
Steuerklassen für Lehrer & Beamte
Welche Steuerklasse für dich gilt und wie sie dein Netto beeinflusst – verständlich erklärt.
Die Steuerklasse entscheidet, wie viel Lohnsteuer monatlich von deinem Gehalt einbehalten wird. Für verbeamtete Lehrkräfte gilt eine Besonderheit: Da Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wirkt sich allein die Lohnsteuer – und damit die Steuerklasse – auf das Netto aus.
Die sechs Steuerklassen im Überblick
| Steuerklasse | Für wen |
|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, dauernd Getrenntlebende |
| II | Alleinerziehende (mit Entlastungsbetrag) |
| III | Verheiratete – der höher verdienende Partner (Partner dann V) |
| IV | Verheiratete mit ähnlichem Einkommen |
| V | Verheiratete – der geringer verdienende Partner (Partner III) |
| VI | Zweit- und Nebenjobs |
Welche Steuerklasse ist für Lehrer optimal?
Als lediger Lehrer hast du automatisch Steuerklasse I. Verheiratete wählen zwischen drei Kombinationen:
- IV / IV: sinnvoll, wenn beide ähnlich viel verdienen.
- III / V: günstig, wenn ein Partner deutlich mehr verdient – der Hauptverdiener nimmt III.
- IV / IV mit Faktor: verteilt die Steuerlast fair und vermeidet hohe Nachzahlungen.
Wie sich die Steuerklasse konkret auf dein Netto auswirkt, zeigt unser Netto-Gehalt für Lehrer. Mehr zum Bruttogehalt findest du unter Lehrergehalt & Besoldung.
Häufige Fragen zu Steuerklassen für Lehrer
Welche Steuerklasse haben verbeamtete Lehrer?
Ledige Lehrkräfte haben Steuerklasse I, Verheiratete je nach Einkommensverteilung III/V oder IV/IV. Da Beamte keine Sozialabgaben zahlen, beeinflusst die Steuerklasse das Netto unmittelbar.
Welche Steuerklasse ist für verheiratete Lehrer am besten?
Verdienen beide ähnlich viel, ist IV/IV (ggf. mit Faktor) ideal. Verdient einer deutlich mehr, ist III/V günstiger. Die endgültige Steuer ist in allen Fällen gleich – nur die monatliche Aufteilung unterscheidet sich.
Ändert die Steuerklasse meine Jahressteuer?
Nein. Die Steuerklasse bestimmt nur die monatlich einbehaltene Lohnsteuer. Die tatsächliche Jahressteuer ergibt sich aus der Steuererklärung.
Vorsorgeaufwendungen mindern die Steuer
Neben der Steuerklasse entscheiden die Vorsorgeaufwendungen darüber, was netto bleibt — Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind in beträchtlichem Umfang absetzbar.