Nebentätigkeit als Lehrer & Beamter — Was ist erlaubt? 2026

Nebentätigkeit als Lehrer & Beamter — Was ist erlaubt? 2026

Als verbeamteter Lehrer darfst du Nebentätigkeiten ausüben — aber nicht ohne Einschränkungen. Was genehmigungspflichtig ist, was verboten ist und wie viel du hinzuverdienen darfst.

Bis 40 %Max. Mehreinnahmen (Faustregel)
Anzeige- oderGenehmigungspflicht
SteuerEinkommensteuerpflichtig
DienstlichPflichten haben Vorrang

Grundsatz: Nebentätigkeiten für Beamte

Als Beamter bist du dem Dienstherrn gegenüber zur vollen Hingabe verpflichtet. Nebentätigkeiten sind erlaubt, aber unterliegen dem Beamtenrecht des jeweiligen Bundeslandes. Grundsätzlich gilt:

  • Nebentätigkeiten dürfen die dienstliche Leistung nicht beeinträchtigen
  • Es darf kein Interessenkonflikt mit dem Dienstherrn entstehen
  • Der Verdienst ist einkommensteuerpflichtig
  • Je nach Art ist eine Genehmigung oder Anzeige beim Dienstherrn erforderlich

Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

Diese Tätigkeiten musst du vor Aufnahme genehmigen lassen:

Tätigkeit Beispiele
Entgeltliche Beschäftigung Nachhilfe gewerblich, Zweijob, freiberuflich
Gewerbebetrieb Onlineshop, Coaching-Business
Vorstandstätigkeit in Vereinen Mit Vergütung
Gutachtertätigkeit Fachliche Gutachten gegen Honorar
Lehraufträge VHS, Fachhochschule (vergütet)

Anzeigepflichtige Nebentätigkeiten

Diese Tätigkeiten musst du lediglich anzeigen (keine Genehmigung nötig):

  • Unentgeltliche Vereinstätigkeit (Vorstand ohne Vergütung)
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten
  • Schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeit (unter Einkommensgrenzen)
  • Verwaltung eigenen Vermögens (Vermietung, Aktien)
💡 Das Verwalten eigener Immobilien oder ein Aktiendepot gelten nicht als Nebentätigkeit im beamtenrechtlichen Sinne — keine Anzeige nötig.

Wie viel darf man dazuverdienen?

Es gibt keine bundeseinheitliche Grenze, aber die gängige Praxis:

Bundesland Richtwert Höchstgrenze
Bayern 40 % des Grundgehalts / Jahr
NRW 40 % des Grundgehalts / Jahr
BW 40 % des Grundgehalts / Jahr
Berlin 40 % des Grundgehalts / Jahr
⚠️ Bei A13 Stufe 4 (~5.100 € Grundgehalt) wären das ca. 24.480 € jährlich an Nebeneinkünften — weit über Selbstständigengehälter vieler Lehrer. In der Praxis wird die Grenze kaum erreicht.

Verbotene Nebentätigkeiten

Diese Tätigkeiten sind für Beamte grundsätzlich untersagt:

  • Tätigkeiten, die dem Ansehen des Beamtentums schaden
  • Tätigkeiten im Widerspruch zu Dienstpflichten (z.B. bei direktem Konkurrenten des Dienstherrn)
  • Tätigkeiten, die die volle Hingabe an das Amt gefährden
  • Nachhilfe an eigenen Schülern (in den meisten Bundesländern verboten!)
⚠️ Nachhilfe an eigenen Schülern ist in fast allen Bundesländern verboten — auch wenn es „nur“ Freunde der Familie sind. Verstoß kann disziplinarrechtliche Folgen haben.

Populäre Nebentätigkeiten für Lehrer

✅ Häufig genehmigt

  • Nachhilfe (nicht eigene SuS)
  • Buchautor / Blog
  • VHS-Kurse
  • Yoga-/Sporttrainer
  • Online-Kurse (Udemy etc.)
⚠️ Kritisch / oft abgelehnt

  • Eigene Schüler unterrichten
  • Politische Ämter (je nach Art)
  • Tätigkeiten > 8h/Tag gesamt
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit

Gut abgesichert nebenbei arbeiten

Wer eine Nebentätigkeit aufbaut, sollte auch die Absicherung im Blick haben — gerade bei Dienstunfähigkeit zählt jeder Euro.

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Nebentätigkeit: Umfang und Pflichten für Lehrkräfte

Lehrkräfte dürfen Nebentätigkeiten ausüben, sofern diese ihre dienstlichen Pflichten nicht beeinträchtigen. Der erlaubte Umfang einer Nebentätigkeit ist gesetzlich begrenzt: In den meisten Bundesländern gilt eine Grenze von einem Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit.

Wird die Haupttätigkeit als Lehrperson durch die Nebentätigkeit beeinträchtigt, kann der Dienstherr die Nebentätigkeit untersagen. Lehrkräfte sind daher verpflichtet, genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten rechtzeitig beim Schulamt oder der Schulbehörde anzuzeigen und – je nach Art der Tätigkeit – eine ausdrückliche Genehmigung einzuholen.

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