das Amt gefährden
- Nachhilfe an eigenen Schülern (in den meisten Bundesländern verboten!)
Populäre Nebentätigkeiten für Lehrer
- Nachhilfe (nicht eigene SuS)
- Buchautor / Blog
- VHS-Kurse
- Yoga-/Sporttrainer
- Online-Kurse (Udemy etc.)
- Eigene Schüler unterrichten
- Politische Ämter (je nach Art)
- Tätigkeiten > 8h/Tag gesamt
- Hauptberufliche Selbstständigkeit
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Gut abgesichert nebenbei arbeiten
Wer eine Nebentätigkeit aufbaut, sollte auch die Absicherung im Blick haben — gerade bei Dienstunfähigkeit zählt jeder Euro.
Weitere Rechte und Pflichten im Lehrberuf
Nebentätigkeit: Umfang und Pflichten für Lehrkräfte
Lehrkräfte dürfen Nebentätigkeiten ausüben, sofern diese ihre dienstlichen Pflichten nicht beeinträchtigen. Der erlaubte Umfang einer Nebentätigkeit ist gesetzlich begrenzt: In den meisten Bundesländern gilt eine Grenze von einem Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit.
Wird die Haupttätigkeit als Lehrperson durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt, kann der Dienstherr die Nebentätigkeit untersagen. Lehrkräfte sind daher verpflichtet, genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten rechtzeitig beim Schulamt oder der Schulbehörde anzuzeigen und – je nach Art der Tätigkeit – eine ausdrückliche Genehmigung einzuholen.
