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Besoldungstabellen 2026 – Lehrer-Gehalt nach Bundesland
Aktuell 2026

Lehrer-Gehalt 2026:
Besoldungstabellen im Überblick

Wie viel verdienen Lehrer in Deutschland? Alle Besoldungsgruppen und Bundesländer im Vergleich.

Woher diese Zahlen stammen: Die Beträge stammen aus den geltenden Anlagen zu den Landesbesoldungsgesetzen von neun Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen), Stand der Prüfung: 1. September 2026. Wichtig: Die Eingangsstufe ist nicht überall Stufe 1 — Berlin und Hessen beginnen bei Stufe 1, Baden-Württemberg und Sachsen bei Stufe 3, Niedersachsen und das Saarland bei Stufe 4, Bayern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen erst bei Stufe 5. Für die übrigen sieben Länder liegt uns noch keine amtliche Tabelle vor; deren Werte werden derzeit geprüft. Maßgeblich ist immer die Anlage zum jeweiligen Landesbesoldungsgesetz.
A 12–A 16Typische Besoldungsgruppen
4.191 – 9.261 €Brutto je nach Gruppe & Stufe
16verschiedene Bundesländer-Tabellen

Besoldungsgruppen für Lehrer

In Deutschland werden verbeamtete Lehrer nach dem jeweiligen Landesbesoldungsgesetz bezahlt. Die Eingruppierung hängt vom Schultyp, Bundesland und Lehramt ab.

A12
Grundschullehramt (in vielen Ländern)

Grundgehalt 2026: Eingangsstufe je nach Land rund 4.191 – 4.654 €, Endstufe 5.493 – 6.104 € brutto/Monat (je nach Bundesland; A 12 wird vielerorts auf A 13 angehoben)

A13
Gymnasiallehramt, Sek I in einigen Ländern

Eingangsstufe je nach Land rund 4.877 – 5.354 €, Endstufe 6.074 – 6.770 € brutto/Monat (je nach Bundesland)

A14
Fachbereichsleitung, Sonderpädagogik

Beförderungsamt – Besoldung oberhalb von A 13

A15
Oberstudienrat / stellv. Schulleitung

Leitungsamt – Besoldung oberhalb von A 14

A16
Schulleitung (größere Schulen)

höchste Laufbahngruppe im Schuldienst (oberhalb von A 15)

ℹ️ Hinweis: Die hier genannten Zahlen basieren auf dem Bundesbesoldungsgesetz als Orientierungswert. Die tatsächlichen Beträge variieren je nach Bundesland teils erheblich – Beim Eingangsgehalt liegt Baden-Württemberg vorn, in der Endstufe dagegen Sachsen – die Rangfolge hängt also von der Erfahrungsstufe ab.

Dein Netto hängt auch an der Krankenversicherung

Als verbeamtete Lehrkraft trägt die Beihilfe nur einen Teil deiner Krankheitskosten, den Rest sicherst du selbst ab – und dieser Beitrag geht von deinem Netto ab. Ein lizenzierter Partner meldet sich mit einem PKV-Angebot, das zu deinem Beihilfesatz passt.

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Warum unterscheiden sich die Lehrergehälter so stark?

Seit der Föderalismusreform 2006 ist die Besoldung der Landesbeamten Ländersache. Das Ergebnis: Zwischen dem am besten und dem am schlechtesten zahlenden Bundesland liegen in der Besoldungsgruppe A 13 erhebliche Beträge. Welches Land dabei vorn liegt, hängt allerdings von der Erfahrungsstufe ab: Ein Land mit höherem Einstiegsgehalt kann in der Endstufe zurückfallen. Über eine ganze Berufslaufbahn summieren sich diese Unterschiede spürbar.

Lohnt sich ein Bundeslandwechsel für mehr Gehalt?

Ein Wechsel zwischen zwei Ländern kann sich spürbar auswirken — wie stark, zeigt der Vergleich der beiden Länderseiten für die jeweils eigene Erfahrungsstufe. Nach den geltenden Besoldungstabellen aller 16 Länder liegt beim Eingangsgehalt Hessen vorn (5.354 €), am unteren Ende steht das Saarland (4.877 €). In der Endstufe dreht sich das Bild: Dort führt Sachsen (6.770 €) vor Hessen (6.603 €). Ein Wechsel entscheidet sich deshalb nicht am Landesnamen, sondern an der eigenen Erfahrungsstufe — und an den Lebenshaltungskosten, die zwischen München und Leipzig weit auseinanderliegen. Rechnen Sie beide Länderseiten für Ihre Stufe gegeneinander, bevor Sie sich entscheiden.

