
Haben Lehrer ‚Urlaub‘?
Technisch gesehen haben verbeamtete Lehrkräfte wie alle Beamten einen gesetzlichen Erholungsurlaub — in den meisten Bundesländern 30 Tage pro Jahr (nach Landesbeamtengesetz). In der Praxis wird dieser Urlaub jedoch durch die Schulferienregelungen abgedeckt und ersetzt. Lehrer verbringen ihre unterrichtsfreie Zeit in den Schulferien.
Sonderurlaub: Wann und wie viel?
Neben dem regulären Erholungsurlaub haben Beamte Anspruch auf Sonderurlaub bei bestimmten Anlässen:
- Eigene Hochzeit: 1–3 Tage (je nach Bundesland)
- Geburt eines Kindes: 1–2 Tage
- Tod naher Angehöriger: 1–3 Tage
- Umzug: 1 Tag (dienstlich bedingt)
- Ehrenamt: Bis zu 5 Tage/Jahr in vielen Bundesländern
Was ist mit Überstunden?
Das Thema Mehrarbeit ist für Lehrer komplex. Es gibt keine klassische Stempeluhr — Unterrichtsstunden sind definiert, der Rest (Vor- und Nachbereitung, Korrekturen, Elternarbeit) liegt im ‚Graubereich‘. Angeordnete Mehrarbeit muss grundsätzlich ausgeglichen oder vergütet werden, wenn sie ein bestimmtes Maß übersteigt. In der Praxis ist das Thema aber wenig durchgesetzt.
Elternzeit und Teilzeit — was ändert sich beim Urlaub?
Während der Elternzeit ruht der Urlaubsanspruch anteilig. Bei Teilzeit reduziert sich der Urlaubsanspruch proportional zur Arbeitszeit. Wechsel zwischen Vollzeit und Teilzeit innerhalb eines Jahres werden tageweise berechnet.
