Beihilfe & Wahlleistungen: Chefarzt und Einbettzimmer

Beihilfe & Wahlleistungen: Chefarzt und Einbettzimmer
Beihilfe

Beihilfe & Wahlleistungen

Chefarzt und Einbettzimmer — was die Beihilfe zahlt und was die PKV ergänzt.

Wahlleistungen im Krankenhaus — Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer — sind nur eingeschränkt beihilfefähig. In vielen Ländern wird dafür ein Eigenbehalt fällig oder die Wahlleistungen sind gar nicht abgedeckt.

Die Regelung

WahlleistungBeihilfe (typisch)
Chefarztbehandlunganteilig, oft mit Eigenbehalt (z. B. 25 €/Tag)
Zweibettzimmeranteilig oder ausgeschlossen (je Land)
Einbettzimmermeist nicht / nur über PKV
Die Lücke schließt ein PKV-Wahlleistungstarif: Er übernimmt Chefarzt und Wahlunterkunft, die die Beihilfe nicht oder nur teilweise zahlt. Gerade für Beamte ein wichtiger Baustein.

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