Bundesländer-Vergleich 2026

Im Vergleich der Bundesländer zeigen sich deutliche Unterschiede. Besonders relevant: Grundgehalt in der jeweiligen Eingangsstufe für A 13 – alle 16 Länder, gezahlter Stand (die Eingangsstufe ist je Land verschieden; Stand: September 2026):

  • Hessen: 5.354 € (Stufe 2)
  • Baden-Württemberg: 5.332 € (Stufe 3)
  • Bayern: 5.248 € (Stufe 5) brutto (dazu je nach Familienstand und Wohnort der Orts- und Familienzuschlag)
  • Nordrhein-Westfalen: 5.221 € (Stufe 5)
  • Rheinland-Pfalz: 5.120 € (Stufe 4)
  • Thüringen: 5.073 € (Stufe 5)
  • Brandenburg: 5.072 € (Stufe 5)
  • Berlin: 5.061 € (Stufe 1)
  • Schleswig-Holstein: 4.987 € (Stufe 4)
  • Sachsen: 4.975 € (Stufe 3)
  • Bremen: 4.970 € (Stufe 5; rechtlich geltender Betrag, unter Vorbehalt werden rund 0,15 % mehr gezahlt)
  • Mecklenburg-Vorpommern: 4.956 € (Stufe 4)
  • Sachsen-Anhalt: 4.953 € (Stufe 1)
  • Hamburg: 4.939 € (Stufe 1)
  • Niedersachsen: 4.937 € (Stufe 4)
  • Saarland: 4.877 € (Stufe 4)
💡 Tipp: Angestellte Lehrer erhalten Tarif nach TV-L statt Besoldung. Die Unterschiede zwischen verbeamtet und angestellt können in der Nettobetrachtung erheblich sein.

Was eine Besoldungstabelle nicht zeigt

Eine Tabelle nennt Monatsbeträge — für den tatsächlichen Vergleich zwischen zwei Ländern fehlen darin drei Größen:

  • Pflichtstunden: Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung ist Ländersache und unterscheidet sich je nach Schulform deutlich. Ein etwas höheres Gehalt bei zwei Pflichtstunden mehr pro Woche kann sich rechnerisch aufheben. Wer Länder vergleicht, sollte den Stundendeputat der eigenen Schulform mit einbeziehen.
  • Jahresgehalt statt Monatsbetrag: Sonderzahlungen sind in den Ländern sehr unterschiedlich geregelt — teils als eigener Betrag, teils in die Monatsbezüge integriert, teils gestrichen. Zwölf Monatsbeträge ergeben deshalb nicht überall dasselbe Jahresgehalt.
  • Besoldungsstufe: Der Betrag hängt an der Erfahrungsstufe. Da die Länder unterschiedliche Stufenmodelle und Eingangsstufen verwenden, ist ein Vergleich nur sinnvoll, wenn er dieselbe Berufserfahrung zugrunde legt.

Für wen die Tabelle überhaupt gilt

Die Besoldungsordnung A gilt für verbeamtete Lehrkräfte. Tarifangestellte fallen nicht darunter; für sie gelten die Entgelttabellen des TV-L. Welche Besoldungsgruppe in Frage kommt, richtet sich nach dem Lehramt und damit nach dem Abschluss: Für die Sekundarstufe II und berufsbildende Schulen ist A 13 das Eingangsamt, für Primarstufe und Sekundarstufe I — also auch Realschule und Gesamtschule — haben inzwischen fast alle Länder von A 12 auf A 13 angehoben. Die Voraussetzungen für die Verbeamtung selbst (Staatsexamen, gesundheitliche Eignung, Altersgrenze) regelt jedes Land eigenständig.

Stufenanstieg & Erfahrungsstufen

Beamte steigen automatisch in höhere Erfahrungsstufen auf – in der Regel alle 2–3 Jahre. Die Stufenlaufzeit und Stufenanzahl variiert je nach Bundesland. Ab Stufe 5 verlangsamt sich der Anstieg typischerweise auf 4–5 Jahre pro Stufe.

