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Dienstunfähigkeit durch psychische Erkrankung — Lehrer & Beamte
Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit durch psychische Erkrankung — was Lehrer wissen müssen

Burnout, Depression, Angststörungen: Auch psychische Erkrankungen können dazu führen, dass eine Lehrkraft dienstunfähig wird. Was das rechtlich bedeutet, welche Rechte du hast und wie du abgesichert bist.

17 %
der Neupensionierungen 2024 wegen Dienstunfähigkeit (alle Dienstbereiche)
Amtsarzt
prüft die Dienstfähigkeit
§ 26 BeamtStG
Rechtsgrundlage für Landesbeamte
5 Jahre
Wartezeit für ein Ruhegehalt (ohne Dienstunfall)

Psychische Erkrankungen als Dienstunfähigkeitsgrund

Psychische Erkrankungen — etwa Depressionen, Angststörungen, posttraumatische Belastungsstörungen oder schwere Erschöpfungszustände — können wie jede andere Erkrankung zur Dienstunfähigkeit (DU) führen. Eine bundesweite amtliche Statistik zu den Ursachen gibt es nicht. Bekannt ist nur der Anteil der Dienstunfähigkeit insgesamt: Von allen Beamtinnen und Beamten, die 2024 neu in Pension gingen, war bei 17 % eine Dienstunfähigkeit der Grund; sie waren dabei im Schnitt 55,8 Jahre alt (Statistisches Bundesamt). Burnout selbst stuft die WHO nicht als eigenständige Krankheit ein, sondern als berufsbezogenes Phänomen.

Belastungen im Schulalltag – etwa hohe emotionale Anforderungen, Lärm und Zeitdruck – können die psychische Gesundheit auf Dauer strapazieren. Umso wichtiger ist es, Warnzeichen früh ernst zu nehmen.

Was ist Dienstunfähigkeit?

Der Dienstherr muss dich in den Ruhestand versetzen, wenn du als Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit aus gesundheitlichen Gründen dauernd unfähig bist, deine Dienstpflichten zu erfüllen (§ 26 Abs. 1 BeamtStG). Als dienstunfähig kann auch gelten, wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate krank war, wenn keine Aussicht besteht, dass die volle Dienstfähigkeit innerhalb einer vom Landesrecht bestimmten Frist zurückkehrt. Vorrang hat aber eine andere Verwendung: Wer anderweitig einsetzbar ist, wird nicht in den Ruhestand versetzt.

Der Weg in die Dienstunfähigkeit: Ablauf

  1. Längere Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) — oft mehrere Wochen bis Monate
  2. Dienstherr (Schulbehörde) leitet amtsärztliche Untersuchung ein
  3. Amtsarzt begutachtet die Dienstfähigkeit — psychische Erkrankungen müssen nachgewiesen und dokumentiert sein
  4. Amtsarzt empfiehlt ggf. Versetzung in den Ruhestand wegen DU
  5. Die zuständige Dienstbehörde entscheidet über die Versetzung in den Ruhestand
Wichtig: Der Beamte selbst kann nicht einfach Dienstunfähigkeit „beantragen“. Der Prozess wird vom Dienstherrn eingeleitet — entweder auf Antrag des Beamten oder von Amts wegen nach längerer Erkrankung.

Pension bei Dienstunfähigkeit durch psychische Erkrankung

Ein Ruhegehalt gibt es nur, wenn du mindestens fünf Jahre Dienstzeit abgeleistet hast oder die Dienstunfähigkeit auf einen Dienstunfall zurückgeht (Bund: § 4 Abs. 1 BeamtVG; die Versorgungsgesetze aller 16 Länder sehen dieselbe Fünfjahresfrist vor). Sonst wirst du in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Beamtinnen und Beamte auf Probe müssen nur dann in den Ruhestand versetzt werden, wenn die Dienstunfähigkeit auf den Dienst zurückgeht; andernfalls steht das im Ermessen des Dienstherrn (§ 28 BeamtStG). Ist die Wartezeit erfüllt, richtet sich die Höhe nach der Dienstzeit einschließlich Zurechnungszeit; eine Mindestversorgung sichert eine Untergrenze (Bund: 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, § 14 Abs. 4 BeamtVG). Einige Beispiele:

