Altersgrenzen Verbeamtung Lehrer: Welches Bundesland bis wann?

Verbeamtung

Altersgrenzen für die Verbeamtung
je Bundesland

Die Altersgrenze für die Verbeamtung als Lehrer variiert stark. Hier findest du eine Übersicht aller 16 Bundesländer.

45–52Jahre je nach Land
16Bundesländer
AusnahmenMöglich!

Warum gibt es Altersgrenzen?

Die Altersgrenze bei der Verbeamtung soll sicherstellen, dass Beamte lange genug dienen, um ihre spätere Pension zu „verdienen“. Wer zu spät verbeamtet wird, sammelt nicht genug Dienstjahre für einen hohen Pensionsanspruch.

Altersgrenzen nach Bundesland (Übersicht)

Stand 2025: Die Grenzen können sich ändern und es gibt Ausnahmen bei Schwerbehinderung, Mangelberufen etc. Immer beim zuständigen Kultusministerium nachfragen!
Bundesland Altersgrenze Besonderheiten
Bayern 45 Jahre Ausnahmen bis 52 möglich
Baden-Württemberg 42 Jahre Ausnahmen für Mangelberufe
NRW 42 Jahre Ausnahmen möglich
Hessen 50 Jahre Relativ großzügig
Niedersachsen 45 Jahre Ausnahmen für Mangelfächer
Brandenburg 52 Jahre Großzügigste Regelung
Berlin 52 Jahre Verbeamtung wurde wieder eingeführt
Sachsen 42 Jahre Ausnahmen für Fachkräftemangel
Thüringen 50 Jahre Erfahrene Lehrkräfte bevorzugt
Hamburg 45 Jahre Ausnahmen möglich

Was tun wenn du über der Grenze bist?

1
Ausnahmen prüfen: Bei Schwerbehinderung, Mangelfächern oder besonderer Eignung gibt es oft Ausnahmen.
2
Anderes Bundesland: Prüfe, ob ein anderes Land mit höherer Altersgrenze für dich infrage kommt.
3
Angestelltenverhältnis optimieren: Auch im Angestelltenverhältnis gibt es gute Absicherungsmöglichkeiten.

Beamtenlaufbahn: Was passiert nach der Verbeamtung?

Wer die Altersgrenze erfüllt und verbeamtet wird, tritt in die sogenannte Beamtenlaufbahn ein. Diese beginnt in der Regel mit der Probezeit von 2–3 Jahren. Nach bestandener Probezeit erhältst du den Status des Beamten auf Lebenszeit. Damit verbunden sind wichtige Rechte: volle Pension, Beihilfeanspruch, Unkündbarkeit und regelmäßige Gehaltsstufenanpassungen gemäß der entsprechenden Besoldungstabelle deines Bundeslandes.

Im Fall einer Dienstunfähigkeit während der Laufbahn hast du als Beamter Anspruch auf Ruhegehalt – vorausgesetzt, die Probezeit wurde erfolgreich abgeschlossen. Als Angestellter ohne Verbeamtung muss diese Absicherung separat über eine Dienstunfähigkeitsversicherung sichergestellt werden.

Was passiert, wenn du die Altersgrenze verpasst hast?

Im Fall, dass du die reguläre Altersgrenze bereits überschritten hast, gibt es dennoch Optionen. Folgende Schritte solltest du in diesem Fall unternehmen:

4
Ausnahmeregelung beantragen: In vielen Bundesländern muss der Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der Schulbehörde oder dem Kultusministerium eingereicht werden. Entsprechende Formulare und Informationen erhältst du direkt beim zuständigen Landesamt.
5
Mangelfach nachweisen: Lehrst du ein Mangelfach (z. B. Informatik, Mathematik, Physik oder Musik), erhöht das die Chancen auf eine Ausnahme erheblich. Diese Bundesländer sind besonders offen: Brandenburg, Berlin, Thüringen.
6
Nachträgliche Verbeamtung prüfen: In einigen Ländern ist die nachträgliche Verbeamtung möglich. Weitere Informationen dazu findest du auf unserer Seite zur nachträglichen Verbeamtung.
✅ Tipp: Auch wenn eine Verbeamtung nicht mehr möglich ist, muss das kein finanzieller Nachteil sein. Als angestellte Lehrkraft mit entsprechendem Vertrag kannst du über private Absicherung (Dienstunfähigkeitsversicherung, bAV) eine vergleichbare Versorgungssicherheit aufbauen.

Weitere Informationen zur Verbeamtung

Eine Übersicht der entsprechenden Regelungen für jedes Bundesland findest du auch in unserer Bundesländer-Sektion. Dort sind neben der Altersgrenze auch Informationen zu Einstellungsvoraussetzungen, Besoldung und Verbeamtungschancen zusammengefasst:

⚠️ Wichtig: Altersgrenzen können sich ändern. Informiere dich direkt beim Kultusministerium deines Bundeslandes.
Nach oben scrollen