
Steuerklassen für Lehrer & Beamte
Welche Steuerklasse für dich gilt und wie sie dein Netto beeinflusst – verständlich erklärt.
Die Steuerklasse entscheidet, wie viel Lohnsteuer monatlich von deinem Gehalt einbehalten wird. Für verbeamtete Lehrkräfte gilt eine Besonderheit: Da Beamte keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, wirkt sich allein die Lohnsteuer – und damit die Steuerklasse – auf das Netto aus.
Die sechs Steuerklassen im Überblick
| Steuerklasse | Für wen |
|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, dauernd Getrenntlebende |
| II | Alleinerziehende (mit Entlastungsbetrag) |
| III | Verheiratete – der höher verdienende Partner (Partner dann V) |
| IV | Verheiratete mit ähnlichem Einkommen |
| V | Verheiratete – der geringer verdienende Partner (Partner III) |
| VI | Zweit- und Nebenjobs |
Welche Steuerklasse ist für Lehrer optimal?
Als lediger Lehrer hast du automatisch Steuerklasse I. Verheiratete wählen zwischen drei Kombinationen:
- IV / IV: sinnvoll, wenn beide ähnlich viel verdienen.
- III / V: günstig, wenn ein Partner deutlich mehr verdient – der Hauptverdiener nimmt III.
- IV / IV mit Faktor: verteilt die Steuerlast fair und vermeidet hohe Nachzahlungen.
Wie sich die Steuerklasse konkret auf dein Netto auswirkt, zeigt unser Netto-Gehalt für Lehrer. Mehr zum Bruttogehalt findest du unter Lehrergehalt & Besoldung.
Häufige Fragen zu Steuerklassen für Lehrer
Welche Steuerklasse haben verbeamtete Lehrer?
Ledige Lehrkräfte haben Steuerklasse I, Verheiratete je nach Einkommensverteilung III/V oder IV/IV. Da Beamte keine Sozialabgaben zahlen, beeinflusst die Steuerklasse das Netto unmittelbar.
Welche Steuerklasse ist für verheiratete Lehrer am besten?
Verdienen beide ähnlich viel, ist IV/IV (ggf. mit Faktor) ideal. Verdient einer deutlich mehr, ist III/V günstiger. Die endgültige Steuer ist in allen Fällen gleich – nur die monatliche Aufteilung unterscheidet sich.
Ändert die Steuerklasse meine Jahressteuer?
Nein. Die Steuerklasse bestimmt nur die monatlich einbehaltene Lohnsteuer. Die tatsächliche Jahressteuer ergibt sich aus der Steuererklärung.
