Arbeitszimmer Lehrer: Steuer absetzen 2025

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Arbeitszimmer als Lehrer absetzen: Was geht wirklich?

Korrekturen, Vorbereitung, Elterngespräche – darf das Arbeitszimmer in die Steuererklärung? Die klare Antwort für 2025.

Arbeitszimmer als Lehrer von der Steuer absetzen

Viele Lehrer erledigen Korrekturen, Unterrichtsvorbereitung und Verwaltungsaufgaben zu Hause. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen.

Wann ist das Arbeitszimmer absetzbar?

Seit 2023 gilt: Das Arbeitszimmer ist nur dann vollständig absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Für Lehrer, die die meiste Arbeitszeit an der Schule verbringen, ist das in der Regel nicht der Fall.

💡 Tagespauschale als Alternative: Seit 2023 gibt es die Tagespauschale (Home-Office-Pauschale) von 6 € pro Tag (max. 210 Tage = 1.260 €/Jahr) – auch ohne abgeschlossenes Arbeitszimmer. Für die meisten Lehrer die bessere Option.

Arbeitszimmer vs. Tagespauschale: Der Vergleich

KriteriumArbeitszimmerTagespauschale
VoraussetzungMittelpunkt der TätigkeitKein abgeschlossener Raum nötig
MaximalbetragUnbegrenzt (anteilig)1.260 €/Jahr
NachweispflichtHoch (Grundriss, Mietanteil)Kalender/Aufzeichnung
Für Lehrer geeignetSelten (nur Vollzeit-Heimarbeiter)✅ Ja, in den meisten Fällen

Was können Lehrer stattdessen absetzen?

  • Tagespauschale: bis zu 1.260 €/Jahr
  • Fachliteratur, BĂĽcher, Lernmaterialien
  • Computer, Drucker, Tablet (anteilig beruflich)
  • Kosten fĂĽr Fortbildungen und Seminare
  • Gewerkschaftsbeiträge (z.B. GEW, VBE)

Steuern als Lehrer optimieren

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