Angestellt statt verbeamtet: Eingruppierung nach TV-L in Deutschland

Nicht jede Lehrkraft in Deutschland ist verbeamtet. Wer im Angestelltenverhältnis unterrichtet,
wird nicht besoldet, sondern nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt.
Die Eingruppierung richtet sich danach, in welche Besoldungsgruppe die Lehrkraft käme, wenn
sie im Beamtenverhältnis stünde.

Und genau hier steckt der Punkt, den viele Gehaltsvergleiche falsch darstellen:
Eine Paralleltabelle gibt es nicht. Erst ab A 13 ist die Zuordnung
gleichlautend — darunter liegt die Entgeltgruppe jeweils eine Stufe tiefer:

Besoldungsgruppe Entgeltgruppe TV-L
A 11 E 10 *
A 12, A 12a E 11 *
A 13 E 13
A 14 E 14
A 15 E 15

* Für die mit Sternchen markierten Entgeltgruppen sieht die
Entgeltordnung eine monatliche Angleichungszulage vor, die einen Teil des
Abstands ausgleicht. Ihre Höhe ändert sich mit den Tarifrunden — maßgeblich ist die jeweils
geltende Fassung der Entgeltordnung der TdL.

Der Sprung bei A 13 erklärt auch, warum die Anhebung der Grundschulbesoldung auf A 13 für
angestellte Lehrkräfte so viel ausmacht: Wo das Land die Besoldung anhebt, rutscht die
Eingruppierung automatisch mit — von E 11 auf E 13, ohne dass dafür eine eigene Tarifrunde
nötig wäre.

Vor fünf Dienstjahren dienstunfähig: meist keine Pension

Wirst du vor Ablauf von fünf Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit dienstunfähig – ein Referendariat im Beamtenverhältnis auf Widerruf zählt in der Regel mit – und liegt die Ursache nicht im Dienst, gibt es in der Regel keine Pension: Du wirst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ein lizenzierter Partner meldet sich mit einem Angebot zur Dienstunfähigkeitsversicherung, passend zu deinem Status.

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Vom Bruttogehalt zum Nettogehalt: Was in Deutschland tatsächlich ankommt

Die Besoldungstabelle nennt das Bruttogehalt. Was davon auf dem Konto landet, hängt davon
ab, ob du verbeamtet oder angestellt bist — und der Unterschied ist größer, als die
Bruttozahlen vermuten lassen.

Bei verbeamteten Lehrkräften fallen keine Beiträge zur gesetzlichen
Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung an. Abgezogen werden im Wesentlichen
Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Dafür zahlst du deine private
Krankenversicherung selbst — das Land beteiligt sich über die Beihilfe an den Krankheitskosten,
den Restbetrag versicherst du privat. Dieser Beitrag taucht auf keiner Gehaltsabrechnung auf,
mindert das verfügbare Einkommen aber sehr wohl.

Bei angestellten Lehrkräften nach TV-L werden dagegen die vollen
Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Kranken-, Pflege-, Renten- und
Arbeitslosenversicherung, dazu die Umlage für die betriebliche Zusatzversorgung. Der
Abstand zwischen Brutto und Netto ist damit deutlich größer — im Gegenzug baust du Ansprüche
in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Zusatzversorgung auf.

Deshalb hinkt der reine Bruttovergleich. Ein verbeamtetes
und ein angestelltes Gehalt mit identischer Bruttosumme führen zu spürbar unterschiedlichen
Nettobeträgen — und die spätere Altersversorgung unterscheidet sich noch einmal grundlegend.
Wer beide Wege gegeneinander abwägt, sollte Netto und Versorgung zusammen betrachten.

Bei Teilzeit sinken die monatlichen Bezüge entsprechend dem Beschäftigungsumfang — die
Abzüge verringern sich mit, das Verhältnis von Brutto zu Netto bleibt aber im Kern gleich.

Wie sich die Abzüge in deinem Fall auswirken, hängt zusätzlich von Steuerklasse,
Kinderfreibeträgen und Kirchensteuerpflicht ab. Eine erste Orientierung gibt der
TV-L-Rechner.

