Altersgrenzen Verbeamtung Lehrer: Welches Bundesland bis wann?

Verbeamtung

Altersgrenzen für die Verbeamtung
je Bundesland

Die Altersgrenze für die Verbeamtung als Lehrer variiert stark. Hier findest du eine Übersicht aller 16 Bundesländer.

45–52Jahre je nach Land
16Bundesländer
AusnahmenMöglich!

Warum gibt es Altersgrenzen?

Die Altersgrenze bei der Verbeamtung soll sicherstellen, dass Beamte lange genug dienen, um ihre spätere Pension zu „verdienen“. Wer zu spät verbeamtet wird, sammelt nicht genug Dienstjahre für einen hohen Pensionsanspruch.

Altersgrenzen nach Bundesland (Übersicht)

Stand 2025: Die Grenzen können sich ändern und es gibt Ausnahmen bei Schwerbehinderung, Mangelberufen etc. Immer beim zuständigen Kultusministerium nachfragen!
Bundesland Altersgrenze Besonderheiten
Bayern 45 Jahre Ausnahmen bis 52 möglich
Baden-Württemberg 42 Jahre Ausnahmen für Mangelberufe
NRW 42 Jahre Ausnahmen möglich
Hessen 50 Jahre Relativ großzügig
Niedersachsen 45 Jahre Ausnahmen für Mangelfächer
Brandenburg 52 Jahre Großzügigste Regelung
Berlin 52 Jahre Verbeamtung wurde wieder eingeführt
Sachsen 42 Jahre Ausnahmen für Fachkräftemangel
Thüringen 50 Jahre Erfahrene Lehrkräfte bevorzugt
Hamburg 45 Jahre Ausnahmen möglich

Was tun wenn du über der Grenze bist?

1
Ausnahmen prüfen: Bei Schwerbehinderung, Mangelfächern oder besonderer Eignung gibt es oft Ausnahmen.
2
Anderes Bundesland: Prüfe, ob ein anderes Land mit höherer Altersgrenze für dich infrage kommt.
3
Angestelltenverhältnis optimieren: Auch im Angestelltenverhältnis gibt es gute Absicherungsmöglichkeiten.
⚠️ Wichtig: Altersgrenzen können sich ändern. Informiere dich direkt beim Kultusministerium deines Bundeslandes.
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