
Lehrer-Gehalt 2026:
Besoldungstabellen im Überblick
Wie viel verdienen Lehrer in Deutschland? Alle Besoldungsgruppen und Bundesländer im Vergleich.
Typische Besoldungsgruppen

Wie viel verdienen Lehrer in Deutschland? Alle Besoldungsgruppen und Bundesländer im Vergleich.
Typische Besoldungsgruppen
In Deutschland werden verbeamtete Lehrer nach dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz bezahlt. Die Eingruppierung hängt vom Schultyp, Bundesland und Lehramt ab.
Grundgehalt 2026: Einstieg (Stufe 1) rund 4.200–4.800 €, Endstufe bis ~5.900 € brutto/Monat (je nach Bundesland; A 12 wird vielerorts auf A 13 angehoben)
Einstieg (Stufe 1) rund 4.900–5.400 €, Endstufe bis ~6.600 € brutto/Monat (je nach Bundesland)
Beförderungsamt – Besoldung oberhalb von A 13
Leitungsamt – Besoldung oberhalb von A 14
höchste Laufbahngruppe im Schuldienst (oberhalb von A 15)
Im Vergleich der Bundesländer zeigen sich deutliche Unterschiede. Besonders relevant: Einstiegsgehalt A13, Stufe 1 (Gymnasiallehrer):
Beamte steigen automatisch in höhere Erfahrungsstufen auf – in der Regel alle 2–3 Jahre. Die Stufenlaufzeit und Stufenanzahl variiert je nach Bundesland. Ab Stufe 5 verlangsamt sich der Anstieg typischerweise auf 4–5 Jahre pro Stufe.
Nicht jede Lehrkraft in Deutschland ist verbeamtet. Wer im Angestelltenverhältnis unterrichtet,
wird nicht besoldet, sondern nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt.
Die Eingruppierung richtet sich danach, in welche Besoldungsgruppe die Lehrkraft käme, wenn
sie im Beamtenverhältnis stünde.
Und genau hier steckt der Punkt, den viele Gehaltsvergleiche falsch darstellen:
Eine Paralleltabelle gibt es nicht. Erst ab A 13 ist die Zuordnung
gleichlautend — darunter liegt die Entgeltgruppe jeweils eine Stufe tiefer:
| Besoldungsgruppe | Entgeltgruppe TV-L |
|---|---|
| A 11 | E 10 * |
| A 12, A 12a | E 11 * |
| A 13 | E 13 |
| A 14 | E 14 |
| A 15 | E 15 |
* Für die mit Sternchen markierten Entgeltgruppen sieht die
Entgeltordnung eine monatliche Angleichungszulage vor, die einen Teil des
Abstands ausgleicht. Ihre Höhe ändert sich mit den Tarifrunden — maßgeblich ist die jeweils
geltende Fassung der Entgeltordnung der TdL.
Der Sprung bei A 13 erklärt auch, warum die Anhebung der Grundschulbesoldung auf A 13 für
angestellte Lehrkräfte so viel ausmacht: Wo das Land die Besoldung anhebt, rutscht die
Eingruppierung automatisch mit — von E 11 auf E 13, ohne dass dafür eine eigene Tarifrunde
nötig wäre.
Die Besoldungstabelle nennt das Bruttogehalt. Was davon auf dem Konto landet, hängt davon
ab, ob du verbeamtet oder angestellt bist — und der Unterschied ist größer, als die
Bruttozahlen vermuten lassen.
Bei verbeamteten Lehrkräften fallen keine Beiträge zur gesetzlichen
Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung an. Abgezogen werden im Wesentlichen
Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Dafür zahlst du deine private
Krankenversicherung selbst — das Land beteiligt sich über die Beihilfe an den Krankheitskosten,
den Restbetrag versicherst du privat. Dieser Beitrag taucht auf keiner Gehaltsabrechnung auf,
mindert das verfügbare Einkommen aber sehr wohl.
Bei angestellten Lehrkräften nach TV-L werden dagegen die vollen
Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Kranken-, Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung, dazu die Umlage für die betriebliche Zusatzversorgung. Der
Abstand zwischen Brutto und Netto ist damit deutlich größer — im Gegenzug baust du Ansprüche
in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Zusatzversorgung auf.
Bei Teilzeit sinken die monatlichen Bezüge entsprechend dem Beschäftigungsumfang — die
Abzüge verringern sich mit, das Verhältnis von Brutto zu Netto bleibt aber im Kern gleich.
Wie sich die Abzüge in deinem Fall auswirken, hängt zusätzlich von Steuerklasse,
Kinderfreibeträgen und Kirchensteuerpflicht ab. Eine erste Orientierung gibt der
TV-L-Rechner.
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Im Jahr 2026 wurden die Besoldungen der Beamten in mehreren Bundesländern angehoben. Die Erhöhungen orientieren sich an den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes. Konkret bedeutet das für viele Lehrkräfte: höhere Nettobezüge ab dem ersten Quartal 2026.
In mehreren Bundesländern treten die Besoldungsanpassungen rückwirkend zum April 2026 in Kraft. Die Erhöhung beträgt je nach Bundesland zwischen 3 und 6 Prozent. Hinzu kommen in einigen Ländern einmalige Sonderzahlungen oder ein steuerfreier Inflationsausgleich.
| Bundesland | Erhöhung in % | Gültig ab | Gesetzliche Grundlage |
|---|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | +3,5 % | 01.04.2026 | LBesG NRW 2026 |
| Bayern | +3,2 % | 01.03.2026 | BayBesG 2026 |
| Baden-Württemberg | +4,0 % | 01.01.2026 | LBesGBW 2026 |
| Hessen | +3,7 % | 01.04.2026 | HBesG 2026 |
| Berlin | +5,3 % | 01.04.2026 | LBesG Bln 2026 |
| Hamburg | +4,1 % | 01.02.2026 | HmbBesG 2026 |
* Angaben gemäß geplanter Landesbesoldungsgesetze 2026. Exakte Werte können nach Verabschiedung abweichen.
Nordrhein-Westfalen ist mit rund 140.000 Lehrkräften das bevölkerungsreichste Bundesland – und damit für besonders viele Lehrer relevant. Die NRW-Besoldungserhöhung um +3,5 % ab April 2026 gilt für alle Besoldungsgruppen im Schuldienst – von A12 (Grundschullehrkräfte) bis A15 (Schulleiter an größeren Gymnasien).
Die Besoldungsanpassungen basieren auf den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen (Gesetz). Diese werden in den Landesparlamenten beschlossen und legen verbindlich fest, welche Besoldungsgruppen ab wann um wie viel erhöht werden. Der Dienst im Schuldienst unterliegt dabei dem Beamtenrecht, nicht dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes – dennoch orientieren sich die Bundesländer bei der Besoldungsanpassung regelmäßig an den Tarifabschlüssen für Angestellte im öffentlichen Dienst.
Die Besoldung unterscheidet sich je Land in Höhe, Zulagen und Verbeamtungsregeln. Alle Details — Gehaltstabelle nach Schulform, Brutto-Netto, Verbeamtung und Referendariat — findest du auf den Länderseiten:
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