Arbeitszimmer als Lehrer absetzen: Was geht wirklich?
Korrekturen, Vorbereitung, Elterngespräche – darf das Arbeitszimmer in die Steuererklärung? Die klare Antwort für 2025.
Arbeitszimmer als Lehrer von der Steuer absetzen
Viele Lehrer erledigen Korrekturen, Unterrichtsvorbereitung und Verwaltungsaufgaben zu Hause. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen.
Wann ist das Arbeitszimmer absetzbar?
Seit 2023 gilt: Das Arbeitszimmer ist nur dann vollständig absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Für Lehrer, die die meiste Arbeitszeit an der Schule verbringen, ist das in der Regel nicht der Fall.
Arbeitszimmer vs. Tagespauschale: Der Vergleich
| Kriterium | Arbeitszimmer | Tagespauschale |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Mittelpunkt der Tätigkeit | Kein abgeschlossener Raum nötig |
| Maximalbetrag | Unbegrenzt (anteilig) | 1.260 €/Jahr |
| Nachweispflicht | Hoch (Grundriss, Mietanteil) | Kalender/Aufzeichnung |
| Für Lehrer geeignet | Selten (nur Vollzeit-Heimarbeiter) | ✅ Ja, in den meisten Fällen |
Was können Lehrer stattdessen absetzen?
- Tagespauschale: bis zu 1.260 €/Jahr
- Fachliteratur, BĂĽcher, Lernmaterialien
- Computer, Drucker, Tablet (anteilig beruflich)
- Kosten fĂĽr Fortbildungen und Seminare
- Gewerkschaftsbeiträge (z.B. GEW, VBE)
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