Fall (Beispiel) Dienstzeit inkl. Zurechnung Ruhegehalt brutto (ca.)
dienstunfähig vor Ablauf von 5 Dienstjahren, kein Dienstunfall – kein Ruhegehalt, Nachversicherung in der Rentenversicherung
mit 35 nach 10 Dienstjahren 26,67 Jahre 2.300 €
mit 45 nach 20 Dienstjahren 30 Jahre 2.590 €
mit 55 nach 30 Dienstjahren 33,33 Jahre 2.880 €

Rechenbeispiel mit angenommenen ruhegehaltfähigen Dienstbezügen von 5.400 € (etwa A 13, mittlere Stufe), 1,79375 % je Jahr und dem Versorgungsabschlag von 10,8 %, ohne Familienzuschlag. Deine Werte je Land berechnet der Pensionsrechner; ausführlich: Dienstunfähigkeit und Frühpensionierung.

Zurechnungszeit und Abschlag: Wer vor dem 60. Geburtstag dienstunfähig wird, bekommt die Zeit bis 60 zu zwei Dritteln als Dienstzeit hinzugerechnet (Bund: § 13 BeamtVG; Bayern und Thüringen rechnen bis 62). Gleichzeitig sinkt das Ruhegehalt um 3,6 % je Jahr vor dem 65. Geburtstag, höchstens um 10,8 % (§ 14 Abs. 3 BeamtVG; in Sachsen-Anhalt zählt der 63. Geburtstag). Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall, entfällt der Abschlag.

Was tun bei psychischer Erkrankung — Tipps für Lehrkräfte

Frühzeitig handeln

Wer erste Anzeichen von Burnout oder Depression bemerkt, sollte nicht bis zur Eskalation warten. Frühzeitige Therapie und Auszeiten (Teilzeit, Sabbatjahr) können die Dienstunfähigkeit verhindern oder hinauszögern.

Dokumentation ist entscheidend

Für das Dienstunfähigkeitsverfahren braucht der Amtsarzt umfangreiche ärztliche Dokumentation: Diagnosen, Therapieberichte, Atteste des Psychiaters oder Psychotherapeuten. Alle Unterlagen von Beginn der Erkrankung an sorgfältig aufbewahren.

Schwerbehindertenausweis prüfen

Psychische Erkrankungen können einen Grad der Behinderung (GdB) begründen. Ab einem GdB von 50 giltst du als schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Dann stehen dir unter anderem fünf Arbeitstage Zusatzurlaub im Jahr zu (§ 208 SGB IX), und vor Entscheidungen, die dich betreffen – auch im Verfahren zur Dienstunfähigkeit –, ist die Schwerbehindertenvertretung anzuhören (§ 178 Abs. 2 SGB IX). Den GdB stellt auf Antrag die zuständige Landesbehörde fest.

Dienstunfähigkeitsversicherung — privat vorsorgen

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU-Versicherung) zahlt im Fall der Versetzung in den Ruhestand eine monatliche Rente — als Brücke zur Pension oder als Aufstockung. Besonders wichtig ist das vor Ablauf der fünfjährigen Wartezeit, weil der Dienstherr dann ohne Dienstunfall noch kein Ruhegehalt zahlt.

Achtung bei Vorerkrankungen: Wer bereits psychische Erkrankungen hatte, muss diese bei der Beantragung einer DU-Versicherung angeben. Verschwiegene Vorerkrankungen können im Leistungsfall zur Ablehnung führen. Je früher man eine DU-Versicherung abschließt — idealerweise im Studium oder Referendariat — desto günstiger die Konditionen.
Rechtsgrundlagen und Quellen: § 26 und § 28 BeamtStG · § 4, § 13 und § 14 BeamtVG (Bund; Landesrecht entsprechend, Abweichungen im Text) · § 2, § 178 und § 208 SGB IX · Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 455 vom 17. Dezember 2025 · WHO zur Einordnung von Burn-out (ICD-11). Stand: September 2026.

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