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Ihr Netto-Gehalt berechnen

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Zulagen 2026

  • Familienzuschlag (verheiratet)
  • Kinderzuschlag pro Kind
  • Orts- und Familienzuschlag (Bayern, nach Wohnort)
  • Sonderzahlung (Weihnachtsgeld)
  • Leistungsprämien (Länder)

Schnell-Überblick

  • A12 Grundschule: ca. 4.191 – 6.104 €
  • A13 Gymnasium: ca. 4.877 – 6.770 €
  • A14 Oberstudienrat: oberhalb A 13
  • A15 stellv. Leitung: Leitungsamt

Besoldungserhöhung 2026: Was ändert sich für Lehrer im öffentlichen Dienst?

Im Jahr 2026 wurden die Besoldungen der Beamten in mehreren Bundesländern angehoben. Die Erhöhungen orientieren sich an den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes. Konkret bedeutet das für viele Lehrkräfte: höhere Nettobezüge ab dem ersten Quartal 2026.

Wann tritt die Erhöhung in Kraft? Ab April 2026

Die meisten Länder übertragen das Tarifergebnis vom 14. Februar 2026 rückwirkend zum 1. April 2026; die lineare Anhebung liegt dabei zwischen 2,8 und 3,3 Prozent, in mehreren Ländern mit einem Mindestbetrag von 100 Euro. Nicht überall gilt dieser Stichtag: Bayern zieht erst zum 1. Oktober 2026 nach, Hessen hat eigenständig zum 1. Juli 2026 erhöht (Gesetz vom 3. September 2026). Deutlich darüber liegen Brandenburg und Schleswig-Holstein — dort geht es nicht nur um den Tarifabschluss, sondern um die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation.

Bundesland Geltende Tabelle (Stand) Anstehende Anpassung Rechtsstand
Baden-Württemberg 1. April 2026 (einschl. +2,82 %) · ganze Tabelle +2,0 % zum 1. März 2027, +1,0 % zum 1. Januar 2028 vorgriffsweise gezahlt seit den August-Bezügen 2026 (Finanzausschuss 2. Juli 2026); Gesetzentwurf voraussichtlich im Oktober 2026 im Landtag
Bayern 1. Februar 2025 (gilt bis 30. September 2026) · ganze Tabelle +2,82 % zum 1. Oktober 2026, +2,0 % zum 1. September 2027, +1,0 % zum 1. Januar 2028 Gesetzentwurf Drs. 19/12912 vom 15. Juli 2026, Ausschuss öffentlicher Dienst am 29. September 2026; das Landesamt für Finanzen zahlt ab 1. Oktober 2026 im Vorgriff, vorbehaltlich der Verabschiedung
Berlin 1. April 2026 (einschl. +3,8 %) +2,0 % zum 1. März 2027 in Kraft – Gesetz vom 16. Juni 2026 (GVBl. S. 242)
Brandenburg 1. Juli 2024 je nach Besoldungsgruppe +7 bis 18 %, rückwirkend zum 1. Januar 2026 Gesetzentwurf Drs. 8/3322 vom 1. September 2026 im Landtag; Auszahlung mit den Dezember-Bezügen 2026 geplant
Bremen 1. Februar 2025 +2,5 % rückwirkend zum 1. Januar 2024, +3,8 % zum 1. Dezember 2024 (statt 3,65 % ab Februar 2025) und +2,8 % zum 1. April 2026 Gesetzentwurf Drs. 21/1996 vom 15. September 2026 in der Bürgerschaft (weitere Sitzungen 11. November und 9. Dezember 2026); Bremen zahlt seit der Senatsentscheidung vom 7. Oktober 2025 unter Vorbehalt rund 0,15 % mehr (3,80 statt 3,65 % ab 1. Dezember 2024); Nachzahlung für November/Dezember 2026 angekündigt
Hamburg 1. Februar 2025 +2,8 % rückwirkend zum 1. April 2026 Senatsentwurf (Juni 2026), Bürgerschaft steht aus
Hessen 1. Juli 2026 (einschl. +3,02 %, mind. 110 €; Stufe 1 entfallen) +2,8 % zum 1. Oktober 2027 in Kraft – Gesetz vom 3. September 2026 (GVBl. 2026 Nr. 57), Landtag 1. September 2026
Mecklenburg-Vorpommern 1. April 2026 (einschl. +2,8 %, mind. 100 €) +2,0 % zum 1. März 2027, +1,0 % zum 1. Januar 2028 in Kraft (vom Landtag beschlossen)
Niedersachsen 1. April 2026 (einschl. +2,8 %, mind. 100 €) Schritte für 2027/2028 noch offen in Kraft (erste Stufe beschlossen am 27. Mai 2026)
Nordrhein-Westfalen 1. April 2026 +2,0 % zum 1. März 2027, +1,0 % zum 1. Januar 2028 in Kraft; weitere Schritte vorgesehen
Rheinland-Pfalz 1. April 2026 (einschl. +3,3 %) · ganze Tabelle +2,0 % zum 1. März 2027, +1,0 % zum 1. Januar 2028 in Kraft – Landesgesetz vom 22. September 2026 (GVBl. 2026 Nr. 29 vom 24. September 2026), gilt seit 1. April 2026; Auszahlung seit den September-Bezügen 2026
Saarland 1. April 2026 (einschl. +2,8 %, mind. 100 €) +2,0 % zum 1. März 2027, +1,0 % zum 1. Januar 2028 in Kraft
Sachsen 1. April 2026 (einschl. +2,82 %) weitere Schritte 2027 und 2028 in Kraft
Sachsen-Anhalt 1. April 2026 (einschl. +2,8 %) für 2027 und 2028 vorgesehen in Kraft
Schleswig-Holstein 1. November 2024 (gezahlt); verkündet: 1. Januar 2026 (+4,0 %) +3,2 % rückwirkend zum 1. Januar 2025, +4,0 % zum 1. Januar 2026, +3,8 % zum 1. Januar 2027 in Kraft – vom Landtag am 18. September 2026 beschlossen, verkündet am 2. Oktober 2026 (GVOBl. Schl.-H. 2026/92); Auszahlung samt Nachzahlung mit den November-Bezügen 2026
Thüringen 1. Februar 2025 +2,8 % zum 1. April 2026, mindestens 100 € Gesetzentwurf Drs. 8/3723 im Haushalts- und Finanzausschuss; Plenum für Oktober 2026 erwartet

