
Beihilfe
Beihilfe & Wahlleistungen
Chefarzt und Einbettzimmer — was die Beihilfe zahlt und was die PKV ergänzt.
Wahlleistungen im Krankenhaus — Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer — sind nur eingeschränkt beihilfefähig. In vielen Ländern wird dafür ein Eigenbehalt fällig oder die Wahlleistungen sind gar nicht abgedeckt.
Die Regelung
| Wahlleistung | Beihilfe (typisch) |
|---|---|
| Chefarztbehandlung | anteilig, oft mit Eigenbehalt (z. B. 25 €/Tag) |
| Zweibettzimmer | anteilig oder ausgeschlossen (je Land) |
| Einbettzimmer | meist nicht / nur über PKV |
Die Lücke schließt ein PKV-Wahlleistungstarif: Er übernimmt Chefarzt und Wahlunterkunft, die die Beihilfe nicht oder nur teilweise zahlt. Gerade für Beamte ein wichtiger Baustein.
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