Rechtsstand geprüft am 24. September 2026 (Quellen: Gesetzblätter, Landtagsdrucksachen und Bezügestellen der Länder – Nachweise auf den verlinkten Landesseiten). Wo in der Spalte „Rechtsstand“ ein Entwurf oder ein Kabinetts-/Senatsbeschluss steht, ist die Anpassung noch nicht in Kraft — maßgeblich ist stets die amtliche Besoldungstabelle des Dienstherrn. Stand: September 2026, Schleswig-Holstein aktualisiert am 7. Oktober 2026.

Nordrhein-Westfalen: Die Besoldungstabelle für das größte Bundesland

Nordrhein-Westfalen ist mit rund 140.000 Lehrkräften das bevölkerungsreichste Bundesland – und damit für besonders viele Lehrer relevant. Die Anpassung zum 1. April 2026 ist in der geltenden NRW-Besoldungstabelle bereits enthalten und gilt für alle Besoldungsgruppen im Schuldienst – von A12 (Grundschullehrkräfte) bis A15 (Schulleiter an größeren Gymnasien). Die nächsten Schritte sind +2,0 Prozent zum 1. März 2027 und +1,0 Prozent zum 1. Januar 2028.

Gesetzliche Grundlage der Besoldungserhöhungen

Die Besoldungsanpassungen basieren auf den jeweiligen Landesbesoldungsgesetzen (Gesetz). Diese werden in den Landesparlamenten beschlossen und legen verbindlich fest, welche Besoldungsgruppen ab wann um wie viel erhöht werden. Der Dienst im Schuldienst unterliegt dabei dem Beamtenrecht, nicht dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes – dennoch orientieren sich die Bundesländer bei der Besoldungsanpassung regelmäßig an den Tarifabschlüssen für Angestellte im öffentlichen Dienst.

Lehrergehalt nach Bundesland im Detail

Die Besoldung unterscheidet sich je Land in Höhe, Zulagen und Verbeamtungsregeln. Alle Details — Gehaltstabelle nach Schulform, Brutto-Netto, Verbeamtung und Referendariat — findest du auf den Länderseiten:

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